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Kostenloser Untermietvertrag Vorlage

Ein Untermietvertrag regelt die Weitervermietung einer Wohnung oder eines Zimmers durch den Hauptmieter. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach § 540 BGB — sofort als PDF herunterladen.

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UNTERMIETVERTRAG
Untermietvertrag Ueber Wohnraum Gemaess §§ 540, 553 BGB
HAUPTMIETER/IN
Lisa Maier
Schoenhauser Allee 44, 10435 Berlin
UNTERMIETER/IN
David Chen
Torstrasse 10, 10119 Berlin
Beginn: 1. Mai 2025
Untermiete: 420 EUR
Zwischen Lisa Maier (nachfolgend „Hauptmieter“) und David Chen (nachfolgend „Untermieter“) wird der folgende Untermietvertrag geschlossen. Grundlage der Untervermietung ist der zwischen dem Hauptmieter und dem Eigentuemer/Hauptvermieter bestehende Wohnungsmietvertrag.
1.
HAUPTMIETVERTRAG
Der Hauptmieter ist Mieter der Wohnung Schoenhauser Allee 44, 3. OG links, 10435 Berlin (Prenzlauer Berg). Dieser Untermietvertrag knuepft an den bestehenden Hauptmietvertrag an und gilt nur fuer dessen Dauer. Der Untermieter erkennt an, dass alle sich aus dem Hauptmietvertrag ergeben­den Pflichten (insbesondere Hausordnung, Ruhezeiten, Nutzung von Gemeinschaftsflaechen) auch fuer ihn verbindlich sind.
2.
ERLAUBNIS ZUR UNTERVERMIETUNG (§§ 540, 553 BGB)
Die Erlaubnis des Hauptvermieters zur Untervermietung gemaess § 540 Abs. 1 BGB liegt vor. Gemaess § 553 Abs. 1 BGB hat der Hauptmieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn nach Abschluss des Hauptmietvertrages ein berechtigtes Interesse entsteht (z.B. Bildung einer Wohngemeinschaft, Aufnahme eines Lebensgefaehrten, Einkommensverlust, Studien- oder Berufswechsel). Der Hauptvermieter darf die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum uebermaessig belegt wuerde oder ihm die Ueberlassung aus sonstigen Gruenden nicht zuzumuten ist. Ohne wirksame Erlaubnis droht dem Hauptmieter die ausser­ordentliche Kuendigung gemaess § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB.
3.
UNTERMIETGEGENSTAND
Untervermietet wird: Zimmer 2 (ca. 16 m², moebliert, Fenster zum Hof) in der Wohnung Schoenhauser Allee 44, 3. OG links, 10435 Berlin (Prenzlauer Berg) mit einer Flaeche von ca. 16 m². Dem Untermieter wird zudem die Mitbenutzung folgender Raeume und Einrichtungen gestattet: Kueche, Bad/WC, Flur, Keller und Internetanschluss. Der Untermieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und gemaess § 538 BGB nur im Rahmen des vertragsgemaessen Gebrauchs zu nutzen.
4.
UNTERMIETBEGINN UND -DAUER
Das Untermietverhaeltnis beginnt am 1. Mai 2025 und ist bis zum 31. Oktober 2025 befristet. Eine Verlaengerung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Das Untermietverhaeltnis endet jedenfalls spaetestens mit dem Ende des Hauptmietverhaeltnisses, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kuendigung bedarf.
5.
UNTERMIETE
Die monatliche Untermiete betraegt: Nettokaltmiete 420 EUR, zuzueglich Nebenkostenpauschale in Hoehe von 80 EUR. Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus, spaetestens bis zum dritten Werktag des Monats, an den Hauptmieter zu zahlen (§ 556b BGB).

