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Kostenlose Unterlassungserklaerung Vorlage

Eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung verpflichtet zur Unterlassung einer bestimmten Handlung. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach §§ 1004, 823 BGB — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
Strafbewehrte Unterlassungs- Und VerpflichtungserkläRung Zur AusräUmung Der Wiederholungsgefahr
GLÄUBIGER (ABMAHNENDER — VERLETZTER)
NAME / FIRMABildrecht Agentur GmbH
ANSCHRIFTKunststrasse 22, 10119 Berlin
VERTRETEN DURCHRechtsanwaeltin Dr. Katharina Mueller, Kanzlei Medienrecht Mueller und Partner, Leipziger Platz 4, 10117 Berlin
SCHULDNER (ABGEMAHNTER — VERLETZER)
NAME / FIRMAStefan Bauer
ANSCHRIFTGoethestrasse 12, 80336 Muenchen
VERLETZUNGSGEGENSTAND
ART DER VERLETZUNGUrheberrechtsverletzung (Foto, Text, Video, Software)
VERLETZUNGSDATUM17. April 2026
RECHTSGRUNDLAGE§§ 97, 97a UrhG i.V.m. § 1004 BGB analog
Verletzungsart: Urheberrechtsverletzung
Vertragsstrafe: 5.100,00 EUR/Fall
Ich/Wir, Stefan Bauer, gebe(n) hiermit gegenüber Bildrecht Agentur GmbH die nachfolgende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Mit dieser Erklärung soll die durch den bezeichneten Verstoss begründete Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Die Abgabe erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich.
1.
UNTERLASSUNGSVERPFLICHTUNG
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, es bei Meidung der in Ziffer 2 vereinbarten Vertragsstrafe künftig zu unterlassen,

urheberrechtlich geschuetzte Lichtbildwerke der Bildrecht Agentur GmbH, insbesondere das Werk "Alpenpanorama bei Sonnenaufgang" (Bildnr. BR-2025-8472), ohne vorherige schriftliche Lizenz der Rechteinhaberin oeffentlich zugaenglich zu machen (§ 19a UrhG), zu vervielfaeltigen (§ 16 UrhG), zu verbreiten (§ 17 UrhG), zu bearbeiten (§ 23 UrhG) oder in sonstiger Weise zu verwerten, insbesondere auf eigenen oder fremden Webseiten, in Social-Media-Kanaelen, in Printmedien, in Newslettern oder in Werbematerial.

Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbefristet, weltweit und unabhängig von der Rechtskraft eines etwaigen gerichtlichen Titels. Sie bindet den Schuldner persönlich und — soweit Gesellschaft — deren Organe, Mitarbeiter und Beauftragte.
2.
VERTRAGSSTRAFE
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 übernommene Unterlassungsverpflichtung verpflichte(n) ich/wir mich/uns zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR (gemäss §§ 339, 340 BGB).

Die Parteien halten diesen Betrag angesichts der Art und Schwere des Verstosses für angemessen. § 343 BGB (richterliche Herabsetzung bei Unverhältnismässigkeit) bleibt unberührt.

Die Vertragsstrafe wird mit jedem einzelnen Verstoss verwirkt (§ 339 BGB); mehrfache Zuwiderhandlungen lösen die Strafe mehrfach aus. Der sogenannte Fortsetzungszusammenhang wird hiermit ausdrücklich abbedungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (insbesondere Schadensersatz gemäss Ziffer 7) bleibt ausdrücklich vorbehalten (§ 340 Abs. 2 BGB).
3.
BEANSTANDETES VERHALTEN UND RECHTSGRUNDLAGE
Beschreibung des Verstosses:
Nutzung eines urheberrechtlich geschuetzten Lichtbildwerkes (Bildnr. BR-2025-8472 "Alpenpanorama bei Sonnenaufgang", Urheber: Julia Wendt, exklusiv lizenziert an die Bildrecht Agentur GmbH) auf der geschaeftlichen Webseite www.bauer-reisen.de unter der URL /galerie/berge ohne erforderliche Lizenz, ohne Urhebernennung (§ 13 UrhG) und ohne Einwilligung der Rechteinhaberin. Das Bild war vom 3. Februar 2026 bis zur Feststellung am 17. April 2026 oeffentlich zugaenglich (§ 19a UrhG). Die Aufloesung betrug 2048x1365 px, die Nutzung erfolgte zu gewerblichen Zwecken auf einer werbefinanzierten Webseite.

