Kostenloser Ehevertrag Vorlage
Ein Ehevertrag regelt Gueterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich individuell. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage als Entwurfsgrundlage — eine notarielle Beurkundung ist erforderlich.
| NAME | Dr. Michael Hartmann |
| ANSCHRIFT | Maximilianstrasse 10, 80539 Muenchen |
| GEBURTSDATUM | 14. April 1978 |
| GEBURTSORT | Augsburg |
| BERUF | Geschaeftsfuehrer der Hartmann Engineering GmbH |
| NAME | Sarah Hartmann, geb. Klein |
| ANSCHRIFT | Maximilianstrasse 10, 80539 Muenchen |
| GEBURTSDATUM | 22. September 1982 |
| GEBURTSORT | Regensburg |
| BERUF | Freiberufliche Grafikdesignerin |
Anfangsvermoegen Ehegatte 1 (Dr. Michael Hartmann):
Geschaeftsanteile Hartmann Engineering GmbH (50%, Nominalwert 25.000 EUR); Eigentumswohnung Muenchen-Bogenhausen (Verkehrswert ca. 780.000 EUR); Wertpapierdepot bei der DKB (Stand ca. 210.000 EUR); Barvermoegen ca. 55.000 EUR.
Anfangsvermoegen Ehegatte 2 (Sarah Hartmann, geb. Klein):
PKW Audi A4, Bj. 2022 (Zeitwert ca. 32.000 EUR); Sparvermoegen ca. 38.000 EUR; Fondssparplan (Deka) ca. 22.000 EUR; persoenlicher Hausrat und Kunstsammlung.
Diese Aufstellung wird den Berechnungen eines etwaigen Zugewinnausgleichs (§§ 1373 ff. BGB) zugrunde gelegt. Spaetere Zuwendungen Dritter, die kraft Gesetzes dem Anfangsvermoegen zuzurechnen sind (Erbschaft, Schenkung — § 1374 Abs. 2 BGB), bleiben unberuehrt.
Unternehmerisches Vermoegen (Geschaeftsanteile Hartmann Engineering GmbH einschliesslich Wertsteigerungen und Gewinnthesaurierungen) wird pauschal mit 20% in den Zugewinnausgleich eingestellt. Mieteinnahmen aus der Eigentumswohnung Muenchen-Bogenhausen bleiben Eigengut.
Im Uebrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen zum Zugewinnausgleich. Die Ehegatten wurden darauf hingewiesen, dass die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten durch Ausschluss wesentlicher Vermoegenspositionen der richterlichen Inhaltskontrolle (§ 138 BGB) und Ausuebungskontrolle (§ 242 BGB) unterliegt.
Betroffene Immobilien:
Eigentumswohnung Muenchen-Bogenhausen, Prinzregentenstrasse 45, 81675 Muenchen (Grundbuch Muenchen, Blatt 45123); Ferienhaus Tegernsee, Seeweg 12, 83700 Rottach-Egern (Grundbuch Miesbach, Blatt 8891).
Wertsteigerungen, Mieteinnahmen und sonstige Nutzungen dieser Immobilien verbleiben ebenfalls beim erwerbenden Ehegatten. Diese Regelung gilt unabhaengig davon, welcher Ehegatte Arbeiten oder Investitionen am Objekt erbracht hat; moegliche Ausgleichsansprueche nach Bereicherungsrecht oder aus Ehegatten-Innengesellschaft bleiben im Einzelfall unberuehrt.
Hartmann Engineering GmbH, HRB 234567 Amtsgericht Muenchen. Anteile (50%) bleiben bei Herrn Hartmann. Wertsteigerungen werden nach der Stuttgarter Methode bewertet; Ausgleichszahlungen werden ueber 5 Jahre in Raten gestundet (§ 1382 BGB).
Grundsatz: Wertsteigerungen aus eigenbetrieblichen Taetigkeiten des unternehmerischen Ehegatten unterliegen einer pauschalierten Ausgleichsregelung, um eine Aufteilung / Liquidierung des Unternehmens im Scheidungsfall zu vermeiden. Eine etwaige Ausgleichsforderung kann nach § 1382 BGB gestundet werden; eine Uebertragung von Gesellschaftsanteilen an Erfuellungs statt (§ 1383 BGB) wird ausdruecklich ausgeschlossen.
Ferienwohnung in Kitzbuehel, Oesterreich (anteilig 50%, Grundbuch Kitzbuehel); Wertpapierdepot bei der Credit Suisse Zuerich. Rechtswahl: deutsches Recht gemaess Art. 22 EU-GueterVO.
Die Ehegatten waehlen gemaess Art. 22 EU-GueterVO (Verordnung (EU) 2016/1103) deutsches Recht als auf ihren Gueterstand anwendbares Recht. Die Eintragung in das jeweilige nationale Register (Gueterrechtsregister) erfolgt durch den beurkundenden Notar, soweit erforderlich.
Form: Der Erbverzicht wird gemeinsam mit diesem Ehevertrag durch den beurkundenden Notar beurkundet (§ 2348 BGB). Ein Pflichtteilsverzicht ist gemaess § 2346 Abs. 2 BGB ebenfalls notariell zu beurkunden. Der Verzicht bezieht sich nicht auf das Erbrecht gemeinsamer Kinder; diese bleiben in vollem Umfang pflichtteilsberechtigt.
