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Kostenloser Maklervertrag Vorlage

Ein Maklervertrag regelt die Beauftragung eines Immobilien- oder Handelsmaklers. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach BGB — sofort als PDF herunterladen.

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MAKLERVERTRAG
Immobilienverkauf · §§ 652 Ff. BGB
AUFTRAGGEBER
Familie Schneider
Am Sonnenhang 12, 79100 Freiburg im Breisgau
MAKLER
Schwarzwald Immobilien GmbH
Kaiser-Joseph-Strasse 250, 79098 Freiburg im Breisgau
Durch: Martin Reinhardt
Vertragsdatum: 1. Mai 2025
Immobilienverkauf · Laufzeit: 6 Monate
Zwischen den vorstehend genannten Parteien wird auf Grundlage der folgenden Bestimmungen ein Maklervertrag im Sinne der §§ 652 ff. BGB geschlossen. Die Parteien vereinbaren:
1.
AUFTRAGSERTEILUNG UND MAKLERDIENSTLEISTUNG
Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Immobilienverkauf. Der Makler ist berechtigt, Inserate zu schalten, ein Exposee zu erstellen, Besichtigungen durchzufuehren, Interessenten zu qualifizieren und die Vertragsverhandlungen zu begleiten. Der Makler verfuegt ueber die gemaess § 34c Abs. 1 GewO erforderliche Gewerbeerlaubnis: Erlaubnis § 34c GewO, Ordnungsamt Freiburg, Nr. 2024/1234. USt-IdNr.: DE 287 654 321. Der Makler ist zur Einhaltung der Makler- und Bautraegerverordnung (MaBV) sowie der Vorgaben der Deutschen Immobilien-Verband (IVD)-Standesregeln verpflichtet, soweit er dieser Berufsvereinigung angehoert.
2.
VERTRAGSGEGENSTAND
Objekt / Gegenstand: Einfamilienhaus mit 5 Zimmern, 160 qm Wohnflaeche, Baujahr 1998, Vollkeller, Doppelgarage, Grundstueck 450 qm, gepflegter Suedgarten
Anschrift: Am Sonnenhang 12, 79100 Freiburg im Breisgau