Die Parteien erkennen an, dass die Untermiete nicht wesentlich ueber der anteiligen Hauptmiete liegen darf, da andernfalls ein unzulaessiger Aufschlag vorliegen koennte (vgl. BGH XII ZR 15/17). In Gebieten mit Mietpreisbremse gemaess §§ 556d ff. BGB findet die Kappungsgrenze fuer die Anfangsmiete auch bei Untermietverhaeltnissen entsprechende Anwendung.
6.
NEBENKOSTENUMLAGE
Die Nebenkostenpauschale deckt die anteiligen Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKV ab (Wasser, Heizung, Muellabfuhr, Hausreinigung, Allgemeinstrom, ggf. Internet/Strom). Ueber die Nebenkosten erfolgt grundsaetzlich keine gesonderte Abrechnung; abweichend hiervon koennen die Parteien eine Abrechnung nach Verbrauch vereinbaren. Erhoehungen der Betriebskosten beim Hauptvermieter kann der Hauptmieter anteilig an den Untermieter weitergeben, sofern dies in Textform angezeigt wird.
7.
KAUTION (§ 551 BGB)
Der Untermieter leistet eine Kaution in Hoehe von 420 EUR. Die Kaution darf hoechstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Netto­kaltmiete betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Hauptmieter legt die Kaution getrennt von seinem Vermoegen verzinslich an; die Zinsen stehen dem Untermieter zu. Nach Beendigung des Untermietverhaeltnisses wird die Kaution unter Beruecksichtigung einer Pruefungsfrist von in der Regel bis zu sechs Monaten zurueckgezahlt.
8.
UEBERGABE UND ZUSTAND
Die Parteien fertigen bei Einzug sowie bei Auszug ein Uebergabeprotokoll, in dem der Zustand der Raeume, vorhandene Maengel und die Zaehlerstaende dokumentiert werden. Der Untermieter erhaelt die fuer seinen Bereich erforderlichen Schluessel ausgehaendigt und verpflichtet sich, diese bei Vertragsende vollzaehlig zurueckzugeben.
9.
PFLICHTEN DES UNTERMIETERS
Der Untermieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln, die Hausordnung einzuhalten, auf die uebrigen Hausbewohner Ruecksicht zu nehmen und alle ihm obliegenden Pflichten aus dem Hauptmietvertrag zu beachten. Schaeden sowie Maengel, die waehrend der Untermietzeit auftreten, sind dem Hauptmieter unverzueglich in Textform anzuzeigen (§ 536c BGB).
10.
TIERHALTUNG UND BAULICHE VERAENDERUNGEN
Die Haltung von Kleintieren in ueblicher Anzahl ist gestattet (BGH VIII ZR 168/12). Fuer die Haltung von Hunden und Katzen ist die schriftliche Zustimmung des Hauptmieters und gegebenenfalls des Hauptvermieters einzuholen. Bauliche Veraenderungen, insbesondere Bohrungen, Umbauten oder der Einbau fester Einrichtungen, beduerfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hauptmieters.
11.
KUENDIGUNG
Das Untermietverhaeltnis kann unter Einhaltung der Frist von drei Monate zum Monatsende gekuendigt werden. Fuer moebliert ueberlassene Zimmer innerhalb der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung gilt die verkuerzte Kuendigungsfrist gemaess § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB (spaetestens am 15. eines Monats zum Ablauf des Monats). Das Recht zur ausserordentlichen fristlosen Kuendigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberuehrt. Kuendigungen beduerfen der Schriftform (§ 568 BGB).
12.
ZUSTIMMUNG DES HAUPTVERMIETERS (NACHWEIS)
Die Zustimmung des Hauptvermieters zur Untervermietung liegt in schriftlicher Form vor. Eine Kopie der schriftlichen Zustimmung ist diesem Vertrag als Anlage beigefuegt und wird Vertragsbestandteil. Ohne wirksame Zustimmung kann der Hauptvermieter das Hauptmietverhaeltnis nach vorheriger Abmahnung gemaess § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB ausserordentlich fristlos kuendigen. Der Hauptmieter traegt gegenueber dem Untermieter kein Risiko fuer die Erteilung der Zustimmung, wenn er sich nachweislich um die Erteilung bemueht hat.
13.
HAFTUNG FUER SCHAEDEN
Gemaess § 540 Abs. 2 BGB hat der Hauptmieter ein Verschulden des Untermieters wie eigenes Verschulden zu vertreten. Gegenueber dem Hauptvermieter haftet daher der Hauptmieter allein fuer saemtliche Schaeden, die durch den Untermieter verursacht werden.

Der Hauptmieter haftet dem Hauptvermieter gegenueber fuer alle Handlungen des Untermieters gemaess § 540 Abs. 2 BGB.

Der Untermieter verpflichtet sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen bzw. aufrechtzuerhalten, die auch Schaeden an der Mietsache einschliesst.
14.
REGELUNGEN ZUR WOHNGEMEINSCHAFT
Putzplan wird monatlich gemeinsam erstellt. Gaeste uebernachten maximal 3 Naechte pro Woche ohne gesonderte Absprache.

Darueber hinaus vereinbaren die Parteien einen gemeinsamen Reinigungs- und Nutzungsplan fuer Gemeinschaftsraeume (Kueche, Bad, Flur). Konflikte innerhalb der Wohngemeinschaft werden vorrangig einvernehmlich beigelegt.
15.
NACHFOLGERREGELUNG
Bei vorzeitigem Auszug stellt der Untermieter mindestens zwei geeignete Nachfolgekandidaten vor.

