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Kostenloser Rahmenvertrag Vorlage

Ein Rahmenvertrag legt die grundlegenden Bedingungen fuer wiederkehrende Geschaeftsbeziehungen fest. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.

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RAHMENVERTRAG
Dienstleistungen · Rahmenvereinbarung Ueber Wiederkehrende Leistungen
AUFTRAGGEBER
Stadtwerke Potsdam GmbH (HRB 12345 P)
Steinstrasse 101, 14480 Potsdam
Durch: Martina Vogt, Kaufmaennische Geschaeftsfuehrerin
AUFTRAGNEHMER
IT-Service Brandenburg GmbH (HRB 28541 P)
Friedrich-Engels-Strasse 22, 14473 Potsdam
Durch: Oliver Schaefer, Geschaeftsfuehrer
Wirksamkeit ab: 1. Mai 2025
Dienstleistungen · Laufzeit: 24 Monate
Die Parteien schliessen den folgenden Rahmenvertrag ueber die wiederkehrende Erbringung von Leistungen. Der Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen; konkrete Leistungen werden durch Einzelauftraege (Abrufe / Bestellungen) erteilt, die auf diesen Rahmenvertrag Bezug nehmen. Die Parteien vereinbaren:
1.
VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die allgemeine Grundlage fuer die Erbringung folgender Leistungen: IT-Dienstleistungen, Betrieb und Wartung der Netzwerkinfrastruktur sowie Helpdesk-Support fuer die Standorte Potsdam, Teltow und Werder. Die Leistungsart wird rechtlich als Dienstleistungen eingeordnet. Der Rahmenvertrag begruendet keine Liefer- oder Abnahmepflicht; er legt lediglich die Bedingungen fest, zu denen Einzelauftraege zustande kommen.
2.
EINZELAUFTRAEGE / ABRUFE
Einzelauftraege werden durch schriftliche Bestellung des Auftraggebers erteilt (Antrag, § 145 BGB) und kommen mit schriftlicher Auftragsbestaetigung des Auftragnehmers oder mit Leistungsbeginn zustande (Annahme, § 147 BGB). Eine Bestellung kann auch per E-Mail oder elektronisches Bestellsystem erfolgen, sofern die Textform (§ 126b BGB) gewahrt ist. Rangordnung: Bei Widerspruechen zwischen diesem Rahmenvertrag und einem Einzelauftrag gelten folgende Vorrangregeln: (1) der Einzelauftrag selbst (bei individueller Abweichung), (2) dieser Rahmenvertrag, (3) die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Parteien, sofern einbezogen, (4) die gesetzlichen Regelungen. Abweichende AGB des Auftragnehmers werden ausdruecklich nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftraggeber ihnen nicht gesondert widerspricht (Abwehrklausel).
3.
LEISTUNGSUMFANG UND QUALITAET
Die Leistungen umfassen: (a) Wartung der Firewalls, Switches und Server der Stadtwerke, (b) 1st- und 2nd-Level-Helpdesk-Support werktags 07:00-19:00 Uhr, (c) Bereitstellung eines Stoerfalldienstes mit Reaktionszeit < 4 Stunden, (d) monatliche Reporting-Uebersichten. Einzelne Projekte (z.B. Netzwerkausbau) werden durch gesonderte Einzelauftraege beauftragt.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemaess § 347 HGB und nach den anerkannten Regeln der Technik. Er haelt einschlaegige Normen (DIN, ISO, VDE) sowie anwendbare arbeitsschutz- und umweltrechtliche Vorschriften ein.
4.
PREISE UND KONDITIONEN
Preise: Stundensatz Techniker: 85,00 EUR/h · Senior-Consultant: 125,00 EUR/h · Helpdesk-Pauschale: 2.500,00 EUR/Monat · Rufbereitschaft: 800,00 EUR/Monat

