Kostenloses Mieterhoehungsverlangen Vorlage
Mit einem Mieterhoehungsverlangen fordern Sie als Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Mietanpassung bis zur ortsueblichen Vergleichsmiete. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach § 558 BGB — sofort als PDF herunterladen.
hiermit verlange ich gemaess § 558 BGB Ihre Zustimmung zur Erhoehung der Nettokaltmiete fuer das oben bezeichnete Mietobjekt auf die ortsuebliche Vergleichsmiete. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Mieterhoehung (15-monatige Wartefrist, Einhaltung der Kappungsgrenze, ordnungsgemaesse Begruendung) liegen vor.
| Position | Betrag | EUR/m² |
|---|---|---|
| Aktuelle Nettokaltmiete | 850,00 EUR/Monat | 8,50 EUR/m² |
| Neue Nettokaltmiete | 980,00 EUR/Monat | 9,80 EUR/m² |
| Erhoehung (absolut / prozentual) | 130,00 EUR/Monat | 15,3 % |
| Wohnflaeche | 100 m² | |
| Wirksam ab | 1. Juli 2026 |
Die letzte Mieterhoehung erfolgte mit Wirkung zum 1. April 2023; seitdem sind mehr als 15 Monate vergangen. Die neue Miete soll fruehestens 15 Monate nach der letzten Mieterhoehung wirksam werden; das Verlangen kann bereits nach 12 Monaten gestellt werden (§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Die verlangte Mieterhoehung wird mit dem qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025) begruendet.
Nach dem Mietspiegel betraegt die ortsuebliche Vergleichsmiete fuer Wohnungen mit vergleichbarer Groesse, Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage 10,50 EUR/m². Die verlangte neue Nettokaltmiete von 9,80 EUR/m² bewegt sich innerhalb der Spanne der ortsueblichen Vergleichsmiete.
Hinweis: Der qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB besitzt nach BGH-Rechtsprechung eine gesetzliche Vermutungswirkung: Es wird vermutet, dass die darin angegebenen Mieten die ortsueblichen Vergleichsmieten wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).
Laut dem qualifizierten Berliner Mietspiegel 2025 liegt die ortsuebliche Vergleichsmiete fuer Wohnungen in dieser Lage (mittlere Wohnlage, Baujahr 1930-1949, Wohnungsgroesse 90-120 m², mittlere Ausstattung) zwischen 9,80 und 11,20 EUR/m², mit einem Mittelwert von 10,50 EUR/m². Die derzeitige Miete liegt bei 8,50 EUR/m² und damit deutlich unter dem Mittelwert. Die verlangte neue Nettokaltmiete von 9,80 EUR/m² bewegt sich im unteren Drittel der Mietspiegelspanne. Die Wohnung verfuegt ueber eine mittlere Ausstattung mit Zentralheizung, Isolierglasfenstern und modernisiertem Bad (Stand 2018).
Anlage: Ein Auszug aus dem aktuellen Mietspiegel wird diesem Schreiben beigefuegt.
Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren — von Erhoehungen nach § 559 BGB abgesehen — nicht um mehr als 15 % erhoeht werden. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die durch Landesverordnung bestimmt sind, gilt eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB). Die hier geltende Landesverordnung beruecksichtigt diese Absenkung.
Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB): Das Mietobjekt liegt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Mietpreisbremse gilt dort bei Wiedervermietung und begrenzt die zulaessige Ausgangsmiete auf hoechstens 10 % ueber der ortsueblichen Vergleichsmiete. Das Mieterhoehungsverlangen nach § 558 BGB im laufenden Mietverhaeltnis ist hiervon nicht unmittelbar betroffen; allerdings gilt die oben genannte abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %.
• Die Mieterhoehung bedarf Ihrer Zustimmung (§ 558 Abs. 1 BGB).
• Zustimmungsfrist (§ 558b Abs. 2 BGB): Bis zum Ende Juni 2026 nach Zugang dieses Schreibens haben Sie Zeit, der Mieterhoehung zuzustimmen. Die Frist betraegt gesetzlich zwei Monate nach Zugang, wobei der Zugangsmonat nicht mitgerechnet wird.
• Bei Zustimmung: Die erhoehte Miete ist ab dem 1. Juli 2026 zu zahlen.
• Bei Nichtzustimmung: Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von drei (3) Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist Klage auf Zustimmung beim zustaendigen Amtsgericht zu erheben (§ 558b Abs. 2 Satz 2 BGB).
