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Kostenloser Kfz-Kaufvertrag Gebrauchtwagen Vorlage

Ein Kfz-Kaufvertrag fuer Gebrauchtwagen schuetzt Kaeufer und Verkaeufer beim privaten Autoverkauf. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.

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KAUFVERTRAG UEBER EINEN GEBRAUCHTEN PKW
Privatverkauf — Gemaess §§ 433 Ff. BGB  ·  Bayern
VERKAEUFER (PRIVAT)
Thomas Richter
Bergstrasse 12, 80799 Muenchen · Tel.: +49 89 1234567 · t.richter@example.de
KAEUFER
Sabine Mueller
Leopoldstrasse 88, 80802 Muenchen · Tel.: +49 89 7654321 · s.mueller@example.de
Vertragsdatum: 15. April 2026
BMW 320i Touring (F31) · 12.500 EUR
Zwischen den vorstehend bezeichneten Parteien wird folgender Kaufvertrag ueber einen gebrauchten Personenkraftwagen im Sinne der §§ 433 ff. des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschlossen. Der Vertrag wird als Privatverkauf zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen; die Vorschriften ueber den Verbrauchsgueterkauf (§§ 474 ff. BGB) finden daher keine Anwendung. Beide Parteien haben den Vertragsgegenstand vor Unterzeichnung eingehend besichtigt und die nachstehenden Angaben gemeinsam geprueft.
1.
FAHRZEUGDATEN UND IDENTIFIKATION
(1) Der Verkaeufer verkauft an den Kaeufer das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug (nachfolgend „Fahrzeug“):

Marke / Hersteller: BMW
Typ / Modell: 320i Touring (F31)
Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. (FIN / VIN): WBA3K51040K123456
Amtliches Kennzeichen: M-TR 3201
Tag der Erstzulassung: 12. Mai 2015
Kilometerstand (abgelesen): 95.000 km
Farbe: Alpinweiss
Kraftstoffart: Benzin
Hubraum: 1997 ccm
Leistung: 135 kW / 184 PS kW / PS
HU / AU gueltig bis: 06/2026
Anzahl Vorbesitzer (laut Zulassungsbescheinigung Teil II): 2

(2) Die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) werden mit Uebergabe des Fahrzeugs ausgehaendigt (§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung — FZV).

Der abgelesene Kilometerstand ist vom Verkaeufer nicht garantiert. Die Richtigkeit der Tachometeranzeige kann bei Gebrauchtfahrzeugen nicht mit Gewissheit ueberprueft werden; der Verkaeufer versichert jedoch, dass ihm eine Manipulation des Tachometers nicht bekannt ist.
2.
KAUFPREIS
(1) Der vereinbarte Kaufpreis betraegt 12.500 EUR (in Worten: zwoelftausendfuenfhundert Euro). (2) Als Privatverkauf wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen (§ 1 UStG); eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht nicht. (3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kaeufer Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe (§§ 286, 288 BGB) sowie den Ersatz weitergehender Verzugsschaeden.
3.
ZAHLUNGSMODALITAET
(1) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch: Barzahlung in voller Hoehe bei Uebergabe des Fahrzeugs (Zug um Zug). (2) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulaessig, soweit diese unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt sind. (3) Der Verkaeufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises mit Unterzeichnung dieses Vertrages bzw. durch eine gesonderte schriftliche Quittung.
4.
UEBERGABE UND GEFAHRUEBERGANG
(1) Die Uebergabe des Fahrzeugs erfolgt am 20. April 2026 am Ort Muenchen Zug um Zug gegen vollstaendige Zahlung des Kaufpreises (§ 320 BGB). (2) Mit der Uebergabe gehen Besitz, Nutzungen und Lasten sowie die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung auf den Kaeufer ueber (§ 446 BGB). (3) Das Eigentum am Fahrzeug geht gemaess §§ 929, 449 BGB mit vollstaendiger Zahlung des Kaufpreises und dinglicher Einigung auf den Kaeufer ueber.
5.
ZUSTAND DES FAHRZEUGS
(1) Gesamtzustand: Guter, gepflegter und altersgemaesser Zustand. (2) Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug weist altersgemaesse Gebrauchs- und Verschleissspuren auf, die im Rahmen der Besichtigung zur Kenntnis genommen wurden. (3) Serviceheft / Scheckheft: Das Fahrzeug ist nach Angabe des Verkaeufers scheckheftgepflegt; das Serviceheft liegt mit vollstaendigen Werkstattstempeln vor. (4) Verschleissteile (insbesondere Reifen, Bremsbelaege, Bremsscheiben, Auspuff, Kupplung, Batterie, Wischerblaetter, Fluessigkeiten und Filter) sind ihrer Natur nach Verschleiss unterworfen und vom Kaeufer uebernommen wie besichtigt.
6.
UNFALLFREIHEIT UND VORSCHAEDEN
(1) Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen des Verkaeufers unfallfrei. Unter einem Unfallschaden ist jede Beschaedigung zu verstehen, die ueber einen reinen Bagatellschaden (blosser Lack- oder Blechschaden bis ca. 750 EUR Reparaturwert) hinausgeht.

