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Kostenloser Aufhebungsvertrag Vorlage

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhaeltnis einvernehmlich ohne Kuendigungsfrist. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage fuer einen rechtssicheren Aufhebungsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht — sofort als PDF herunterladen.

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AUFHEBUNGSVERTRAG
Einvernehmliche Beendigung Des Arbeitsverhaeltnisses Gemaess §§ 311, 241 BGB, § 623 BGB
ARBEITGEBER
Innovate Consulting GmbH
Kurfuerstendamm 100, 10709 Berlin
Durch: Claudia Neumann, Geschaeftsfuehrerin
ARBEITNEHMER/IN
Stefan Hofmann
Kantstrasse 55, 10627 Berlin
Position: Senior Consultant
Beendigung: 30. September 2025
Zwischen Innovate Consulting GmbH (nachfolgend „Arbeitgeber“), vertreten durch Claudia Neumann (Geschaeftsfuehrerin), und Stefan Hofmann (nachfolgend „Arbeitnehmer/in“) besteht seit dem 1. Januar 2020 ein Arbeitsverhaeltnis in der Position Senior Consultant. Die Parteien haben sich darauf verstaendigt, dieses Arbeitsverhaeltnis einvernehmlich zu beenden; sie schliessen daher zur Regelung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beendigung den nachfolgenden Aufhebungsvertrag.
1.
BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHAELTNISSES
Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhaeltnis auf einvernehmliche Initiative beider Parteien einvernehmlich mit Ablauf des 30. September 2025 endet. Bis zum Beendigungszeitpunkt bleiben die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unberuehrt, soweit in diesem Aufhebungsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Parteien verzichten gegenseitig auf das Recht zur ordentlichen Kuendigung; das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt unberuehrt.
2.
WICHTIGE HINWEISE — SPERRZEIT, MELDEPFLICHT, ANWALTLICHE BERATUNG
Der / Die Arbeitnehmer/in wird hiermit ausdruecklich auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

(a) Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 158 Abs. 1 SGB III): Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann als versicherungswidriges Verhalten eingeordnet werden und eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld (ALG I) zur Folge haben; in dieser Zeit ruht der Anspruch, die Anspruchsdauer verkuerzt sich zudem um die Dauer der Sperrzeit (§ 148 SGB III). Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. drohende rechtmaessige betriebsbedingte Kuendigung mit Einhaltung der Kuendigungsfrist und Abfindung im Rahmen § 1a KSchG) entfaellt die Sperrzeit.

(b) Meldepflicht (§ 38 Abs. 1 SGB III): Der / Die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, sich spaetestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses — bei weniger als drei Monaten zwischen Kenntnis und Beendigung unverzueglich innerhalb von drei Tagen — persoenlich bei der Agentur fuer Arbeit arbeitsuchend zu melden. Ein Verstoss kann zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes fuehren.

(c) Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Abfindung (§ 158 SGB III): Zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung und wird das Arbeitsverhaeltnis vor Ablauf der ordentlichen Kuendigungsfrist beendet, kann das Arbeitslosengeld bis zum fiktiven Ablauf dieser Frist ruhen.

(d) Anwaltliche / steuerliche Beratung: Dem / Der Arbeitnehmer/in wird ausdruecklich empfohlen, sich vor Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrages rechts- und steuerberatend beraten zu lassen, insbesondere zu Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Rentenansprueche, Steuerlast und etwaige bestehende Darlehen / Riester-Vertraege.
3.
FREISTELLUNG
Der / Die Arbeitnehmer/in wird mit Wirkung ab Unterzeichnung dieses Vertrages bis zum Beendigungszeitpunkt unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der vertragsmaessigen Verguetung freigestellt. Waehrend der Freistellung bleiben die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten (insbesondere Verschwiegenheit, Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB analog, Ruecksichtnahme) in vollem Umfang bestehen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung etwaiger noch bestehender Urlaubsansprueche sowie etwaiger Ueberstundenguthaben (vorrangig Urlaubsgewaehrung, sodann Zeitguthaben, sodann reine Freistellung). Die endgueltige Hoehe der Anrechnung wird in der Schlussabrechnung ausgewiesen.
4.
URLAUB UND URLAUBSABGELTUNG
Der zum Beendigungszeitpunkt noch bestehende Urlaubsanspruch betraegt 12 Arbeitstage. Der Resturlaub wird im Rahmen der unwiderruflichen Freistellung in Natur gewaehrt und damit vollstaendig abgegolten. Etwaige Restzeitguthaben werden in der Schlussabrechnung beruecksichtigt.
5.
ABFINDUNG
Als Ausgleich fuer den Verlust des Arbeitsplatzes und in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG zahlt der Arbeitgeber dem / der Arbeitnehmer/in eine Abfindung in Hoehe von 15.000 EUR brutto. Die Abfindung ist vererblich und wird unabhaengig vom weiteren Bestand des Arbeitsverhaeltnisses zum Beendigungszeitpunkt bzw. zum unten genannten Faelligkeitstermin geschuldet.

