Kostenlose Mitarbeiter-Datenschutzerklaerung Vorlage
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter DSGVO-konform ueber die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.
| ARBEITGEBER | Leipziger Maschinenbau AG |
| ANSCHRIFT | Plagwitzer Straße 20, 04229 Leipzig |
| HANDELSREGISTER | HRB 12345, Amtsgericht Leipzig |
| TELEFON | +49 341 123456-0 |
| personal@lmb-ag.de | |
| DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R | Carsten Hempel (intern, bestellt gem. § 38 BDSG) |
| DSB — E-MAIL | datenschutz@lmb-ag.de |
| DSB — TELEFON | +49 341 9876543 |
Primäre Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 1 BDSG bildet die zentrale Rechtsgrundlage: Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen verarbeitet werden, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder für die Ausübung von Rechten und Pflichten aus einer Interessenvertretung erforderlich ist. Ergänzend: Art. 88 DSGVO (Öffnungsklausel) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Ergänzend kommen in Betracht:
• Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. EStG, SGB IV/V/VI, ArbZG, ArbSchG (rechtliche Verpflichtungen);
• Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse — z. B. IT-Sicherheit, Schutz des Eigentums, Aufklärung von Straftaten);
• Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG (besondere Kategorien, insbesondere Gesundheitsdaten, zur Ausübung arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten);
• Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 2 BDSG (Einwilligung — Freiwilligkeit ist im Beschäftigungskontext besonders streng zu prüfen).
• Personalstammdaten — Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Bankverbindung, Kontaktdaten im Notfall
• Vergütungs- und Abrechnungsdaten — Gehalt, Lohnsteuerklasse, Konfession, Sozialversicherungsbeiträge, Pfändungen, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge
• Arbeitszeit- und Abwesenheitsdaten — Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Krankheitstage, Dienstreisen, Gleitzeitkonto (Zeiterfassungspflicht nach BAG 13.09.2022, 1 ABR 22/21)
• Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO — besondere Kategorie) — Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorge (nur Eignung/Nichteignung), Schwerbehinderteneigenschaft, BEM-Unterlagen (§ 167 SGB IX)
• Bewerbungsunterlagen — Lebenslauf, Zeugnisse, Anschreiben, Referenzen, Ergebnisse von Auswahlverfahren
• Leistungs- und Verhaltensdaten — Beurteilungen, Zielvereinbarungen, Zeugnisnoten, Schulungsnachweise, Abmahnungen, Disziplinarmaßnahmen
• Kommunikations- und IT-Nutzungsdaten — dienstliche E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Login-Daten, Protokolldaten der IT-Systeme, ggf. Meta-Daten von E-Mails
• Lichtbilder — für Mitarbeiterausweis, Intranet-Profil, ggf. Firmenwebsite (Website/SocialMedia nur mit ausdrücklicher Einwilligung nach § 26 Abs. 2 BDSG)
• Videoaufzeichnungen — Bildaufnahmen aus Videoüberwachung (ohne Ton) in festgelegten Bereichen — ausschließlich zu definierten Zwecken und mit Kennzeichnungspflicht
• Zugangs- und Zutrittsdaten — Chipkarten-Logs, ggf. biometrische Daten (Art. 9 DSGVO — nur bei unbedingter Erforderlichkeit und mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen)
• Unterlagen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX — strikt getrennte Aktenführung, Zugriff nur durch BEM-Beauftragte
• Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag, Versetzung, Kündigung, Zeugnis);
• Entgeltabrechnung und Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag);
• Sozialversicherungsrechtliche Pflichten (Meldungen an Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft);
• Arbeitszeit- und Urlaubsverwaltung, einschließlich gesetzlich gebotener Zeiterfassung;
• Betriebliche Altersvorsorge und freiwillige Zusatzleistungen;
• Arbeitsschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbSchG, ASiG);
• IT-Sicherheit, Zugangskontrolle und Missbrauchs-/Angriffsabwehr;
• Personalentwicklung, Weiterbildung und Leistungsbewertung;
• Rechtsverteidigung und Geltendmachung von Ansprüchen;
• Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sowie der Entgelttransparenz-Auskunft nach §§ 10 ff. EntgTranspG.
