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Kostenlose Handlungsvollmacht Vorlage

Eine Handlungsvollmacht ermaechtigt Mitarbeiter zu geschaeftlichen Handlungen im Namen des Unternehmens. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach HGB — sofort als PDF herunterladen.

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HANDLUNGSVOLLMACHT
Arthandlungsvollmacht  ·  Gemaess § 54 HGB
VOLLMACHTGEBER (UNTERNEHMEN)
FIRMARheinische Stahlhandel GmbH
ADRESSEHafenstrasse 22, 47119 Duisburg
HANDELSREGISTERHRB 34567, Amtsgericht Duisburg
VERTRETEN DURCHHeinrich Klopp, Geschaeftsfuehrer
BEVOLLMAECHTIGTE/R
NAMESabrina Wolf
ADRESSEAm Wasserturm 5, 47051 Duisburg
GEBURTSDATUM12.06.1988
FUNKTION IM UNTERNEHMENLeiterin Einkauf und Vertrieb
ART UND GELTUNG
ART DER VOLLMACHTArthandlungsvollmacht
EINSATZBEREICHEinkauf und Beschaffung von Waren und Leistungen
GUELTIG AB1. April 2026
GUELTIG BISauf Widerruf
Hiermit erteilt die Rheinische Stahlhandel GmbH, vertreten durch Heinrich Klopp (Geschaeftsfuehrer), der/dem Sabrina Wolf hiermit eine Arthandlungsvollmacht gemaess § 54 HGB. Diese Vollmacht regelt Umfang, Beschraenkungen und Modalitaeten wie folgt:
1.
UMFANG DER VOLLMACHT (§ 54 ABS. 1 HGB)
Die Vollmacht erstreckt sich auf eine bestimmte Art von Geschaeften im Sinne des § 54 Abs. 1 Alt. 2 HGB. Sie umfasst alle Rechtshandlungen, die der gewoehnliche Geschaeftsverkehr der bezeichneten Geschaeftsart mit sich bringt, einschliesslich des Abschlusses einschlaegiger Vertraege, der Abgabe und Entgegennahme von Erklaerungen sowie der Einziehung entsprechender Forderungen. Die Vollmacht ist insbesondere auf folgenden Einsatzbereich gerichtet: Einkauf und Beschaffung von Waren und Leistungen.

Individuelle Konkretisierung: Selbststaendige Verhandlung und Abschluss von Einkaufs- und Liefervertraegen mit Lieferanten im Rahmen der genehmigten Einkaufsbudgets sowie Verhandlung und Abschluss von Rahmenvertraegen mit Bestandskunden im Bereich Stahlhandel.
2.
GESETZLICHE BESCHRAENKUNGEN (§ 54 ABS. 2 HGB)
Die Handlungsvollmacht ermaechtigt — ohne gesonderte ausdrueckliche Erteilung — nicht zu den folgenden Geschaeften:
(a) Veraeusserung und Belastung von Grundstuecken,
(b) Eingehen von Wechselverbindlichkeiten,
(c) Aufnahme von Darlehen und Kreditaufnahme,
(d) Fuehrung von Prozessen (Prozessvollmacht).

Fuer die Vornahme dieser Geschaefte bedarf der/die Bevollmaechtigte einer gesonderten ausdruecklichen Einzelvollmacht durch den Vollmachtgeber (§ 54 Abs. 2 HGB). Die gesetzliche Beschraenkung wirkt auch gegenueber gutglaeubigen Dritten (§ 54 Abs. 3 HGB).
3.
ABGRENZUNG ZUR PROKURA (§ 49 HGB)
Die hier erteilte Handlungsvollmacht ist keine Prokura im Sinne des § 48 HGB. Anders als die Prokura (§ 49 HGB) ist sie in ihrem Umfang auf das betriebsuebliche Mass beschraenkt und erstreckt sich nicht auf aussergewoehnliche Geschaefte. Die Prokura berechtigt darueber hinaus kraft Gesetzes auch zur gerichtlichen Vertretung; die Handlungsvollmacht nicht. Eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt — anders als bei der Prokura (§ 53 HGB) — nicht.
4.
INDIVIDUELLE BESCHRAENKUNGEN
Ausgeschlossen sind: Personalentscheidungen (Einstellung, Kuendigung, Vertragsaenderungen), Abschluss oder Aenderung von Miet- und Pachtvertraegen, Aufnahme von Krediten, Investitionen in Anlagevermoegen ab 10.000 EUR.

Betragsgrenze: Fuer Rechtsgeschaefte mit einem Einzelauftragswert von mehr als 50.000,00 EUR bedarf der/die Bevollmaechtigte der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschaeftsfuehrung. Eine Aufteilung wirtschaftlich zusammenhaengender Geschaefte zur Unterschreitung dieser Grenze ist unzulaessig.

