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Kostenlose Vorsorgevollmacht Vorlage

Eine Vorsorgevollmacht ermaechtigten eine Vertrauensperson, im Fall Ihrer Handlungsunfaehigkeit Entscheidungen fuer Sie zu treffen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach §§ 1814 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
VORSORGEVOLLMACHT
Umfassende Vorsorgevollmacht Gemaess §§ 164 Ff., 1814 Ff. BGB
VOLLMACHTGEBER/IN
NAMEWerner Hoffmann
ANSCHRIFTGartenweg 8, 22765 Hamburg
GEBURTSDATUM3. April 1950
GEBURTSORTLuebeck
BEVOLLMAECHTIGTE/R
NAMESabine Hoffmann
ANSCHRIFTElbchaussee 100, 22763 Hamburg
GEBURTSDATUM15. September 1978
VERHAELTNIS ZUM VOLLMACHTGEBERTochter
ERSATZBEVOLLMAECHTIGTE/R
NAMEThomas Hoffmann
ANSCHRIFTAlsterufer 5, 20354 Hamburg
Ich, Werner Hoffmann, geboren am 3. April 1950, erteile hiermit fuer den Fall, dass ich einzelne oder alle meiner Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, Sabine Hoffmann umfassende Vollmacht. Diese Vollmacht soll mir nach Moeglichkeit eine gerichtlich angeordnete Betreuung (§§ 1814 ff. BGB) ersparen und geht dem seit 2023 geltenden Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB) vor.
1.
ALLGEMEINE VERTRETUNGSBEFUGNIS
Die Bevollmaechtigte/der Bevollmaechtigte ist berechtigt, mich in allen persoenlichen und vermoegensrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und aussergerichtlich zu vertreten. Die Vollmacht umfasst saemtliche Rechtsgeschaefte und Rechtshandlungen, zu denen ich selbst befugt waere, soweit sie rechtlich zulaessig sind (§§ 164 ff. BGB). Die Vollmacht wird gemaess § 1820 Abs. 1 BGB ausdruecklich auch fuer den Fall der Betreuungsbeduerftigkeit erteilt, um die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung zu vermeiden.
2.
GESUNDHEITSANGELEGENHEITEN
Die Bevollmaechtigte/der Bevollmaechtigte ist befugt, in meinem Namen in saemtliche aerztliche Massnahmen, Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe einzuwilligen, diese zu verweigern oder zu widerrufen. Dies gilt auch fuer Massnahmen mit begruendeter Gefahr, dass ich aufgrund der Massnahme sterbe oder einen schweren und laenger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide, sofern diese Massnahme meinem in einer Patientenverfuegung (§ 1827 BGB) erklaerten Willen oder meinem mutmasslichen Willen entspricht (§ 1829 Abs. 1 BGB). Die/der Bevollmaechtigte ist zur Einsicht in meine Krankenunterlagen berechtigt; Aerzte und Krankenhaeuser werden von der aerztlichen Schweigepflicht entbunden (§ 203 StGB).
3.
AUFENTHALTSBESTIMMUNG UND WOHNUNGSANGELEGENHEITEN
Die Bevollmaechtigte/der Bevollmaechtigte darf meinen Aufenthalt bestimmen, insbesondere ueber die Wahl eines Pflegeheims, einer betreuten Wohnform oder einer sonstigen Einrichtung entscheiden. Sie/er ist ferner berechtigt, meine Wohnung aufzuloesen, Miet- und Pachtvertraege zu kuendigen oder abzuschliessen sowie ueber den Hausrat zu verfuegen. Bei freiheitsbeschraenkenden Massnahmen gilt zusaetzlich § 1831 BGB.
4.
VERMOEGENSANGELEGENHEITEN
Die Vollmacht erstreckt sich auf die Verwaltung meines gesamten Vermoegens. Die/der Bevollmaechtigte ist insbesondere befugt: (a) Kontoverfuegungen und Bankgeschaefte aller Art (Ueberweisungen, Daueraufträge, Kreditaufnahme im ueblichen Rahmen) vorzunehmen und Schliessfaecher zu oeffnen; (b) Grundstuecke und grundstuecksgleiche Rechte zu erwerben, zu veraeussern, zu belasten und aufzulassen (Hinweis: fuer Grundstuecksgeschaefte ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung gemaess § 29 GBO erforderlich); (c) Schenkungen im Rahmen des sozial Ueblichen vorzunehmen sowie uebliche Gelegenheitsgeschenke zu machen; (d) Vertraege jeder Art abzuschliessen, zu aendern oder zu beenden; (e) Forderungen einzuziehen und ueber diese zu verfuegen.
5.
BEHOERDEN-, GERICHTS- UND POSTANGELEGENHEITEN
Die/der Bevollmaechtigte vertritt mich gegenueber allen Behoerden, Sozialversicherungstraegern (insbesondere Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung), Versicherungen, Gerichten und sonstigen oeffentlichen Stellen. Sie/er ist befugt, Antraege zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und Entscheidungen entgegenzunehmen. Die/der Bevollmaechtigte ist ferner berechtigt, meine gesamte Post einschliesslich der E-Mail-Kommunikation entgegenzunehmen, zu oeffnen und zu bearbeiten sowie den Fernmeldeverkehr zu regeln. Das Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) wird insoweit aufgehoben.