• das Finanzamt (ELStAM, Lohnsteuerbescheinigung — §§ 38 ff. EStG);
• die zuständige Krankenkasse und den Sozialversicherungsträger (DEÜV-Meldungen — §§ 28a ff. SGB IV);
• die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung — § 192 SGB VII);
• ggf. Versorgungsträger der betrieblichen Altersvorsorge;
• ggf. Gläubiger im Rahmen von Lohnpfändungen (§§ 850 ff. ZPO);
• einen externen Lohnbuchhalter / Steuerberater auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO.
• Kennzeichnungspflicht durch deutlich sichtbare Hinweisschilder;
• Keine Überwachung in Pausen-, Umkleide-, Sanitär- und Sozialräumen;
• Blickfeldbegrenzung auf die zu schützenden Bereiche;
• Kurze Speicherdauer (Regelfall 48–72 Stunden), verlängerbar nur bei konkretem Vorfall;
• Verhältnismäßigkeit: Prüfung milderer Mittel; heimliche Videoüberwachung ist nur als ultima ratio bei konkretem Tatverdacht und Abwesenheit milderer Mittel zulässig;
• Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG;
• Vier-Augen-Prinzip bei der Sichtung von Aufzeichnungen und revisionssichere Protokollierung der Zugriffe.
Extern übermitteln wir Daten nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist: Finanzamt Leipzig (ELStAM, Lohnsteuer), AOK Sachsen und andere Krankenkassen (SV-Meldungen), Deutsche Rentenversicherung Bund, VBG (Berufsgenossenschaft), Steuerberatung Weber und Partner (AVV nach Art. 28 DSGVO), DATEV eG (Lohnabrechnung — AVV), Sparkasse Leipzig (Gehaltszahlungen).
• Personalakten: 3 Jahre nach Austritt; Arbeitsverträge und Zeugnisse bis zu 10 Jahre
• Lohn- und Gehaltsunterlagen: 6 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG)
• Steuerrelevante Unterlagen: 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO)
• Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber: 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens (§ 15 Abs. 4 AGG); Talentpool nur mit Einwilligung
• Videoaufzeichnungen: Regelfall 72 Stunden; bei konkretem Vorfall bis zur abschließenden Klärung, maximal 30 Tage
• Abmahnungen: Entfernung aus der Personalakte nach 2 Jahren bei Wohlverhalten, es sei denn, sie sind weiterhin für ein Kündigungsverfahren relevant
Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht oder anonymisiert, sofern keine anderweitige Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung besteht.
• Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) einschließlich Einsicht in die Personalakte (§ 83 BetrVG);
• Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO);
• Löschung (Art. 17 DSGVO), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht;
• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
• Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) in strukturiertem, gängigem und maschinenlesbarem Format;
• Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21 DSGVO) — insbesondere gegen Direktwerbung;
• Widerruf von Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO);
• Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung einschließlich Profiling unterworfen zu werden (Art. 22 DSGVO);
• Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) — insbesondere bei der Aufsichtsbehörde des Arbeits- oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes.
| STAND / DATUM | 1. April 2026 |
| VERANTWORTLICH | Leipziger Maschinenbau AG |
| ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE | Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat (vgl. § 40 BDSG) |
Was ist eine Mitarbeiter-Datenschutzerklaerung?
Eine Mitarbeiter-Datenschutzerklaerung informiert Beschaeftigte darueber, welche personenbezogenen Daten der Arbeitgeber verarbeitet. Die Informationspflicht ergibt sich aus Art. 13 und 14 DSGVO und gilt auch im Beschaeftigungsverhaeltnis. § 26 BDSG regelt zusaetzlich die Datenverarbeitung fuer Zwecke des Beschaeftigungsverhaeltnisses.
Die Erklaerung muss vor Beginn der Datenverarbeitung — idealerweise bei Einstellung — bereitgestellt werden. Sie umfasst alle Verarbeitungstaetigkeiten: Lohn- und Gehaltsabrechnung, Zeiterfassung, Personalakte, IT-Nutzung, Videouebrwachung und Gesundheitsdaten.