Die Ehegatten bestaetigen durch ihre Unterschrift die vorstehende Beurkundung sowie die vollstaendige Belehrung durch den Notar.
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen Ehegatten (oder kuenftigen Ehegatten), mit dem sie von den gesetzlichen Regelungen zu Gueterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich abweichen. Er bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB). Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Gueterstand der Zugewinngemeinschaft.
Ehevertraege werden haeufig geschlossen, wenn ein Partner ein Unternehmen fuehrt, erhebliches Vorvermoegen einbringt, die Partner unterschiedliche Nationalitaeten haben oder eine zweite Ehe eingegangen wird. Typische Regelungen betreffen: Gueterstandswahl (Guetertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Guetergemeinschaft), nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Die Grenzen der Vertragsfreiheit werden durch die Rechtsprechung des BGH gezogen: Ein Ehevertrag darf den wirtschaftlich schwaecheren Partner nicht einseitig benachteiligen. Ein evident einseitiger Vertrag kann nach § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) oder § 242 BGB (Ausuebungskontrolle) unwirksam sein. Die sog. Kernbereichslehre des BGH schuetzt insbesondere den Betreuungsunterhalt fuer gemeinsame Kinder.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Ehevertrag-Vorlage dient als Entwurfsgrundlage fuer die notarielle Beurkundung.
Ehegatten-Daten
Vollstaendige Personalien beider Ehegatten — Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehoerigkeit.
Gueterstandsregelung
Wahl zwischen Guetertrennung, modifizierter Zugewinngemeinschaft oder Guetergemeinschaft.
Zugewinnausgleich
Modifikation des Zugewinnausgleichs — Ausschluss, Modifikation oder Begrenzung auf bestimmte Vermoegenswerte.
Nachehelicher Unterhalt
Regelung zum nachehelichen Unterhalt — Ausschluss, Begrenzung oder Modifikation unter Beachtung der Kernbereichslehre.
Versorgungsausgleich
Ausschluss oder Modifikation des Versorgungsausgleichs (Rentenansprueche) mit Kompensationsregelung.
Vermoegenszuordnung
Zuordnung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Vermoegenswerten.
Erbverzicht
Optionaler gegenseitiger Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht mit Abfindungsregelung.
Salvatorische Klausel
Regelung fuer den Fall der Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln.
So erstellen Sie einen Ehevertrag
In fuenf Schritten zu Ihrem Ehevertrag-Entwurf.
- 1
Ehegatten-Daten eingeben
Tragen Sie die vollstaendigen Personalien beider Ehegatten ein.
- 2
Gueterstand waehlen
Entscheiden Sie sich fuer den gewuenschten Gueterstand — Guetertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder gesetzlicher Gueterstand mit Modifikationen.
- 3
Unterhalt und Versorgung regeln
Konfigurieren Sie die Regelungen zu nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich.
- 4
Vermoegenszuordnung festlegen
Ordnen Sie bestehende Vermoegenswerte zu und treffen Sie Regelungen fuer den Scheidungsfall.
- 5
Entwurf pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie den Entwurf und laden Sie ihn als PDF herunter — Vorlage fuer Ihren Notar.
Rechtliche Hinweise
Ein Ehevertrag unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen.
Diese Vorlage dient als Entwurfsgrundlage und stellt keine Rechtsberatung dar. Ein Ehevertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB). Lassen Sie den Entwurf von einem Notar pruefen und beurkunden.
Geprueft fuer deutsches Recht
Notarielle Beurkundung (§ 1410 BGB)
Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten notariell beurkundet wird. Der Notar hat eine Belehrungspflicht und stellt sicher, dass beide Parteien den Inhalt verstehen. Die Kosten richten sich nach dem Vermoegen der Ehegatten (GNotKG).
Kernbereichslehre des BGH
Der BGH hat eine Hierarchie der Scheidungsfolgen aufgestellt (Kernbereich): Betreuungsunterhalt > Altersunterhalt > Krankheitsunterhalt > Versorgungsausgleich > Zugewinnausgleich. Je naeher eine Regelung am Kernbereich liegt, desto strenger prueft das Gericht ihre Wirksamkeit. Ein vollstaendiger Ausschluss des Betreuungsunterhalts ist in der Regel unwirksam.
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
Ein Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn er bei Abschluss einen Ehegatten einseitig und evident benachteiligt — z. B. bei Totalverzicht eines Partners auf alle Scheidungsfolgen. Indizien: ungleiche Verhandlungsposition, Schwangerschaft bei Abschluss, sprachliche Ueberlegenheit eines Partners.
Ausuebungskontrolle (§ 242 BGB)
Auch wenn der Vertrag bei Abschluss wirksam war, kann seine Durchsetzung im Scheidungsfall unzumutbar sein, wenn sich die Lebensverhaeltnisse wesentlich geaendert haben (z. B. Geburt gemeinsamer Kinder, lange Ehe mit einseitiger Karriereverzicht). Das Gericht passt den Vertrag dann an.
Haeufig gestellte Fragen
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