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Kostenloser Haftungsausschluss Vorlage

Ein Haftungsausschluss begrenzt die Haftung fuer bestimmte Risiken und schadenverursachende Ereignisse. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Haftungsfreistellung Und RisikoüBernahme · Privatveranstaltung (Private Feier)
AUSSCHLIESSENDE PARTEI (VERANSTALTER / ANBIETER)
NAME / FIRMAThomas Weber
ROLLEGastgeber der Privatveranstaltung
ANSCHRIFTAm Waldrand 7, 82041 Oberhaching
BETROFFENE PARTEI (TEILNEHMER / GAST / NUTZER)
NAMELisa Hoffmann
ROLLEGast / Teilnehmerin
ANSCHRIFTSendlinger Straße 10, 80331 München
GEBURTSDATUM14. Juli 1988
AKTIVITÄT / VERANSTALTUNG / NUTZUNG
ARTPrivatveranstaltung (private Feier)
BEZEICHNUNG50. Geburtstagsfeier mit Bogenschießen und Grillen
ORTAm Waldrand 7, 82041 Oberhaching (Privatgrundstück, umzäunt)
DATUM7. Juni 2025
DAUERca. 8 Stunden, 14:00–22:00 Uhr
Die vorgenannte betroffene Partei (nachfolgend „Teilnehmer“) und die ausschliessende Partei (nachfolgend „Veranstalter“) treffen die nachstehenden Regelungen anlässlich der genannten Aktivität / Veranstaltung / Nutzung. Diese Erklärung dient dazu, die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ordnen und Umfang sowie Grenzen des Haftungsausschlusses transparent zu machen.
1.
BESCHREIBUNG DER TÄTIGKEIT / VERANSTALTUNG
Ganztägige private Geburtstagsfeier auf dem Privatgrundstück des Gastgebers. Programm: geführtes Bogenschießen auf einer abgesperrten Wiese unter Anleitung eines lizenzierten Übungsleiters, anschließend Grillen und gemeinsames Abendessen. Teilnahme am Bogenschießen ist optional; alternativ steht ein Spiele- und Lesebereich zur Verfügung.

Der Teilnehmer bestätigt, über Art, Umfang und Rahmenbedingungen der Aktivität in Kenntnis gesetzt worden zu sein und diese verstanden zu haben.
2.
FREIWILLIGE TEILNAHME UND EIGENVERANTWORTUNG
Der Teilnehmer versichert, freiwillig und auf eigene Gefahr an der vorgenannten Aktivität teilzunehmen bzw. die bereitgestellten Einrichtungen zu nutzen. Er bestätigt, sich gesundheitlich in einer Verfassung zu befinden, die die Teilnahme ohne überdurchschnittliche Risiken ermöglicht, und etwaige relevante Vorerkrankungen dem Veranstalter mitgeteilt zu haben.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen des Veranstalters sowie der von diesem eingesetzten Übungs-, Aufsichts- und Sicherheitspersonen zu befolgen und die übliche Sorgfalt gegenüber sich selbst und Dritten zu wahren.
3.
BEKANNTE RISIKEN
Der Teilnehmer wurde insbesondere über folgende typische Risiken aufgeklärt und nimmt diese zur Kenntnis:

Bogenschießen: Verletzungsgefahr durch Pfeile, Rückschlag der Sehne, Stolpern auf unebenem Gelände. Grillen: Verbrennungsgefahr durch offene Glut, heiße Grillroste, Funkenflug. Allgemein: Ausrutschen auf Gras, Insektenstiche, allergische Reaktionen auf Lebensmittel (Allergene werden ausgewiesen).

Darüber hinaus bestehen bei jeder körperlichen Betätigung allgemeine Lebensrisiken, die nie vollständig ausgeschlossen werden können. Der Teilnehmer akzeptiert die Verwirklichung solcher typischen und atypischen Risiken in den Grenzen des nachstehend beschriebenen Haftungsausschlusses.
4.
SICHERHEITSEINWEISUNG UND AUSRÜSTUNG
Vor Beginn der Aktivität erfolgt eine angemessene Sicherheitseinweisung durch den Veranstalter. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, diese verstanden zu haben.

