Kostenlose Sorgeerklaerung Vorlage
Eine Sorgeerklaerung begruendet das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage als Entwurfsgrundlage nach § 1626a BGB — sofort als PDF herunterladen.
| NAME | Julia Becker |
| ANSCHRIFT | Gartenstraße 5, 10115 Berlin |
| GEBURTSDATUM | 12. Mai 1990 |
| GEBURTSORT | Berlin |
| STAATSANGEHÖRIGKEIT | deutsch |
| AUSWEIS-NR. | T0112CXY1 |
| NAME | Daniel Wagner |
| ANSCHRIFT | Gartenstraße 5, 10115 Berlin |
| GEBURTSDATUM | 3. August 1988 |
| GEBURTSORT | Potsdam |
| STAATSANGEHÖRIGKEIT | deutsch |
| AUSWEIS-NR. | L0308WXY2 |
| NAME | Lena Wagner |
| GEBURTSDATUM | 10. Januar 2025 |
| GEBURTSORT | Berlin (Charité — Campus Mitte) |
| GESCHLECHT | weiblich |
| GEBURTENBUCH (STANDESAMT) | Standesamt Berlin-Mitte |
Die Erklärung erfolgt gemäss § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB und begründet — mit wirksamer öffentlicher Beurkundung — die gemeinsame elterliche Sorge im Sinne des § 1626 BGB.
• Wir sind nicht miteinander verheiratet — Familienstand: Unverheiratet (nicht miteinander verheiratet).
• Die Vaterschaft ist rechtlich festgestellt: Durch Anerkennung beurkundet (§ 1592 Nr. 2 BGB).
• Wir geben die Erklärung persönlich ab (§ 1626c BGB); eine Vertretung ist ausgeschlossen.
• Wir leben in einem gemeinsamen Haushalt. Die Mutter besitzt bisher gemäss § 1626a Abs. 3 BGB die alleinige elterliche Sorge. Diese wird mit der Sorgeerklärung in die gemeinsame Sorge umgewandelt.
• dem zuständigen Jugendamt — kostenfrei;
• einem Notar — gebührenpflichtig;
• dem Amtsgericht — Familiengericht.
Die Beurkundung ist vorgesehen bei: Jugendamt (kostenlos — empfohlen) — Jugendamt Berlin-Mitte — Beistandschaften und Beurkundungen, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin (Termin: 4. April 2025).
Zum Termin mitzubringen sind: Personalausweise / Reisepässe beider Eltern, die Geburtsurkunde des Kindes sowie — sofern bereits separat beurkundet — die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung.
Eine spätere Änderung — z.B. eine Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein — ist ausschliesslich durch Beschluss des Familiengerichts möglich (§ 1671 BGB). Das Familiengericht trifft die Entscheidung nach dem Kindeswohl (§ 1697a BGB) und unter Beteiligung des Jugendamtes.
Die Tragweite der Erklärung ist daher mit besonderer Sorgfalt zu erwägen. Die Beurkundungsstelle wird die Eltern über die Unwiderruflichkeit ausdrücklich belehren.
Ausübung der gemeinsamen Sorge (§ 1687 BGB):
• Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind sind gemeinsam zu entscheiden (Schulwahl, grössere medizinische Eingriffe, religiöse Erziehung, Umzug ins Ausland, Aufenthaltsbestimmung bei getrennt lebenden Eltern).
• Angelegenheiten des täglichen Lebens (Schulweg, Alltagsmedizin, Freizeitgestaltung, tägliche Schulangelegenheiten) kann der Elternteil, bei dem das Kind gerade lebt, allein entscheiden (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB).
• Bei Gefahr in Verzug kann jeder Elternteil alle notwendigen Massnahmen allein vornehmen (§ 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB).
Beide Elternteile sind zur persönlichen Sorge berechtigt und verpflichtet (§ 1626 Abs. 3 BGB) und haben in Konfliktfällen — nicht das Kind vor Augen verlierend — einvernehmliche Lösungen anzustreben.
Die gemeinsame Sorge begründet unabhängig vom Zusammenleben Unterhaltspflichten beider Elternteile (§ 1601 BGB) und berührt die erbrechtlichen Verhältnisse (§§ 1924 f. BGB). Steuer- und sozialrechtliche Auswirkungen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, Steuerklassenwahl) sollten gesondert beraten werden.