Faelligkeit: Die Abfindung wird zum 30. September 2025 faellig und auf das vom / von der Arbeitnehmer/in angegebene Bankkonto ueberwiesen.

Steuerliche Behandlung: Die Abfindung kann unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG (sogenannte Fuenftelregelung) als ausserordentliche Einkuenfte begueenstigt besteuert werden, sofern sie in einem Veranlagungszeitraum zufliesst und zu einer Zusammenballung von Einkuenften fuehrt. Sozialversicherungsbeitraege fallen auf eine echte Abfindung fuer den Verlust des Arbeitsplatzes grundsaetzlich nicht an (§ 14 Abs. 1 SGB IV, Beitragsverfahrensverordnung). Dem / Der Arbeitnehmer/in wird ausdruecklich empfohlen, vor Auszahlung steuerlichen Rat einzuholen.
6.
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Die bisher bestehende betriebliche Altersvorsorge (bAV) des / der Arbeitnehmer/in wird nach den Massgaben des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) behandelt. Die unverfallbaren Anwartschaften bleiben gemaess § 1b BetrAVG erhalten; bei Entgeltumwandlung ist die durch den / die Arbeitnehmer/in finanzierte Anwartschaft sofort unverfallbar (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Der / Die Arbeitnehmer/in kann die Fortfuehrung der Versorgung mit eigenen Beitraegen nach § 1a Abs. 4 BetrAVG (Portabilitaet) pruefen. Ueber den genauen Stand der Anwartschaft und die Moeglichkeiten der Fortfuehrung erhaelt der / die Arbeitnehmer/in eine gesonderte schriftliche Auskunft vom Versorgungstraeger.
7.
QUALIFIZIERTES ARBEITSZEUGNIS
Der Arbeitgeber erteilt dem / der Arbeitnehmer/in gemaess § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote „sehr gut“ (Note 1) — „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Das Zeugnis enthaelt eine wohlwollende Schlussformel mit Bedauern ueber das Ausscheiden, Dank fuer die geleistete Arbeit und Zukunftswuenschen. Der / Die Arbeitnehmer/in erhaelt Gelegenheit, einen Zeugnisentwurf vorzulegen; der Arbeitgeber wird sich um eine zuegige Erstellung bemuehen und das Zeugnis spaetestens zum Beendigungszeitpunkt aushaendigen.
8.
RUECKGABE VON ARBEITSMITTELN UND FIRMENEIGENTUM
Der / Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, spaetestens am letzten Arbeitstag — bei Freistellung mit Beginn der Freistellung — saemtliche im Besitz befindlichen Firmengegenstaende sowie saemtliche Unterlagen, Daten und Zugangsberechtigungen vollstaendig und in ordnungsgemaessem Zustand an den Arbeitgeber herauszugeben, insbesondere: Laptop, Firmenhandy, Zugangskarte, Firmenwagen, Kreditkarte. Dies umfasst ausdruecklich auch Passwoerter, Zugangsdaten, digitale Schluessel, E-Mail-Daten und lokale Kopien geschaeftlicher Daten. Ein Zurueckbehaltungsrecht an den Gegenstaenden ist gemaess § 273 BGB ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.
9.
VERSCHWIEGENHEIT
Die Parteien verpflichten sich, ueber den Inhalt dieses Aufhebungsvertrages — insbesondere ueber die Hoehe etwaiger Zahlungen — Stillschweigen zu bewahren; ausgenommen sind notwendige Offenlegungen gegenueber Rechts-, Steuer- und Sozialversicherungsberatern, nahen Angehoerigen sowie gegenueber Behoerden. Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Geschaefts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Geschaeftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) bleibt nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses vollumfaenglich bestehen.
10.
AUFHEBUNG NACHVERTRAGLICHER WETTBEWERBSABREDEN
Ein etwaig vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot wird hiermit einvernehmlich und mit Wirkung zum Beendigungszeitpunkt aufgehoben. Beide Parteien sind ab diesem Zeitpunkt von saemtlichen Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot befreit. Ein Anspruch auf Karenzentschaedigung besteht infolge der Aufhebung nicht. Der Arbeitgeber verzichtet darueber hinaus auf die Geltendmachung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprueche aus der Verletzung des Wettbewerbsverbots in der Vergangenheit, soweit ihm solche nicht bereits bekannt sind.
11.
DETAILLIERTE FREISTELLUNGSREGELUNG
Die unwiderrufliche Freistellung beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages und endet am Beendigungszeitpunkt. Waehrend der Freistellung bleibt der Arbeitnehmer an alle arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gebunden, insbesondere an die Verschwiegenheits- und Treuepflicht. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, waehrend der Freistellung eine neue Taetigkeit aufzunehmen; etwaige anderweitige Verdienste werden nicht angerechnet.
12.
VEREINBARTER ZEUGNISENTWURF
Die Parteien haben sich auf den folgenden Zeugnisentwurf geeinigt, der unveraendert uebernommen wird: Herr Stefan Hofmann war vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2025 bei uns als Senior Consultant beschaeftigt. In dieser Zeit fuehrte er komplexe Beratungsprojekte eigenverantwortlich durch, betreute zentrale Kundenbeziehungen und entwickelte die Methodik des Teams massgeblich weiter. Seine Arbeitsergebnisse erfuellten stets hoechste Anforderungen. Er fuehrte die uebertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. Sein Verhalten gegenueber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich. Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Hofmann und danken ihm fuer die geleistete Arbeit; fuer seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wuenschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Aenderungen am vereinbarten Zeugnisentwurf beduerfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Der Arbeitgeber uebergibt das qualifizierte Zeugnis auf dem Geschaeftsbriefpapier spaetestens am Beendigungstag.
13.
OUTPLACEMENT-BERATUNG
Der Arbeitgeber uebernimmt zur Unterstuetzung des beruflichen Neuanfangs des / der Arbeitnehmer/in die Kosten einer professionellen Outplacement-Beratung in Hoehe von bis zu 5.000 EUR brutto. Die Beratungsleistungen koennen innerhalb von zwoelf Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses in Anspruch genommen werden. Die Auswahl des Anbieters erfolgt durch den / die Arbeitnehmer/in; der Arbeitgeber uebernimmt die Kosten gegen Nachweis direkt gegenueber dem Anbieter oder im Wege der Erstattung.
14.
SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Der Arbeitnehmer behaelt nach Abmeldung das dienstliche Mobiltelefon zum Privatgebrauch ohne Ausgleich fuer den geldwerten Vorteil.
15.
ALLGEMEINE AUSGLEICHSKLAUSEL
Mit Erfuellung der in diesem Aufhebungsvertrag getroffenen Regelungen sind saemtliche gegenseitigen Ansprueche der Parteien aus dem Arbeitsverhaeltnis und aus Anlass seiner Beendigung — gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt — endgueltig und abschliessend erledigt. Ausgenommen von dieser Ausgleichsklausel sind (a) Ansprueche auf unverfallbare Anwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge, (b) Ansprueche aus gesetzlichen Unfallrenten, (c) Ansprueche wegen vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursachter Schaeden sowie (d) Ansprueche aus Tatbestaenden, die erst nach Unterzeichnung dieses Vertrages entstehen oder bekannt werden.
16.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Schriftform (§ 623 BGB): Dieser Aufhebungsvertrag sowie seine Aenderungen und Ergaenzungen beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen.

