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Kostenloser Motorrad-Kaufvertrag Vorlage

Ein Motorrad-Kaufvertrag schuetzt Kaeufer und Verkaeufer beim privaten Motorradverkauf. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.

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KAUFVERTRAG UEBER EIN GEBRAUCHTES MOTORRAD
Privatverkauf — Gemaess §§ 433 Ff. BGB  ·  Hamburg
VERKAEUFER (PRIVAT)
Jens Hartmann
Elbchaussee 30, 22765 Hamburg · Tel.: +49 40 1234567 · j.hartmann@example.de
KAEUFER
Oliver Stein
Reeperbahn 55, 20359 Hamburg · Tel.: +49 40 9876543 · o.stein@example.de
Vertragsdatum: 10. April 2026
BMW R 1250 GS · 14.500 EUR
Zwischen den oben genannten Parteien wird folgender Kaufvertrag ueber ein gebrauchtes Kraftrad im Sinne der §§ 433 ff. des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschlossen. Der Vertrag wird als Privatverkauf zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen; die Vorschriften ueber den Verbrauchsgueterkauf (§§ 474 ff. BGB) finden daher keine Anwendung.
1.
FAHRZEUGDATEN
Der Verkaeufer verkauft an den Kaeufer das nachstehend beschriebene Motorrad:

Marke / Hersteller: BMW
Typ / Modell: R 1250 GS
Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. (FIN / VIN): WB10J1307LZH12345
Amtliches Kennzeichen: HH-JH 1250
Tag der Erstzulassung: 15. Maerz 2020
Kilometerstand (abgelesen): 32.000 km
Hubraum: 1254 ccm  ·  Leistung: 100 kW / 136 PS kW/PS
Farbe: Schwarzstorm metallic
Hauptuntersuchung (HU) gueltig bis: 03/2026

Der abgelesene Kilometerstand ist vom Verkaeufer nicht garantiert, da die Richtigkeit des Tachometerstandes bei Gebrauchtfahrzeugen nicht nachgeprueft werden kann.
2.
KAUFPREIS
(1) Der Kaufpreis betraegt 14.500 EUR (in Worten: 14.500 Euro). (2) Als Privatverkauf wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen (§ 1 UStG). (3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kaeufer Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe (§ 288 BGB).
3.
ZAHLUNG UND UEBERGABE
(1) Die Zahlung erfolgt durch: Barzahlung bei Uebergabe des Fahrzeugs (Zug um Zug). (2) Die Uebergabe des Fahrzeugs erfolgt Zug um Zug gegen vollstaendige Zahlung des Kaufpreises (§ 320 BGB) an der Anschrift des Verkaeufers, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. (3) Mit der Uebergabe gehen Besitz, Nutzungen und Lasten sowie die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung auf den Kaeufer ueber (§ 446 BGB). (4) Das Eigentum am Fahrzeug geht gemaess §§ 929, 449 BGB mit vollstaendiger Zahlung des Kaufpreises und Uebergabe auf den Kaeufer ueber.
4.
ZUSTAND DES FAHRZEUGS
(1) Gesamtzustand: Guter Zustand. (2) Anzahl Vorbesitzer: 1 Vorbesitzer. (3) Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen-Kauf. Das Fahrzeug weist altersgemaesse Gebrauchs- und Verschleissspuren auf. (4) Das Fahrzeug verfuegt ueber ein luecken- bzw. weitgehend gepflegtes Scheckheft/Servicebuch.
5.
UNFALLFREIHEIT / VORSCHAEDEN
(1) Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen des Verkaeufers unfallfrei. „Unfallfrei“ bedeutet, dass das Fahrzeug waehrend der Besitzzeit des Verkaeufers keinen Unfall mit nicht nur unerheblichem Blechschaden erlitten hat (Bagatellschaeden bis ca. 750 EUR sind hiervon ausgenommen).

