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Kostenlose Sorgeerklaerung Vorlage

Eine Sorgeerklaerung begruendet das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage als Entwurfsgrundlage nach § 1626a BGB — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
SORGEERKLÄRUNG
Gemeinsame Elterliche Sorge Nicht Miteinander Verheirateter Eltern · § 1626A Abs. 1 Nr. 1 BGB
WICHTIGER HINWEIS: Die Sorgeerklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung nach § 1626d BGB. Ohne Beurkundung ist sie unwirksam. Nach wirksamer Beurkundung ist die gemeinsame Sorge nicht widerruflich (§ 1626b BGB); eine Änderung ist nur durch Beschluss des Familiengerichts möglich (§ 1671 BGB). Dieses Dokument dient ausschliesslich als Entwurf zur Vorbereitung des Beurkundungstermins. Beim Jugendamt ist die Beurkundung kostenfrei.
MUTTER
NAMEJulia Becker
ANSCHRIFTGartenstraße 5, 10115 Berlin
GEBURTSDATUM12. Mai 1990
GEBURTSORTBerlin
STAATSANGEHÖRIGKEITdeutsch
AUSWEIS-NR.T0112CXY1
VATER
NAMEDaniel Wagner
ANSCHRIFTGartenstraße 5, 10115 Berlin
GEBURTSDATUM3. August 1988
GEBURTSORTPotsdam
STAATSANGEHÖRIGKEITdeutsch
AUSWEIS-NR.L0308WXY2
KIND
NAMELena Wagner
GEBURTSDATUM10. Januar 2025
GEBURTSORTBerlin (Charité — Campus Mitte)
GESCHLECHTweiblich
GEBURTENBUCH (STANDESAMT)Standesamt Berlin-Mitte
1.
GEMEINSAME SORGEERKLÄRUNG (§ 1626A ABS. 1 NR. 1 BGB)
Wir, Julia Becker und Daniel Wagner, erklären übereinstimmend, die elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind Lena Wagner, geboren am 10. Januar 2025 in Berlin (Charité — Campus Mitte), gemeinsam ausüben zu wollen.

Die Erklärung erfolgt gemäss § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB und begründet — mit wirksamer öffentlicher Beurkundung — die gemeinsame elterliche Sorge im Sinne des § 1626 BGB.
2.
VORAUSSETZUNGEN (§ 1626A BGB)
Die Voraussetzungen für eine Sorgeerklärung sind erfüllt:

• Wir sind nicht miteinander verheiratet — Familienstand: Unverheiratet (nicht miteinander verheiratet).
• Die Vaterschaft ist rechtlich festgestellt: Durch Anerkennung beurkundet (§ 1592 Nr. 2 BGB).
• Wir geben die Erklärung persönlich ab (§ 1626c BGB); eine Vertretung ist ausgeschlossen.
• Wir leben in einem gemeinsamen Haushalt. Die Mutter besitzt bisher gemäss § 1626a Abs. 3 BGB die alleinige elterliche Sorge. Diese wird mit der Sorgeerklärung in die gemeinsame Sorge umgewandelt.
3.
FORM — ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG (§ 1626D BGB)
Die Sorgeerklärung wird erst mit öffentlicher Beurkundung nach § 1626d Abs. 1 BGB wirksam. Die Beurkundung kann erfolgen bei:

• dem zuständigen Jugendamtkostenfrei;
• einem Notar — gebührenpflichtig;
• dem Amtsgericht — Familiengericht.

Die Beurkundung ist vorgesehen bei: Jugendamt (kostenlos — empfohlen) — Jugendamt Berlin-Mitte — Beistandschaften und Beurkundungen, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin (Termin: 4. April 2025).

Zum Termin mitzubringen sind: Personalausweise / Reisepässe beider Eltern, die Geburtsurkunde des Kindes sowie — sofern bereits separat beurkundet — die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung.
4.
UNWIDERRUFLICHKEIT (§ 1626B BGB)
Die Sorgeerklärung ist nach öffentlicher Beurkundung nicht widerruflich. Ein freiwilliger Widerruf durch einen Elternteil ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 1626b Abs. 1 BGB).