Anfechtung: Das Recht zur Anfechtung dieses Vertrages wegen arglistiger Taeuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB) bleibt unberuehrt. Der / Die Arbeitnehmer/in versichert, dass er / sie den Vertrag ohne Druck und nach ausreichender Bedenkzeit unterzeichnet (vgl. BAG 6 AZR 845/11 zur Sittenwidrigkeit bei Druckausuebung).

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt.

Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Arbeitgebers, soweit gesetzlich zulaessig (§ 48 ArbGG).

Ort und Datum: Berlin, den 1. Juli 2025
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
ARBEITGEBER
Claudia Neumann
Geschaeftsfuehrerin
Innovate Consulting GmbH
Datum: ____________________
ARBEITNEHMER/IN
Stefan Hofmann
Datum: ____________________

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (auch Aufloeungsvertrag) ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhaeltnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Im Gegensatz zur Kuendigung bedarf er keiner Kuendigungsfrist, keines Kuendigungsgrundes und keiner Betriebsratsbeteiligung. Er unterliegt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB).

Der Aufhebungsvertrag muss gemaess § 623 BGB zwingend schriftlich geschlossen werden — eine muendliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung per E-Mail ist unwirksam. Beide Parteien muessen auf derselben Urkunde unterschreiben. Der Arbeitnehmer hat kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, der Vertrag wurde unter unfairen Bedingungen (z. B. Ueberrumpelung) zustande gekommen.

Aufhebungsvertraege werden haeufig bei Fuehrungskraeften, betriebsbedingten Trennungen oder bei Arbeitgebern eingesetzt, die eine lange Kuendigungsfrist umgehen moechten. Fuer den Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile bieten (Abfindung, gutes Zeugnis), birgt aber auch Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Aufhebungsvertrag-Vorlage deckt alle wesentlichen Regelungen ab.