• Sonderkuendigungsrecht (§ 561 BGB): Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang dieses Verlangens koennen Sie das Mietverhaeltnis zum Ablauf des uebernaechsten Monats ausserordentlich kuendigen — in diesem Fall tritt die Mieterhoehung nicht ein.
• Teilweise Zustimmung: Sie koennen der Mieterhoehung auch nur in einem geringeren Umfang zustimmen; der Vermieter kann dann fuer den verbleibenden Differenzbetrag Klage erheben.
• § 558 BGB — Mieterhoehung bis zur ortsueblichen Vergleichsmiete
• § 558a BGB — Begruendungspflicht (Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen, Mietdatenbank)
• § 558b BGB — Zustimmungserfordernis und Klage
• § 561 BGB — Sonderkuendigungsrecht des Mieters
Was ist ein Mieterhoehungsverlangen?
Ein Mieterhoehungsverlangen ist die formale Aufforderung des Vermieters an den Mieter, einer Erhoehung der Nettokaltmiete bis zur ortsueblichen Vergleichsmiete zuzustimmen (§ 558 BGB). Es ist kein einseitiger Akt — der Mieter muss der Erhoehung zustimmen.
Das Verlangen muss in Textform erklaert und begruendet werden — durch Verweis auf den Mietspiegel, ein Sachverstaendigengutachten, Vergleichswohnungen oder eine Mietdatenbank. Die Kappungsgrenze von 20 % (bzw. 15 % in angespannten Maerkten) innerhalb von 3 Jahren darf nicht ueberschritten werden.
Der Mieter hat nach Zugang des Verlangens eine Ueberlegungsfrist bis zum Ablauf des uebernachsten Monats. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von 3 Monaten Klage auf Zustimmung beim Amtsgericht erheben (§ 558b BGB).
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Vorlage erfuellt alle Anforderungen eines formwirksamen Mieterhoehungsverlangens.
Angaben zum Vermieter
Vollstaendiger Name und Anschrift des Vermieters.
Angaben zum Mieter
Vollstaendiger Name und Anschrift des Mieters.
Mietobjekt
Genaue Bezeichnung der Wohnung — Adresse, Flaeche, Ausstattung.
Bisherige Miete
Angabe der aktuellen Nettokaltmiete.
Verlangte Miete
Hoehe der verlangten neuen Nettokaltmiete.
Begruendung
Verweis auf Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen.
Kappungsgrenze
Nachweis, dass die 20%/15%-Kappungsgrenze eingehalten wird.
Zustimmungsfrist
Hinweis auf die Ueberlegungsfrist des Mieters und die Rechtsfolgen bei Nichtzustimmung.
So erstellen Sie ein Mieterhoehungsverlangen
In fuenf Schritten zu Ihrem Mieterhoehungsverlangen.
- 1
Vermieter- und Mieterdaten
Geben Sie die vollstaendigen Daten beider Parteien ein.
- 2
Aktuelle und neue Miete
Tragen Sie die bisherige Miete und die verlangte neue Miete ein.
- 3
Begruendung waehlen
Waehlen Sie die Begruendung — Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen.
- 4
Kappungsgrenze pruefen
Das System prueft automatisch die Einhaltung der Kappungsgrenze.
- 5
Pruefen und herunterladen
Laden Sie das Mieterhoehungsverlangen als PDF herunter und senden Sie es in Textform an den Mieter.
Rechtliche Hinweise
Das Mieterhoehungsverlangen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Ortsuebliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
Die Miete darf nur bis zur ortsueblichen Vergleichsmiete erhoeht werden. Die letzte Mieterhoehung muss mindestens 15 Monate zurueckliegen (Sperrfrist). Das Verlangen muss in Textform begruendet werden.
Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % steigen (15 % in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt). Modernisierungsmieterhoehungen werden bei der Kappungsgrenze beruecksichtigt.
Begruendungsmittel
Das Verlangen muss begruendet werden durch: qualifizierten Mietspiegel, einfachen Mietspiegel, Sachverstaendigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder eine Mietdatenbank. Ohne ausreichende Begruendung ist das Verlangen formell unwirksam.
Mietpreisbremse
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Ausgangsmiete bei Neuvermietung hoechstens 10 % ueber der ortsueblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandsmieterhoehungen sind von der Mietpreisbremse nicht betroffen.
Haeufig gestellte Fragen
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