Alle Preise verstehen sich in EUR und zuzueglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdruecklich anders angegeben. Preisaenderungen beduerfen der einvernehmlichen schriftlichen Vereinbarung, soweit unten nicht ausdruecklich ein Preisanpassungsmechanismus vereinbart ist.
5.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungseingang. Rechnungen sind ordnungsgemaess gemaess §§ 14, 14a UStG zu erstellen und haben alle gesetzlichen Pflichtangaben zu enthalten. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe gemaess § 288 Abs. 2 BGB an (9 Prozentpunkte ueber dem Basiszinssatz), zuzueglich einer Verzugspauschale von 40 EUR gemaess § 288 Abs. 5 BGB. Aufrechnungs- und Zurueckbehaltungsrechte stehen dem Auftragnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenforderungen zu; dem Auftraggeber stehen seine gesetzlichen Gegenrechte unbeschraenkt zu.
6.
LIEFERUNG / LEISTUNGSERBRINGUNG
Liefer- und Leistungstermine werden im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelauftrag ausdruecklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzueglich in Textform zu informieren, wenn absehbar ist, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann. Bei verbindlichen Terminen und schuldhafter Nichteinhaltung kommt der Auftragnehmer ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
7.
QUALITAET UND ABNAHME / UNTERSUCHUNG
Bei Warenlieferungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware unverzueglich nach Empfang zu untersuchen und erkennbare Maengel dem Auftragnehmer unverzueglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Verborgene Maengel sind unverzueglich nach Entdeckung zu ruegen. Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme gemaess § 640 BGB; eine foermliche Abnahme wird im Einzelauftrag geregelt. Bei Dienstleistungen findet keine Abnahme statt; der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Taetigkeit.
8.
GEWAEHRLEISTUNG
Bei Dienstvertraegen schuldet der Auftragnehmer die Taetigkeit nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB). Fuer Maengel der geschuldeten Taetigkeit haftet er nach §§ 280 ff. BGB. Die Wahl zwischen den in Betracht kommenden Gewaehrleistungsrechten steht dem Auftraggeber zu, soweit nicht das Gesetz eine andere Reihenfolge zwingend vorschreibt. Die Gewaehrleistungsfrist beginnt mit Gefahruebergang bzw. Abnahme.
9.
HAFTUNG
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet unbeschraenkt fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit sowie fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) sowie die Haftung aus uebernommener Garantie bleiben unberuehrt. Eine Haftungsfreizeichnung fuer Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit und Personenschaeden ist gemaess § 309 Nr. 7 BGB unzulaessig und in diesem Vertrag ausdruecklich nicht vorgesehen. Haftungshoechstgrenze: Die Haftung fuer Vermoegensschaeden aus leichter Fahrlaessigkeit ist pro Schadensfall auf 2.500.000 EUR und pro Vertragsjahr auf das Doppelte dieses Betrags begrenzt. Diese Begrenzung entspricht der branchenueblichen Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung.
10.
GEHEIMHALTUNG
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur fuer Zwecke der Vertragserfuellung zu nutzen. Die Pflicht besteht auch nach Beendigung des Rahmenvertrags fuer weitere drei (3) Jahre fort. Etwaige Geschaeftsgeheimnisse im Sinne des Geschaeftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) bleiben durch dessen Regelungen ueber die vertragliche Geheimhaltungsdauer hinaus geschuetzt. Die Parteien koennen durch gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zusaetzliche Schutzmassnahmen vereinbaren; diese bleiben von den Regelungen dieses Vertrags unberuehrt.
11.
MINDESTABNAHME UND EXKLUSIVITAET
Mindestabnahme: Der Auftraggeber verpflichtet sich, waehrend der Laufzeit des Rahmenvertrags mindestens 150.000 EUR Leistungsvolumen pro Vertragsjahr abzurufen. Wird die Mindestabnahmemenge nicht erreicht, schuldet der Auftraggeber die Differenz zum vereinbarten Preis als pauschalen Schadensersatz, es sei denn, die Unterschreitung beruht auf Umstaenden, die der Auftragnehmer zu vertreten hat.