6.
GERICHTLICHE VERTRETUNG
Die Vollmacht umfasst die Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren, soweit gesetzlich zulaessig. Die/der Bevollmaechtigte ist ermaechtigt, Rechtsanwaelte und andere Bevollmaechtigte zur Prozessfuehrung zu bestellen (Untervollmacht) und diese zu entbinden. Fuer hoechstpersoenliche Verfahren (z.B. Ehesachen) bleibt die gesetzliche Mitwirkungspflicht unberuehrt.
7.
ORGANSPENDE UND OBDUKTION
Ich ermaechtige die/den Bevollmaechtigten, ueber die Entnahme meiner Organe oder Gewebe nach dem Transplantationsgesetz (TPG) zu entscheiden, soweit ich nicht zu Lebzeiten anderweitig schriftlich verfuegt habe. Ebenso darf sie/er einer Obduktion zustimmen oder diese ablehnen.
8.
DIGITALER NACHLASS / ONLINE-KONTEN
Die Vollmacht umfasst ausdruecklich auch saemtliche digitalen Angelegenheiten. Die/der Bevollmaechtigte ist berechtigt, Zugang zu meinen Online-Konten, E-Mail-Postfaechern, sozialen Netzwerken, Cloud-Diensten und sonstigen digitalen Dienstleistungen zu verlangen, diese zu verwalten, zu aendern oder zu loeschen. Providern gegenueber gilt die Vollmacht als Einwilligung in die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.07.2018 (III ZR 183/17) anerkannt, dass digitale Inhalte grundsaetzlich vererblich sind.
9.
UNTERBRINGUNG UND FREIHEITSENTZIEHENDE MASSNAHMEN
Die/der Bevollmaechtigte darf gemaess § 1831 BGB in eine geschlossene Unterbringung einwilligen und freiheitsentziehende Massnahmen (insbesondere Bettgitter, Fixierungen, sedierende Medikamente) veranlassen, wenn diese zu meinem Wohl erforderlich sind. Solche Massnahmen beduerfen grundsaetzlich der Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1831 Abs. 2 BGB, §§ 312 ff. FamFG); die Bevollmaechtigte/der Bevollmaechtigte hat diese unverzueglich einzuholen, ausser bei Gefahr im Verzug. Ich ermaechtige sie/ihn, saemtliche hierfuer erforderlichen Antraege zu stellen.
10.
WIRKSAMKEIT UND INNENVERHAELTNIS
Die Vollmacht ist im Aussenverhaeltnis ab sofort wirksam (Ausstellungsdatum), um ihre jederzeitige Nutzbarkeit durch Dritte (Banken, Aerzte) sicherzustellen. Im Innenverhaeltnis soll die/der Bevollmaechtigte von ihr jedoch erst Gebrauch machen, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfaehig bin. Die Vollmacht gilt ueber meinen Tod hinaus (transmortale Vollmacht) und erlischt nicht mit Eintritt meiner Geschaeftsunfaehigkeit (§ 168 BGB). Zusaetzliche Weisungen im Innenverhaeltnis: Die/der Bevollmaechtigte soll meinen Wunsch beruecksichtigen, so lange wie moeglich in meiner Wohnung zu verbleiben. Eine Heimunterbringung soll nur als letztes Mittel erfolgen.
11.
WIDERRUF UND AENDERUNG
Diese Vollmacht kann von mir jederzeit ohne Angabe von Gruenden widerrufen oder geaendert werden, solange ich geschaeftsfaehig bin. Der Widerruf wird mit Zugang bei der/dem Bevollmaechtigten wirksam (§ 168 BGB). Die Vollmachtsurkunde ist im Falle des Widerrufs zurueckzufordern (§ 175 BGB). Der Widerruf ist nur durch persoenliche schriftliche Erklaerung gegenueber der/dem Bevollmaechtigten sowie durch Rueckgabe der Vollmachtsurkunde moeglich.
12.
FORM UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Form: Diese Vorsorgevollmacht wurde schriftlich errichtet. Fuer Rechtsgeschaefte, die eine oeffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erfordern (insbesondere Grundstuecksgeschaefte gemaess § 29 GBO sowie Handelsregisteranmeldungen gemaess § 12 HGB), wird eine notarielle Beglaubigung dringend empfohlen. Registrierung: Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird empfohlen, damit Betreuungsgerichte die Vollmacht im Ernstfall schnell auffinden koennen. Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
Ort, Datum: Hamburg, den 15. Maerz 2025
VOLLMACHTGEBER/IN
Werner Hoffmann
Datum: ____________________

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschaeftliche Vollmacht, mit der eine Person (Vollmachtgeber) eine oder mehrere Vertrauenspersonen (Bevollmaechtigte) ermaechtigten, im Falle der eigenen Handlungs- oder Geschaeftsunfaehigkeit in ihrem Namen zu handeln — insbesondere in Gesundheits-, Vermogens- und Aufenthaltsangelegenheiten.