Eine spätere Änderung — z.B. eine Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein — ist ausschliesslich durch Beschluss des Familiengerichts möglich (§ 1671 BGB). Das Familiengericht trifft die Entscheidung nach dem Kindeswohl (§ 1697a BGB) und unter Beteiligung des Jugendamtes.

Die Tragweite der Erklärung ist daher mit besonderer Sorgfalt zu erwägen. Die Beurkundungsstelle wird die Eltern über die Unwiderruflichkeit ausdrücklich belehren.
5.
INHALT UND AUSÜBUNG DER GEMEINSAMEN SORGE
Die elterliche Sorge umfasst nach § 1626 Abs. 1 BGB die Personensorge (Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung) und die Vermögenssorge.

Ausübung der gemeinsamen Sorge (§ 1687 BGB):

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind sind gemeinsam zu entscheiden (Schulwahl, grössere medizinische Eingriffe, religiöse Erziehung, Umzug ins Ausland, Aufenthaltsbestimmung bei getrennt lebenden Eltern).
Angelegenheiten des täglichen Lebens (Schulweg, Alltagsmedizin, Freizeitgestaltung, tägliche Schulangelegenheiten) kann der Elternteil, bei dem das Kind gerade lebt, allein entscheiden (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB).
• Bei Gefahr in Verzug kann jeder Elternteil alle notwendigen Massnahmen allein vornehmen (§ 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB).

Beide Elternteile sind zur persönlichen Sorge berechtigt und verpflichtet (§ 1626 Abs. 3 BGB) und haben in Konfliktfällen — nicht das Kind vor Augen verlierend — einvernehmliche Lösungen anzustreben.
6.
NAME DES KINDES UND WEITERE FOLGEN
Die Sorgeerklärung allein begründet keine Änderung des Familiennamens des Kindes. Eine Neubestimmung ist nur im Rahmen der §§ 1617a – 1618 BGB möglich und bedarf gesonderter öffentlicher Erklärungen.

Die gemeinsame Sorge begründet unabhängig vom Zusammenleben Unterhaltspflichten beider Elternteile (§ 1601 BGB) und berührt die erbrechtlichen Verhältnisse (§§ 1924 f. BGB). Steuer- und sozialrechtliche Auswirkungen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, Steuerklassenwahl) sollten gesondert beraten werden.
7.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieses Dokument ist ein Entwurf zur Vorbereitung des Beurkundungstermins. Es ersetzt nicht die öffentliche Beurkundung nach § 1626d BGB und hat ohne diese keine konstitutive Rechtswirkung.

Die Eltern erklären übereinstimmend, dass sie freiwillig, ohne wirtschaftlichen oder sonstigen Zwang handeln, und dass sie über Inhalt und Tragweite der Erklärung — insbesondere über die Unwiderruflichkeit (§ 1626b BGB) — aufgeklärt worden sind bzw. sich aufklären lassen werden.
Anmerkungen
Die Vaterschaft wurde bereits am 20.01.2025 beim Jugendamt Berlin-Mitte öffentlich beurkundet (Urkunde Nr. 2025/0142). Beide Elternteile leben seit 2021 im gemeinsamen Haushalt und haben sich intensiv über die Tragweite und Unwiderruflichkeit der Sorgeerklärung informieren lassen. Geburtsurkunde und Ausweisdokumente werden zum Termin mitgebracht.
Berlin, den 25. März 2025
MUTTER
Julia Becker
Datum: ____________________
VATER
Daniel Wagner
Datum: ____________________

Was ist eine Sorgeerklaerung?

Eine Sorgeerklaerung ist die Erklaerung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge fuer ihr gemeinsames Kind gemeinsam auszuueben. Ohne Sorgeerklaerung steht das alleinige Sorgerecht der Mutter zu (§ 1626a Abs. 3 BGB).

