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Kostenlose Vollmacht fuer Behoerdengang Vorlage

Mit einer Vollmacht fuer Behoerdengaenge ermaechtigten Sie eine Vertrauensperson, Sie bei Aemtern und Behoerden zu vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach §§ 164 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
VOLLMACHT FÜR DEN BEHÖRDENGANG
Vertretung Bei Behörden Und Ämtern  ·  Gemäß §§ 164 Ff. BGB, § 14 Vwvfg
VOLLMACHTGEBER/IN
NAMEHelga Braun
ANSCHRIFTSchillerstraße 5, 10625 Berlin
GEBURTSDATUM20. Mai 1960
GEBURTSORTBerlin
AUSWEIS-NR.L01X00T478
TELEFON+49 30 12345678
BEVOLLMÄCHTIGTE/R
NAMEMichael Braun
ANSCHRIFTSchillerstraße 5, 10625 Berlin
GEBURTSDATUM15. August 1988
VERHÄLTNIS ZUM VOLLMACHTGEBERSohn
AUSWEIS-NR.L01X00R231
BEHÖRDE UND ANGELEGENHEIT
ART DER BEHÖRDEBürgeramt / Einwohnermeldeamt
GENAUE BEZEICHNUNGBürgeramt Berlin-Charlottenburg
ANSCHRIFT DER BEHÖRDEOtto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
AKTENZEICHEN / VORGANGS-NR.Vorgangsnummer 12345-BA-2025
ANGELEGENHEITAbholung eines Personalausweises oder Reisepasses
Ich, Helga Braun (nachfolgend „Vollmachtgeber/in“), erteile hiermit Michael Braun (nachfolgend „Bevollmächtigte/r“) Vollmacht, mich bei dem oben bezeichneten Behördengang zu vertreten. Rechtsgrundlage der Bevollmächtigung ist § 14 VwVfG (Bevollmächtigung im Verwaltungsverfahren), ergänzt durch §§ 164 ff. BGB. Die Vollmacht wird gemäß § 167 Abs. 1 BGB in schriftlicher Form erteilt.
1.
BEHÖRDE UND ANGELEGENHEIT
Die Vertretung erfolgt bei der vorstehend bezeichneten Behörde zum Zweck der folgenden Angelegenheit:

Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses

Abholung des neu ausgestellten Personalausweises (Antrag vom 01.02.2025, Vorgangsnummer 12345-BA-2025). Die Vollmachtgeberin ist aus gesundheitlichen Gründen für mehrere Wochen reiseunfähig.

Aktenzeichen / Vorgangsnummer: Vorgangsnummer 12345-BA-2025
2.
UMFANG DER VOLLMACHT
Die/der Bevollmächtigte ist im Rahmen der oben bezeichneten Angelegenheit ermächtigt zu:

•  Dokumente, Urkunden, Ausweise und Bescheide abholen und Empfang quittieren
•  Dokumente einreichen, ergänzen und unterzeichnen, soweit dies rechtlich zulässig ist
•  Gebühren und Auslagen entrichten bzw. Belege entgegennehmen
•  Entgegennahme des PIN-Briefs zur Online-Ausweisfunktion, sofern nicht höchstpersönlich zuzustellen.
3.
EINSCHRÄNKUNGEN
Die Vollmacht unterliegt den folgenden Einschränkungen:

•  Höchstpersönliche Handlungen (z. B. Antragstellung auf Personalausweis/Reisepass mit biometrischer Erfassung gemäß § 10 PersAuswG / § 6 PassG, Eheschließung, eidesstattliche Versicherung) sind von der Vollmacht nicht umfasst.
•  Eine Antragstellung auf einen neuen Personalausweis oder Reisepass ist ausdrücklich nicht umfasst, da diese nach § 10 PersAuswG / § 6 PassG höchstpersönlich zu erfolgen hat.
4.
DATENSCHUTZ UND AUSKÜNFTE
Die/der Vollmachtgeber/in entbindet die zuständige Behörde gegenüber der/dem Bevollmächtigten ausdrücklich von etwaigen Schweigepflichten und willigt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in die Verarbeitung der sie/ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch die/den Bevollmächtigte/n ein, soweit dies zur Ausführung dieser Vollmacht erforderlich ist. Die Behörde ist berechtigt, gegenüber der/dem Bevollmächtigten alle die Sache betreffenden Auskünfte zu erteilen, Bescheide auszuhändigen und Akteneinsicht zu gewähren.
5.
NACHWEIS UND LEGITIMATION
Die/der Bevollmächtigte weist sich bei der Behörde durch Vorlage:

•  dieser Vollmacht im Original
•  eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass)
•  einer Kopie des Ausweises der/des Vollmachtgeber/in (Vorder- und Rückseite) — liegt dieser Vollmacht bei