Der Makler wird taetig als Nachweismakler (Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags) oder als Vermittlungsmakler (aktive Vermittlung des Vertragsschlusses) im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB. Beide Taetigkeiten beguenden bei Erfolg gleichermassen den Provisionsanspruch.
3.
MAKLERPROVISION (§ 652 BGB)
Die Maklerprovision betraegt 3,57 % des Kaufpreises / der Nettokaltmiete inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist faellig bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrags, spaetestens 14 Tage nach Rechnungsstellung. Der Anspruch auf Provision entsteht gemaess § 652 Abs. 1 BGB nur dann, wenn der vom Makler nachgewiesene oder vermittelte Vertrag tatsaechlich zustande kommt und wirtschaftlich identisch mit dem beauftragten Geschaeft ist. Der Makler hat ohne abweichende Vereinbarung keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz, wenn das Geschaeft nicht zustande kommt (§ 652 Abs. 2 Satz 2 BGB).
4.
TEILUNG DER PROVISION BEIM VERKAUF VON WOHNIMMOBILIEN (§ 656C BGB)
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020 §§ 656a ff. BGB. Hat der Makler sowohl vom Verkaeufer als auch vom Kaeufer eine Provision verlangt, so ist diese nur in gleicher Hoehe zulaessig (§ 656c Abs. 1 BGB). Hat sich nur eine Partei zur Zahlung der Provision verpflichtet, so kann sie maximal die Haelfte der Provision an die andere Partei weitergeben (§ 656d BGB). Abweichende Vereinbarungen zu Lasten des Verbrauchers sind unwirksam (§ 656c Abs. 2 BGB). Gewaehlte Aufteilung: Provisionsteilung 50/50 zwischen Verkaeufer und Kaeufer.
5.
NACHWEIS ODER VERMITTLUNG
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag erst nach Ablauf dieses Vertrages, jedoch auf Grundlage einer vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Gelegenheit abgeschlossen wird („Nachwirkung“, Rechtsprechung BGH V ZR). Gleiches gilt fuer den Abschluss eines wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzgeschaefts (z.B. Miete statt Kauf) mit demselben Interessenten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler ueber jeden Abschluss oder ernsthaften Kontakt mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten unverzueglich zu informieren. Eine etwaige Mitursaechlichkeit der Maklertaetigkeit genuegt fuer den Provisionsanspruch (§ 652 BGB, BGH-Rechtsprechung).
6.
VERWIRKUNG DES LOHNANSPRUCHS (§ 654 BGB)
Der Lohnanspruch des Maklers ist gemaess § 654 BGB ausgeschlossen, wenn der Makler dem Inhalt des Vertrages zuwider auch fuer den anderen Teil taetig gewesen ist. Dies gilt insbesondere bei doppelseitiger Interessenvertretung ohne Zustimmung beider Parteien, bei Verstoss gegen die Treuepflicht (§ 242 BGB) oder bei schwerer Verletzung der Aufklaerungspflicht gegenueber dem Auftraggeber. Der Makler ist verpflichtet, Umstaende offenzulegen, die fuer die Entscheidung des Auftraggebers erheblich sind (BGH NJW 2006, 3062). Verletzt er diese Pflicht vorsaetzlich oder grob fahrlaessig, kann dies zur vollstaendigen Verwirkung der Provision fuehren.
7.
ALLEINAUFTRAG
Dieser Vertrag wird als Alleinauftrag erteilt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, waehrend der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler mit der Vermittlung des Vertragsgegenstands zu beauftragen. Der Auftraggeber behaelt jedoch das Recht, Eigenaktivitaeten zur Vermittlung zu entfalten, sofern diese nicht rechtsmissbraeuchlich erfolgen (BGH-Rechtsprechung zur zulaessigen Eigentaetigkeit). Laufzeitbegrenzung: Alleinauftraege mit Verbrauchern sind formularvertraglich auf maximal sechs Monate begrenzt, wobei eine Verlaengerung auf insgesamt zwoelf Monate zulaessig ist (BGH NJW 2010, 3222). Laengere Bindungen verstossen gegen § 307 BGB. Verstoss: Bei nachweislichem Verstoss gegen die Exklusivitaet schuldet der Auftraggeber dem Makler Schadensersatz, der den Provisionsausfall umfassen kann.
8.
HAFTUNG DES MAKLERS UND AUFKLAERUNGSPFLICHTEN
Der Makler haftet fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der von ihm weitergegebenen Informationen nur insoweit, als er diese vom Eigentuemer oder Verkaeufer uebernommen hat; eine eigene Nachforschungspflicht besteht grundsaetzlich nicht (BGH NJW 2011, 3375). Fuer erkennbar zweifelhafte Angaben hat der Makler jedoch eine Nachpruefungspflicht (BGH V ZR 30/81). Aufklaerungspflichten: Der Makler ist verpflichtet, dem Auftraggeber alle ihm bekannten Umstaende mitzuteilen, die fuer dessen Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sein koennen (§ 242 BGB). Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, kann dies zu Schadensersatzanspruechen und zur Provisionsverwirkung (§ 654 BGB) fuehren. Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Maklers fuer einfache Fahrlaessigkeit ist beschraenkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, jedoch hoechstens auf die Deckungssumme seiner Vermoegensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Haftung fuer Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit, Verletzung von Kardinalpflichten sowie Schaeden an Leben, Koerper und Gesundheit bleibt unberuehrt (§ 309 Nr. 7 BGB).
9.
LAUFZEIT UND KUENDIGUNG
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 6 Monate ab Unterzeichnung. Er verlaengert sich nicht automatisch, sofern er nicht ausdruecklich schriftlich verlaengert wird. Ordentliche Kuendigung: Eine ordentliche Kuendigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende moeglich. Ausserordentliche Kuendigung: Das Recht zur Kuendigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB analog) bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerer Pflichtverletzung, Insolvenz einer Partei oder Wegfall der Geschaeftsgrundlage vor. Bereits nachgewiesene Interessenten unterliegen nach Vertragsende der Nachwirkung gemaess vorstehendem § 5 (Nachweis oder Vermittlung).
10.
WIDERRUFSRECHT FUER VERBRAUCHER
Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde dieser Vertrag ausserhalb von Geschaeftsraeumen (§ 312b BGB) oder im Fernabsatz (§ 312c BGB) geschlossen, steht dem Auftraggeber ein 14-taegiges Widerrufsrecht gemaess §§ 355, 356 BGB zu. Belehrung: Der Makler hat den Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform nach Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB ueber sein Widerrufsrecht zu informieren. Eine vorzeitige Erbringung der Maklerleistung auf ausdruecklichen Wunsch des Verbrauchers (§ 356 Abs. 4 BGB) fuehrt zum Erloeschen des Widerrufsrechts nur bei vollstaendiger Vertragsdurchfuehrung durch den Makler. Wird der Auftraggeber nicht oder nicht ordnungsgemaess belehrt, erloescht das Widerrufsrecht erst zwoelf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).
11.
DATENSCHUTZ
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und potentieller Interessenten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfuellung) und — soweit gesetzlich erforderlich — auch auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung, insbesondere Geldwaeschegesetz §§ 11 ff. GwG). Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung der Maklerleistung notwendig ist (z.B. an Notare, Banken, Versicherer) oder der Auftraggeber einwilligt. Details regelt die Datenschutzerklaerung des Maklers, abrufbar unter seiner Website.
12.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand: Fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO). Bei Verbrauchervertraegen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Schriftform (§ 126 BGB); dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfuehrbar werden, bleibt die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt (§ 306 BGB). Streitschlichtung: Der Makler nimmt an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil, soweit nicht gesetzlich verpflichtet (§ 36 VSBG).
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
AUFTRAGGEBER
Familie Schneider
Datum: ____________________
MAKLER
Martin Reinhardt
Schwarzwald Immobilien GmbH
Datum: ____________________