(2) Der Verkaeufer weist darauf hin, dass Verschleissteile (Reifen, Bremsbelaege, Bremsscheiben, Kette, Ritzel, Kettenrad, Dichtungen, Fluessigkeiten) vom Gewaehrleistungsausschluss bzw. von zugesicherten Eigenschaften ausgenommen sind.
6.
BESICHTIGUNG UND PROBEFAHRT
(1) Der Kaeufer hat das Fahrzeug vor Abschluss dieses Vertrages eingehend besichtigt und im Rahmen einer Probefahrt getestet. (2) Gemaess § 442 BGB stehen dem Kaeufer Rechte wegen Maengeln nicht zu, soweit ihm diese Maengel bei Vertragsschluss bekannt waren oder infolge grober Fahrlaessigkeit unbekannt geblieben sind. (3) Der Kaeufer bestaetigt, das Fahrzeug in dem vorliegenden Zustand und mit der vorhandenen Ausstattung zu uebernehmen.
7.
UEBERGEBENE DOKUMENTE UND SCHLUESSEL
(1) Mit dem Fahrzeug werden folgende Unterlagen und Schluessel an den Kaeufer uebergeben:

• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• HU-/AU-Bericht (Hauptuntersuchung)
• Scheckheft / Servicebuch
• Werkstattrechnungen / Belege

(2) Anzahl uebergebener Schluessel: 2. (3) Fehlt eines der oben genannten Dokumente, ist dies ausdruecklich festzuhalten. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sind nach §§ 12 ff. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu uebergeben.
8.
GEWAEHRLEISTUNG
(1) Der Verkaeufer schliesst als Privatverkaeufer jede Gewaehrleistung fuer Sach- und Rechtsmaengel im Sinne der §§ 434, 435 BGB aus. Der Kaeufer verzichtet auf Anspruechen aus § 437 BGB (Nacherfuellung, Ruecktritt, Minderung, Schadensersatz). (2) Der Gewaehrleistungsausschluss gilt nicht fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit sowie nicht fuer sonstige Schaeden, die auf einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Pflichtverletzung des Verkaeufers beruhen. (3) Der Ausschluss gilt ferner nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 444 BGB) und nicht bei Uebernahme einer ausdruecklichen Beschaffenheitsgarantie. (4) Die Verjaehrungsfrist gesetzlicher Ansprueche betraegt zwei (2) Jahre ab Uebergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
9.
ABMELDUNG UND UMMELDUNG
(1) Der Kaeufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzueglich, spaetestens innerhalb von zwei (2) Wochen nach Uebergabe, auf seinen Namen umzumelden oder abzumelden (§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung — FZV). (2) Bis zur Ummeldung versichert der Kaeufer, das Fahrzeug ausreichend nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) haftpflichtversichert zu halten oder mit Kurzzeitkennzeichen zu ueberfuehren. (3) Der Verkaeufer ist berechtigt, das Fahrzeug abzumelden, sollte der Kaeufer die Ummeldung nicht fristgerecht vornehmen; die hierdurch entstehenden Kosten traegt der Kaeufer.
10.
ZUSICHERUNGEN DES VERKAEUFERS
Der Verkaeufer versichert:

(a) dass er alleiniger Eigentuemer des Fahrzeugs ist und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist (insbesondere nicht sicherungsuebereignet und nicht gepfaendet);
(b) dass ueber das Fahrzeug weder ein Insolvenzverfahren noch ein Zwangsvollstreckungsverfahren anhaengig ist;
(c) dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist und kein Hinweis auf eine manipulierte Fahrzeug-Identifizierungsnummer besteht;
(d) dass alle gegenueber dem Kaeufer gemachten Angaben zu Erstzulassung, Vorbesitzern und Schadensfreiheit nach bestem Wissen zutreffen.

Bei Verletzung dieser Zusicherungen haftet der Verkaeufer unabhaengig von einem Gewaehrleistungsausschluss (§§ 280 Abs. 1, 311a Abs. 2 BGB).
11.
RUECKTRITT UND HAFTUNG
(1) Leistet eine Partei die ihr obliegende Leistung (Zahlung bzw. Uebergabe) nicht innerhalb einer von der anderen Partei gesetzten angemessenen Frist, ist diese nach § 323 BGB zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt. (2) Schadensersatzansprueche wegen Nichterfuellung bleiben unberuehrt (§§ 280, 281 BGB). (3) Die Haftung des Verkaeufers fuer leichte Fahrlaessigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
12.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfuellungsort ist — soweit zulaessig nach § 29 ZPO — der Wohnsitz des Verkaeufers. (3) Bei Verbrauchergeschaeften bleibt der gesetzliche Gerichtsstand des Beklagten unberuehrt (Hamburg, Hamburg).
13.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Schriftform (§ 126 BGB); muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt. Ausfertigungen: Dieser Vertrag wird in zwei (2) gleichlautenden Ausfertigungen errichtet; jede Partei erhaelt eine Ausfertigung. Hinweis zum Datenschutz: Die Parteien willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchfuehrung gemaess Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden.
Hamburg, den 10. April 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
VERKAEUFER (PRIVAT)
Jens Hartmann
Datum: ____________________
KAEUFER
Oliver Stein
Datum: ____________________

Was ist ein Motorrad-Kaufvertrag?

