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Kostenlose Quittung Vorlage

Eine Quittung bestaetigt den Empfang einer Zahlung und dient als Zahlungsnachweis. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage fuer eine ordnungsgemaesse Quittung nach § 368 BGB — sofort als PDF herunterladen.

Quittung erstellen
Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
QUITTUNG
EmpfangsbestäTigung üBer Eine Zahlung · § 368 BGB
EMPFÄNGER (AUSSTELLER DER QUITTUNG)
NAME / FIRMASabine Hartmann
ANSCHRIFTLindenweg 14, 60311 Frankfurt am Main
STATUSPrivatperson
ZAHLER (SCHULDNER)
NAME / FIRMAThomas Weber
ANSCHRIFTGoethestrasse 7, 60313 Frankfurt am Main
ZAHLUNGSDATEN
BETRAG (ZIFFER)500,00 EUR
BETRAG (IN WORTEN)fuenfhundert Euro
ZAHLUNGSARTBarzahlung (Uebergabe von Hand zu Hand)
RECHTSGRUNDKaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB)
VERWENDUNGSZWECKKaufpreiszahlung fuer gebrauchtes Sofa-Set (3-Sitzer + 2 Sessel, Marke "Himolla", beige Stoffbezug), besichtigt und uebergeben am 17. April 2026
REFERENZ / RECHNUNGS-NR.Privatverkauf Kleinanzeige Nr. 8472-KL
DATUM DES ZAHLUNGSEINGANGS17. April 2026
Hiermit bestätige ich, Sabine Hartmann, von Thomas Weber den Empfang der nachstehend bezeichneten Zahlung erhalten zu haben. Diese Quittung wird gemäss § 368 BGB ausgestellt.
1.
BESTÄTIGUNG DES EMPFANGS
Der Empfang des oben aufgeführten Betrages wird hiermit ausdrücklich und rechtsverbindlich bestätigt. Diese Quittung stellt eine Empfangsbestätigung im Sinne des § 368 BGB dar. Der Schuldner hat nach § 368 Satz 1 BGB das Recht, vom Gläubiger eine Quittung über den Empfang der Leistung zu verlangen — der Gläubiger muss diese auf Verlangen ausstellen.
2.
HÖHE DER ZAHLUNG
Der empfangene Betrag beträgt:

500,00 EUR
(in Worten: fuenfhundert Euro)

Die Zahlung erfolgt zur vollständigen Tilgung der zugrundeliegenden Forderung. Die Schuld erlischt mit Annahme dieser Leistung durch den Berechtigten gemäss § 362 Abs. 1 BGB.
3.
ART DER ZAHLUNG
Die Zahlung erfolgte in bar durch Übergabe von Hand zu Hand. Eine Barzahlung ist in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt zulässig (gesetzliches Zahlungsmittel gemäss § 14 Abs. 1 BBankG). Bei gewerblichen Barzahlungen ab 10.000,00 EUR sind erweiterte Identifikationspflichten nach dem Geldwäschegesetz (§ 3 GwG) zu beachten.
4.
RECHTSGRUNDLAGE UND VERMUTUNGSWIRKUNG
Die Ausstellung dieser Quittung erfolgt auf Verlangen des Schuldners gemäss § 368 Satz 1 BGB (Recht auf Quittung). Die Kosten der Quittung traegt nach § 369 BGB der Schuldner, soweit nicht aus dem Rechtsverhältnis eine andere Kostentragung folgt.

Nach § 370 BGB gilt der Überbringer dieser Quittung im Zweifel als zur Entgegennahme der Leistung ermächtigt (Vermutungswirkung zugunsten des gutgläubigen Leistenden).
5.
ERFÜLLUNGSWIRKUNG
Mit der Annahme der hiermit quittierten Leistung durch den Gläubiger erlischt das Schuldverhältnis im quittierten Umfang gemäss § 362 Abs. 1 BGB (Erfüllung). Die Leistung an den Berechtigten befreit den Schuldner endgültig; spätere Forderungen aus demselben Rechtsgrund über den quittierten Betrag hinaus sind ausgeschlossen, soweit nicht Teilzahlung ausdrücklich vermerkt ist.
6.
UNTERSCHRIFT DES EMPFÄNGERS
Die Quittung muss vom Empfänger eigenhändig unterschrieben werden (Schriftform gemäss §§ 126, 127 BGB). Eine qualifizierte elektronische Signatur steht der eigenhändigen Unterschrift gleich (§ 126a BGB). Ohne Unterschrift entfaltet die Quittung keine volle Beweiskraft als Urkunde im Sinne des § 416 ZPO.
7.
ORT UND DATUM
Diese Quittung wird ausgestellt in Frankfurt am Main, am 17. April 2026. Maßgeblich für die Erfüllungswirkung ist der Tag des tatsächlichen Zahlungseingangs bzw. der endgültigen Gutschrift.
8.
STEUERLICHER HINWEIS — QUITTUNG IST KEINE RECHNUNG
Wichtig: Diese Quittung ist eine Empfangsbestätigung im Sinne des § 368 BGB und keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Eine ordnungsgemässe Rechnung benötigt zusätzlich alle Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG (u. a. vollständige Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, Steuersatz).