Was ist ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag (§§ 652-656d BGB) ist ein Vertrag, durch den sich der Makler verpflichtet, den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder die Vermittlung eines Vertrags zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Erfolg eine Provision (Maklerlohn) zu zahlen. Der Provisionsanspruch entsteht grundsaetzlich nur bei Zustandekommen des Hauptvertrags.

Bei Immobilienmaklervertraegen ueber Wohnungen und Einfamilienhaeuser gilt seit dem 23.12.2020 die Textformerfordernis (§ 656a BGB) und das Halbteilungsprinzip fuer Kaufvertraege (§ 656d BGB). Der Kaeuferprovision darf die Verkaeuferprovision nicht uebersteigen. Bei Mietwohnungen traegt der Besteller die Provision (Bestellerprinzip, § 2 WoVermRG).

Unsere Vorlage eignet sich fuer Immobilienmakler, Handelsmakler und Versicherungsmakler. Sie beruecksichtigt die aktuelle Rechtslage einschliesslich der Maklerrechtsreform 2020.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser Maklervertrag deckt alle wesentlichen Regelungen ab.

Vertragsparteien

Angaben zu Makler und Auftraggeber mit vollstaendigen Kontaktdaten.

Maklerauftrag

Art des Auftrags — einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag.

Objekt/Gegenstand

Beschreibung des zu vermittelnden Objekts oder Vertragsabschlusses.

Maklerleistung

Nachweis- und/oder Vermittlungstaetigkeit des Maklers.

Provision

Hoehe der Provision, Faelligkeit und Verteilung (bei Immobilienkauf: Halbteilungsprinzip).

Aufwendungsersatz

Optionaler Aufwendungsersatz fuer nachgewiesene Kosten.

Vertragslaufzeit

Befristung des Maklerauftrags mit Kuendigungsmoegli chkeit.

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung fuer Verbraucher bei Fernabsatzvertraegen.

So erstellen Sie einen Maklervertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Maklervertrag.

  1. 1

    Auftragsart waehlen

    Waehlen Sie zwischen einfachem Auftrag, Alleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag.

  2. 2

    Parteien und Objekt eintragen

    Geben Sie die Daten von Makler, Auftraggeber und dem zu vermittelnden Objekt ein.

  3. 3

    Provision festlegen

    Bestimmen Sie die Provisionshoehe und -verteilung unter Beachtung des Halbteilungsprinzips.

  4. 4

    Laufzeit und Bedingungen definieren

    Legen Sie Vertragsdauer, Kuendigungsfristen und Sonderbedingungen fest.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie den Vertrag als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Das Maklerrecht wurde 2020 grundlegend reformiert.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprueft fuer deutsches Recht

Textformerfordernis (§ 656a BGB)

Maklervertraege ueber Wohnungen und Einfamilienhaeuser beduerfen der Textform. Muendliche Vereinbarungen sind unwirksam — der Makler kann keine Provision verlangen. Die Textform umfasst E-Mail, Fax oder Schriftform.

Halbteilungsprinzip (§ 656d BGB)

Bei Kaufvertraegen ueber Wohnungen und Einfamilienhaeuser darf die Provision des Kaeufers die des Verkaeufers nicht uebersteigen. Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, kann sie maximal die Haelfte der Provision auf die andere Seite abwaelzen.

Bestellerprinzip bei Mietwohnungen

Bei Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip (§ 2 WoVermRG): Die Provision traegt derjenige, der den Makler beauftragt hat — in der Regel der Vermieter. Eine Umgehung ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzvertraegen haben Verbraucher ein 14-taegiges Widerrufsrecht. Beginnt der Makler vor Ablauf der Frist taetig zu werden, muss der Verbraucher ausdruecklich zustimmen und ueber den Verlust des Widerrufsrechts belehrt werden (§ 356 Abs. 4 BGB).

Haeufig gestellte Fragen

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