Ein Motorrad-Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag ueber ein gebrauchtes Motorrad, Roller oder Moped zwischen Privatpersonen. Er dokumentiert Fahrzeugdaten, Laufleistung, Zustand, bekannte Maengel und den Kaufpreis. Wie beim Kfz-Kaufvertrag ist die detaillierte Dokumentation essenziell.

Motorraeder haben einige Besonderheiten gegenueber PKW: Saisonkennzeichen, haeufigere Umbauten (Auspuff, Lenker, Verkleidung), Standschaeden durch Winterpause und spezifische Verschleissteile (Kette, Ritzel, Bremsbelaege). Der Vertrag sollte den ABE/TUeV-Status und etwaige Umbauten dokumentieren.

Im Privatverkauf gilt wie beim Auto: Gewaehrleistungsausschluss moeglich, aber nicht bei arglistigem Verschweigen von Maengeln. Die Laufleistung und der Unfallstatus sind besonders wichtig. Bei Motorrädern mit Umbauten ist der Eintragungsstatus in den Fahrzeugpapieren zu pruefen.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Motorrad-Kaufvertrag-Vorlage ist speziell auf Zweiraeder zugeschnitten.

Vertragsparteien

Vollstaendige Daten von Verkaeufer und Kaeufer.

Fahrzeugdaten

Marke, Modell, Hubraum, Leistung, FIN, Erstzulassung, Laufleistung, Farbe.

Zustand und Maengel

Dokumentation von technischem Zustand, optischen Maengeln und bekannten Defekten.

Umbauten und Zubehoer

Auflistung von Umbauten (Auspuff, Lenker, Verkleidung) mit ABE/TUeV-Status.

Kaufpreis

Vereinbarter Preis und Zahlungsmodalitaeten.

Gewaehrleistungsausschluss

Wirksamer Ausschluss fuer den Privatverkauf.

Uebergabe

Dokumentation der Uebergabe — Schluessel, Papiere, Werkzeug, Zubehoer.

HU/AU-Status

Aktuelle Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung mit Ablaufdatum.

So erstellen Sie einen Motorrad-Kaufvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem rechtssicheren Motorrad-Kaufvertrag.

  1. 1

    Parteien eingeben

    Tragen Sie die Daten von Verkaeufer und Kaeufer ein.

  2. 2

    Motorrad beschreiben

    Geben Sie alle Fahrzeugdaten und Umbauten an.

  3. 3

    Zustand dokumentieren

    Beschreiben Sie den technischen und optischen Zustand detailliert.

  4. 4

    Preis und Zahlung festlegen

    Bestimmen Sie den Kaufpreis und die Zahlungsart.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie den Vertrag und laden Sie ihn als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Beim Motorradverkauf gelten die gleichen Grundsaetze wie beim Kfz-Verkauf.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprueft fuer deutsches Recht

Gewaehrleistung

Im Privatverkauf kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss greift nicht bei arglistigem Verschweigen. Dokumentieren Sie alle bekannten Maengel im Vertrag.

Umbauten und Betriebserlaubnis

Nicht eingetragene Umbauten koennen zum Erloeschen der Betriebserlaubnis fuehren (§ 19 StVZO). Der Verkaeufer sollte den Status aller Umbauten offenlegen. Fehlende ABE oder Eintragung ist ein Sachmangel.

Versicherung und Ummeldung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung geht auf den Kaeufer ueber (§ 5 PflVG). Bei Saisonkennzeichen ruht der Versicherungsschutz ausserhalb der Saison. Der Kaeufer muss das Motorrad bei der Zulassungsstelle ummelden.

Probefahrt

Fuer Probefahrten benoetigt der Interessent eine gueltige Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse. Der Verkaeufer sollte den Fuehrerschein kontrollieren und eine Probefahrtvereinbarung treffen (Haftung bei Beschaedigung).

Haeufig gestellte Fragen

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