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Kostenloser Freelancer-Vertrag Vorlage

Ein Freelancer-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Freiberufler. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — mit Schutz vor Scheinselbstaendigkeit, sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
FREELANCER-VERTRAG
Werkvertrag Ueber Freie Mitarbeit
AUFTRAGGEBER
DigitalAgentur Elbe GmbH
Speicherstadt 10, 20457 Hamburg
Durch: Nina Kramer, Geschaeftsfuehrerin
AUFTRAGNEHMER (FREIER MITARBEITER)
Jonas Richter
Ottenser Hauptstrasse 5, 22765 Hamburg
Durch: Steuer-Nr.: 48/201/12345, USt-IdNr.: DE298123456
Vertragsdatum: 15. April 2025
Werkvertrag · Beginn: 1. Mai 2025
Zwischen DigitalAgentur Elbe GmbH (nachfolgend „Auftraggeber“) und Jonas Richter (nachfolgend „Auftragnehmer“) wird der folgende Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB geschlossen. Die Parteien stellen ausdruecklich klar, dass durch diesen Vertrag kein Arbeitsverhaeltnis begruendet wird.
1.
VERTRAGSGEGENSTAND
Der Auftragnehmer erbringt fuer den Auftraggeber folgende Leistungen im Rahmen des Projekts Redesign Corporate Website — Relaunch Q3 2025:

UI/UX-Design, Erstellung von Wireframes und Prototypen, Entwicklung des Design-Systems, Responsive Designs fuer Mobile und Desktop inkl. Abnahmetests