Nach § 54 Abs. 3 HGB wirken einseitige Beschraenkungen der Handlungsvollmacht gegenueber Dritten nur, wenn der Dritte diese kannte oder kennen musste. Der/die Bevollmaechtigte ist daher zur strikten internen Einhaltung dieser Beschraenkungen verpflichtet.
5.
SELBSTKONTRAHIEREN (§ 181 BGB)
Der/die Bevollmaechtigte ist nicht von den Beschraenkungen des § 181 BGB befreit. Ein Rechtsgeschaeft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten mit dem Vollmachtgeber ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vollmachtgeber stimmt im Einzelfall ausdruecklich schriftlich zu.
6.
UNTERSCHRIFTSZUSATZ
Der/die Bevollmaechtigte zeichnet im Rechtsverkehr fuer das Unternehmen mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag). Dies ist der fuer die Handlungsvollmacht typische Zusatz (gegenueber dem bei Prokura ueblichen „ppa.“).
7.
KEINE EINTRAGUNG INS HANDELSREGISTER
Die Handlungsvollmacht ist — anders als die Prokura (vgl. § 53 HGB) — nicht in das Handelsregister einzutragen. Sie bedarf auch keiner besonderen Form und kann grundsaetzlich auch stillschweigend erteilt werden. Zur Dokumentation und Rechtssicherheit wird sie hier in Schriftform niedergelegt.
8.
SONDERFORMEN (§§ 55, 56 HGB)
Auf die Sonderformen der gesetzlichen Handlungsvollmacht wird hingewiesen: (a) Ladenvollmacht gemaess § 56 HGB — wer in einem Laden oder offenen Warenlager angestellt ist, gilt kraft Gesetzes als ermaechtigt zu den dort gewoehnlich geschehenden Verkaeufen und Empfangnahmen; (b) Abschlussvertreter / Reisende gemaess § 55 HGB — wer ausserhalb des Geschaeftsbetriebs zum Abschluss von Geschaeften angestellt ist, gilt als ermaechtigt zur Entgegennahme von Maengelanzeigen. Die vorliegende Urkunde laesst diese gesetzlichen Vollmachten unberuehrt.
9.
HAFTUNG BEI VOLLMACHTSUEBERSCHREITUNG (§ 179 BGB)
Schliesst der/die Bevollmaechtigte ein Rechtsgeschaeft ab, das nicht mehr von dieser Vollmacht gedeckt ist, so haftet er/sie nach Wahl des Dritten auf Erfuellung oder Schadensersatz gemaess § 179 Abs. 1 BGB, es sei denn, der Vollmachtgeber genehmigt das Rechtsgeschaeft (§ 177 BGB). Im Innenverhaeltnis ist der/die Bevollmaechtigte dem Vollmachtgeber zum Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
10.
WIDERRUF UND ERLOESCHEN
Diese Vollmacht ist jederzeit frei widerruflich (§ 168 BGB). Der Widerruf ist in Textform gegenueber dem/der Bevollmaechtigten und — zur Vermeidung der Rechtsscheinhaftung — nach Moeglichkeit auch gegenueber bekannten Geschaeftspartnern zu erklaeren. Die Vollmacht erlischt ferner: (a) mit Erreichen des vereinbarten Endtermins, sofern angegeben; (b) mit Beendigung des zugrundeliegenden Anstellungsverhaeltnisses; (c) mit dem Wegfall des/der Bevollmaechtigten (§ 673 BGB analog); (d) mit Insolvenz des Vollmachtgebers (§ 117 InsO) oder mit Aufloesung des Handelsgewerbes.
11.
UEBERTRAGUNGSVERBOT UND PFLICHTEN
Der/die Bevollmaechtigte ist nicht berechtigt, die Vollmacht ganz oder teilweise auf Dritte zu uebertragen oder Untervollmacht zu erteilen. Er/sie ist verpflichtet, die Vollmacht ausschliesslich im wohlverstandenen Interesse des Vollmachtgebers auszuueben, Interessenkonflikte offenzulegen, ueber die Ausuebung auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen (§§ 666, 675 BGB analog).
VOLLMACHTGEBER
Heinrich Klopp
Geschaeftsfuehrer
Rheinische Stahlhandel GmbH
Datum: ____________________
BEVOLLMAECHTIGTE/R (ZUR KENNTNIS)
Sabrina Wolf
Datum: ____________________

Was ist eine Handlungsvollmacht?

Eine Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) ist eine rechtsgeschaeftliche Vertretungsmacht, die ein Kaufmann einem Mitarbeiter oder Dritten erteilt. Sie ermaechtigt zur Vornahme aller Geschaefte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes gewoehnlich mit sich bringt. Die Handlungsvollmacht steht unterhalb der Prokura und wird nicht ins Handelsregister eingetragen.