(2) Der Verkaeufer versichert, keine ihm bekannten Unfallschaeden oder wesentlichen Mangelursachen verschwiegen zu haben. (3) Diese Offenbarungspflicht besteht unabhaengig von einem etwaigen Gewaehrleistungsausschluss; ein arglistiges Verschweigen begruendet stets eine Haftung des Verkaeufers (§ 444 BGB).
7.
KILOMETERSTAND UND TACHOMETER
(1) Der abgelesene Kilometerstand laut Tachometer betraegt 95.000 km. (2) Der Verkaeufer versichert nach bestem Wissen, dass der Tachometer waehrend seiner Besitzzeit nicht manipuliert wurde und dass ihm keine Anhaltspunkte fuer eine Tachometerveraenderung durch Vorbesitzer bekannt sind. (3) Der abgelesene Kilometerstand wird nicht als verbindliche Zusicherung einer bestimmten Gesamtlaufleistung vereinbart; eine Haftung fuer die Richtigkeit der Anzeige ist — abgesehen von Arglist — ausgeschlossen.
8.
UEBERGEBENE DOKUMENTE, SCHLUESSEL UND ZUBEHOER
(1) Mit dem Fahrzeug werden folgende Unterlagen, Schluessel und Gegenstaende an den Kaeufer uebergeben:

• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• HU-/AU-Pruefbericht
• Serviceheft / Scheckheft
• Werkstattrechnungen / Reparaturbelege
• Bedienungsanleitung

(2) Anzahl uebergebener Schluessel: 2. (3) Zusaetzliches Zubehoer:
Winterreifensatz auf Stahlfelgen (205/60 R16), Dachtraeger, Original-Fussmatten

(4) Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind nach § 12 FZV zwingend zu uebergeben und fuer die Ummeldung erforderlich.
9.
BESICHTIGUNG UND PROBEFAHRT
(1) Der Kaeufer hat das Fahrzeug vor Abschluss dieses Vertrages eingehend besichtigt und im Rahmen einer Probefahrt eigenhaendig getestet. (2) Gemaess § 442 BGB stehen dem Kaeufer Rechte wegen Sachmaengeln nicht zu, soweit ihm diese Maengel bei Vertragsschluss bekannt waren oder infolge grober Fahrlaessigkeit unbekannt geblieben sind. (3) Der Kaeufer bestaetigt mit Unterzeichnung dieses Vertrages, das Fahrzeug in dem vorliegenden Zustand und mit der vorhandenen Ausstattung zu uebernehmen.
10.
GEWAEHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS (PRIVATVERKAUF)
(1) Vollstaendiger Ausschluss: Der Verkaeufer verkauft das Fahrzeug als Privatperson unter Ausschluss jeder Sachmangelhaftung. Der Kaeufer verzichtet auf saemtliche Ansprueche aus §§ 434, 437 BGB (Nacherfuellung, Ruecktritt, Minderung, Schadensersatz wegen Sachmaengeln). (2) Ausnahmen — der Ausschluss gilt NICHT bei:
arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verkaeufer (§ 444 BGB);
• Uebernahme einer Beschaffenheitsgarantie (§§ 443, 444 BGB);
• Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit;
• Schaeden aus vorsaetzlicher oder grob fahrlaessiger Pflichtverletzung des Verkaeufers;
• Verletzung einer ausdruecklich als solche bezeichneten Zusicherung.