Parteien und Arbeitsverhaeltnis

Vollstaendige Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Position, Eintrittsdatum und bisheriger Vertrag.

Beendigungszeitpunkt

Festlegung des genauen Datums, an dem das Arbeitsverhaeltnis endet — unabhaengig von Kuendigungsfristen.

Abfindungsregelung

Optionale Abfindungszahlung mit Betrag, Faelligkeitsdatum und steuerlicher Hinweisklausel (§ 24, § 34 EStG).

Freistellung

Regelung zur widerruflichen oder unwiderruflichen Freistellung unter Fortzahlung der Verguetung und Anrechnung von Resturlaub.

Resturlaub und Ueberstunden

Klare Regelung zum Umgang mit offenen Urlaubstagen und Ueberstundenguthaben — Abgeltung oder Freizeitausgleich.

Arbeitszeugnis

Vereinbarung ueber die Art des Zeugnisses (qualifiziert), die Mindestnote und ggf. einen Zeugnisentwurf.

Wettbewerbsverbot

Optionale Regelung zu nachvertraglichen Wettbewerbsbeschraenkungen mit Karenzentschaedigung gemaess §§ 74 ff. HGB.

Geheimhaltung und Rueckgabe

Verpflichtung zur Vertraulichkeit ueber Geschaeftsgeheimnisse und Rueckgabe aller Arbeitsmittel und Unterlagen.

Sperrzeit-Hinweis

Ausdruecklicher Hinweis auf moegliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) zur Erfuellung der Aufklaerungspflicht.

Ausgleichsklausel

Erledigungsklausel, mit der beide Parteien auf weitere Ansprueche aus dem Arbeitsverhaeltnis verzichten.

So erstellen Sie einen Aufhebungsvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Aufhebungsvertrag.

  1. 1

    Parteien und Verhaeltnis eingeben

    Tragen Sie die Daten beider Parteien, die Position und den Beginn des Arbeitsverhaeltnisses ein.

  2. 2

    Beendigungsdatum festlegen

    Waehlen Sie das Datum der Beendigung. Beachten Sie bei der Wahl moegliche Auswirkungen auf Kuendigungsfristen und Sperrzeit.

  3. 3

    Abfindung und Freistellung konfigurieren

    Legen Sie die Abfindungshoehe fest und entscheiden Sie, ob eine Freistellung erfolgen soll.

  4. 4

    Zusatzregelungen waehlen

    Konfigurieren Sie Resturlaub, Ueberstunden, Zeugnis, Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung nach Bedarf.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie den Aufhebungsvertrag als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrags sind folgende rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Schriftformerfordernis (§ 623 BGB)

Der Aufhebungsvertrag bedarf zwingend der Schriftform. Beide Parteien muessen eigenhaendig auf derselben Urkunde unterschreiben. Eine elektronische Form (E-Mail, Fax) ist ausgeschlossen. Ein formunwirksamer Aufhebungsvertrag ist nichtig.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)

Die Agentur fuer Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhaengen, wenn der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag seine Arbeitslosigkeit selbst herbeifuehrt. Ausnahmen bestehen bei drohender betriebsbedingter Kuendigung, Einhaltung der ordentlichen Kuendigungsfrist und angemessener Abfindung (max. 0,5 Monatsgehaelter pro Beschaeftigungsjahr).

Gebot fairen Verhandelns (BAG)

Nach der Rechtsprechung des BAG darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht unter Druck setzen oder ueberrumpeln. Wird der Aufhebungsvertrag unter unfairen Bedingungen geschlossen (z. B. ohne Bedenkzeit, unter Drohung), kann er wegen Verstoesses gegen das Gebot fairen Verhandelns unwirksam sein (BAG, 07.02.2019 — 6 AZR 75/18).

Steuerliche Behandlung der Abfindung

Abfindungen sind steuerpflichtig, aber unter bestimmten Voraussetzungen nach der Fuenftelregelung (§ 34 EStG) beguenstigt. Voraussetzung ist, dass die Abfindung in einem Veranlagungszeitraum gezahlt wird und eine Zusammenballung von Einkuenften vorliegt. Sozialversicherungsbeitraege fallen auf Abfindungen grundsaetzlich nicht an.

Besonderer Kuendigungsschutz

Auch bei einem Aufhebungsvertrag ist Vorsicht geboten, wenn der Arbeitnehmer besonderen Kuendigungsschutz geniesst (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsrat). Zwar bedarf der Aufhebungsvertrag keiner Zustimmung einer Behoerde, der Arbeitnehmer verzichtet jedoch auf seinen Schutz.

Haeufig gestellte Fragen

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