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Kostenlose Postvollmacht Vorlage

Mit einer Postvollmacht ermaechtigten Sie eine Vertrauensperson, Ihre Postsendungen entgegenzunehmen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage fuer eine rechtssichere Postvollmacht nach deutschem Recht — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
POSTVOLLMACHT
Vollmacht Zur Entgegennahme Von Post- Und Paketsendungen  ·  Gemäß §§ 164 Ff. BGB
VOLLMACHTGEBER/IN
NAMERenate Weber
ANSCHRIFTGartenstraße 10, 80333 München
GEBURTSDATUM5. Mai 1958
AUSWEIS-NR.L01A23Z145
BEVOLLMÄCHTIGTE/R
NAMEThomas Weber
ANSCHRIFTGartenstraße 10, 80333 München
GEBURTSDATUM12. September 1985
VERHÄLTNIS ZUM VOLLMACHTGEBERSohn
AUSWEIS-NR.L01B67X928
GELTUNGSBEREICH
DAUERBefristet: 1. April 2025 bis 30. September 2025
WEITERLEITUNGSADRESSEGartenstraße 10, 80333 München (Weiterleitung durch Bevollmächtigten)
Ich, Renate Weber (nachfolgend „Vollmachtgeber/in“), erteile hiermit Thomas Weber (nachfolgend „Bevollmächtigte/r“) eine Postvollmacht. Die Bevollmächtigung wird formfrei gemäß § 167 Abs. 1 BGB erteilt; aus Gründen des Zugangsnachweises (§ 172 BGB) wird die Schriftform gewahrt. Die Urkunde ist dem Bevollmächtigten im Original auszuhändigen und bei Ausübung der Vollmacht vorzuzeigen.
1.
UMFANG DER VOLLMACHT
Die Vollmacht umfasst die Entgegennahme folgender Sendungen und die Vornahme der hierzu erforderlichen Handlungen:

•  Briefsendungen — Standardbriefe, Groß- und Maxibriefe, Postkarten
•  Pakete und Päckchen aller Größenklassen, einschließlich Nachnahmesendungen (nur mit Zahlungsermächtigung)
•  Einschreiben aller Formen (Einwurf, Übergabe, Einschreiben mit Rückschein)
•  Rückschein-Sendungen — Unterschrift auf dem Rückschein (§ 175 ZPO) und Empfangsbestätigung
•  Behördenpost — Bescheide, Zustellungen, amtliche Schreiben (mit Ausnahme höchstpersönlicher Angelegenheiten, soweit unten ausgeschlossen)
•  Schriftverkehr mit dem Finanzamt gemäß § 80 AO (Bevollmächtigung im Besteuerungsverfahren); diese Vollmacht ersetzt nicht die steuerliche Vollmacht für Verfahrenshandlungen
•  Beantragung eines Nachsendeauftrags bei der Deutschen Post AG (die Deutsche Post verlangt in der Regel eine eigene Beauftragung mit Identitätsprüfung)
•  Werbesendungen, Zeitschriften und Kataloge
•  Abholung von Sendungen beim Zollamt München-Ost sowie beim DHL-Paketshop Gartenstraße 12
2.
ÖFFNEN UND LESEN DER POST
Die/der Bevollmächtigte ist ausdrücklich ermächtigt, die entgegengenommene Post zu öffnen, zu lesen und deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, soweit dies zur sachgerechten Bearbeitung der Angelegenheiten der/des Vollmachtgeber/in erforderlich ist. Als persönlich gekennzeichnete oder offenkundig vertrauliche Schreiben sind hiervon ausgenommen und ungeöffnet weiterzuleiten.
3.
RECHTLICHE WIRKUNG DES EMPFANGS
Mit der Annahme einer Sendung durch die/den Bevollmächtigte/n gilt diese zugleich als bei der/dem Vollmachtgeber/in zugegangen im Sinne von § 130 Abs. 1 BGB; Willenserklärungen wirken gemäß § 164 Abs. 3 BGB und § 178 BGB unmittelbar für und gegen die/den Vollmachtgeber/in. Fristen, die mit Zugang zu laufen beginnen (z. B. Widerspruchs-, Klage-, Rücktrittsfristen), beginnen bereits mit Übergabe an die/den Bevollmächtigte/n zu laufen. Die/der Bevollmächtigte ist daher verpflichtet, fristgebundene Schreiben unverzüglich an die/den Vollmachtgeber/in weiterzuleiten.
4.
AUSSCHLÜSSE
Folgende Einschränkungen gelten ausdrücklich:

•  Persönlich oder vertraulich gekennzeichnete Schreiben („persönlich“, „vertraulich“, „eigenhändig“) sind von der Vollmacht ausgenommen und ungeöffnet weiterzureichen.
•  Höchstpersönliche amtliche Zustellungen (z. B. Ladungen, die höchstpersönlich zugestellt werden müssen) sind von der Vollmacht nicht umfasst.
•  Bankkontoauszüge und Versicherungsschreiben werden ungeöffnet weitergereicht.
5.
ZUSTELL- UND WEITERLEITUNGSADRESSE
Die entgegengenommenen Sendungen sind an die/den Vollmachtgeber/in oder an die nachfolgend angegebene Adresse weiterzuleiten bzw. dort sorgfältig zu verwahren:

•  Weiterleitungs- bzw. Ablageadresse: Gartenstraße 10, 80333 München (Weiterleitung durch Bevollmächtigten)

Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG ist separat zu beantragen und ersetzt diese Vollmacht nicht.
6.
AUSWEISUNG UND LEGITIMATION
Die/der Bevollmächtigte weist sich bei der Entgegennahme von Sendungen durch Vorlage dieser Vollmacht im Original sowie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) aus. Gemäß § 172 BGB entfaltet die Vollmachtsurkunde Legitimationswirkung gegenüber Dritten, solange sie der/dem Bevollmächtigten belassen ist.
7.
GELTUNGSDAUER
Diese Vollmacht tritt am 1. April 2025 in Kraft und endet automatisch am 30. September 2025, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf. Nach Fristablauf ist die Vollmachtsurkunde unverzüglich an die/den Vollmachtgeber/in zurückzugeben (§ 175 BGB).
8.
WIDERRUF UND ERLÖSCHEN
Diese Vollmacht kann jederzeit — auch ohne Angabe von Gründen — von der/dem Vollmachtgeber/in widerrufen werden (§ 168 Satz 2 BGB). Der Widerruf bedarf keiner Form; aus Beweisgründen wird die schriftliche Erklärung empfohlen. Der Widerruf ist zusätzlich der zuständigen Zustellstelle (Postfiliale, Behörde, Gericht) mitzuteilen, um Fehlzustellungen zu vermeiden. Nach Widerruf ist die Vollmachtsurkunde unverzüglich zurückzugeben (§ 175 BGB). Gegenüber Dritten bleibt die Vollmacht nach § 170 BGB bis zur Anzeige des Erlöschens wirksam.
9.
DATENSCHUTZ
Die/der Vollmachtgeber/in willigt in die Verarbeitung der im Rahmen der Postentgegennahme anfallenden personenbezogenen Daten (Absender, Empfänger, Sendungsart, gegebenenfalls Inhalt) durch die/den Bevollmächtigte/n ein. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b DSGVO in Verbindung mit dem durch diese Vollmacht begründeten Auftragsverhältnis. Die/der Bevollmächtigte verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher zur Kenntnis genommener Informationen und zur Wahrung des Briefgeheimnisses nach Art. 10 GG.
10.
ANWENDBARES RECHT
Für diese Vollmacht und sämtliche daraus erwachsenden Rechtsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Wohnsitz der/des Vollmachtgeber/in.
München, den 25. März 2025
VOLLMACHTGEBER/IN
Renate Weber
Datum: ____________________
Hinweis: Ein offizieller Nachsendeauftrag der Deutschen Post AG ist nicht Gegenstand dieser Vollmacht und muss separat beauftragt werden (kostenpflichtig, mit Identitätsprüfung). Für die Entgegennahme bei Behörden (Finanzamt § 80 AO, Sozialleistungsträger § 13 SGB X) empfiehlt sich zusätzlich die Anzeige dieser Vollmacht bei der jeweiligen Stelle.

Was ist eine Postvollmacht?