(3) Hinweis: Der Ausschluss der Sachmangelhaftung ist nur zwischen Privatpersonen wirksam; beim Kauf von einem Haendler (Verbrauchsgueterkauf, §§ 474 ff. BGB) waere ein solcher Ausschluss unwirksam (§ 476 BGB).
11.
ZUSICHERUNGEN DES VERKAEUFERS
Der Verkaeufer versichert:

(a) alleiniger Eigentuemer des Fahrzeugs zu sein und ueber dieses frei verfuegen zu duerfen;
(b) dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist — insbesondere nicht sicherungsuebereignet, verpfaendet oder gepfaendet;
(c) dass ueber das Fahrzeug weder ein Insolvenz- noch ein Zwangsvollstreckungsverfahren anhaengig ist;
(d) dass das Fahrzeug weder gestohlen noch unterschlagen ist und dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht manipuliert wurde;
(e) dass alle in diesem Vertrag gemachten Angaben zu Erstzulassung, Vorbesitzerzahl, Kilometerstand, HU-/AU-Stand und Unfall-/Vorschaeden nach bestem Wissen zutreffen.

Bei Verletzung dieser Zusicherungen haftet der Verkaeufer unabhaengig vom vereinbarten Gewaehrleistungsausschluss auf Schadensersatz (§§ 280 Abs. 1, 311a Abs. 2, 444 BGB).
12.
ABMELDUNG UND UMMELDUNG
(1) Der Kaeufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzueglich, spaetestens innerhalb von zwei (2) Wochen nach Uebergabe, auf seinen Namen umzumelden oder abzumelden (§ 13 FZV). (2) Bis zur Ummeldung versichert der Kaeufer, das Fahrzeug entsprechend den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) haftpflichtversichert zu halten oder es mittels eines Kurzzeitkennzeichens zu ueberfuehren. (3) Saemtliche nach dem Tag der Uebergabe anfallenden Steuern, Abgaben, Bussgelder und Versicherungsbeitraege gehen zu Lasten des Kaeufers. (4) Sollte der Kaeufer die Ummeldung nicht fristgerecht vornehmen, ist der Verkaeufer berechtigt, das Fahrzeug selbst abzumelden; die hierdurch entstehenden Kosten (Meldegebuehren, Kennzeichenentwertung u.a.) traegt der Kaeufer.
13.
BESONDERE BESCHAFFENHEITSZUSICHERUNGEN
(1) Der Verkaeufer sichert dem Kaeufer ausdruecklich folgende Beschaffenheiten des Fahrzeugs zu (§§ 434 Abs. 2, 443 BGB):

Unfallfreiheit waehrend der Besitzzeit des Verkaeufers; vollstaendige Servicehistorie bei BMW-Vertragswerkstatt; Nichtraucherfahrzeug; keine Tierhaltung im Fahrzeug