Benötigte Ausrüstung / Schutzkleidung:
Beim Bogenschießen: Armschutz und Fingertab (werden vom Übungsleiter gestellt); festes Schuhwerk. Beim Grillen: keine lockere, leicht entflammbare Kleidung im unmittelbaren Bereich der Feuerstelle.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die vorgeschriebene Ausrüstung zu verwenden. Eine Missachtung kann zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen und zu einer erheblichen Mitverantwortlichkeit im Schadensfall (§ 254 BGB, Mitverschulden).
5.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS — UMFANG UND ZWINGENDE GESETZLICHE GRENZEN
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer — soweit und nur so weit gesetzlich zulässig — nicht für Schäden, die aus der Teilnahme an der vorgenannten Aktivität bzw. aus der Nutzung der bereitgestellten Einrichtungen entstehen.

Der Ausschluss gilt insbesondere NICHT und die Haftung bleibt zwingend bestehen:

• bei Vorsatz — Vorsatz kann gem. § 276 Abs. 3 BGB nicht im Voraus erlassen werden;
• bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen — in AGB gegenüber Verbrauchern zwingend (§ 309 Nr. 7 lit. b BGB);
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — ein Haftungsausschluss ist in AGB auch bei einfacher Fahrlässigkeit unwirksam (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB);
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung der Aktivität erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer typischerweise vertrauen darf (st. Rspr. BGH);
• für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG);
• für Schäden aus einer von dem Veranstalter übernommenen Garantie oder einer von ihm arglistig verschwiegenen Gefahr;
• soweit der Teilnehmer Verbraucher ist und Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufrechts (§ 475 BGB) einschlägig sind.

Im übrigen wird — soweit zulässig — die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschaeden ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.
INDIVIDUALVEREINBARUNG — KEINE AGB
Diese Erklärung ist als Individualvereinbarung im Einzelfall konzipiert und nicht für eine Vielzahl vorformulierter Verträge bestimmt. Die Parteien haben den Inhalt persönlich erläutert und besprochen.

Hinweis: Wird die Erklärung gleichwohl in einer Vielzahl von Fällen verwendet, unterliegt sie der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB). Die in Ziffer 5 genannten gesetzlichen Grenzen (§ 309 Nr. 7 BGB, Kardinalpflichten) sind in jedem Fall zwingend; sie gelten unabhängig von der Klauselformulierung.
7.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmer ausdrücklich, vor der Aktivität zu prüfen, ob ein ausreichender Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz besteht. Eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung durch den Veranstalter wird nicht vorgehalten; etwaige Schäden sind gegenüber der persönlichen Haftpflichtversicherung des Teilnehmers geltend zu machen, soweit gesetzliche Ansprüche nicht entgegenstehen.
8.
SICHERHEITSHINWEISE UND EIGENVERANTWORTUNG
Der Teilnehmer hat sich in eigener Verantwortung auf die Aktivität einzustellen, körperliche Grenzen zu beachten und im Zweifel die Teilnahme abzubrechen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten und einer angemessenen Aufsicht.

Der Teilnehmer unterlaesst alles, was die eigene Sicherheit oder die Sicherheit Dritter gefährden könnte. Bei Nichtbeachtung kann der Veranstalter den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschliessen; etwaige Entgeltrueckerstattungen richten sich nach allgemeinen Grundsätzen (§§ 812, 242 BGB).
9.
DATENSCHUTZ
Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschliesslich zur Durchführung dieser Vereinbarung und zur Abwicklung der Aktivität. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Betroffenenrechte nach Art. 15–21 DSGVO bleiben unberührt.
10.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt deutsches Recht.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen der Textform. Im übrigen sind die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Auslegung und Ausfüllung dieser Erklärung massgebend.
Individuelle Anmerkungen
Kinder unter 14 Jahren dürfen am Bogenschießen nur unter ununterbrochener Aufsicht eines Erziehungsberechtigten und mit Zustimmung des Übungsleiters teilnehmen. Alkohol wird in maßvollen Mengen ausgeschenkt; nach Alkoholkonsum ist die Teilnahme am Bogenschießen nicht mehr zulässig.
Bestätigung: Der Teilnehmer erklärt, diese Vereinbarung gelesen, verstanden und bei klarem Verstand unterzeichnet zu haben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.
Oberhaching, den 7. Juni 2025
VERANSTALTER / ANBIETER
Thomas Weber
Datum: ____________________
TEILNEHMER/IN
Lisa Hoffmann
Datum: ____________________

Was ist ein Haftungsausschluss?