Eine Postvollmacht ist eine schriftliche Ermaechtigungerklaerung, mit der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmaechtigter) das Recht uebertraegt, in ihrem Namen Postsendungen — einschliesslich Briefe, Pakete und Einschreiben — entgegenzunehmen.

Die Postvollmacht basiert auf den allgemeinen Vertretungsregelungen der §§ 164 ff. BGB. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Empfaenger voruebergehend oder dauerhaft abwesend ist, z. B. bei Krankheit, Urlaub, Geschaeftsreisen oder Umzug. Die Deutsche Post AG erkennt Postvollmachten an, sofern sie bestimmte Mindestangaben enthalten.

Im Unterschied zu einer Generalvollmacht beschraenkt sich die Postvollmacht auf die Entgegennahme von Postsendungen. Sie kann zeitlich befristet oder unbefristet erteilt werden und ist jederzeit widerruflich.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage deckt alle Anforderungen fuer eine wirksame Postvollmacht ab.

Angaben zum Vollmachtgeber

Vollstaendiger Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten der Person, die die Vollmacht erteilt.

Angaben zum Bevollmaechtigten

Vollstaendiger Name, Anschrift und Ausweisnummer der bevollmaechtigten Person.

Umfang der Vollmacht

Festlegung, ob alle Sendungen oder nur bestimmte Sendungsarten (Briefe, Pakete, Einschreiben) entgegengenommen werden duerfen.

Zeitliche Befristung

Optionale zeitliche Begrenzung der Vollmacht — z. B. fuer die Dauer eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts.

Widerrufsklausel

Hinweis, dass die Vollmacht jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden kann.

Unterschrift und Datum

Eigenhaendige Unterschrift des Vollmachtgebers mit Datum als Wirksamkeitsvoraussetzung.

Ausweiskopie

Hinweis auf die Empfehlung, der Vollmacht eine Kopie des Personalausweises beizufuegen.

Postfiliale und Zusteller

Formgerechte Gestaltung, damit die Vollmacht von Postfilialen und Paketzustellern anerkannt wird.

So erstellen Sie eine Postvollmacht

In fuenf Schritten zu Ihrer Postvollmacht.

  1. 1

    Vollmachtgeber eintragen

    Geben Sie Ihren vollstaendigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum ein.

  2. 2

    Bevollmaechtigten benennen

    Tragen Sie die Daten der Person ein, die Ihre Post entgegennehmen soll.

  3. 3

    Umfang festlegen

    Waehlen Sie, ob die Vollmacht fuer alle Sendungen oder nur fuer bestimmte Sendungsarten gelten soll.

  4. 4

    Laufzeit bestimmen

    Legen Sie fest, ob die Vollmacht befristet oder unbefristet gelten soll.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie alle Angaben in der Vorschau und laden Sie das Dokument als PDF herunter. Unterschreiben Sie die Vollmacht eigenhaendig.

Rechtliche Hinweise

Bei der Erstellung einer Postvollmacht sind folgende rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsgrundlage (§§ 164 ff. BGB)

Die Postvollmacht basiert auf den allgemeinen Vertretungsregelungen des BGB. Der Bevollmaechtigte handelt im Namen und mit Wirkung fuer den Vollmachtgeber. Die Vollmacht bedarf keiner notariellen Form.

Anerkennung durch Postdienstleister

Die Deutsche Post AG und andere Paketdienste erkennen privatschriftliche Vollmachten in der Regel an, sofern sie den vollstaendigen Namen beider Parteien, das Datum und eine eigenhaendige Unterschrift enthalten. Eine Ausweiskopie erleichtert die Identifizierung.

Haftung

Der Vollmachtgeber haftet fuer Handlungen des Bevollmaechtigten im Rahmen der Vollmacht. Es empfiehlt sich, die Vollmacht nur an vertrauenswuerdige Personen zu erteilen und den Umfang moeglichst konkret zu definieren.

Widerruf

Die Postvollmacht kann jederzeit formlos widerrufen werden. Der Widerruf sollte dem Bevollmaechtigten und ggf. der zustaendigen Postfiliale mitgeteilt werden. Die Vollmachturkunde sollte zurueckverlangt werden.

Haeufig gestellte Fragen

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