Kostenloser GmbH-Gesellschaftsvertrag (Satzung) Vorlage
Der GmbH-Gesellschaftsvertrag ist die Satzung Ihrer GmbH und Grundlage der Gruendung. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — rechtssicher nach GmbHG, sofort als PDF herunterladen.
Dr. Friedrich Sommer uebernimmt den Geschaeftsanteil Nr. 1 mit einem Nennbetrag von 15.000 EUR. Die hierauf zu leistende Stammeinlage betraegt 15.000 EUR.
Katharina Weiss uebernimmt den Geschaeftsanteil Nr. 2 mit einem Nennbetrag von 10.000 EUR. Die hierauf zu leistende Stammeinlage betraegt 10.000 EUR.
Jeder Geschaeftsanteil gewaehrt dem Inhaber die Stellung eines Gesellschafters mit allen Rechten und Pflichten nach dem Gesetz und diesem Vertrag. Geschaeftsanteile sind teilbar und koennen zusammengelegt werden, soweit dies gesetzlich zulaessig ist.
Zum weiteren Geschaeftsfuehrer wird bestellt: Katharina Weiss.
Ist nur ein Geschaeftsfuehrer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschaeftsfuehrern ist jeder einzelvertretungsberechtigt, sofern die Gesellschafterversammlung nichts Abweichendes beschliesst. Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit durch Beschluss die Vertretungsregelungen aendern und einem oder mehreren Geschaeftsfuehrern Einzelvertretungsbefugnis erteilen (§§ 6, 35 GmbHG). Die Geschaeftsfuehrer sind an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden (§ 37 GmbHG) und koennen jederzeit durch Beschluss abberufen werden (§ 38 GmbHG), ohne dass es eines wichtigen Grundes bedarf, sofern dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt. Die Geschaeftsfuehrer fuehren die Geschaefte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschaeftsmannes (§ 43 GmbHG).
Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jaehrlich innerhalb von acht Monaten nach Schluss des Geschaeftsjahres statt. Ausserordentliche Versammlungen koennen jederzeit einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert (§ 49 GmbHG). Gesellschafter, deren Geschaeftsanteile zusammen mindestens ein Zehntel des Stammkapitals entsprechen, koennen die Einberufung verlangen (§ 50 GmbHG). Die Einberufung erfolgt durch die Geschaeftsfuehrung mittels eingeschriebenen Briefs oder in Textform unter Wahrung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung (§ 51 GmbHG). Die Versammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt, sofern nichts anderes bestimmt ist. Sie kann auch fernschriftlich, fernmuendlich oder im Rahmen einer Video- oder Hybridsitzung abgehalten werden, sofern kein Gesellschafter widerspricht.
Die Gesellschafter koennen ausserhalb einer Versammlung im Umlaufverfahren (schriftlich, per Fax oder Textform) beschliessen, wenn alle Gesellschafter mit diesem Verfahren einverstanden sind oder sich an der Beschlussfassung beteiligen (§ 48 Abs. 2 GmbHG). Ueber jede Versammlung und jeden Beschluss ist unverzueglich ein Protokoll zu erstellen, das die gefassten Beschluesse, die Stimmenverhaeltnisse sowie die wesentlichen Ausfuehrungen zur Sache wiedergibt.
Stimmverbote: Ein Gesellschafter hat kein Stimmrecht, wenn die Beschlussfassung seine Entlastung, die Befreiung von einer Verbindlichkeit, die Vornahme eines Rechtsgeschaefts oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits ihm gegenueber betrifft (§ 47 Abs. 4 GmbHG).
Auszahlungen an Gesellschafter, die das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermoegen angreifen, sind nach § 30 GmbHG verboten und loesen eine Rueckforderungspflicht aus (§ 31 GmbHG). Die Geschaeftsfuehrer haften persoenlich fuer Verstoesse.
Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss mit einfacher Mehrheit einzelne Gesellschafter oder Geschaeftsfuehrer vom Wettbewerbsverbot befreien. Hinweis: Wettbewerbsverbote fuer Gesellschafter unterliegen der richterlichen Inhaltskontrolle an §§ 138, 242 BGB, Art. 12 GG und Art. 101 AEUV; unangemessene zeitliche, raeumliche oder sachliche Beschraenkungen koennen zur Nichtigkeit fuehren. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei GmbH-Geschaeftsfuehrern beduerfen regelmaessig einer Karenzentschaedigung.
Aenderungen: Aenderungen dieses Gesellschaftsvertrages beduerfen eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen sowie der notariellen Beurkundung (§ 53 GmbHG).
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz der Gesellschaft.
Vollstaendigkeit: Dieser Vertrag enthaelt alle Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern in Bezug auf die Gesellschaft. Nebenabreden, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, bestehen nicht.
Was ist ein GmbH-Gesellschaftsvertrag?
Der GmbH-Gesellschaftsvertrag (auch Satzung) ist das zentrale Dokument einer Gesellschaft mit beschraenkter Haftung. Er muss notariell beurkundet werden (§ 2 Abs. 1 GmbHG) und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Organisation der Gesellschaft und die Grundlagen der Geschaeftsfuehrung.