Unsere Vorlage deckt alle gaengigen Verarbeitungstaetigkeiten im Beschaeftigungsverhaeltnis ab und beruecksichtigt die besonderen Anforderungen des § 26 BDSG fuer Beschaeftigtendaten.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Mitarbeiter-Datenschutzerklaerung deckt alle Pflichtangaben ab.
Verantwortlicher und DSB
Angaben zum Arbeitgeber und Datenschutzbeauftragten.
Verarbeitungszwecke im Arbeitsverhaeltnis
Lohnabrechnung, Personalverwaltung, Zeiterfassung, Reisekostenabrechnung.
Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 DSGVO, § 26 BDSG und ggf. Einwilligung fuer besondere Daten.
IT-Nutzung und Kommunikation
Verarbeitung bei E-Mail, Internet, Firmenlaptop und Firmensm artphone.
Gesundheitsdaten
Krankmeldungen, BEM, arbeitsmedizinische Vorsorge — besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO.
Empfaenger und Weitergabe
Finanzamt, Sozialversicherungstraeger, Berufsgenossenschaft, Lohnbuero.
Speicherdauer
Aufbewahrungsfristen nach AO, HGB, SGB und arbeitsrechtlichen Verjaehrungsfristen.
Betroffenenrechte
Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung, Datenuebertragbarkeit, Widerspruch.
So erstellen Sie eine Mitarbeiter-Datenschutzerklaerung
In fuenf Schritten zu Ihrer DSGVO-konformen Mitarbeiterinformation.
- 1
Arbeitgeberdaten eintragen
Geben Sie die Daten des Arbeitgebers und des Datenschutzbeauftragten ein.
- 2
Verarbeitungstaetigkeiten auswaehlen
Waehlen Sie alle relevanten Verarbeitungstaetigkeiten im Beschaeftigungsverhaeltnis aus.
- 3
Empfaenger und Speicherdauer pruefen
Ueberpruefen Sie die vorgeschlagenen Empfaenger und Speicherdauern.
- 4
Besonderheiten ergaenzen
Ergaenzen Sie unternehmensspezifische Verarbeitungen (Videouebrwachung, GPS-Ortung, etc.).
- 5
Pruefen und herunterladen
Kontrollieren Sie die Erklaerung und haendigen Sie sie Ihren Mitarbeitern aus.
Rechtliche Hinweise
Der Beschaeftigtendatenschutz unterliegt besonderen Regeln.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Geprueft fuer deutsches Recht
Beschaeftigtendatenschutz (§ 26 BDSG)
Personenbezogene Daten von Beschaeftigten duerfen verarbeitet werden, wenn dies fuer die Begruendung, Durchfuehrung oder Beendigung des Beschaeftigungsverhaeltnisses erforderlich ist. Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wird — im Beschaeftigungsverhaeltnis ist dies aufgrund des Machtungleichgewichts besonders kritisch.
Besondere Datenkategorien (Art. 9 DSGVO)
Gesundheitsdaten, Gewerkschaftszugehoerigkeit und Religionszugehoerigkeit (fuer Kirchensteuer) sind besondere Datenkategorien. Ihre Verarbeitung ist nur unter den engeren Voraussetzungen des Art. 9 DSGVO zulaessig — typischerweise gestuetzt auf § 26 Abs. 3 BDSG oder Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Die Einfuehrung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Ueberwachung von Arbeitnehmern unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Betriebsvereinbarungen koennen als Rechtsgrundlage fuer die Datenverarbeitung dienen (§ 26 Abs. 4 BDSG).
Aufbewahrungsfristen
Lohnunterlagen: 6 Jahre (§ 257 HGB), steuerlich relevante Unterlagen: 10 Jahre (§ 147 AO), Sozialversicherungsnachweise: 5 Jahre, Personalakten: bis 3 Jahre nach Beendigung (Verjaehrung arbeitsrechtlicher Ansprueche). Danach sind die Daten zu loeschen.
Haeufig gestellte Fragen
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