(2) Fehlen diese zugesicherten Eigenschaften, kann sich der Verkaeufer trotz des Gewaehrleistungsausschlusses nicht auf den Ausschluss berufen (§ 444 BGB); dem Kaeufer stehen in diesem Fall die Rechte nach § 437 BGB (Nacherfuellung, Ruecktritt, Minderung, Schadensersatz) zu. (3) Diese Zusicherungen stellen eine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar.
14.
FREIWILLIGE GARANTIE DES VERKAEUFERS
(1) Ueber die gesetzlichen Vorschriften hinaus gewaehrt der Verkaeufer dem Kaeufer eine freiwillige Garantie (§ 443 BGB) mit folgendem Umfang: Motor, Automatikgetriebe und Antriebsstrang; ausgenommen sind Verschleissteile (Reifen, Bremsen, Batterie, Kupplung, Zahnriemen). (2) Die Garantie gilt fuer die Dauer von 3 Monaten ab Uebergabe des Fahrzeugs. (3) Die Garantie entfaellt bei unsachgemaesser Behandlung, nachtraeglichem Unfall, eigenmaechtigem Eingriff sowie bei Verwendung des Fahrzeugs fuer Motorsportzwecke oder gewerbliche Personenbefoerderung. (4) Verschleissteile sind von der Garantie ausgenommen. Ansprueche aus arglistig verschwiegenen Maengeln sowie die gesetzliche Haftung nach §§ 280, 311a BGB bleiben unberuehrt.
15.
RUECKTRITTSKLAUSEL
(1) Der Kaeufer ist zum Ruecktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn: (a) ein bei Uebergabe arglistig verschwiegener, erheblicher Mangel entdeckt wird; (b) der Kilometerstand nachweislich manipuliert wurde; (c) das Fahrzeug entgegen ausdruecklicher Zusicherung einen nicht offenbarten Unfallschaden hat. (2) Der Ruecktritt ist innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels in Textform zu erklaeren (§§ 437 Nr. 2, 323, 346 ff. BGB). (3) Im Falle des Ruecktritts ist das Fahrzeug in dem Zustand zurueckzugeben, in dem es sich bei Entdeckung des Mangels befand; der Verkaeufer hat den Kaufpreis vollstaendig zurueckzuerstatten. (4) Angemessene Kosten der Rueckabwicklung (Ueberfuehrung, Abmeldung) traegt derjenige, der die Rueckabwicklung zu vertreten hat.
16.
RUECKABWICKLUNG BEI ARGLIST ODER BESCHAFFENHEITSGARANTIE
(1) Wird nach Uebergabe festgestellt, dass der Verkaeufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB) oder eine ausdrueckliche Zusicherung (Ziffer „Besondere Beschaffenheitszusicherungen“) unzutreffend war, kann sich der Verkaeufer auf den Gewaehrleistungsausschluss nicht berufen. (2) Dem Kaeufer stehen in diesem Fall die Rechte aus § 437 BGB zu, insbesondere der Ruecktritt sowie Schadensersatz statt der Leistung (§§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB). (3) Die Verjaehrung fuer arglistig verschwiegene Maengel betraegt bis zu drei Jahre ab Kenntnis bzw. zehn Jahre ab Uebergabe (§§ 195, 199, 438 Abs. 3 BGB).
17.
RUECKTRITT BEI LEISTUNGSSTOERUNG
(1) Leistet eine Partei die ihr obliegende Leistung (Zahlung bzw. Uebergabe) nicht innerhalb einer von der anderen Partei gesetzten angemessenen Nachfrist, so ist diese nach § 323 BGB zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt. (2) Schadensersatzansprueche wegen Nichterfuellung bleiben unberuehrt (§§ 280, 281 BGB). (3) Die Haftung des Verkaeufers fuer einfache (leichte) Fahrlaessigkeit ist — ausser bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — ausgeschlossen.
18.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfuellungsort ist — soweit zulaessig nach § 29 ZPO — der Wohnsitz des Verkaeufers. (3) Der gesetzliche Gerichtsstand des Beklagten bleibt unberuehrt; Verbrauchergerichtsstaende nach §§ 29c ZPO / Rom I-VO werden nicht abbedungen. Ort der Vertragsunterzeichnung: Muenchen, Bayern.
19.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Schriftform (§ 126 BGB); muendliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt. (3) Ausfertigungen: Dieser Vertrag wird in zwei (2) gleichlautenden Ausfertigungen errichtet; jede Partei erhaelt eine Ausfertigung. (4) Datenschutz: Die Parteien willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchfuehrung gemaess Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden.
Muenchen, den 15. April 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
VERKAEUFER (PRIVAT)
Thomas Richter
Datum: ____________________
KAEUFER
Sabine Mueller
Datum: ____________________

Was ist ein Kfz-Kaufvertrag fuer Gebrauchtwagen?

Ein Kfz-Kaufvertrag fuer Gebrauchtwagen ist ein Kaufvertrag ueber ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zwischen Privatpersonen. Er dokumentiert den Verkauf, den Fahrzeugzustand, den Kaufpreis und regelt die Gewaehrleistung. In Deutschland wechseln jaehrlich ueber 7 Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer — ein schriftlicher Vertrag ist unverzichtbar.