Das GmbHG schreibt bestimmte Mindestinhalte vor (§ 3 GmbHG): Firma und Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital (mindestens 25.000 Euro) und die Stammeinlagen der Gesellschafter. Darueber hinaus koennen zahlreiche weitere Regelungen aufgenommen werden — Geschaeftsfuehrung, Gewinnverteilung, Beschlussfassung, Einziehung von Anteilen und Nachfolgeregelung.
Unsere Vorlage dient als professionelle Grundlage fuer die Erstellung Ihres GmbH-Gesellschaftsvertrags. Beachten Sie, dass der endgueltige Vertrag notariell beurkundet werden muss. Die Vorlage hilft Ihnen, alle wesentlichen Punkte vorab zu klaeren und vorbereitet zum Notar zu gehen.
Was diese Vorlage enthaelt
Unser GmbH-Gesellschaftsvertrag deckt alle gesetzlichen Pflichtinhalte und praxisrelevanten Regelungen ab.
Firma und Sitz
Firmenbezeichnung der GmbH mit Rechtsformzusatz und Sitz der Gesellschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG).
Unternehmensgegenstand
Beschreibung des Gegenstands des Unternehmens — Branche, Taetigkeitsfeld und ggf. Nebengeschaefte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG).
Stammkapital und Stammeinlagen
Hoehe des Stammkapitals (min. 25.000 Euro) und die Stammeinlagen jedes Gesellschafters (§ 3 Abs. 1 Nr. 3-4 GmbHG).
Geschaeftsfuehrung
Regelungen zur Bestellung, Abberufung und Vertretungsbefugnis der Geschaeftsfuehrer.
Gesellschafterversammlung
Einberufung, Beschlussfaehigkeit, Stimmrechte und Mehrheitserfordernisse.
Gewinnverwendung
Verteilung des Jahresgewinns — nach Geschaeftsanteilen oder individueller Regelung, Ruecklagenbildung.
Verfuegung ueber Geschaeftsanteile
Voraussetzungen fuer die Abtretung von Geschaeftsanteilen, Vorkaufsrechte und Zustimmungserfordernisse.
Einziehung von Geschaeftsanteilen
Regelungen zur Einziehung bei Ausscheiden, Tod, Insolvenz oder Pfaendung — mit Abfindungsbestimmungen.
Aufloesung der Gesellschaft
Aufloesungsgruende, Liquidation und Verteilung des verbleibenden Vermoegens.
So erstellen Sie einen GmbH-Gesellschaftsvertrag
In fuenf Schritten zu Ihrem GmbH-Gesellschaftsvertrag.
- 1
Gesellschafterdaten eintragen
Geben Sie die Daten aller Gesellschafter ein — Name, Anschrift, Stammeinlage und Geschaeftsanteile.
- 2
Firma und Gegenstand festlegen
Waehlen Sie die Firma der GmbH und beschreiben Sie den Unternehmensgegenstand.
- 3
Stammkapital und Einlagen bestimmen
Legen Sie die Hoehe des Stammkapitals und die Stammeinlagen jedes Gesellschafters fest.
- 4
Organisation und Regelungen konfigurieren
Definieren Sie Geschaeftsfuehrung, Gesellschafterversammlung, Gewinnverteilung und Anteilsuebertragung.
- 5
Pruefen und zum Notar gehen
Kontrollieren Sie alle Angaben, laden Sie den Entwurf als PDF herunter und legen Sie ihn Ihrem Notar vor.
Rechtliche Hinweise
Der GmbH-Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und bestimmte Mindestinhalte aufweisen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Der endgueltige Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Wenden Sie sich an einen Notar und ggf. einen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
Notarielle Beurkundung (§ 2 GmbHG)
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden — ohne Beurkundung ist er nichtig. Die Vorlage dient als Vorbereitung fuer den Notartermin. Der Notar prueft den Vertrag und nimmt ggf. Anpassungen vor. Die Kosten richten sich nach dem Stammkapital und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Mindestkapital und Einlagepflicht
Das Mindeststammkapital betraegt 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei der Anmeldung zum Handelsregister muessen mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Sacheinlagen muessen vollstaendig erbracht und in einem Sachgruendungsbericht dargelegt werden.
Abfindungsklauseln
Abfindungsklauseln bei Ausscheiden eines Gesellschafters sind zulaessig, duerfen aber den Verkehrswert nicht sittenwidrig unterschreiten. Buchwertklauseln oder Abfindungsausschluss koennen im Einzelfall unwirksam sein. Die Rechtsprechung verlangt ein angemessenes Verhaeltnis zum Anteilswert.
Vinkulierung und Vorkaufsrechte
Die Abtretung von Geschaeftsanteilen bedarf der notariellen Form (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Zusaetzlich kann die Satzung die Abtretung an die Zustimmung der Gesellschafter knuepfen (Vinkulierung) und Vorkaufsrechte oder Andienungspflichten vorsehen.
Haeufig gestellte Fragen
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