Die Vorsorgevollmacht vermeidet die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers (§§ 1814 ff. BGB). Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht bei Handlungsunfaehigkeit einen Betreuer — auch gegen den Willen der Angehoerigen. Ehepartner und Kinder haben kein automatisches Vertretungsrecht.

Die Vorsorgevollmacht wird haeufig mit einer Patientenverfuegung und einer Betreuungsverfuegung kombiniert. Waehrend die Patientenverfuegung den Behandlungswillen festlegt, bestimmt die Vorsorgevollmacht, WER die Wuensche durchsetzt. Die Betreuungsverfuegung legt fest, wer als Betreuer bestellt werden soll, falls die Vollmacht nicht ausreicht.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage deckt alle wesentlichen Bereiche einer umfassenden Vorsorgevollmacht ab.

Gesundheitssorge

Entscheidungen ueber aerztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation und Pflege.

Aufenthaltsbestimmung

Befugnis ueber den Aufenthaltsort — Umzug in ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen.

Vermoegenssorge

Verwaltung von Bankkonten, Immobilien, Versicherungen und Vertraegen.

Behoerden und Gerichte

Vertretung gegenueber Behoerden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungstraegern.

Post und Telekommunikation

Befugnis zum Oeffnen von Post und Zugang zu Kommunikationskonten.

Wohnung

Kuendigung oder Aufgabe der Wohnung, Verwaltung des Haushalts.

Untervollmacht

Ermaechtigung zur Erteilung von Untervollmachten fuer einzelne Angelegenheiten.

Kontrollbevollmaechtigter

Optionale Benennung einer Person, die den Bevollmaechtigten kontrolliert.

Registrierung

Hinweis auf die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

So erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht

In fuenf Schritten zu Ihrer Vorsorgevollmacht.

  1. 1

    Persoenliche Daten eingeben

    Tragen Sie Ihre vollstaendigen Daten ein — Name, Geburtsdatum, Anschrift.

  2. 2

    Bevollmaechtigte benennen

    Benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Bevollmaechtigte.

  3. 3

    Befugnisse festlegen

    Bestimmen Sie, in welchen Bereichen die Bevollmaechtigten handeln duerfen — Gesundheit, Vermoegen, Aufenthalt.

  4. 4

    Kontrollregelungen

    Benennen Sie optional einen Kontrollbevollmaechtigten zur Ueberwachung.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Laden Sie die Vollmacht als PDF herunter, unterschreiben Sie eigenhaendig und registrieren Sie sie beim Zentralen Vorsorgeregister.

Rechtliche Hinweise

Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sind wichtige rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Fuer eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar.

Vermeidung der Betreuung

Eine wirksame Vorsorgevollmacht macht die gerichtliche Betreuung in der Regel entbehrlich (§ 1814 Abs. 3 BGB). Das Betreuungsgericht bestellt nur dann einen Betreuer, wenn die Vollmacht nicht ausreicht oder der Bevollmaechtigte ungeeignet ist.

Form und Wirksamkeit

Die Vorsorgevollmacht ist grundsaetzlich formfrei. Fuer Grundstuecksgeschaefte ist notarielle Beurkundung erforderlich. Fuer Bankangelegenheiten empfiehlt sich eine Bankvollmacht auf dem bankinternen Formular. Eine notarielle Beurkundung erhoet die Beweiskraft und Akzeptanz erheblich.

Missbrauchsschutz

Zum Schutz vor Missbrauch kann ein Kontrollbevollmaechtigter benannt werden. Das Betreuungsgericht kann auch einen Kontrollbetreuer bestellen, wenn konkrete Anhaltspunkte fuer eine Gefaehrdung vorliegen (§ 1815 Abs. 3 BGB).

Zentrales Vorsorgeregister

Die Vorsorgevollmacht sollte beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Das Betreuungsgericht fragt das Register automatisch ab, bevor es einen Betreuer bestellt.

Innenvollmacht

Die Vorsorgevollmacht sollte Regelungen zum Innenverhaeltnis enthalten — insbesondere, ob der Bevollmaechtigte verguetet wird, Rechenschaft ablegen muss und welche Weisungen gelten.

Haeufig gestellte Fragen

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Bestimmen Sie, wer fuer Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr koennen. Formular ausfuellen, Vorschau pruefen und sofort als PDF herunterladen.

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