Die Eltern erklären übereinstimmend, dass sie freiwillig, ohne wirtschaftlichen oder sonstigen Zwang handeln, und dass sie über Inhalt und Tragweite der Erklärung — insbesondere über die Unwiderruflichkeit (§ 1626b BGB) — aufgeklärt worden sind bzw. sich aufklären lassen werden.
Was ist eine Sorgeerklaerung?
Eine Sorgeerklaerung ist die Erklaerung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge fuer ihr gemeinsames Kind gemeinsam auszuueben. Ohne Sorgeerklaerung steht das alleinige Sorgerecht der Mutter zu (§ 1626a Abs. 3 BGB).
Die Sorgeerklaerung muss gemaess § 1626d BGB oeffentlich beurkundet werden — in der Regel beim Jugendamt (kostenfrei) oder beim Notar. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden und ist unwiderruflich, solange sie nicht durch das Familiengericht aufgehoben wird.
Alternativ zur Sorgeerklaerung kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das gemeinsame Sorgerecht uebertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 BGB). Die Heirat der Eltern begruendet ebenfalls automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Vorlage dient als Entwurfsgrundlage fuer die Sorgeerklaerung.
Angaben zur Mutter
Vollstaendiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Mutter.
Angaben zum Vater
Vollstaendiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des Vaters.
Angaben zum Kind
Name (oder vorgesehener Name), Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes.
Erklaerung zur gemeinsamen Sorge
Ausdrueckliche Erklaerung beider Elternteile, die elterliche Sorge gemeinsam auszuueben.
Vaterschaftsanerkennung
Hinweis auf die erforderliche Vaterschaftsanerkennung als Voraussetzung.
Beurkundungshinweis
Hinweis, dass die Sorgeerklaerung der oeffentlichen Beurkundung beim Jugendamt oder Notar bedarf.
Datum und Unterschrift
Platzhalter fuer Datum und Unterschrift beider Elternteile.
Belehrung
Information ueber die Rechtsfolgen und Unwiderruflichkeit der Sorgeerklaerung.
So erstellen Sie eine Sorgeerklaerung
In fuenf Schritten zur Sorgeerklaerung.
- 1
Daten der Mutter eintragen
Geben Sie die vollstaendigen persoenlichen Daten der Mutter ein.
- 2
Daten des Vaters eintragen
Tragen Sie die vollstaendigen Daten des Vaters ein.
- 3
Daten des Kindes eingeben
Geben Sie den Namen und das Geburtsdatum (bzw. voraussichtliches Geburtsdatum) des Kindes ein.
- 4
Erklaerung formulieren
Die Erklaerung wird automatisch formuliert — beide Eltern erklaeren die gemeinsame Ausuebung der elterlichen Sorge.
- 5
Pruefen und herunterladen
Laden Sie den Entwurf als PDF herunter. Beachten Sie: Die Sorgeerklaerung muss anschliessend beim Jugendamt oder Notar beurkundet werden.
Rechtliche Hinweise
Die Sorgeerklaerung unterliegt besonderen familienrechtlichen Vorschriften.
Diese Vorlage dient als Entwurfsgrundlage. Die Sorgeerklaerung bedarf der oeffentlichen Beurkundung beim Jugendamt oder Notar.
Gesetzliche Grundlage (§ 1626a BGB)
Nicht miteinander verheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht durch Abgabe uebereinstimmender Sorgeerklaerungen, durch Heirat oder durch gerichtliche Entscheidung. Ohne gemeinsame Sorge hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Beurkundungspflicht (§ 1626d BGB)
Die Sorgeerklaerung muss oeffentlich beurkundet werden. Zustaendig ist das Jugendamt (kostenfrei) oder ein Notar. Eine privatschriftliche Erklaerung ist unwirksam.
Voraussetzung: Vaterschaftsanerkennung
Vor Abgabe der Sorgeerklaerung muss die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt sein. Die Vaterschaftsanerkennung kann ebenfalls beim Jugendamt beurkundet werden.
Unwiderruflichkeit
Die Sorgeerklaerung ist unwiderruflich. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch das Familiengericht aufgehoben werden, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1671 BGB).
Haeufig gestellte Fragen
Jetzt Ihre Sorgeerklaerung vorbereiten
Bereiten Sie den Entwurf Ihrer Sorgeerklaerung vor. Formular ausfuellen, Vorschau pruefen und als PDF herunterladen — anschliessend beim Jugendamt beurkunden lassen.
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