Kostenloser Schuldschein Vorlage
Ein Schuldschein dient als Beweisurkunde fuer ein Darlehen oder eine Schuld. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach § 371 BGB — sofort als PDF herunterladen.
| NAME | NordLicht Capital GmbH |
| ANSCHRIFT | Hafenstrasse 12, 20359 Hamburg |
| STATUS | Unternehmer |
| NAME | Ingenieurbüro Brahms GmbH |
| ANSCHRIFT | Lessingallee 28, 22087 Hamburg |
| GEBURTSDATUM | [Geburtsdatum] |
| STATUS | Unternehmer |
| BETRAG (ZIFFER) | 10.000,00 EUR |
| BETRAG (IN WORTEN) | zehntausend Euro |
| RECHTSGRUND | Darlehensvertrag (§ 488 BGB) |
| DATUM DER ENTSTEHUNG | 20. Maerz 2026 |
| VERZINSUNG | 4,5 % p.a. (fest) |
| RÜCKZAHLUNGSTERMIN | 20. Oktober 2026 |
| GESAMTRÜCKZAHLUNGSBETRAG | 10.375,00 EUR |
10.000,00 EUR
(in Worten: zehntausend Euro)
Nähere Beschreibung: Kurzfristiges Geschaeftsdarlehen zur Finanzierung der Liquiditaetsspitze. Der Betrag wurde am 20. Maerz 2026 vom Gesellschafterdarlehen-Konto des Glaeubigers auf das Firmenkonto des Schuldners ueberwiesen (Verwendungszweck: Darlehen Nr. DL-2026-007). (Entstehung: 20. Maerz 2026).
Zahlungsart: Bankueberweisung
Kontoinhaber: NordLicht Capital GmbH
IBAN: DE38 2005 0550 1234 5678 90
BIC: HASPDEHHXXX
Kreditinstitut: Hamburger Sparkasse
Erfüllungsort der Geldschuld ist der Wohnsitz/Sitz des Gläubigers (Bringschuld, § 270 Abs. 1 BGB). Als rechtzeitige Leistung gilt der vorbehaltlose Eingang des Geldes auf dem Konto des Gläubigers am Fälligkeitstag.
Der Gesamtrückzahlungsbetrag (Hauptbetrag nebst Zinsen) zum Fälligkeitstermin beträgt voraussichtlich 10.375,00 EUR.
Eine frühere Rückzahlung bleibt dem Schuldner jederzeit unbenommen; Zinsen werden in diesem Fall nur bis zum Tag des tatsächlichen Eingangs geschuldet.
Selbstschuldnerische Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB)
Selbstschuldnerische Buergschaft des Geschaeftsfuehrers Dr. Michael Brahms, persoenlich, bis zur Hoehe der gesamten Forderung nebst Zinsen und Verzugsfolgen. Separate Buergschaftserklaerung vom 17. April 2026 liegt bei.
Die Sicherheit erlischt mit vollständiger Tilgung der Forderung; entsprechende Rückgabe-, Löschungs- oder Freigabepflichten bestehen.
Ab Verzugseintritt schuldet der Schuldner Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zuzüglich einer Pauschale von 40,00 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z.B. Rechtsverfolgungskosten nach § 286 Abs. 1 BGB, Mahn- und Inkassokosten) bleibt hiervon unberührt.
Kann der Schuldschein nicht zurückgegeben werden (z.B. bei Verlust), so hat der Gläubiger dem Schuldner auf dessen Verlangen eine öffentlich beglaubigte Quittung auszustellen (§ 371 Satz 2 BGB).
Hinweis bei Verlust: Ist der Schuldschein abhanden gekommen, kann ein Aufgebotsverfahren gemäss §§ 946 ff. ZPO vor dem Amtsgericht eingeleitet werden, um den Schuldschein gerichtlich für kraftlos erklären zu lassen. Das Papier folgt als Zubehör der Forderung (§ 952 BGB); Eigentümer des Papiers ist stets der jeweilige Gläubiger der Forderung.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Schuldscheins unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Gläubigers.
