Kostenloser Haftungsausschluss Vorlage
Ein Haftungsausschluss begrenzt die Haftung fuer bestimmte Risiken und schadenverursachende Ereignisse. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.
| NAME / FIRMA | Thomas Weber |
| ROLLE | Gastgeber der Privatveranstaltung |
| ANSCHRIFT | Am Waldrand 7, 82041 Oberhaching |
| NAME | Lisa Hoffmann |
| ROLLE | Gast / Teilnehmerin |
| ANSCHRIFT | Sendlinger Straße 10, 80331 München |
| GEBURTSDATUM | 14. Juli 1988 |
| ART | Privatveranstaltung (private Feier) |
| BEZEICHNUNG | 50. Geburtstagsfeier mit Bogenschießen und Grillen |
| ORT | Am Waldrand 7, 82041 Oberhaching (Privatgrundstück, umzäunt) |
| DATUM | 7. Juni 2025 |
| DAUER | ca. 8 Stunden, 14:00–22:00 Uhr |
Der Teilnehmer bestätigt, über Art, Umfang und Rahmenbedingungen der Aktivität in Kenntnis gesetzt worden zu sein und diese verstanden zu haben.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen des Veranstalters sowie der von diesem eingesetzten Übungs-, Aufsichts- und Sicherheitspersonen zu befolgen und die übliche Sorgfalt gegenüber sich selbst und Dritten zu wahren.
Bogenschießen: Verletzungsgefahr durch Pfeile, Rückschlag der Sehne, Stolpern auf unebenem Gelände. Grillen: Verbrennungsgefahr durch offene Glut, heiße Grillroste, Funkenflug. Allgemein: Ausrutschen auf Gras, Insektenstiche, allergische Reaktionen auf Lebensmittel (Allergene werden ausgewiesen).
Darüber hinaus bestehen bei jeder körperlichen Betätigung allgemeine Lebensrisiken, die nie vollständig ausgeschlossen werden können. Der Teilnehmer akzeptiert die Verwirklichung solcher typischen und atypischen Risiken in den Grenzen des nachstehend beschriebenen Haftungsausschlusses.
Benötigte Ausrüstung / Schutzkleidung:
Beim Bogenschießen: Armschutz und Fingertab (werden vom Übungsleiter gestellt); festes Schuhwerk. Beim Grillen: keine lockere, leicht entflammbare Kleidung im unmittelbaren Bereich der Feuerstelle.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die vorgeschriebene Ausrüstung zu verwenden. Eine Missachtung kann zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen und zu einer erheblichen Mitverantwortlichkeit im Schadensfall (§ 254 BGB, Mitverschulden).
Der Ausschluss gilt insbesondere NICHT und die Haftung bleibt zwingend bestehen:
• bei Vorsatz — Vorsatz kann gem. § 276 Abs. 3 BGB nicht im Voraus erlassen werden;
• bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen — in AGB gegenüber Verbrauchern zwingend (§ 309 Nr. 7 lit. b BGB);
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — ein Haftungsausschluss ist in AGB auch bei einfacher Fahrlässigkeit unwirksam (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB);
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung der Aktivität erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer typischerweise vertrauen darf (st. Rspr. BGH);
• für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG);
• für Schäden aus einer von dem Veranstalter übernommenen Garantie oder einer von ihm arglistig verschwiegenen Gefahr;
• soweit der Teilnehmer Verbraucher ist und Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufrechts (§ 475 BGB) einschlägig sind.
Im übrigen wird — soweit zulässig — die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschaeden ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Hinweis: Wird die Erklärung gleichwohl in einer Vielzahl von Fällen verwendet, unterliegt sie der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB). Die in Ziffer 5 genannten gesetzlichen Grenzen (§ 309 Nr. 7 BGB, Kardinalpflichten) sind in jedem Fall zwingend; sie gelten unabhängig von der Klauselformulierung.
Der Teilnehmer unterlaesst alles, was die eigene Sicherheit oder die Sicherheit Dritter gefährden könnte. Bei Nichtbeachtung kann der Veranstalter den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschliessen; etwaige Entgeltrueckerstattungen richten sich nach allgemeinen Grundsätzen (§§ 812, 242 BGB).
Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen der Textform. Im übrigen sind die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Auslegung und Ausfüllung dieser Erklärung massgebend.
Was ist ein Haftungsausschluss?