12.
PREISANPASSUNGSKLAUSEL
Die vereinbarten Preise werden jaehrlich zum 1. Januar automatisch an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Basisjahr 2020 = 100) angepasst, wobei eine Anpassung nur erfolgt, wenn sich der Index seit der letzten Anpassung um mehr als 3 % veraendert hat. AGB-rechtliche Schranken: Preisanpassungsklauseln in AGB sind gemaess § 308 Nr. 4 BGB nur wirksam, wenn der Preisvorbehalt sachlich gerechtfertigt und der Vertragspartner ausreichend geschuetzt ist. Bei unverhaeltnismaessigen Erhoehungen (mehr als 10 % pro Jahr) steht dem Auftraggeber ein Sonderkuendigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zu. Kostenelementklauseln: Anpassungen spiegeln ausschliesslich objektive Kostenveraenderungen wider (Material, Energie, Personalkosten nach Tariferhoehungen); reine Gewinnerhoehungen sind ausgeschlossen (BGH-Rechtsprechung).
13.
HOEHERE GEWALT (FORCE MAJEURE)
Keine der Parteien haftet fuer Leistungsverzoegerungen oder -ausfaelle, die auf Umstaende hoeherer Gewalt zurueckzufuehren sind. Als hoehere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschlaege, behoerdliche Anordnungen, Pandemien, flaechendeckende Streiks, Embargos und Ausfaelle kritischer Infrastruktur, soweit diese Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und nicht vorhersehbar waren. Folgen: Die Leistungspflichten ruhen fuer die Dauer des Ereignisses; vereinbarte Termine verlaengern sich angemessen. Dauert das Ereignis laenger als drei (3) Monate, sind beide Parteien zur ausserordentlichen Kuendigung berechtigt. Abgrenzung: Wegfall der Geschaeftsgrundlage (§ 313 BGB) wird durch diese Klausel nicht ausgeschlossen, sondern konkretisiert. Die Partei, die sich auf hoehere Gewalt beruft, hat dies unverzueglich in Textform anzuzeigen und die erwartete Dauer mitzuteilen.
14.
LAUFZEIT UND KUENDIGUNG
Dieser Vertrag hat eine feste Laufzeit von 24 Monate ab Wirksamkeit. Der Vertrag verlaengert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Vertragsende schriftlich gekuendigt wird. Kuendigungsfrist: 3 Monate zum Vertragsende.

Ausserordentliche Kuendigung: Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerer Pflichtverletzung trotz Abmahnung, Insolvenz oder wesentlicher Verschlechterung der Vermoegensverhaeltnisse der anderen Partei.

Laufende Einzelauftraege werden auch nach Beendigung des Rahmenvertrags zu den vereinbarten Bedingungen bis zu ihrer Erfuellung abgewickelt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
15.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer saemtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Potsdam, sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des oeffentlichen Rechts sind (§ 38 Abs. 1 ZPO). Schriftform: Aenderungen, Ergaenzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag beduerfen der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Textform (E-Mail, Fax) genuegt, soweit sie ausdruecklich zugelassen ist. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so bleibt die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt (§ 306 BGB). AGB-Kontrolle: Dieser Vertrag unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 305–310 BGB, soweit die Parteien nicht Kaufleute sind. Bei beidseitigem Handelsgeschaeft gelten die kaufmaennischen Modifikationen (§ 310 Abs. 1 BGB). Abtretung: Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag koennen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden (§ 399 BGB); davon ausgenommen sind Forderungen im Rahmen des ueblichen Geschaeftsverkehrs.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
AUFTRAGGEBER
Martina Vogt
Kaufmaennische Geschaeftsfuehrerin
Stadtwerke Potsdam GmbH
Datum: ____________________
AUFTRAGNEHMER
Oliver Schaefer
Geschaeftsfuehrer
IT-Service Brandenburg GmbH
Datum: ____________________

Was ist ein Rahmenvertrag?