Geschuldet ist der Erfolg im Sinne eines abgrenzbaren, abnahmefaehigen Werkes. Die Parteien werden den genauen Leistungsumfang bei Bedarf in einem gesonderten Leistungsschein (Statement of Work) konkretisieren, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrages wird.
2.
SELBSTAENDIGE TAETIGKEIT
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstaendiger Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, die ueber den Vertragsgegenstand hinausgehen (§ 106 GewO findet keine Anwendung). Er ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert, nutzt eigene Arbeitsmittel und traegt das unternehmerische Risiko. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichzeitig oder nacheinander fuer andere Auftraggeber taetig zu werden, sofern dies nicht im Widerspruch zu konkreten Vertragspflichten steht.
3.
TERMINE, MITWIRKUNG, ABNAHME
Die Termine und Meilensteine werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur rechtzeitigen Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten, Spezifikationen und Zugaenge (§ 642 BGB). Die vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen sind vom Auftraggeber nach Fertigstellung abzunehmen (§ 640 BGB). Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Uebergabe schriftlich unter Angabe konkreter Maengel die Abnahme verweigert. Eine Ingebrauchnahme des Werkes steht einer konkludenten Abnahme gleich.
4.
VERGUETUNG
Der Auftragnehmer erhaelt einen Stundensatz in Hoehe von 95 EUR (netto). Die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Hoehe wird gesondert ausgewiesen und ist vom Auftraggeber zusaetzlich zu tragen. Notwendige Spesen und Auslagen (Reisekosten, Uebernachtung, Material) werden gesondert gegen Nachweis nach den jeweils gueltigen steuerlichen Pauschalen erstattet (§§ 4 Abs. 5, 9 EStG).
5.
RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
Der Auftragnehmer stellt Rechnungen unter Beachtung der Pflichtangaben gemaess § 14 Abs. 4 UStG (vollstaendiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfaenger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum und -nummer, Leistungszeitraum, Menge und Art der Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag). Zahlungen sind innerhalb von 14 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto faellig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber - soweit er nicht Verbraucher ist - Verzugszinsen in Hoehe von neun (9) Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugsschadenpauschale in Hoehe von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB).
6.
GEWAEHRLEISTUNG
Es gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte nach §§ 634 ff. BGB. Bei Maengeln hat der Auftragnehmer zunaechst das Recht zur Nacherfuellung (Nachbesserung oder Neuherstellung, § 635 BGB). Schlaegt die Nacherfuellung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Ruecktritt verlangen sowie Schadensersatz neben der Leistung geltend machen. Die Gewaehrleistungsfrist fuer Werkleistungen betraegt zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB), bei Bauwerken fuenf Jahre. Offensichtliche Maengel sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abnahme schriftlich zu ruegen.
7.
NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE
Der Auftragnehmer raeumt dem Auftraggeber an allen im Rahmen dieses Vertrages entstehenden urheberrechtlich geschuetzten Arbeitsergebnissen (einschliesslich Computerprogrammen, Grafiken, Texten, Konzepten) das ausschliessliche, raeumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschraenkte Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten (§ 31a UrhG) einschliesslich des Rechts zur Bearbeitung, Uebersetzung, Vervielfaeltigung, Verbreitung, oeffentlichen Zugaenglichmachung und Unterlizenzierung. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Nennung als Urheber, soweit gesetzlich zulaessig. Die Uebertragung bzw. Einraeumung der Rechte erfolgt mit vollstaendiger Bezahlung der vereinbarten Verguetung; bis dahin steht dem Auftragnehmer ein Zurueckbehaltungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu. Allgemeines Know-how, Erfahrungen, Ideen und Faehigkeiten des Auftragnehmers bleiben unberuehrt und koennen von diesem anderweitig verwendet werden.
8.
VERTRAULICHKEIT
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle nicht oeffentlich zugaenglichen Informationen, die ihm im Rahmen dieser Taetigkeit zur Kenntnis gelangen (insbesondere Geschaefts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Informationen, Geschaeftsstrategien), streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur fuer Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende zeitlich unbegrenzt fort, solange die Informationen nicht oeffentlich bekannt sind. Der Auftragnehmer anerkennt den Schutz von Geschaeftsgeheimnissen nach dem GeschGehG (§§ 2, 4 GeschGehG) und haftet bei Verstoessen nach §§ 6 ff. GeschGehG sowie §§ 280, 241 Abs. 2 BGB.
9.
HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit unbeschraenkt. Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet er nur fuer die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrages erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmaessig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit ist im Uebrigen der Hoehe nach auf 100.000 EUR je Schadensfall begrenzt. Die Haftung fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, fuer Schaeden aus Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbeschraenkt (§ 309 Nr. 7 BGB).
10.
STATUS UND SCHEINSELBSTAENDIGKEIT
Die Parteien sind sich einig, dass durch diesen Vertrag kein abhaengiges Beschaeftigungsverhaeltnis im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV begruendet wird. Der Auftragnehmer bestaetigt insbesondere, dass er (a) seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsort frei bestimmt, (b) nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist, (c) eigene Arbeitsmittel verwendet, (d) unternehmerisches Risiko traegt und (e) fuer mehrere Auftraggeber taetig ist oder sein kann. Die Parteien verpflichten sich, auf Verlangen einer Partei unverzueglich gemeinsam ein Statusfeststellungsverfahren gemaess § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen. Sollte eine zustaendige Behoerde oder ein Gericht das Vorliegen eines abhaengigen Beschaeftigungsverhaeltnisses feststellen, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber - soweit gesetzlich zulaessig und soweit den Auftragnehmer ein Verschulden trifft - von allen daraus resultierenden Nachforderungen (Sozialversicherungsbeitraege, Lohnsteuer) frei. Hinweis: Die tatsaechlichen Verhaeltnisse sind entscheidend; die vertragliche Bezeichnung allein genuegt nicht zur Abgrenzung (BSG, st. Rspr.).
11.
LAUFZEIT UND KUENDIGUNG
Der Vertrag beginnt am 1. Mai 2025 und endet ohne gesonderte Kuendigung am 30. September 2025. Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekuendigt werden (bei Werkverträgen gilt § 649 BGB - der Auftraggeber kann jederzeit kuendigen; in diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Verguetung abzueglich ersparter Aufwendungen zu). Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberuehrt. Die Kuendigung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB).
12.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulaessig (§ 38 ZPO) - der Sitz des Auftraggebers. Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages einschliesslich dieser Schriftformklausel beduerfen der Textform (§ 126b BGB). Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, beruehrt dies die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt. Abtretung: Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei (§ 399 BGB).
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
AUFTRAGGEBER
Nina Kramer
Geschaeftsfuehrerin
DigitalAgentur Elbe GmbH
Datum: ____________________
AUFTRAGNEHMER
Jonas Richter
Datum: ____________________

Was ist ein Freelancer-Vertrag?

Ein Freelancer-Vertrag (auch Freier-Mitarbeiter-Vertrag) ist ein Dienst- oder Werkvertrag zwischen einem Auftraggeber und einem selbstaendig taetigen Freiberufler. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag besteht keine persoenliche Abhaengigkeit — der Freelancer bestimmt Arbeitsort, -zeit und -weise selbst und traegt ein eigenes unternehmerisches Risiko.

