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Kostenloser Tierkaufvertrag Vorlage

Ein Tierkaufvertrag regelt den Verkauf von Haustieren, Pferden oder anderen Tieren rechtssicher. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.

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KAUFVERTRAG UEBER EIN TIER
Gemaess §§ 433 Ff. BGB I.v.m. § 90A BGB  ·  Niedersachsen
VERKAEUFER (ZUECHTER)
Britta Wolff (Zwinger "vom Eichenhof")
Waldweg 3, 30159 Hannover · Tel.: +49 511 1234567 · kontakt@eichenhof-labradore.de · Zuchtregister: VDH/LCD reg. Nr. 12345
KAEUFER
Stefan Haase
Hildesheimer Strasse 100, 30173 Hannover · Tel.: +49 511 9876543 · s.haase@example.de
Vertragsdatum: 15. April 2026
Hund · Labrador Retriever · 1.800 EUR
Zwischen den oben genannten Parteien wird folgender Kaufvertrag ueber ein Tier im Sinne des § 90a BGB geschlossen. Nach § 90a Satz 1 BGB sind Tiere keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschuetzt. Auf sie sind die fuer Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 90a Satz 3 BGB). Der Verkaeufer handelt als eingetragener Zuechter im Rahmen seiner erlaubnispflichtigen Taetigkeit nach § 11 Abs. 1 TierSchG. Ist der Kaeufer Verbraucher, gelten die Vorschriften ueber den Verbrauchsgueterkauf (§§ 474 ff. BGB).
1.
BESCHREIBUNG DES TIERES
Der Verkaeufer verkauft an den Kaeufer das nachstehend beschriebene Tier:

Tierart: Hund
Rasse: Labrador Retriever
Rufname: Bruno vom Eichenhof
Geschlecht: maennlich
Geburtsdatum: 12. Januar 2026
Farbe / besondere Kennzeichen: Schokoladenbraun, kleiner weisser Brustfleck
Mikrochip-Transpondernummer: 276098106543210 (nach ISO 11784/11785)
Ahnentafel / Zuchtbuch-Nr.: VDH/LCD-26-0123
2.
GESUNDHEITSZUSTAND UND TIERAERZTLICHE BEHANDLUNGEN
(1) Impfungen: Grundimmunisierung komplett (Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten), Tollwut 02/2026

(2) Entwurmungen / Parasitenbehandlung: Entwurmt am 08.02.2026 (Milbemax)

(3) Tieraerztliche Untersuchung: Tieraerztliche Untersuchung am 10. April 2026 durch Dr. med. vet. K. Meyer (Tierarztpraxis Hannover-Mitte): altersgerecht entwickelt, keine Auffaelligkeiten

(4) Gesundheitszustand und bekannte Auffaelligkeiten:
Das Tier ist gesund, altersgerecht sozialisiert und frei von erkennbaren Erkrankungen. Die Elterntiere sind HD-frei (A1/A2) und ED-frei.

(5) Der Verkaeufer haendigt dem Kaeufer bei Uebergabe den Impfpass, den EU-Heimtierausweis (falls vorhanden) sowie alle relevanten tieraerztlichen Berichte und Bescheinigungen aus.
3.
KAUFPREIS UND ZAHLUNG
(1) Der Kaufpreis fuer das Tier betraegt 1.800 EUR (in Worten: 1.800 Euro). (2) Die Zahlung erfolgt durch: Anzahlung bei Vertragsschluss; Restzahlung bei Uebergabe. (3) Bis zur vollstaendigen Zahlung bleibt das Tier Eigentum des Verkaeufers (Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB analog).
4.
UEBERGABE DES TIERES
(1) Die Uebergabe des Tieres erfolgt am 20. April 2026 in Waldweg 3, 30159 Hannover (Zwinger). (2) Mit der Uebergabe gehen Besitz, Pflegepflicht und die Gefahr des zufaelligen Untergangs sowie der zufaelligen Verschlechterung auf den Kaeufer ueber (§ 446 BGB). (3) Der Verkaeufer haendigt dem Kaeufer nachweislich Folgendes aus: Impfpass / EU-Heimtierausweis, Ahnentafel bzw. Abstammungsnachweis (bei Rassetieren), bisherige tieraerztliche Untersuchungsberichte sowie Futter- und Pflegehinweise fuer die ersten Tage im neuen Zuhause.
5.
ZUSICHERUNGEN DES VERKAEUFERS
Der Verkaeufer versichert:

(a) dass er alleiniger Eigentuemer des Tieres ist und das Tier frei von Rechten Dritter ist;
(b) dass das Tier nach bestem Wissen gesund, ordnungsgemaess aufgezogen und artgerecht gehalten wurde (§ 2 TierSchG);
(c) dass alle Angaben zu Herkunft, Abstammung, Impfungen und Gesundheit wahrheitsgemaess gemacht wurden;
(d) dass die erforderliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG vorliegt;
(e) dass das Tier weder missbraeuchlich verwendet noch mit verbotenen Hilfsmitteln behandelt wurde.