Ein Haftungsausschluss (auch Haftungsfreizeichnung oder Disclaimer) ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Haftung einer Partei fuer bestimmte Schadensfaelle einschraenkt oder ausschliesst. Er wird in vielen Bereichen eingesetzt: Veranstaltungen, Sportaktivitaeten, Dienstleistungen, Websites und Produkthaftung.

Nach deutschem Recht unterliegt der Haftungsausschluss engen Grenzen. Die Haftung fuer Vorsatz kann nie ausgeschlossen werden (§ 276 Abs. 3 BGB). Bei Koerperschaeden und Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) ist der Ausschluss ebenfalls unwirksam. In AGB (§§ 305 ff. BGB) gelten noch strengere Masstaebe — insbesondere das Verbot der unangemessenen Benachteiligung (§ 307 BGB).

Ein wirksamer Haftungsausschluss beschraenkt sich daher in der Praxis auf leichte Fahrlaessigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten und auf Sach- und Vermoegensschaeden. Er sollte klar und transparent formuliert sein und den Vertragspartner nicht ueberraschen (kein Verstoss gegen das Transparenzgebot und das Ueberraschungsverbot, § 305c BGB).

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Haftungsausschluss-Vorlage ist fuer verschiedene Anlaesse anpassbar.

Parteien

Angaben zu der haftungsbeschraenkenden Partei und dem Vertragspartner.

Anwendungsbereich

Praezise Beschreibung des Kontextes — Veranstaltung, Dienstleistung, Sportaktivitaet oder Website.

Haftungsbeschraenkung

Differenzierte Regelung: Ausschluss fuer leichte Fahrlaessigkeit, Begrenzung der Schadenshoehe.

Vorbehalte

Ausdruecklicher Vorbehalt der Haftung fuer Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit und Koerperschaeden — gesetzlich zwingend.

Risikobelehrung

Information ueber bekannte Risiken der Aktivitaet oder Dienstleistung.

Einverstaendniserklaerung

Bestaetigung des Vertragspartners, die Risiken zu kennen und den Haftungsausschluss zu akzeptieren.

Salvatorische Klausel

Sicherstellung, dass bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der Rest des Haftungsausschlusses bestehen bleibt.

Unterschriftenfeld

Rechtskonformer Abschluss mit Unterschriften beider Parteien.

So erstellen Sie einen Haftungsausschluss

In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Haftungsausschluss.

  1. 1

    Anlass waehlen

    Waehlen Sie den Kontext — Veranstaltung, Sport, Dienstleistung, Website oder allgemein.

  2. 2

    Parteien eingeben

    Tragen Sie die Daten der haftungsbeschraenkenden Partei und des Vertragspartners ein.

  3. 3

    Haftungsumfang festlegen

    Definieren Sie, welche Haftung ausgeschlossen oder begrenzt wird — unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen.

  4. 4

    Risikobelehrung formulieren

    Informieren Sie ueber die spezifischen Risiken der Aktivitaet oder Dienstleistung.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie den Haftungsausschluss in der Live-Vorschau und laden Sie ihn als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Der Haftungsausschluss unterliegt engen gesetzlichen Grenzen.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprueft fuer deutsches Recht

Unabdingbare Haftung

Die Haftung fuer Vorsatz (§ 276 Abs. 3 BGB) und fuer Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit kann nicht wirksam ausgeschlossen werden. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist unabdingbar.

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

In AGB sind Haftungsausschlussklauseln nur in engen Grenzen zulaessig. Unwirksam sind insbesondere: Ausschluss fuer grobe Fahrlaessigkeit (§ 309 Nr. 7b BGB), Ausschluss fuer Koerperschaeden (§ 309 Nr. 7a BGB), pauschaler Ausschluss aller Schadensersatzansprueche und Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).

Individualvereinbarung

In individuell ausgehandelten Vertraegen (nicht AGB) besteht groessere Gestaltungsfreiheit. Auch hier kann die Haftung fuer Vorsatz nicht ausgeschlossen werden. Im Uebrigen sind weitgehende Haftungsbeschraenkungen moeglich, sofern sie nicht sittenwidrig sind (§ 138 BGB).

Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB)

Haftungsausschlussklauseln muessen klar und verstaendlich formuliert sein. Ueberraschende Klauseln (§ 305c BGB) werden nicht Vertragsbestandteil. Der Vertragspartner muss die Moeglichkeit haben, von der Klausel Kenntnis zu nehmen.

Haeufig gestellte Fragen

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