Kostenloses Gruendungsprotokoll fuer Vereine
Das Gruendungsprotokoll dokumentiert die Gruendung eines Vereins und ist Voraussetzung fuer die Eintragung ins Vereinsregister. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.
| NAME DES VEREINS | TSV Musterstadt e.V. |
| SITZ | Musterstadt |
| RECHTSFORM | Eingetragener Verein (e.V.) |
| GEMEINNUETZIGKEIT ANGESTREBT | Ja — gemaess §§ 51-68 AO |
| ZWECK | Foerderung des Sports, insbesondere Breiten- und Jugendsport (Fussball, Turnen, Tischtennis); Foerderung der Geselligkeit und des Zusammenhalts in der Gemeinde Musterstadt |
| DATUM | 10. Mai 2025 |
| ORT | Sportgaststaette Musterstadt, Hauptstrasse 15, 12345 Musterstadt |
| BEGINN | 18:00 Uhr |
| ENDE | 20:45 Uhr |
| VERSAMMLUNGSLEITUNG | Hans-Juergen Buchwald |
| PROTOKOLLFUEHRUNG | Claudia Renner |
| ANZAHL ANWESENDER GRUENDUNGSMITGLIEDER | 8 |
2. Claudia Renner, Am Sportplatz 12, 12345 Musterstadt
3. Dipl.-Sportlehrer Michael Hartmann, Blumenweg 8, 12345 Musterstadt
4. Sabine Kraus, Dorfstrasse 22, 12345 Musterstadt
5. Rainer Friedrich, Am Marktplatz 5, 12345 Musterstadt
6. Dr. Anja Vogel, Eichenstrasse 14, 12345 Musterstadt
7. Thomas Baecker, Lindenallee 3, 12345 Musterstadt
8. Marion Pohl, Rosenweg 9, 12345 Musterstadt
Die Gruendungsmitglieder beschliessen einstimmig die Gruendung des Vereins unter dem Namen TSV Musterstadt e.V. mit Sitz in Musterstadt.
Die vorgelegte Satzung wird einstimmig angenommen. Die Satzung ist als Anlage 1 zu diesem Protokoll beigefuegt und wird von saemtlichen Gruendungsmitgliedern unterzeichnet.
Mindestinhalt nach § 57 BGB: Die Satzung enthaelt den Namen, den Sitz, den Zweck des Vereins sowie die Angabe, dass der Verein eingetragen werden soll (bei e.V.). Weitere gesetzlich vorgeschriebene Inhalte (§ 58 BGB) sind ebenfalls enthalten.
Der Vorstand wird fuer die Dauer von 2 Jahren gewaehlt. Die Gewaehlten nehmen die Wahl jeweils an. Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung, sofern nicht eine schriftliche und geheime Wahl von mindestens einem Mitglied gefordert wird.
| 1. VORSITZENDE/R | Hans-Juergen Buchwald |
| 2. VORSITZENDE/R (STELLVERTRETER) | Dipl.-Sportlehrer Michael Hartmann |
| KASSENWART/IN | Dr. Anja Vogel |
| SCHRIFTFUEHRER/IN | Claudia Renner |
| BEISITZER/IN | Sabine Kraus |
Zu Kassenpruefern werden gewaehlt: Rainer Friedrich und Thomas Baecker. Die Kassenpruefer pruefen jaehrlich die Kassenfuehrung und berichten der Mitgliederversammlung.
Der jaehrliche Mitgliedsbeitrag wird auf 96 EUR festgesetzt. Zusaetzlich wird eine einmalige Aufnahmegebuehr von 25 EUR erhoben. Die Einzelheiten regelt die Beitragsordnung, die vom Vorstand erlassen und von der Mitgliederversammlung bestaetigt wird.
Der Vorstand wird beauftragt und bevollmaechtigt, den Verein unverzueglich beim Amtsgericht Musterstadt — Vereinsregister zur Eintragung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt in oeffentlich beglaubigter Form (§ 77 BGB). Der Anmeldung sind beizufuegen: (a) das Gruendungsprotokoll; (b) die unterzeichnete Satzung; (c) die Bestellungsurkunde des Vorstands. Der Verein entsteht als rechtsfaehige juristische Person mit Eintragung.
Der Vorstand wird beauftragt, nach Eintragung ins Vereinsregister beim zustaendigen Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit gemaess §§ 51-68 AO zu beantragen. Die Satzung enthaelt die entsprechenden Vorgaben (gemeinnuetziger Zweck, Selbstlosigkeit, Ausschliesslichkeit, Unmittelbarkeit, Verfahren bei Aufloesung mit Vermoegensbindung nach § 55 AO).
Der Vorstand wird beauftragt, unverzueglich ein Vereinskonto bei der VR Bank Musterstadt eG zu eroeffnen. Die Kontoeroeffnung erfolgt nach Eintragung ins Vereinsregister.
• §§ 21 ff. BGB — Allgemeines Vereinsrecht (Unterscheidung rechtsfaehiger und nicht rechtsfaehiger Verein).
• § 56 BGB — Zur Eintragung sind mindestens sieben (7) Gruendungsmitglieder erforderlich.
• § 57 BGB — Mindestinhalt der Satzung (Name, Sitz, Zweck, Angabe der Eintragungsabsicht).
• § 58 BGB — Sollinhalt der Satzung (Eintritt, Austritt, Beitrag, Vorstand, Mitgliederversammlung).
• § 59 BGB — Anmeldung zur Eintragung durch saemtliche Vorstandsmitglieder in oeffentlich beglaubigter Form (§ 77 BGB).