Beim Privatverkauf kann die Gewaehrleistung wirksam ausgeschlossen werden (§ 444 BGB — Ausnahme bei Arglist). Der Vertrag sollte alle bekannten Maengel, die Laufleistung, den Unfallstatus und den vereinbarten Zustand dokumentieren. Je detaillierter die Beschreibung, desto besser der Schutz fuer beide Seiten.

Zusaetzlich zum Kaufvertrag muss der Verkaeufer Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Teil I) uebergeben. Die Ummeldung muss der Kaeufer innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen. Die Kfz-Versicherung des Verkaufers geht mit dem Fahrzeug auf den Kaeufer ueber (§ 5 PflVG).

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Kfz-Kaufvertrag-Vorlage fuer den Privatverkauf enthaelt alle wichtigen Regelungen.

Vertragsparteien

Vollstaendige Daten von Verkaeufer und Kaeufer — Name, Anschrift, Ausweisnummer.

Fahrzeugdaten

Marke, Modell, Baujahr, FIN, amtl. Kennzeichen, Farbe, Erstzulassung, Laufleistung, HU/AU.

Fahrzeugzustand

Detaillierte Zustandsbeschreibung — bekannte Maengel, Unfallhistorie, Vorbesitzeranzahl.

Kaufpreis

Vereinbarter Kaufpreis in Euro und Zahlungsart (bar, Ueberweisung).

Gewaehrleistungsausschluss

Wirksamer Ausschluss der Sachmangelhaftung fuer den Privatverkauf mit Arglist-Vorbehalt.

Laufleistungserklaerung

Ausdrueckliche Erklaerung zur Laufleistung — abgelesen, nicht garantiert oder manipuliert.

Uebergabe

Dokumentation der Fahrzeuguebergabe mit Schluessel, Fahrzeugbrief, TUeV-Bericht und Zubehoer.

Ummeldungshinweis

Hinweis auf die Pflicht zur Ummeldung und Mitteilung an die Zulassungsstelle.

So erstellen Sie einen Kfz-Kaufvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem rechtssicheren Kfz-Kaufvertrag.

  1. 1

    Parteien eingeben

    Tragen Sie die Daten von Verkaeufer und Kaeufer ein.

  2. 2

    Fahrzeug beschreiben

    Geben Sie alle Fahrzeugdaten ein — FIN, Laufleistung, Zustand, Maengel.

  3. 3

    Preis festlegen

    Geben Sie den Kaufpreis und die Zahlungsart an.

  4. 4

    Zustand dokumentieren

    Beschreiben Sie alle bekannten Maengel, Unfallschaeden und den Gesamtzustand.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie den Vertrag und laden Sie ihn als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Beim privaten Kfz-Verkauf sind folgende Punkte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprueft fuer deutsches Recht

Gewaehrleistungsausschluss

Zwischen Privatpersonen kann die Gewaehrleistung wirksam ausgeschlossen werden. Der Ausschluss greift nicht bei arglistigem Verschweigen von Maengeln (§ 444 BGB). Verschweigt der Verkaeufer bewusst einen erheblichen Mangel, haftet er trotz Ausschluss.

Laufleistung

Die Laufleistung ist eine wesentliche Beschaffenheit. Eine falsche Angabe kann als arglistige Taeuschung gewertet werden. Im Vertrag sollte unterschieden werden: „abgelesen" (keine Garantie), „garantiert" (der Verkaeufer steht dafuer ein) oder „nicht bekannt" (Manipulationsverdacht).

Kfz-Versicherung (§ 5 PflVG)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung geht automatisch auf den Kaeufer ueber. Der Verkaeufer muss seine Versicherung ueber den Verkauf informieren. Der Kaeufer kann die Versicherung innerhalb eines Monats kuendigen und eine eigene abschliessen.

Ummeldungspflicht

Der Kaeufer muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden. Der Verkaeufer kann den Verkauf der Zulassungsstelle melden, um sich vor Haftungskonflikten (z. B. Strafzettel) zu schuetzen. Die Kennzeichen koennen beibehalten oder gewechselt werden.

Haeufig gestellte Fragen

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