Scheidet der Untermieter vorzeitig aus, kann er dem Hauptmieter einen geeigneten Nachfolger vorschlagen. Der Hauptmieter darf den Nachfolger nur aus wichtigem Grund ablehnen. Die endgueltige Auswahl und der Abschluss eines neuen Untermietvertrages obliegen allein dem Hauptmieter.
16.
BEENDIGUNG MIT DEM HAUPTMIETVERTRAG
Endet der Hauptmietvertrag aus welchem Grund auch immer, endet zeitgleich auch dieses Untermietverhaeltnis, ohne dass es einer gesonderten Kuendigung bedarf. Der Hauptmieter wird den Untermieter unverzueglich informieren, sobald ihm eine Kuendigung des Haupt­mietverhaeltnisses zugeht oder er selbst das Hauptmietverhaeltnis kuendigt, um dem Untermieter ein rechtzeitiges Suchen nach Ersatzwohnraum zu ermoeglichen.
17.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Schriftform; dies gilt auch fuer die Abaenderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so beruehrt dies nicht die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen (salvatorische Klausel). Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort der belegenen Mietsache.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
HAUPTMIETER/IN
Lisa Maier
Datum: ____________________
UNTERMIETER/IN
David Chen
Datum: ____________________

Was ist ein Untermietvertrag?

Ein Untermietvertrag ist ein Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und einem Untermieter ueber die Ueberlassung der gesamten Wohnung oder eines Teils davon. Der Hauptmieter wird gegenueber dem Untermieter zum Vermieter, bleibt aber selbst Mieter gegenueber dem Vermieter.

Die Untervermietung bedarf grundsaetzlich der Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Der Mieter hat jedoch einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht — z. B. bei Auszug des Lebenspartners, finanziellen Engpaessen oder berufsbedingter Abwesenheit (§ 553 BGB).

Im Untermietverhaeltnis gelten grundsaetzlich die gleichen mietrechtlichen Vorschriften wie im Hauptmietverhaeltnis — Mieterschutz, Kuendigungsfristen und Kautionsregeln. Der Untermietvertrag endet jedoch spaetestens mit dem Hauptmietvertrag.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage deckt alle Regelungen eines wirksamen Untermietvertrags ab.

Angaben zum Hauptmieter

Name und Anschrift des Hauptmieters als Untervermieter.

Angaben zum Untermieter

Name und Anschrift des Untermieters.

Mietobjekt

Beschreibung des untervermieteten Zimmers oder der gesamten Wohnung.

Untermiete

Hoehe der Untermiete einschliesslich oder zuzueglich Nebenkosten.

Vermieterlaubnis

Hinweis auf die erforderliche Erlaubnis des Vermieters und deren Nachweis.

Laufzeit und Kuendigung

Befristung oder unbefristete Untervermietung mit gesetzlichen Kuendigungsfristen.

Kaution

Optionale Kaution fuer das Untermietverhaeltnis.

Hausordnung

Verweis auf die Hausordnung des Hauptmietvertrags.

So erstellen Sie einen Untermietvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem Untermietvertrag.

  1. 1

    Hauptmieter-Daten

    Geben Sie Ihre Daten als Hauptmieter ein.

  2. 2

    Untermieter-Daten

    Tragen Sie die Daten des Untermieters ein.

  3. 3

    Mietobjekt beschreiben

    Beschreiben Sie das untervermietete Zimmer oder die Wohnung.

  4. 4

    Miete und Laufzeit

    Legen Sie die Untermiete, Nebenkosten und die Vertragslaufzeit fest.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Laden Sie den Vertrag als PDF herunter und lassen Sie ihn von Hauptmieter und Untermieter unterschreiben.

Rechtliche Hinweise

Bei der Untervermietung sind besondere mietrechtliche Vorschriften zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB)

Die Untervermietung bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Bei Verweigerung ohne berechtigten Grund kann der Mieter ein Sonderkuendigungsrecht haben. Die Erlaubnis sollte schriftlich eingeholt und dokumentiert werden.

Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 BGB)

Der Mieter hat Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entsteht. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur aus wichtigem Grund verweigern und kann einen Zuschlag verlangen.

Verhaeltnis zum Hauptmietvertrag

Der Untermietvertrag endet spaetestens mit dem Hauptmietvertrag. Regelungen des Hauptmietvertrags (z. B. Tierhaltung, Ruhezeiten) gelten auch fuer den Untermieter.

Haftung

Der Hauptmieter haftet dem Vermieter fuer das Verhalten des Untermieters. Schaeden, die der Untermieter verursacht, werden dem Hauptmieter zugerechnet.

Haeufig gestellte Fragen

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