• §§ 60, 61 BGB — Moegliche Abweisungs- und Zurueckweisungsgruende durch das Registergericht.
• § 26 BGB — Vorstand (mindestens eine Person); gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung.
• §§ 51-68 AO — Gemeinnuetzigkeitsrecht (steuerliche Privilegien bei Anerkennung).
Wichtig: Anders als bei der GmbH ist fuer die Vereinsgruendung keine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Anmeldung zum Vereinsregister durch den Vorstand erfolgt jedoch in oeffentlich beglaubigter Form (§ 77 BGB) — d.h. die Unterschriften der anmeldenden Vorstandsmitglieder sind vom Notar zu beglaubigen.
Was ist ein Gruendungsprotokoll fuer Vereine?
Ein Gruendungsprotokoll (auch Gruendungsniederschrift) dokumentiert die Gruendungsversammlung eines Vereins. Es ist neben der Satzung das wichtigste Dokument fuer die Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister (§ 59 BGB). Das Amtsgericht verlangt bei der Anmeldung das Gruendungsprotokoll als Nachweis der ordnungsgemaessen Gruendung.
Das Protokoll muss die wesentlichen Beschluesse der Gruendungsversammlung dokumentieren: Gruendungsbeschluss, Annahme der Satzung, Wahl des Vorstands und ggf. weitere Beschluesse (Mitgliedsbeitraege, Beitragsordnung). Mindestens sieben Mitglieder muessen den Gruendungsbeschluss unterzeichnen (§ 56 BGB).
Unsere Vorlage enthaelt alle erforderlichen Bestandteile fuer eine registergerichtlich akzeptierte Vereinsgruendung und beruecksichtigt die Anforderungen fuer die Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit nach §§ 51-68 AO.
Was diese Vorlage enthaelt
Unser Gruendungsprotokoll deckt alle Anforderungen fuer die Eintragung ins Vereinsregister ab.
Ort, Datum und Uhrzeit
Vollstaendige Angaben zur Gruendungsversammlung — Ort, Datum, Beginn und Ende.
Teilnehmerliste
Namentliche Auflistung aller Gruendungsmitglieder mit Anschrift und Unterschrift.
Wahl der Versammlungsleitung
Protokoll der Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollfuehrers.
Gruendungsbeschluss
Formeller Beschluss ueber die Gruendung des Vereins mit Vereinsnamen und Sitz.
Satzungsbeschluss
Beschluss ueber die Annahme der Vereinssatzung — mit Verweis auf die beigefuegte Satzung.
Vorstandswahl
Wahl des Vorstands gemaess § 26 BGB mit Abstimmungsergebnis und Annahmerklaerung.
Beitragsregelung
Optionaler Beschluss ueber Mitgliedsbeitraege und Beitragsordnung.
Beauftragung der Registereintragung
Beschluss zur Anmeldung beim Vereinsregister und Beauftragung des Vorstands.
Unterschriften
Unterschriften aller Gruendungsmitglieder (mindestens sieben, § 56 BGB).
So erstellen Sie ein Gruendungsprotokoll
In fuenf Schritten zu Ihrem Gruendungsprotokoll.
- 1
Vereinsdaten festlegen
Bestimmen Sie den Vereinsnamen, Sitz, Zweck und ob der Verein gemeinnuetzig sein soll.
- 2
Gruendungsmitglieder eintragen
Erfassen Sie die Daten aller Gruendungsmitglieder — mindestens sieben Personen fuer einen e.V.
- 3
Tagesordnung definieren
Legen Sie die Tagesordnungspunkte fest: Gruendung, Satzung, Vorstandswahl, Beitraege, Registereintragung.
- 4
Vorstand benennen
Tragen Sie die gewaehlten Vorstandsmitglieder mit Funktion und Kontaktdaten ein.
- 5
Pruefen und herunterladen
Kontrollieren Sie das Protokoll und laden Sie es als PDF herunter. Alle Gruendungsmitglieder muessen unterschreiben.
Rechtliche Hinweise
Das Gruendungsprotokoll muss bestimmte formelle Anforderungen erfuellen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
Mindestmitgliederzahl (§ 56 BGB)
Fuer die Eintragung eines Vereins muessen mindestens sieben Mitglieder den Gruendungsbeschluss unterschreiben. Spaeteren Rueckgang unter sieben Mitglieder fuehrt nicht automatisch zur Aufloesung, kann aber vom Amtsgericht verlangt werden.
Satzungsanforderungen
Die Satzung muss Mindestinhalte nach § 57 BGB enthalten: Vereinszweck, Name und Sitz, Regelung zu Ein- und Austritt, Mitgliedsbeitraegen, Vorstandsbildung und Einberufung der Mitgliederversammlung. Fuer die Gemeinnuetzigkeit sind zusaetzliche Bestimmungen nach §§ 51-68 AO erforderlich.
Anmeldung zum Vereinsregister
Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand beim zustaendigen Amtsgericht (§ 59 BGB). Beizufuegen sind: Gruendungsprotokoll, Satzung (in Urschrift), Abschrift der Urkunden ueber die Bestellung des Vorstands, Anmeldung in oeffentlich beglaubigter Form.
Gemeinnuetzigkeit
Fuer die Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit durch das Finanzamt muss die Satzung die Anforderungen der §§ 51-68 AO erfuellen — insbesondere die ausdrueckliche Festlegung steuerbeguenstigter Zwecke, die selbstlose, ausschliessliche und unmittelbare Zweckverfolgung und die Vermoegensverwendung bei Aufloesung.
Haeufig gestellte Fragen
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