Bei Verletzung dieser Zusicherungen haftet der Verkaeufer nach §§ 280, 311a Abs. 2 BGB.
6.
GEWAEHRLEISTUNG
(1) Da der Verkaeufer gewerblich/beruflich handelt und der Kaeufer Verbraucher ist, liegt ein Verbrauchsgueterkauf im Sinne der §§ 474 ff. BGB vor. Ein Ausschluss oder eine Verkuerzung der gesetzlichen Gewaehrleistung ist nach § 476 BGB nicht wirksam. (2) Die Verjaehrungsfrist fuer Gewaehrleistungsansprueche kann bei gebrauchten Tieren auf ein (1) Jahr verkuerzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). (3) Die Vermutungsregel des § 477 BGB gilt entsprechend. Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab Uebergabe ein Mangel, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Uebergabe vorlag.
7.
VERWENDUNGSZWECK
(1) Das Tier wird als Familien- und Gesellschaftstier (nicht zur Zucht) uebernommen. (2) Eine Zuchtverwendung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. (3) Der Kaeufer verpflichtet sich, das Tier artgerecht und entsprechend seinen Beduerfnissen (§ 2 TierSchG) zu halten, zu ernaehren und zu pflegen sowie ihm die notwendige tieraerztliche Versorgung zukommen zu lassen.
8.
UEBERGABEBEDINGUNGEN UND EINGEWOEHNUNG
(1) Der Verkaeufer uebergibt dem Kaeufer eine ausreichende Menge des gewohnten Futters fuer die ersten Tage. Eine Futterumstellung soll schrittweise erfolgen. (2) Der Verkaeufer informiert den Kaeufer muendlich und bei Bedarf schriftlich ueber bisherige Haltungsbedingungen, Tagesablauf, Erziehungsstand und etwaige Besonderheiten. (3) Der Kaeufer erklaert, ueber die Beduerfnisse der jeweiligen Tierart informiert zu sein und die erforderlichen Haltungsvoraussetzungen zu erfuellen. Bei Hunden gelten zusaetzlich die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHundeVO), insbesondere § 8 hinsichtlich der Anforderungen an Zucht und Ausbildung.
9.
RUECKGABERECHT BEI UNVORHERGESEHENEM TOD ODER SCHWERER ERKRANKUNG
(1) Verstirbt das Tier innerhalb von 14 Tagen nach Uebergabe nachweislich an einer Erkrankung, die bereits vor der Uebergabe angelegt war, oder wird innerhalb dieser Frist eine solche Erkrankung von einem Tierarzt diagnostiziert, so erstattet der Verkaeufer dem Kaeufer den Kaufpreis Zug um Zug gegen Vorlage einer tieraerztlichen Bescheinigung. (2) Diese Regelung gilt nicht, soweit der Tod oder die Erkrankung auf einer falschen Haltung, Fuetterung oder Pflege durch den Kaeufer oder auf einem Unfall beruht. (3) Weitergehende gesetzliche Anspruechen bleiben unberuehrt.
10.
WEITERGABE DES TIERES
(1) Beabsichtigt der Kaeufer die Weitergabe des Tieres an Dritte, verpflichtet er sich, den Verkaeufer vor einer solchen Weitergabe zu informieren und dem Verkaeufer ein Vorkaufsrecht zum dann geltenden angemessenen Preis einzuraeumen. (2) Das Tier darf nicht an Tierversuchsstaetten, Tierhandlungen zum Weiterverkauf oder in nicht artgerechte Haltung abgegeben werden. (3) Bei Nichterreichbarkeit des Verkaeufers ist das Tier bevorzugt an einen anerkannten Tierschutzverein zu uebergeben.
11.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit nach § 38 ZPO zulaessig — der Sitz des Verkaeufers (Hannover, Niedersachsen). (3) Bei Verbrauchergeschaeften bleibt der gesetzliche Gerichtsstand des Beklagten unberuehrt.
12.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Schriftform (§ 126 BGB); dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt. Ausfertigungen: Dieser Vertrag wird in zwei (2) gleichlautenden Ausfertigungen errichtet; jede Partei erhaelt eine Ausfertigung. Datenschutz: Die Parteien willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragsdurchfuehrung gemaess Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ein.
Hannover, den 15. April 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
VERKAEUFER (ZUECHTER)
Britta Wolff (Zwinger "vom Eichenhof")
Datum: ____________________
KAEUFER
Stefan Haase
Datum: ____________________

Was ist ein Tierkaufvertrag?

