Kostenlose Prokura-Erteilung Vorlage
Die Prokura ist die umfassendste handelsrechtliche Vollmacht. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach HGB — sofort als PDF herunterladen.
| FIRMA | Hanse Logistik GmbH (GmbH) |
| GESCHÄFTSANSCHRIFT | Speicherstadt 25, 20457 Hamburg |
| SITZ DER GESELLSCHAFT | Hamburg |
| HANDELSREGISTER | HRB 123456, Amtsgericht Hamburg |
| VERTRETEN DURCH | Klaus-Dieter Petersen (Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer) |
| NAME | Britta Svensson |
| ANSCHRIFT | Eppendorfer Weg 80, 20259 Hamburg |
| GEBURTSDATUM / -ORT | 12. Juli 1984, Lübeck |
Die Erteilung erfolgt ausdrücklich mittels dieser Urkunde (§ 48 Abs. 1 HGB). Sie wird durch Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister öffentlich bekannt gemacht und entfaltet ihre Wirkung gegenüber Dritten nach Maßgabe des § 15 HGB (Publizität des Handelsregisters).
Gesetzliche Ausnahme (§ 49 Abs. 2 HGB): Die Prokura umfasst nicht die Befugnis, Grundstücke zu veräußern oder zu belasten. Dazu bedarf die/der Prokurist/in einer besonderen schriftlichen Vollmacht der Gesellschaft. Eine solche besondere Vollmacht wird mit dieser Urkunde nicht mit erteilt.
Besondere interne Beschränkungen (Innenverhältnis): Geschäfte mit einem Einzelvolumen über 100.000 EUR sowie der Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverhältnissen der Leitungsebene bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung. Investitionsentscheidungen über 50.000 EUR sind der Geschäftsführung vor Abschluss zur Kenntnis zu bringen.
Hinweis: Diese internen Beschränkungen wirken nicht gegenüber Dritten (§ 50 Abs. 1 HGB). Ein Verstoß kann jedoch interne Sanktionen einschließlich Widerruf der Prokura und Schadensersatzansprüche der Gesellschaft auslösen.
Musterzeichnung: Hanse Logistik GmbH ppa. Britta Svensson
Was ist eine Prokura?
Die Prokura (§§ 48-53 HGB) ist eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht, die nur von Kaufleuten erteilt werden kann. Der Prokurist ist zu allen Arten von gerichtlichen und aussergerichtlichen Geschaeften und Rechtshandlungen ermaechtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 Abs. 1 HGB). Ausgenommen sind nur die Veraeusserung und Belastung von Grundstuecken (§ 49 Abs. 2 HGB).
Die Prokura muss ausdruecklich erteilt werden (§ 48 Abs. 1 HGB) und wird ins Handelsregister eingetragen (§ 53 HGB). Sie ist nicht beschraenkbar — interne Beschraenkungen sind gegenueber Dritten unwirksam (§ 50 HGB). Der Prokurist zeichnet mit dem Zusatz "ppa." (per procura).
Unsere Vorlage unterscheidet zwischen Einzelprokura, Gesamtprokura und Filialprokura. Sie enthaelt die Erteilungsurkunde, interne Weisungen und die Anmeldung zum Handelsregister.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Prokura-Vorlage deckt alle Aspekte der Prokura-Erteilung ab.
Vollmachtgeber
Angaben zum Kaufmann/Unternehmen mit Handelsregisterdaten.
Prokurist
Persoenliche Daten des Prokuristen — Name, Anschrift, Geburtsdatum.
Art der Prokura
Einzel-, Gesamt- oder Filialprokura mit praeziser Festlegung.
Erteilungsurkunde
Formelle Erteilung der Prokura mit Datum und Unterschrift des Inhabers/Geschaeftsfuehrers.
Interne Weisungen
Zustimmungsvorbehalte und Wertgrenzen — gegenueber Dritten unwirksam, aber intern bindend.
Grundstuecksvollmacht
Optionale besondere Ermaechtigung zur Veraeusserung und Belastung von Grundstuecken (§ 49 Abs. 2 HGB).
Handelsregisteranmeldung
Mustertext fuer die Anmeldung der Prokura zum Handelsregister.
Unterschriftenprobe
Zeichnungsprobe des Prokuristen mit "ppa."-Zusatz.
So erteilen Sie eine Prokura
In fuenf Schritten zur Prokura-Erteilung.
- 1
Art der Prokura waehlen
Waehlen Sie zwischen Einzel-, Gesamt- und Filialprokura.
- 2
Prokurist benennen
Tragen Sie die persoenlichen Daten des Prokuristen ein.
- 3
Interne Weisungen festlegen
Definieren Sie Zustimmungsvorbehalte und Wertgrenzen fuer das Innenverhaeltnis.
- 4
Grundstuecksvollmacht pruefen
Entscheiden Sie, ob die Ermaechtigung fuer Grundstuecksgeschaefte erteilt werden soll.
- 5
Pruefen und herunterladen
Laden Sie die Urkunde herunter und melden Sie die Prokura zum Handelsregister an.
Rechtliche Hinweise
Die Prokura ist gesetzlich stark reguliert.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Geprueft fuer deutsches Recht
Umfang der Prokura (§ 49 HGB)
Die Prokura umfasst alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Geschaefte. Ausgenommen sind Grundstuecksveraeusserung und -belastung (§ 49 Abs. 2 HGB). Interne Beschraenkungen sind gegenueber gutglaebigen Dritten unwirksam (§ 50 HGB).
Handelsregistereintragung
Die Prokura-Erteilung und ihr Erloeschen sind unverzueglich zum Handelsregister anzumelden (§ 53 HGB). Die Anmeldung hat deklaratorische Wirkung — die Prokura ist bereits mit Erteilung wirksam. Die Eintragung schuetzt jedoch den Rechtsverkehr.
Widerruf der Prokura
Die Prokura ist jederzeit widerruflich (§ 52 Abs. 1 HGB). Der Widerruf muss dem Prokuristen zugehen und zum Handelsregister angemeldet werden. Die Prokura erlischt ausserdem durch den Tod des Inhabers oder die Einstellung des Geschaeftsbetriebs.
Haftung des Prokuristen
Der Prokurist haftet dem Inhaber fuer pflichtwidrige Geschaeftsfuehrung nach den Grundsaetzen des Auftragsrechts (§ 664 ff. BGB). Gegenueber Dritten verpflichtet der Prokurist grundsaetzlich den Inhaber — Eigenhaeftung nur bei deliktischem Handeln oder persoenlicher Vertragsuebernahme.
Haeufig gestellte Fragen
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