Ein Rahmenvertrag ist eine Grundlagenvereinbarung zwischen Geschaeftspartnern, die die wesentlichen Bedingungen fuer kuenftige Einzelvertraege (Abrufe, Bestellungen) festlegt. Er schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen fuer wiederkehrende Leistungsbeziehungen — ohne selbst konkrete Liefer- oder Leistungspflichten zu begruenden.

Der Rahmenvertrag regelt Preise, Qualitaet, Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitaeten und Haftung fuer alle kuenftigen Einzelgeschaefte. Die konkreten Mengen, Termine und Spezifikationen werden in den Einzelabrufen festgelegt. Dies spart Verhandlungszeit und schafft Planungssicherheit.

Unsere Vorlage eignet sich fuer Lieferbeziehungen, Dienstleistungen, IT-Services und andere wiederkehrende Geschaeftsbeziehungen. Sie regelt das Verhaeltnis zwischen Rahmenvertrag und Einzelabrufen, Preisanpassung, Laufzeit und Kuendigung.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser Rahmenvertrag deckt alle wesentlichen Aspekte ab.

Vertragsparteien

Angaben zu beiden Geschaeftspartnern mit Kontaktdaten und Ansprechpartnern.

Leistungsgegenstand

Beschreibung der Leistungen, die unter dem Rahmenvertrag abgerufen werden koennen.

Preise und Konditionen

Preislisten, Rabattstaffeln, Preisanpassungsklauseln und Zahlungsbedingungen.

Einzelabruf-Verfahren

Regelung, wie Einzelbestellungen erfolgen — Form, Fristen, Bestaetigungen.

Lieferbedingungen

Lieferfristen, Lieferort, Versand und Gefahruebergang.

Qualitaetsanforderungen

Standards, Spezifikationen und Abnahmekriterien.

Haftung und Gewaehrleistung

Haftungsregelungen und Gewaehrleistungsfristen fuer alle Einzelabrufe.

Laufzeit und Kuendigung

Rahmenvertragslaufzeit, automatische Verlaengerung und Kuendigungsfristen.

So erstellen Sie einen Rahmenvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Rahmenvertrag.

  1. 1

    Parteien eintragen

    Geben Sie die Daten beider Geschaeftspartner ein.

  2. 2

    Leistungen definieren

    Beschreiben Sie die Leistungen, die unter dem Rahmenvertrag fallen.

  3. 3

    Konditionen festlegen

    Bestimmen Sie Preise, Rabatte, Zahlungs- und Lieferbedingungen.

  4. 4

    Abrufverfahren und Laufzeit regeln

    Definieren Sie das Einzelabruf-Verfahren und die Vertragslaufzeit.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie den Vertrag als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Rahmenvertraege beduertfen sorgfaeltiger Gestaltung.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprueft fuer deutsches Recht

Rechtsnatur des Rahmenvertrags

Ein Rahmenvertrag begruendet in der Regel keine eigene Liefer- oder Abnahmepflicht. Er legt nur die Bedingungen fest, unter denen kuenftige Einzelvertraege geschlossen werden. Eine Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemenge kann jedoch vereinbart werden.

Verhaeltnis zu Einzelabrufen

Der Rahmenvertrag sollte klar regeln, ob die Einzelabrufe automatisch den Bedingungen des Rahmenvertrags unterliegen und was bei Widerspruechen zwischen Rahmenvertrag und Einzelabruf gilt. Typisch: Rahmenvertrag hat Vorrang, sofern der Einzelabruf nicht ausdruecklich abweicht.

Preisanpassung

Eine einseitige Preisanpassungsklausel muss angemessen und transparent formuliert sein. Bei AGB-maessiger Verwendung gelten die Anforderungen der AGB-Kontrolle. Empfehlenswert sind an objektive Indizes gekoppelte Preisgleitklauseln.

Exklusivitaet

Eine Exklusivitaetsvereinbarung kann kartellrechtlich relevant sein, insbesondere wenn sie den Wettbewerb auf dem relevanten Markt einschraenkt. Bei marktbeherrschenden Unternehmen gelten besondere Anforderungen (§ 19 GWB, Art. 102 AEUV).

Haeufig gestellte Fragen

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