Ein Tierkaufvertrag ist ein Kaufvertrag ueber ein lebendes Tier. Nach § 90a BGB sind Tiere zwar keine Sachen, auf sie werden aber die fuer Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet — einschliesslich des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB). Der Vertrag dokumentiert Tierart, Rasse, Alter, Gesundheitszustand und Kaufpreis.

Beim Tierkauf gelten Besonderheiten: Die Gewaehrleistung fuer Maengel (z. B. Krankheiten) ist schwer durchsetzbar, da sich der Zustand eines Tieres schnell aendern kann. Im Privatverkauf kann die Gewaehrleistung ausgeschlossen werden. Bei gewerblichen Zuechterin gilt Verbraucherschutz mit 2 Jahren Gewaehrleistung.

Wichtige Vertragselemente sind: tieraerztliche Untersuchung, Impfstatus, Chip-Nummer, Abstammungsnachweis, Rueckgabeklausel bei Nichthaltbarkeit und Vereinbarung zur artgerechten Haltung. Bei Hunden ist die Kennzeichnungspflicht (Chip) und Registrierung zu beachten. Bei exotischen Tieren koennen artenschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sein.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Tierkaufvertrag-Vorlage beruecksichtigt die Besonderheiten des Tierkaufs.

Vertragsparteien

Vollstaendige Angaben zu Verkaeufer und Kaeufer.

Tierbeschreibung

Tierart, Rasse, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe, besondere Merkmale.

Identifikation

Chip-Nummer, Tätowierung, Zuchtbuchnummer, Abstammungsnachweis.

Gesundheitszustand

Tieraerztlicher Befund, bekannte Erkrankungen, Impfstatus, Entwurmung.

Kaufpreis

Vereinbarter Preis und Zahlungsmodalitaeten.

Haltungsbedingungen

Optionale Vereinbarung zur artgerechten Haltung — insbesondere bei Zuechtern ueblich.

Rueckgabeklausel

Optionale Ruecknahme des Tieres bei Haltungsunfaehigkeit.

Gewaehrleistung

Regelung der Sachmangelhaftung — Ausschluss im Privatverkauf oder gesetzliche Regelung.

So erstellen Sie einen Tierkaufvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem Tierkaufvertrag.

  1. 1

    Parteien eingeben

    Tragen Sie die Daten von Verkaeufer und Kaeufer ein.

  2. 2

    Tier beschreiben

    Geben Sie alle Daten zum Tier ein — Rasse, Alter, Chip-Nummer, Gesundheit.

  3. 3

    Preis festlegen

    Bestimmen Sie den Kaufpreis und die Zahlungsart.

  4. 4

    Zusatzklauseln waehlen

    Konfigurieren Sie Haltungsbedingungen, Rueckgabeklausel und Gewaehrleistung.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie den Vertrag und laden Sie ihn als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Beim Tierkauf sind besondere rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprueft fuer deutsches Recht

Tiere als Rechtsgegenstand (§ 90a BGB)

Tiere sind keine Sachen, werden aber rechtlich wie Sachen behandelt. Das Kaufrecht gilt entsprechend. Bei Pfaendung geniessen Tiere besonderen Schutz (§ 811c ZPO). Tierschutzrechtliche Vorschriften (TierSchG) sind stets zu beachten.

Gewaehrleistung beim Tierkauf

Die Gewaehrleistung ist beim Tierkauf besonders komplex, da sich der Zustand eines Tieres schnell aendert. Im Privatverkauf kann sie ausgeschlossen werden. Beim gewerblichen Zuechter gilt die volle Sachmangelhaftung. Die Beweislast fuer den Zeitpunkt des Mangels ist entscheidend.

Gewerblicher Handel

Wer regelmaessig Tiere verkauft, handelt gewerblich und benoetigt eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG. Es gelten dann die Verbraucherschutzvorschriften — kein Gewaehrleistungsausschluss, 2 Jahre Sachmangelhaftung, Beweislastumkehr fuer 12 Monate.

Artenschutz

Fuer geschuetzte Tierarten (z. B. Papageien, Schildkroeten, bestimmte Reptilien) sind artenschutzrechtliche Dokumente (CITES, EU-Bescheinigung) erforderlich. Der Verkauf ohne diese Dokumente ist strafbar.

Haeufig gestellte Fragen

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