Ein Haftungsausschluss (auch Haftungsfreizeichnung oder Disclaimer) ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Haftung einer Partei fuer bestimmte Schadensfaelle einschraenkt oder ausschliesst. Er wird in vielen Bereichen eingesetzt: Veranstaltungen, Sportaktivitaeten, Dienstleistungen, Websites und Produkthaftung.
Nach deutschem Recht unterliegt der Haftungsausschluss engen Grenzen. Die Haftung fuer Vorsatz kann nie ausgeschlossen werden (§ 276 Abs. 3 BGB). Bei Koerperschaeden und Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) ist der Ausschluss ebenfalls unwirksam. In AGB (§§ 305 ff. BGB) gelten noch strengere Masstaebe — insbesondere das Verbot der unangemessenen Benachteiligung (§ 307 BGB).
Ein wirksamer Haftungsausschluss beschraenkt sich daher in der Praxis auf leichte Fahrlaessigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten und auf Sach- und Vermoegensschaeden. Er sollte klar und transparent formuliert sein und den Vertragspartner nicht ueberraschen (kein Verstoss gegen das Transparenzgebot und das Ueberraschungsverbot, § 305c BGB).
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Haftungsausschluss-Vorlage ist fuer verschiedene Anlaesse anpassbar.
Parteien
Angaben zu der haftungsbeschraenkenden Partei und dem Vertragspartner.
Anwendungsbereich
Praezise Beschreibung des Kontextes — Veranstaltung, Dienstleistung, Sportaktivitaet oder Website.
Haftungsbeschraenkung
Differenzierte Regelung: Ausschluss fuer leichte Fahrlaessigkeit, Begrenzung der Schadenshoehe.
Vorbehalte
Ausdruecklicher Vorbehalt der Haftung fuer Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit und Koerperschaeden — gesetzlich zwingend.
Risikobelehrung
Information ueber bekannte Risiken der Aktivitaet oder Dienstleistung.
Einverstaendniserklaerung
Bestaetigung des Vertragspartners, die Risiken zu kennen und den Haftungsausschluss zu akzeptieren.
Salvatorische Klausel
Sicherstellung, dass bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der Rest des Haftungsausschlusses bestehen bleibt.
Unterschriftenfeld
Rechtskonformer Abschluss mit Unterschriften beider Parteien.
So erstellen Sie einen Haftungsausschluss
In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Haftungsausschluss.
- 1
Anlass waehlen
Waehlen Sie den Kontext — Veranstaltung, Sport, Dienstleistung, Website oder allgemein.
- 2
Parteien eingeben
Tragen Sie die Daten der haftungsbeschraenkenden Partei und des Vertragspartners ein.
- 3
Haftungsumfang festlegen
Definieren Sie, welche Haftung ausgeschlossen oder begrenzt wird — unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen.
- 4
Risikobelehrung formulieren
Informieren Sie ueber die spezifischen Risiken der Aktivitaet oder Dienstleistung.
- 5
Pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie den Haftungsausschluss in der Live-Vorschau und laden Sie ihn als PDF herunter.
Rechtliche Hinweise
Der Haftungsausschluss unterliegt engen gesetzlichen Grenzen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Geprueft fuer deutsches Recht
Unabdingbare Haftung
Die Haftung fuer Vorsatz (§ 276 Abs. 3 BGB) und fuer Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit kann nicht wirksam ausgeschlossen werden. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist unabdingbar.
AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)
In AGB sind Haftungsausschlussklauseln nur in engen Grenzen zulaessig. Unwirksam sind insbesondere: Ausschluss fuer grobe Fahrlaessigkeit (§ 309 Nr. 7b BGB), Ausschluss fuer Koerperschaeden (§ 309 Nr. 7a BGB), pauschaler Ausschluss aller Schadensersatzansprueche und Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).
Individualvereinbarung
In individuell ausgehandelten Vertraegen (nicht AGB) besteht groessere Gestaltungsfreiheit. Auch hier kann die Haftung fuer Vorsatz nicht ausgeschlossen werden. Im Uebrigen sind weitgehende Haftungsbeschraenkungen moeglich, sofern sie nicht sittenwidrig sind (§ 138 BGB).
Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB)
Haftungsausschlussklauseln muessen klar und verstaendlich formuliert sein. Ueberraschende Klauseln (§ 305c BGB) werden nicht Vertragsbestandteil. Der Vertragspartner muss die Moeglichkeit haben, von der Klausel Kenntnis zu nehmen.
Haeufig gestellte Fragen
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