Festgestellt am: 17. April 2026

Rechtsgrundlage: §§ 97, 97a UrhG i.V.m. § 1004 BGB analog sowie § 97 Abs. 2 UrhG (Schadensersatz), § 97a UrhG (Abmahnkosten).
4.
BEZUG ZUM ABMAHNSCHREIBEN
Diese Erklärung bezieht sich auf das Abmahnschreiben des Gläubigers (Aktenzeichen: Az. BRA-UE-2026-0124) vom 10. April 2026. Der Inhalt des Abmahnschreibens ist Gegenstand und Auslegungsgrundlage dieser Unterlassungserklärung.
5.
BESEITIGUNGSPFLICHT
Soweit die beanstandete Handlung noch andauert oder ihre Folgen fortwirken (z.B. veröffentlichte Inhalte, abrufbare Kopien, Suchmaschinen-Caches), verpflichte(n) ich/wir mich/uns, diese bis spätestens 24. April 2026 vollständig zu beseitigen. Die Beseitigungspflicht umfasst insbesondere:

sofortige Loeschung der beanstandeten Datei vom Webserver und aus saemtlichen Backups; Entfernung aus dem CDN und Bild-Caches; Antrag auf Entfernung aus dem Google-Cache und Bing-Cache ueber die jeweiligen Webmaster-Tools; Pruefung und Entfernung eventueller Social-Media-Posts (Facebook, Instagram, Pinterest), in denen das Bild verwendet wurde; schriftliche Bestaetigung der vollstaendigen Entfernung an den Glaeubiger

Der Gläubiger ist über den Vollzug der Beseitigung schriftlich zu informieren. Der Beseitigungsanspruch folgt aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog.
6.
AUSKUNFTSANSPRUCH
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem Gläubiger umgehend — spätestens binnen zwei Wochen nach Abgabe dieser Erklärung — vollständige und richtige Auskunft zu erteilen über Art, Umfang und Dauer des Verstosses, insbesondere:

Zeitraum der Nutzung (Beginn und Ende), exakte URL(s), Aufrufzahlen gemaess Webanalyse (Matomo/Google Analytics), Anzahl und Art der Vervielfaeltigungen (Downloads, Print, Social Media), Empfaenger (soweit Weitergabe an Dritte), saemtliche mit der Webseite www.bauer-reisen.de in dem betreffenden Zeitraum erzielten Werbeeinnahmen

Rechtsgrundlage: § 101 UrhG / § 19 MarkenG / § 242 BGB (Auskunft als Hilfsanspruch zur Bezifferung des Schadensersatzes).
7.
SCHADENSERSATZ
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem Gläubiger den durch den Verstoss entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Schadensberechnung erfolgt nach folgender Methode:

Lizenzanalogie — fiktive Lizenzgebühr nach MFM-Tabelle bzw. üblicher Marktverguütung (§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG)

Schadensersatzbetrag: 1.800,00 EUR.

Rechtsgrundlage: § 97 Abs. 2 UrhG (bei Urheberrecht: dreifache Schadensberechnung — konkreter Schaden, Verletzergewinn, Lizenzanalogie), § 14 Abs. 6 MarkenG, § 9 UWG, Art. 82 DSGVO, §§ 823, 249 ff. BGB.
8.
ERSTATTUNG DER ABMAHNKOSTEN
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Erstattung der dem Gläubiger durch die Abmahnung entstandenen erforderlichen Aufwendungen, insbesondere der Rechtsanwaltskosten, in Höhe von 887,03 EUR.

Zahlung erfolgt bis spätestens 2. Mai 2026 auf das vom Gläubiger benannte Konto.

Rechtsgrundlage: § 97a Abs. 3 UrhG (Urheberrecht), § 13 Abs. 3 UWG (Wettbewerbsrecht), § 14 Abs. 6 MarkenG, bzw. allgemeiner Schadensersatzanspruch (§§ 823, 249 BGB) i.V.m. den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 BGB).
9.
AUSRÄUMUNG DER WIEDERHOLUNGSGEFAHR
Die Parteien sind sich einig, dass mit Abgabe dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung die durch den Verstoss begründete tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr widerlegt wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2009 – I ZR 149/07). Der Gläubiger wird daher keine gerichtlichen Schritte mehr auf Unterlassung einleiten, sofern die Verpflichtung eingehalten wird.

Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass eine unzureichende oder modifizierte Unterlassungserklärung (z.B. Streichung der Strafbewehrung, Einschränkung des Verbotsumfangs gegenüber der Abmahnung) die Wiederholungsgefahr gerade nicht ausraeumen würde.
10.
VERZICHT AUF EINWENDUNGEN
Im Falle der Geltendmachung der Vertragsstrafe verzichte(n) ich/wir auf die Einrede, das vorgeworfene Verhalten habe nur zu geringfügigem Schaden geführt, auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs sowie auf sämtliche Einwendungen, die sich aus der Auslegung der vorliegenden Erklärung zugunsten des Schuldners ergeben könnten.