Die korrekte Abgrenzung zum Arbeitsverhaeltnis ist existenziell: Wird der Freelancer wie ein Arbeitnehmer behandelt (Scheinselbstaendigkeit, § 7 SGB IV), drohen dem Auftraggeber Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeitraegen fuer bis zu 4 Jahre, Lohnsteuernachforderungen und Bussgelder. Der Vertrag muss die Selbstaendigkeit klar dokumentieren.

Unsere Vorlage beruecksichtigt die Kriterien der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialgerichte fuer die Abgrenzung zur Scheinselbstaendigkeit. Sie enthaelt Regelungen zu Leistungsumfang, Verguetung, geistigem Eigentum, Vertraulichkeit und Haftung.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser Freelancer-Vertrag deckt alle wesentlichen Punkte fuer eine rechtssichere Zusammenarbeit ab.

Vertragsparteien

Angaben zu Auftraggeber und Freelancer — Firma, Anschrift, Steuernummer und Rechtsform.

Leistungsbeschreibung

Konkrete Beschreibung der zu erbringenden Leistungen — Projektziele, Meilensteine, Ergebnisse.

Selbstaendigkeitsklausel

Ausdrueckliche Klarstellung der Selbstaendigkeit — keine Weisungsgebundenheit, freie Zeit- und Ortswahl, eigene Betriebsmittel.

Verguetung und Abrechnung

Stunden-/Tagessatz oder Projektpauschale, Rechnungsstellung, Zahlungsfrist und Reisekostenregelung.

Geistiges Eigentum

Regelung der Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen nach Urheberrecht (§§ 31 ff. UrhG).

Vertraulichkeit

Geheimhaltungsklausel fuer vertrauliche Informationen des Auftraggebers.

Haftung und Gewaehrleistung

Haftungsregelung mit Verschuldensabstufung und ggf. Verweis auf Berufshaftpflichtversicherung.

Vertragslaufzeit und Kuendigung

Befristete Projektlaufzeit oder unbefristete Zusammenarbeit mit Kuendigungsfristen.

Wettbewerbsverbot

Optionale Regelung zu Konkurrenztaetigkeiten waehrend der Vertragslaufzeit — nur in angemessenem Umfang.

So erstellen Sie einen Freelancer-Vertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Freelancer-Vertrag.

  1. 1

    Parteien eintragen

    Geben Sie die vollstaendigen Daten von Auftraggeber und Freelancer ein — einschliesslich Steuernummer und Rechtsform.

  2. 2

    Leistung definieren

    Beschreiben Sie die zu erbringenden Leistungen konkret — Projektziele, Lieferergebnisse und Meilensteine.

  3. 3

    Verguetung festlegen

    Waehlen Sie die Verguetungsart und legen Sie Stundensatz, Tagessatz oder Projektpauschale fest.

  4. 4

    Vertragsbedingungen konfigurieren

    Definieren Sie Laufzeit, Kuendigungsfristen, IP-Rechte, Vertraulichkeit und Haftung.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie den Vertrag als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Der Freelancer-Vertrag muss die Selbstaendigkeit klar dokumentieren und die Abgrenzung zum Arbeitsverhaeltnis sicherstellen.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Scheinselbstaendigkeit (§ 7 SGB IV)

Entscheidend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern die tatsaechliche Durchfuehrung. Indizien fuer Scheinselbstaendigkeit: Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, Eingliederung in den Betrieb, keine eigenen Mitarbeiter, nur ein Auftraggeber, Nutzung der Betriebsmittel des Auftraggebers. Die Deutsche Rentenversicherung prueft auf Antrag oder von Amts wegen (Statusfeststellungsverfahren, § 7a SGB IV).

Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Bei Scheinselbstaendigkeit schuldet der Auftraggeber rueckwirkend Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung — fuer bis zu 4 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre. Zusaetzlich drohen Lohnsteuernachforderungen und Bussgelder nach § 266a StGB (Vorenthaltung von Arbeitnehmerentgelt).

Nutzungsrechte und Urheberrecht

Arbeitsergebnisse des Freelancers koennen urheberrechtlich geschuetzt sein (§ 2 UrhG). Ohne ausdrueckliche Vereinbarung erhaelt der Auftraggeber nur ein einfaches Nutzungsrecht fuer den Vertragszweck (Zweckuebertragungslehre, § 31 Abs. 5 UrhG). Umfassende Nutzungsrechte muessen vertraglich vereinbart werden.

Statusfeststellungsverfahren

Bei Zweifeln ueber den Sozialversicherungsstatus kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden (§ 7a SGB IV). Das Verfahren ist freiwillig und schafft Rechtssicherheit. Innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn besteht ein Recht auf optionale Anfrage.

Haeufig gestellte Fragen

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