Die Legitimationswirkung der Vollmachtsurkunde ergibt sich aus § 172 BGB. Die Behörde kann gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG jederzeit den Nachweis der Bevollmächtigung verlangen.
6.
GELTUNGSDAUER
Diese Vollmacht ist ausschließlich für den oben bezeichneten Einzel-Behördengang erteilt und erlischt automatisch mit dessen Erledigung (§ 168 Satz 1 BGB).
7.
WIDERRUF
Diese Vollmacht ist jederzeit — auch ohne Angabe von Gründen — frei widerruflich (§ 168 Satz 2 BGB). Aus Beweisgründen wird die schriftliche Erklärung empfohlen. Der Widerruf ist zusätzlich der betroffenen Behörde mitzuteilen, um Fehlbescheide zu vermeiden. Gegenüber der Behörde bleibt die Vollmacht nach § 170 BGB bis zur Anzeige des Erlöschens wirksam. Nach Widerruf ist die Urkunde zurückzugeben (§ 175 BGB).
8.
ANWENDBARES RECHT
Für diese Vollmacht und sämtliche daraus erwachsenden Rechtsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. Ergänzend gelten die einschlägigen Verfahrensvorschriften (VwVfG, AO, SGB X) und die Vorschriften der §§ 164 ff. BGB.
Berlin, den 15. März 2025
VOLLMACHTGEBER/IN
Helga Braun
Datum: ____________________
Hinweise für die Praxis: Viele Behörden verlangen die Vollmacht im Original. Führen Sie zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis der/des Bevollmächtigten und idealerweise eine Kopie des Ausweises der/des Vollmachtgeber/in mit. Für Verfahren beim Grundbuchamt (§ 29 GBO) ist die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen. Beim Finanzamt gilt ergänzend § 80 AO; die Vollmacht kann über das elektronische Vollmachtsdatenbankverfahren nach § 80a AO übermittelt werden.

Was ist eine Vollmacht fuer Behoerdengaenge?

Eine Vollmacht fuer Behoerdengaenge ist eine schriftliche Ermaechtigungerklaerung, mit der eine Person einer anderen das Recht uebertraegt, sie bei einem oder mehreren Behoerdenterminen zu vertreten. Die bevollmaechtigte Person kann Antraege stellen, Dokumente abholen und Erklaerungen abgeben.

Die Vollmacht basiert auf den allgemeinen Vertretungsregelungen der §§ 164 ff. BGB und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 14 VwVfG). Behoerden koennen bei begruendetem Zweifel die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen. Manche Verwaltungsakte erfordern das persoenliche Erscheinen und koennen nicht delegiert werden.

Typische Anwendungsfaelle sind: Abholung von Dokumenten (Personalausweis, Fuehrerschein), Ummeldung, Kfz-Zulassung, Gewerbeanmeldung, Antraege bei Sozialaemtern oder Abgabe von Steuererklaerungen.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage deckt alle Anforderungen fuer eine wirksame Behoerdenvollmacht ab.

Angaben zum Vollmachtgeber

Vollstaendiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und Personalausweisnummer.

Angaben zum Bevollmaechtigten

Vollstaendiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und Personalausweisnummer.

Zustaendige Behoerde

Angabe der Behoerde oder des Amts, bei dem die Vertretung erfolgen soll.

Gegenstand der Vollmacht

Genaue Beschreibung der Angelegenheit — z. B. Ummeldung, Dokumentenabholung, Antragstellung.

Umfang der Befugnisse

Festlegung, ob der Bevollmaechtigte Erklaerungen abgeben, Antraege stellen und Dokumente entgegennehmen darf.

Zeitliche Befristung

Optionale Begrenzung der Vollmacht auf einen bestimmten Zeitraum.

Ausweiskopie

Hinweis, dass eine Kopie des Personalausweises beigefuegt werden sollte.

Unterschrift und Datum

Eigenhaendige Unterschrift des Vollmachtgebers mit Datum.

So erstellen Sie eine Vollmacht fuer Behoerdengaenge

In fuenf Schritten zu Ihrer Behoerdenvollmacht.

  1. 1

    Vollmachtgeber eintragen

    Geben Sie Ihre vollstaendigen Daten einschliesslich Personalausweisnummer ein.

  2. 2

    Bevollmaechtigten benennen

    Tragen Sie die Daten der Person ein, die Sie vertreten soll.

  3. 3

    Behoerde und Angelegenheit

    Geben Sie die zustaendige Behoerde und den Gegenstand der Vollmacht an.

  4. 4

    Befristung festlegen

    Bestimmen Sie, ob die Vollmacht befristet oder unbefristet gelten soll.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie alle Angaben, laden Sie die Vollmacht als PDF herunter und unterschreiben Sie eigenhaendig.

Rechtliche Hinweise

Bei einer Behoerdenvollmacht sind folgende Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 14 VwVfG)

Jeder Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens kann sich durch einen Bevollmaechtigten vertreten lassen. Die Behoerde kann bei begruendetem Zweifel die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen.

Persoenliches Erscheinen

Bestimmte Verwaltungsakte erfordern das persoenliche Erscheinen — z. B. die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses (Fingerabdruck, Foto). In diesen Faellen ist eine Vertretung nicht moeglich.

Beglaubigung

Die meisten Behoerdengaenge erfordern keine beglaubigte Vollmacht. Eine eigenhaendige Unterschrift mit Ausweiskopie genuegt in der Regel. Fuer bestimmte Grundbuch- oder Registerangelegenheiten kann eine Beglaubigung erforderlich sein.

Haftung

Der Vollmachtgeber haftet fuer die Handlungen des Bevollmaechtigten im Rahmen der Vollmacht. Fehlerhafte Angaben des Bevollmaechtigten koennen dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.

Haeufig gestellte Fragen

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