Kostenlose Patientenverfuegung Vorlage
Eine Patientenverfuegung legt fest, welche aerztlichen Massnahmen Sie im Fall der Entscheidungsunfaehigkeit wuenschen oder ablehnen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage fuer eine rechtssichere Patientenverfuegung nach § 1827 BGB — sofort als PDF herunterladen.
| VOLLSTAENDIGER NAME | Helmut Schaefer |
| GEBURTSDATUM | 5. Oktober 1952 |
| GEBURTSORT | Mannheim |
| ADRESSE | Bergstrasse 20, 69115 Heidelberg |
| NAME | Karin Schaefer |
| VERHAELTNIS | Ehefrau |
| ADRESSE | Bergstrasse 20, 69115 Heidelberg |
| TELEFON | +49 6221 123456 |
| VORSORGEVOLLMACHT VORHANDEN | Ja |
Notarielle Vorsorgevollmacht vom 14. Februar 2023, beurkundet durch Notar Dr. Thomas Weber, Heidelberg (UR-Nr. 112/2023). Zugunsten meiner Ehefrau Karin Schaefer.
Diese Patientenverfuegung soll meinen Willen fuer Situationen festhalten, in denen ich nicht mehr in der Lage bin, meinen aktuellen Willen selbst zu bilden oder verstaendlich zu aeussern. Die nachfolgenden Anordnungen sind Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) und sollen von Aerzten, Pflegepersonal, Betreuern und Angehoerigen beachtet werden (§ 1827 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, oder
- ich an einer toedlichen, irreversiblen Erkrankung im Endstadium leide, oder
- ich eine schwere Hirnschaedigung erlitten habe, die nach aerztlicher Erkenntnis irreversibel ist, oder
- ich mich im dauerhaften Wachkoma befinde, ohne Aussicht auf Besserung.
| Kardiopulmonale Wiederbelebung (Reanimation) | Ablehnen |
| Kuenstliche Beatmung | Zeitlich begrenzt (Therapieversuch) |
| Kuenstliche Ernaehrung / Fluessigkeit (PEG, Magensonde, i.v.) | Ablehnen |
| Dialyse | Zeitlich begrenzt |
| Antibiotika (bei Infektionen in der Sterbephase) | Ablehnen |
Die Versorgung soll insbesondere folgende Symptome beruecksichtigen: Schmerzen, Atemnot, Uebelkeit, Angst, Unruhe. Eine tiefe palliative Sedierung in der Sterbephase ist zulaessig, wenn anders nicht behandelbares Leiden dies erfordert.
Ich moechte in dieser Phase keine lebensverlaengernden Massnahmen, ausschliesslich palliative Versorgung.
Schwere, irreversible Hirnschaedigung:
Bei schwerer, irreversibler Hirnschaedigung lehne ich alle lebenserhaltenden Massnahmen nach Stellung der Diagnose durch zwei Aerzte ab.
Dauerhaftes Wachkoma:
Nach drei Monaten ohne Besserung des Wachkomas sollen alle lebenserhaltenden Massnahmen beendet werden.
Fortgeschrittene Demenz:
Im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz (keine Erkennung naher Angehoeriger, keine verstaendliche Kommunikation) lehne ich eine kuenstliche Ernaehrung und lebensverlaengernde Therapien ab. Antibiotika bei Infektionen ebenfalls ablehnen, reine Palliativversorgung.
Beistand durch Angehoerige und Seelsorge:
Ich wuensche evangelische Seelsorge und die Anwesenheit meiner Familie in der letzten Phase.
Hinweis: Nach § 3 TPG ist die Entnahme nur zulaessig, wenn der Hirntod festgestellt und die Einwilligung vorliegt. Die Entscheidung kann in der Patientenverfuegung, im Organspendeausweis oder im (2024 gestarteten) Organspenderegister dokumentiert werden.
Verwendung fuer Forschung und Lehre: Ich keine Angabe der Verwendung meines Leichnams oder von Koerperteilen zu Zwecken der aerztlichen Aus- und Fortbildung sowie der medizinischen Forschung.
Hinweis: Die Obduktion ohne Einwilligung ist nur in gesetzlich geregelten Faellen zulaessig (z.B. gerichtliche oder seuchenhygienische Obduktion).
Ich habe diese Verfuegung im Vollbesitz meiner geistigen Kraefte, nach reiflicher Ueberlegung und ohne Druck errichtet. Sie ist Ausdruck meines gebildeten Willens und bindet gemaess § 1827 Abs. 1 Satz 2 BGB Aerzte, Pflegepersonal und Betreuer. Ein Betreuer hat gemaess § 1827 Abs. 2 BGB zu pruefen, ob die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen — ist dies der Fall, hat er meinen Willen umzusetzen.
Ich lehne jede nicht von dieser Verfuegung gedeckte lebensverlaengernde Massnahme ab und stimme ausdruecklich der Unterlassung oder Beendigung solcher Massnahmen zu. Hierin liegt kein Verstoss gegen § 216 StGB (Toetung auf Verlangen), sondern die zulaessige Verwirklichung meines Selbstbestimmungsrechts.
Aerztliche Beratung (§ 630e BGB): Ich bestaetige, dass ich mich vor Errichtung dieser Patientenverfuegung von Dr. med. Ingrid Baumann, Hausaerztin am 10. Februar 2025 ueber die medizinischen Konsequenzen meiner Entscheidungen habe beraten lassen. Mir wurden insbesondere die Bedeutung einzelner Massnahmen, alternative Behandlungsoptionen und die voraussichtlichen Folgen meiner Festlegungen erlaeutert.