Was ist ein Schuldschein?
Ein Schuldschein ist eine Urkunde, in der der Schuldner bestaetigt, einem Glaeubiger einen bestimmten Geldbetrag zu schulden. Er dient als Beweisurkunde fuer die Existenz der Schuld und erleichtert dem Glaeubiger die Durchsetzung seiner Forderung.
Rechtlich ist der Schuldschein in § 371 BGB geregelt: Der Glaeubiger hat den Schuldschein bei Tilgung der Schuld zurueckzugeben. Im Unterschied zu einem Wertpapier begruendet der Schuldschein keine eigenstaendige Forderung — er dokumentiert lediglich eine bestehende Verbindlichkeit.
Schuldscheine werden haeufig bei privaten Darlehen, Handwerkerleistungen oder sonstigen Geldschulden verwendet. Sie bieten eine einfache und formlose Moeglichkeit, Schulden zu dokumentieren, und sind im Rechtsstreit ein wichtiges Beweismittel.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Vorlage enthaelt alle wesentlichen Angaben eines Schuldscheins.
Angaben zum Schuldner
Vollstaendiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners.
Angaben zum Glaeubiger
Vollstaendiger Name und Anschrift des Glaeubigers.
Schuldbetrag
Exakte Angabe des geschuldeten Betrags in Ziffern und Worten.
Rechtsgrund
Angabe des Grundes der Schuld — z. B. Darlehen, Kaufpreis, Dienstleistung.
Faelligkeit
Festlegung des Faelligkeitstermins fuer die Rueckzahlung.
Zinsen
Optionale Zinsvereinbarung mit Zinssatz und Zinsberechnungsmethode.
Rueckgabepflicht
Hinweis auf die Pflicht des Glaeubigers, den Schuldschein bei Tilgung zurueckzugeben (§ 371 BGB).
Unterschrift und Datum
Eigenhaendige Unterschrift des Schuldners mit Datum.
So erstellen Sie einen Schuldschein
In fuenf Schritten zu Ihrem Schuldschein.
- 1
Parteien eintragen
Geben Sie die Daten von Schuldner und Glaeubiger ein.
- 2
Schuld beziffern
Tragen Sie den geschuldeten Betrag und den Rechtsgrund ein.
- 3
Faelligkeit festlegen
Bestimmen Sie den Rueckzahlungstermin oder die Zahlungsmodalitaeten.
- 4
Zinsen vereinbaren
Legen Sie optionale Zinsen und Zahlungsbedingungen fest.
- 5
Pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie alle Angaben, laden Sie den Schuldschein als PDF herunter und lassen Sie ihn vom Schuldner unterschreiben.
Rechtliche Hinweise
Beim Erstellen eines Schuldscheins sind folgende Aspekte zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsnatur (§ 371 BGB)
Der Schuldschein ist eine Beweisurkunde, kein Wertpapier. Er dokumentiert eine bestehende Forderung, begruendet aber keine neue. Bei Tilgung hat der Glaeubiger den Schuldschein zurueckzugeben.
Beweiskraft
Der Schuldschein begruendet eine Beweisvermutung zugunsten des Glaeubigers. Der Schuldner muss beweisen, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht. Im Rechtsstreit erleichtert der Schuldschein die Darlegungslast erheblich.
Formfreiheit
Ein Schuldschein ist grundsaetzlich formfrei. Fuer die volle Beweiskraft sollte er jedoch schriftlich verfasst und eigenhaendig vom Schuldner unterschrieben sein.
Verjaehrung
Die Forderung, die der Schuldschein dokumentiert, unterliegt der regelmaessigen Verjaehrungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Der Schuldschein selbst hemmt oder unterbricht die Verjaehrung nicht — er dient nur als Beweismittel.
Haeufig gestellte Fragen
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