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 EUR gelten die vereinfachten Anforderungen des § 33 UStDV.
9.
AUFBEWAHRUNG
Für Privatpersonen besteht keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht; aus Beweissicherungsgründen wird eine Aufbewahrung von mindestens drei (3) Jahren (regelmässige Verjährungsfrist gemäss § 195 BGB) empfohlen, bei Bauleistungen nach § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG zwei Jahre.
Frankfurt am Main, den 17. April 2026
EMPFÄNGER (AUSSTELLER DER QUITTUNG)
Sabine Hartmann
Datum: ____________________

Was ist eine Quittung?

Eine Quittung ist eine schriftliche Empfangsbestaetigung des Glaeubigers, dass der Schuldner eine bestimmte Leistung — in der Regel eine Geldzahlung — erbracht hat. Sie dient als Beweis fuer die Erfuellung einer Verbindlichkeit und ist ein wichtiges Dokument im Geschaefts- und Privatverkehr.

Der Anspruch auf eine Quittung ergibt sich aus § 368 BGB: Der Glaeubiger hat dem Schuldner auf Verlangen eine Quittung zu erteilen. Die Kosten der Quittung traegt der Schuldner. Eine Quittung muss den Zahlungsempfaenger, den Betrag, den Zahlungszweck und das Datum enthalten.

Quittungen spielen auch steuerlich eine wichtige Rolle. Sie dienen als Beleg fuer Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und muessen die Anforderungen der GoBD (Grundsaetze zur ordnungsgemaessen Fuehrung und Aufbewahrung von Buechern) erfuellen. Bei Betraegen ueber 250 Euro gelten die Anforderungen an eine ordnungsgemaesse Rechnung (§ 14 UStG).

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage enthaelt alle Pflichtangaben einer ordnungsgemaessen Quittung.

Angaben zum Empfaenger

Vollstaendiger Name und Anschrift der Person oder des Unternehmens, das die Zahlung erhaelt.

Angaben zum Zahlenden

Name und Anschrift der Person oder des Unternehmens, das die Zahlung leistet.

Betrag in Ziffern und Worten

Der empfangene Betrag wird sowohl in Ziffern als auch in Worten angegeben, um Manipulationen zu verhindern.

Zahlungszweck

Angabe des Grundes der Zahlung — z. B. Miete, Kaufpreis, Dienstleistung oder Darlehensrueckzahlung.

Zahlungsart

Angabe, ob die Zahlung bar, per Ueberweisung, Scheck oder auf andere Weise erfolgte.

Datum und Ort

Genaues Datum und Ort der Zahlung bzw. der Quittungsausstellung.

Mehrwertsteuer

Optionale Angabe des Mehrwertsteueranteils fuer gewerbliche Quittungen.

Unterschrift

Eigenhaendige Unterschrift des Zahlungsempfaengers als Bestaetigung.

So erstellen Sie eine Quittung

In fuenf Schritten zu Ihrer professionellen Quittung.

  1. 1

    Empfaenger eintragen

    Geben Sie die Daten der Person oder des Unternehmens ein, das die Zahlung erhaelt.

  2. 2

    Zahlenden angeben

    Tragen Sie die Daten der Person ein, die die Zahlung leistet.

  3. 3

    Betrag und Zahlungszweck

    Geben Sie den Betrag, den Zahlungszweck und die Zahlungsart an.

  4. 4

    Datum und Ort festlegen

    Tragen Sie das Datum und den Ort der Zahlung ein.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie alle Angaben in der Vorschau, laden Sie die Quittung als PDF herunter und lassen Sie sie unterschreiben.

Rechtliche Hinweise

Bei der Ausstellung einer Quittung sind folgende rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Gesetzlicher Anspruch (§ 368 BGB)

Der Schuldner hat gemaess § 368 BGB einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung. Die Kosten der Quittung traegt der Schuldner. Die Quittung muss den empfangenen Betrag und den Zahlungszweck enthalten.

Beweiskraft

Eine Quittung begruendet eine widerlegbare Vermutung, dass die Zahlung erfolgt ist. Sie verschiebt die Beweislast: Wer die Zahlung trotz Quittung bestreitet, muss den Gegenbeweis fuehren.

Steuerliche Anforderungen

Quittungen dienen als Betriebsausgabenbeleg. Bei Betraegen ueber 250 Euro netto gelten die Pflichtangaben einer ordnungsgemaessen Rechnung (§ 14 UStG). Quittungen muessen den GoBD-Grundsaetzen entsprechen und sind 10 Jahre aufzubewahren.

Unterschied zur Rechnung

Eine Quittung bestaetigt den Empfang einer Zahlung, waehrend eine Rechnung eine Zahlungsaufforderung darstellt. Fuer den Vorsteuerabzug ist in der Regel eine ordnungsgemaesse Rechnung erforderlich, keine Quittung.

Haeufig gestellte Fragen

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