Ich werde diese Verfuegung regelmaessig (empfohlen alle zwei bis drei Jahre) ueberpruefen und — soweit erforderlich — durch Unterschrift mit aktuellem Datum bestaetigen oder anpassen. Aenderungen beduerfen der Schriftform und sind eigenhaendig zu unterzeichnen.
Prof. Dr. Thomas Weber (Neckarstrasse 8, 69117 Heidelberg) bestaetigt, dass die verfuegende Person bei Errichtung dieser Patientenverfuegung einsichts- und urteilsfaehig war und die Erklaerung ohne erkennbaren Druck abgab.
§ 1827 Abs. 1 BGB (Formerfordernis): Die Patientenverfuegung ist schriftlich abzufassen und muss eigenhaendig unterschrieben sein. Die Unterschrift kann auch durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen ersetzt werden. Ohne eigenhaendige Unterschrift entfaltet das Dokument keine Bindungswirkung.
Was ist eine Patientenverfuegung?
Eine Patientenverfuegung ist eine schriftliche Willenserklaerung, in der eine volljaehrige Person festlegt, welche medizinischen Behandlungen sie fuer den Fall der eigenen Entscheidungsunfaehigkeit wuenscht oder ablehnt. Sie richtet sich an Aerzte, Pflegepersonal und Bevollmaechtigte und stellt sicher, dass der Patientenwille auch dann beachtet wird, wenn die Person sich nicht mehr aeussern kann.
Seit der gesetzlichen Regelung in § 1827 BGB (ehemals § 1901a BGB) ist die Patientenverfuegung fuer Aerzte und Betreuer bindend, sofern sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Sie muss schriftlich verfasst und eigenhaendig unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, kann jedoch die Beweiskraft erhoehen.
Die Patientenverfuegung wird haeufig mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert, um sicherzustellen, dass eine Vertrauensperson die Umsetzung der Wuensche ueberwacht. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der an die Patientenverfuegung gebunden ist.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Vorlage deckt alle wesentlichen Bereiche einer rechtssicheren Patientenverfuegung ab.
Persoenliche Angaben
Vollstaendiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten des Verfuegenden.
Behandlungswuensche
Festlegung, welche lebenserhaltenden Massnahmen (Beatmung, kuenstliche Ernaehrung, Dialyse) gewuenscht oder abgelehnt werden.
Schmerzbehandlung
Wuensche zur Schmerz- und Symptomlinderung, einschliesslich palliativer Sedierung.
Situationsbeschreibung
Konkrete Beschreibung der Situationen, in denen die Verfuegung gelten soll — z. B. Endstadium einer Krankheit, irreversibler Hirnschaden, Wachkoma.
Organspende
Erklaerung zur Bereitschaft oder Ablehnung einer Organspende nach dem Transplantationsgesetz (TPG).
Vertrauensperson
Benennung einer Vertrauensperson, die den Patientenwillen gegenueber Aerzten und Pflegepersonal vertritt.
Widerruf und Aenderung
Hinweis, dass die Patientenverfuegung jederzeit formlos widerrufen oder geaendert werden kann (§ 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB).
Unterschrift und Datum
Eigenhaendige Unterschrift und Datum als Wirksamkeitsvoraussetzung.
So erstellen Sie eine Patientenverfuegung
In fuenf Schritten zu Ihrer rechtssicheren Patientenverfuegung.
- 1
Persoenliche Daten eingeben
Tragen Sie Ihren vollstaendigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift ein.
- 2
Behandlungssituationen festlegen
Waehlen Sie die konkreten Situationen, in denen die Verfuegung gelten soll, und legen Sie fest, welche Massnahmen Sie wuenschen oder ablehnen.
- 3
Schmerz- und Palliativversorgung bestimmen
Geben Sie an, ob Sie eine umfassende Schmerzbehandlung wuenschen, auch wenn diese lebensverkuerzend wirken koennte.
- 4
Vertrauensperson benennen
Tragen Sie eine Person ein, die Ihren Willen gegenueber Aerzten durchsetzen soll. Idealerweise kombinieren Sie dies mit einer Vorsorgevollmacht.
- 5
Pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie alle Angaben in der Vorschau, laden Sie das Dokument als PDF herunter und unterschreiben Sie es eigenhaendig.
Rechtliche Hinweise
Bei der Erstellung einer Patientenverfuegung nach deutschem Recht sind mehrere Aspekte zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Gesetzliche Grundlage (§ 1827 BGB)
Die Patientenverfuegung ist in § 1827 BGB (frueher § 1901a BGB) geregelt. Sie muss schriftlich verfasst und eigenhaendig unterschrieben sein. Eine volljaehrige einwilligungsfaehige Person kann darin festlegen, ob sie in bestimmte medizinische Massnahmen einwilligt oder sie untersagt.
Bindungswirkung
Die Patientenverfuegung ist fuer Aerzte und Betreuer bindend, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft (§ 1827 Abs. 1 BGB). Trifft sie nicht zu, ist der mutmassliche Wille anhand konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln.
Formfreiheit und Widerruf
Die Patientenverfuegung bedarf der Schriftform, kann jedoch jederzeit formlos widerrufen werden — auch muendlich oder durch schluessiges Verhalten. Eine regelmaessige Aktualisierung (alle 2-3 Jahre) wird empfohlen.
Verhaeltnis zur Vorsorgevollmacht
Eine Patientenverfuegung legt den Willen fest, waehrend eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zur Durchsetzung benennt. Beide Dokumente ergaenzen sich und sollten aufeinander abgestimmt sein.
Zentrales Vorsorgeregister
Patientenverfuegungen und Vorsorgevollmachten koennen beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit sie im Ernstfall schnell gefunden werden.
Haeufig gestellte Fragen
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