§ 343 BGB (richterliche Herabsetzung bei unverhältnismässig hoher Strafe) bleibt unberührt; die Parteien gehen jedoch davon aus, dass die vereinbarte Strafe angesichts Art und Schwere des Verstosses angemessen ist.
11.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Unterlassungserklärung unterliegt ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen und des UN-Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Erklärung ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Gläubigers. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände (insbesondere § 14 UWG, § 32 ZPO — Gerichtsstand des Tatorts, fliegender Gerichtsstand bei Internetverstoessen) bleiben unberührt.
12.
SCHRIFTFORM UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§§ 126 ff. BGB); die elektronische Form (§ 126a BGB) mit qualifizierter elektronischer Signatur ist zulässig.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

Die Abgabe dieser Erklärung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, jedoch rechtsverbindlich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Empfehlung: Vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte anwaltliche Beratung eingeholt werden. Eine zu weit gefasste Erklärung kann existenzbedrohende Vertragsstrafen auslösen; eine zu eng gefasste Erklärung raeumt die Wiederholungsgefahr nicht aus.
Muenchen, den 17. April 2026
SCHULDNER / ABGEMAHNTER (EIGENHÄNDIG)
Stefan Bauer
Datum: ____________________

Was ist eine Unterlassungserklaerung?

Eine Unterlassungserklaerung ist eine Willenserklaerung, mit der sich eine Person verpflichtet, eine bestimmte rechtsverletzende Handlung kuenftig zu unterlassen. Sie wird in der Regel als Reaktion auf eine Abmahnung abgegeben und dient der aussergerichtlichen Beilegung von Unterlassungsanspruechen.

Die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung enthaelt eine Vertragsstrafe fuer den Fall der Zuwiderhandlung. Sie begruendet einen dauerhaften vertraglichen Unterlassungsanspruch und beseitigt die sogenannte Wiederholungsgefahr — eine zentrale Voraussetzung fuer den Unterlassungsanspruch.

Unterlassungserklaerungen werden bei Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen (UWG), Persoenlichkeitsrechtsverletzungen und anderen Rechtsverstoessen eingesetzt. Die Vertragsstrafe muss angemessen sein und im Verhaeltnis zur Schwere des Verstosses stehen.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage deckt alle wesentlichen Elemente einer strafbewehrten Unterlassungserklaerung ab.

Angaben zum Erklaerenden

Vollstaendiger Name und Anschrift der Person, die die Erklaerung abgibt.

Angaben zum Anspruchsteller

Name und Anschrift des Glaeubigers des Unterlassungsanspruchs.

Unterlassungsverpflichtung

Genaue Beschreibung der zu unterlassenden Handlung — konkret und bestimmt.

Vertragsstrafe

Hoehe der Vertragsstrafe fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung — angemessen nach Hamburger Brauch oder Festbetrag.

Beseitigung

Optionale Verpflichtung zur Beseitigung der bereits eingetretenen Stoerung.

Kostenuebernahme

Regelung zur Uebernahme der Abmahnkosten (Rechtsanwaltsgebuehren).

Geltungsbereich

Raaeumlicher und zeitlicher Geltungsbereich der Unterlassungsverpflichtung.

Unterschrift und Datum

Eigenhaendige Unterschrift des Erklaerenden mit Datum.

So erstellen Sie eine Unterlassungserklaerung

In fuenf Schritten zu Ihrer Unterlassungserklaerung.

  1. 1

    Parteien eintragen

    Geben Sie die Daten des Erklaerenden und des Anspruchstellers ein.

  2. 2

    Verstoss beschreiben

    Beschreiben Sie die zu unterlassende Handlung moeglichst konkret.

  3. 3

    Vertragsstrafe festlegen

    Waehlen Sie die Hoehe der Vertragsstrafe — Festbetrag oder nach Hamburger Brauch.

  4. 4

    Nebenregelungen treffen

    Regeln Sie optional die Beseitigung und die Uebernahme der Abmahnkosten.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie alle Angaben, laden Sie die Erklaerung als PDF herunter und unterschreiben Sie eigenhaendig.

Rechtliche Hinweise

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklaerung sind wichtige rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Vor der Abgabe einer Unterlassungserklaerung sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Strafbewehrung

Eine wirksame Unterlassungserklaerung muss strafbewehrt sein — sie muss eine Vertragsstrafe fuer den Fall der Zuwiderhandlung vorsehen. Ohne Vertragsstrafe beseitigt die Erklaerung nicht die Wiederholungsgefahr und der Anspruchsteller kann weiterhin klagen.

Hamburger Brauch

Beim Hamburger Brauch bestimmt der Erklaerende nicht die konkrete Hoehe, sondern ueberlasst die Festsetzung im Streitfall dem zustaendigen Gericht. Dies bietet Flexibilitaet, birgt aber Unsicherheit ueber die tatsaechliche Hoehe.

Bindungswirkung

Eine abgegebene Unterlassungserklaerung bindet den Erklaerenden grundsaetzlich dauerhaft. Eine Kuendigung ist nur unter engen Voraussetzungen moeglich (z. B. wesentliche Aenderung der Rechtslage). Die Erklaerung sollte daher sorgfaeltig formuliert werden.

Modifizierte Unterlassungserklaerung

Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, die vom Anspruchsteller vorformulierte Erklaerung zu uebernehmen. Er kann eine modifizierte Erklaerung abgeben, die den Unterlassungsanspruch hinreichend sichert, aber ueberschiessende Forderungen ablehnt.

Haeufig gestellte Fragen

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