Im Gegensatz zur Prokura (§§ 48 ff. HGB) umfasst die Handlungsvollmacht nur branchenuebliche Geschaefte. Aussergewoehnliche Geschaefte wie Grundstuecksveraeusserungen, Aufnahme von Darlehen, Prozessfuehrung oder Erteilung von Prokura sind ohne besondere Ermaechtigung nicht gedeckt (§ 54 Abs. 2 HGB).

Unsere Vorlage unterscheidet zwischen Generalhandlungsvollmacht (umfassend), Arthandlungsvollmacht (bestimmte Geschaeftsarten) und Spezialhandlungsvollmacht (einzelne Geschaefte). Sie eignet sich fuer Kaufleute, Handelsgesellschaften und Unternehmen jeder Rechtsform.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Handlungsvollmacht regelt den Umfang der Vertretungsmacht praezise.

Vollmachtgeber

Angaben zum Unternehmen — Firma, Handelsregister, Sitz und vertretungsberechtigtes Organ.

Bevollmaechtigter

Persoenliche Daten des Bevollmaechtigten — Name, Anschrift, Funktion im Unternehmen.

Art der Vollmacht

Wahl zwischen General-, Art- und Spezialhandlungsvollmacht mit praeziser Beschreibung des Umfangs.

Umfang der Vollmacht

Detaillierte Auflistung der umfassten Geschaefte und Rechtshandlungen.

Beschraenkungen

Ausdrueckliche Beschraenkungen — Wertgrenzen, ausgeschlossene Geschaefte, Zustimmungsvorbehalte.

Dauer und Widerruf

Befristung oder unbefristete Erteilung mit jederzeitigem Widerrufsrecht.

Zeichnungszusatz

Vorgeschriebener Zeichnungszusatz "i.V." (in Vertretung) oder "ppa." bei kombinierter Zeichnung.

Unterschriften

Unterschrift des Vollmachtgebers (vertretungsberechtigtes Organ) und Empfangsbestaetigung des Bevollmaechtigten.

So erstellen Sie eine Handlungsvollmacht

In fuenf Schritten zu Ihrer professionellen Handlungsvollmacht.

  1. 1

    Unternehmensdaten eintragen

    Geben Sie Firma, Handelsregisternummer, Sitz und das vertretungsberechtigte Organ ein.

  2. 2

    Bevollmaechtigten benennen

    Tragen Sie die persoenlichen Daten des Bevollmaechtigten ein.

  3. 3

    Vollmachtsart und -umfang festlegen

    Waehlen Sie General-, Art- oder Spezialhandlungsvollmacht und definieren Sie den Umfang.

  4. 4

    Beschraenkungen und Dauer bestimmen

    Legen Sie Wertgrenzen, ausgeschlossene Geschaefte und die Laufzeit fest.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie die Vollmacht als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Die Handlungsvollmacht unterliegt den Vorschriften des HGB und des allgemeinen Vertretungsrechts.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Umfang und Grenzen (§ 54 HGB)

Die Generalhandlungsvollmacht umfasst alle branchenueblichen Geschaefte. Aussergewoehnliche Geschaefte (Grundstuecksveraeusserung, Darlehensaufnahme, Prozessfuehrung, Erteilung von Prokura) sind ohne besondere Ermaechtigung ausgeschlossen (§ 54 Abs. 2 HGB). Interne Beschraenkungen sind gegenueber gutglaebigen Dritten unwirksam.

Abgrenzung zur Prokura

Die Prokura ist die umfassendere Vollmacht — sie ermaechtigt zu allen gerichtlichen und aussergerichtlichen Geschaeften (§ 49 HGB). Die Handlungsvollmacht ist dagegen auf branchenuebliche Geschaefte beschraenkt und wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Der Bevollmaechtigte zeichnet mit "i.V.", der Prokurist mit "ppa.".

Gutglaubensschutz Dritter

Interne Beschraenkungen der Handlungsvollmacht sind gegenueber gutglaebigen Dritten unwirksam, wenn der Dritte die Beschraenkung weder kannte noch kennen musste. Der Vollmachtgeber haftet fuer Geschaefte, die im Rahmen der typischen Handlungsvollmacht liegen, auch wenn interne Grenzen ueberschritten wurden.

Widerruf und Erloeschen

Die Handlungsvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Sie erlischt durch Widerruf, Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses, Tod des Bevollmaechtigten oder Einstellung des Geschaeftsbetriebs. Der Widerruf wird gegenueber Dritten erst mit Kenntnis wirksam.

Haeufig gestellte Fragen

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