Die Sorgeerklaerung muss gemaess § 1626d BGB oeffentlich beurkundet werden — in der Regel beim Jugendamt (kostenfrei) oder beim Notar. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden und ist unwiderruflich, solange sie nicht durch das Familiengericht aufgehoben wird.

Alternativ zur Sorgeerklaerung kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das gemeinsame Sorgerecht uebertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 BGB). Die Heirat der Eltern begruendet ebenfalls automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage dient als Entwurfsgrundlage fuer die Sorgeerklaerung.

Angaben zur Mutter

Vollstaendiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Mutter.

Angaben zum Vater

Vollstaendiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des Vaters.

Angaben zum Kind

Name (oder vorgesehener Name), Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes.

Erklaerung zur gemeinsamen Sorge

Ausdrueckliche Erklaerung beider Elternteile, die elterliche Sorge gemeinsam auszuueben.

Vaterschaftsanerkennung

Hinweis auf die erforderliche Vaterschaftsanerkennung als Voraussetzung.

Beurkundungshinweis

Hinweis, dass die Sorgeerklaerung der oeffentlichen Beurkundung beim Jugendamt oder Notar bedarf.

Datum und Unterschrift

Platzhalter fuer Datum und Unterschrift beider Elternteile.

Belehrung

Information ueber die Rechtsfolgen und Unwiderruflichkeit der Sorgeerklaerung.

So erstellen Sie eine Sorgeerklaerung

In fuenf Schritten zur Sorgeerklaerung.

  1. 1

    Daten der Mutter eintragen

    Geben Sie die vollstaendigen persoenlichen Daten der Mutter ein.

  2. 2

    Daten des Vaters eintragen

    Tragen Sie die vollstaendigen Daten des Vaters ein.

  3. 3

    Daten des Kindes eingeben

    Geben Sie den Namen und das Geburtsdatum (bzw. voraussichtliches Geburtsdatum) des Kindes ein.

  4. 4

    Erklaerung formulieren

    Die Erklaerung wird automatisch formuliert — beide Eltern erklaeren die gemeinsame Ausuebung der elterlichen Sorge.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Laden Sie den Entwurf als PDF herunter. Beachten Sie: Die Sorgeerklaerung muss anschliessend beim Jugendamt oder Notar beurkundet werden.

Rechtliche Hinweise

Die Sorgeerklaerung unterliegt besonderen familienrechtlichen Vorschriften.

Diese Vorlage dient als Entwurfsgrundlage. Die Sorgeerklaerung bedarf der oeffentlichen Beurkundung beim Jugendamt oder Notar.

Gesetzliche Grundlage (§ 1626a BGB)

Nicht miteinander verheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht durch Abgabe uebereinstimmender Sorgeerklaerungen, durch Heirat oder durch gerichtliche Entscheidung. Ohne gemeinsame Sorge hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Beurkundungspflicht (§ 1626d BGB)

Die Sorgeerklaerung muss oeffentlich beurkundet werden. Zustaendig ist das Jugendamt (kostenfrei) oder ein Notar. Eine privatschriftliche Erklaerung ist unwirksam.

Voraussetzung: Vaterschaftsanerkennung

Vor Abgabe der Sorgeerklaerung muss die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt sein. Die Vaterschaftsanerkennung kann ebenfalls beim Jugendamt beurkundet werden.

Unwiderruflichkeit

Die Sorgeerklaerung ist unwiderruflich. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch das Familiengericht aufgehoben werden, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1671 BGB).

Haeufig gestellte Fragen

Jetzt Ihre Sorgeerklaerung vorbereiten

Bereiten Sie den Entwurf Ihrer Sorgeerklaerung vor. Formular ausfuellen, Vorschau pruefen und als PDF herunterladen — anschliessend beim Jugendamt beurkunden lassen.

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