Kostenlose Ueberstundenvereinbarung Vorlage
Eine Ueberstundenvereinbarung regelt Anordnung, Verguetung und Ausgleich von Mehrarbeit. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage fuer eine rechtssichere Ueberstundenregelung — sofort als PDF herunterladen.
(a) Wahlrecht Arbeitnehmer. Der/die Arbeitnehmer/in kann innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats wählen, ob geleistete Überstunden (i) ausgezahlt werden — zuzüglich eines Zuschlags von 25 % — oder (ii) durch Freizeit im Verhältnis 1:1,25 ausgeglichen werden.
Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich untersagt (§ 9 ArbZG) und nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Für zulässige Sonntagsarbeit wird ein Zuschlag von 50 %, für gesetzliche Feiertage von 100 % auf den Grundstundensatz gezahlt.
Was ist eine Ueberstundenvereinbarung?
Eine Ueberstundenvereinbarung ist eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die festlegt, unter welchen Bedingungen Ueberstunden geleistet werden koennen und wie diese verguetet oder ausgeglichen werden. Ueberstunden sind Arbeitsstunden, die ueber die vertraglich vereinbarte regelmaessige Arbeitszeit hinausgehen.
Ohne eine ausdrueckliche vertragliche Grundlage ist der Arbeitnehmer grundsaetzlich nicht verpflichtet, Ueberstunden zu leisten. Allgemeine Klauseln wie „Ueberstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nach der Rechtsprechung des BAG bei Normalverdienern unwirksam, da sie gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 BGB) verstossen. Wirksam sind nur Klauseln, die die Anzahl der abgegoltenen Ueberstunden konkret beziffern.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die Obergrenze: Die taegliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht ueberschreiten, kann aber auf bis zu 10 Stunden verlaengert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt (§ 3 ArbZG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ueber 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Ueberstundenvereinbarung regelt alle wesentlichen Aspekte der Mehrarbeit.
Vertragsparteien
Bezugnahme auf den bestehenden Arbeitsvertrag mit Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Definition und Anordnung
Klare Definition von Ueberstunden und Regelung, wann und wie der Arbeitgeber Ueberstunden anordnen darf.
Hoechstgrenzen
Monatliche und jaehrliche Obergrenzen fuer Ueberstunden unter Beachtung des ArbZG.
Verguetungsmodell
Wahl zwischen Ueberstundenzuschlag (25%-100%), Freizeitausgleich oder einer Kombination aus beidem.
Abgeltungsklausel
Rechtssichere Formulierung fuer die pauschale Abgeltung einer konkreten Anzahl von Ueberstunden mit dem Grundgehalt.
Zeiterfassung
Regelung zur Dokumentation der Ueberstunden — wer erfasst, wie, und in welchen Intervallen wird abgerechnet.
Ausgleichszeitraum
Festlegung des Zeitraums, innerhalb dessen Ueberstunden durch Freizeit ausgeglichen werden muessen.
Besondere Personengruppen
Hinweise zu Schwangeren (MuSchG), Jugendlichen (JArbSchG) und Schwerbehinderten (§ 207 SGB IX), die besondere Ueberstundenregelungen haben.
So erstellen Sie eine Ueberstundenvereinbarung
In fuenf Schritten zu Ihrer professionellen Ueberstundenregelung.
- 1
Arbeitsverhaeltnis angeben
Tragen Sie die Daten beider Parteien und des zugrundeliegenden Arbeitsvertrags ein.
- 2
Ueberstundenmodell waehlen
Entscheiden Sie, ob Ueberstunden verguetet, durch Freizeit ausgeglichen oder pauschal abgegolten werden.
- 3
Hoechstgrenzen festlegen
Definieren Sie die maximale Anzahl an Ueberstunden pro Monat und Jahr — unter Beachtung des ArbZG.
- 4
Zuschlaege und Ausgleich konfigurieren
Legen Sie Zuschlagshoehe, Ausgleichszeitraum und Dokumentationspflichten fest.
- 5
Pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie die Vereinbarung in der Live-Vorschau und laden Sie sie als PDF herunter.
Rechtliche Hinweise
Bei einer Ueberstundenvereinbarung sind folgende rechtliche Aspekte zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Die taegliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht ueberschreiten, ausnahmsweise 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten (bzw. 24 Wochen) ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt. Sonntags- und Feiertagsarbeit bedarf besonderer Genehmigung. Verstoesse sind Ordnungswidrigkeiten (§ 22 ArbZG).
Transparenzgebot (§ 307 BGB)
Pauschale Abgeltungsklauseln wie „alle Ueberstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind bei Normalverdienern unwirksam. Wirksam sind nur Klauseln, die die Anzahl der abgegoltenen Ueberstunden konkret beziffern (z. B. „bis zu 10 Ueberstunden monatlich"). Bei leitenden Angestellten (§ 5 Abs. 3 BetrVG) gelten grosszuegigere Masstaebe.
Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
Die voruebergehende Verlaengerung der betriebsueblichen Arbeitszeit (Ueberstundenanordnung) unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Ohne Zustimmung des Betriebsrats angeordnete Ueberstunden sind zwar arbeitsvertraglich wirksam, der Arbeitgeber verstosst aber gegen das BetrVG.
Darlegungs- und Beweislast
Bei Ueberstundenklagen traegt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast fuer die geleisteten Ueberstunden und die Anordnung/Duldung durch den Arbeitgeber (BAG, 04.05.2022 — 5 AZR 359/21). Eine ordnungsgemaesse Zeiterfassung ist daher im Interesse beider Parteien.
Haeufig gestellte Fragen
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