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Kostenloses Gruendungsprotokoll Vorlage

Ein Gruendungsprotokoll dokumentiert die Gruendung einer Gesellschaft und ist fuer die Handelsregistereintragung erforderlich. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
GRUENDUNGSPROTOKOLL
Bavaria Digital Solutions Gmbh  ·  Gmbh
GESELLSCHAFT
FIRMABavaria Digital Solutions GmbH
RECHTSFORMGmbH
SITZMuenchen
GESCHAEFTSANSCHRIFTMaximilianstrasse 18, 80539 Muenchen
GESCHAEFTSJAHRKalenderjahr (01.01. – 31.12.)
STAMMKAPITAL
STAMMKAPITAL25.000,00 EUR
ART DER EINLAGENBareinlage
EINZAHLUNGVollstaendige Einzahlung
Gesellschafter und Geschaeftsanteile
NameAnschriftGeburtsdatumEinlage (EUR)Anteil
Dr. Markus SchweigerLeopoldstrasse 42, 80802 Muenchen15.07.198215.000,00 EUR60 %
Carolin OstermannIsmaninger Strasse 8, 81675 Muenchen23.11.198510.000,00 EUR40 %
GESCHAEFTSFUEHRER
NAMEDr. Markus Schweiger
ANSCHRIFTLeopoldstrasse 42, 80802 Muenchen
GEBURTSDATUM15.07.1982
VERTRETUNGSREGELUNGEinzelvertretungsberechtigung
§ 181 BGBBefreit
BEURKUNDUNG
DATUM DER GRUENDUNG15. Mai 2026
ORT DER BEURKUNDUNGNotariat Dr. Schmidt, Maximilianstrasse 31, 80539 Muenchen
NOTAR/INDr. Friedrich Schmidt, Notar in Muenchen
NOTARIATMaximilianstrasse 31, 80539 Muenchen
URKUNDENNUMMERUR-Nr. 512/2026 Sch
Am 15. Mai 2026 wurde in Notariat Dr. Schmidt, Maximilianstrasse 31, 80539 Muenchen von Dr. Markus Schweiger, Carolin Ostermann die Errichtung der Bavaria Digital Solutions GmbH als GmbH gemaess § 1 GmbHG beschlossen. Dieses Protokoll dokumentiert die wesentlichen Gruendungsbeschluesse und dient als Grundlage fuer die nachfolgende notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 Abs. 1 GmbHG).
1.
ERRICHTUNG DER GESELLSCHAFT (§ 1 GMBHG)
Die Gesellschaft wird als GmbH im Sinne des § 1 GmbHG errichtet. Gesellschaften mit beschraenkter Haftung koennen nach diesem Gesetz zu jedem gesetzlich zulaessigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.
2.
FIRMA UND SITZ (§§ 3, 4 GMBHG)
Die Firma der Gesellschaft lautet: Bavaria Digital Solutions GmbH. Die Firma muss gemaess § 4 GmbHG die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschraenkter Haftung“ oder eine allgemein verstaendliche Abkuerzung dieser Bezeichnung enthalten. Der Sitz der Gesellschaft ist in Muenchen. Der Satzungssitz muss im Inland liegen (§ 4a GmbHG); die Geschaeftsanschrift ist gemaess § 8 Abs. 4 GmbHG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
3.
GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS (§ 3 ABS. 1 NR. 2 GMBHG)
Entwicklung, Vertrieb und Betrieb von Softwareloesungen im Bereich digitaler Geschaeftsprozesse; Beratung und Dienstleistungen in der Informationstechnologie; alle damit zusammenhaengenden Hilfsgeschaefte..

Der Unternehmensgegenstand muss so individualisiert werden, dass eine klare Abgrenzung gegenueber anderen Gesellschaften moeglich ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Eine zu allgemeine Fassung (z.B. reiner „Handel“) wird vom Registergericht beanstandet.
4.
STAMMKAPITAL (§§ 5, 7 GMBHG)
Das Stammkapital der Gesellschaft betraegt 25.000,00 EUR. Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH betraegt 25.000 EUR (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss auf einen vollen Euro lauten; der Nennbetrag jedes Geschaeftsanteils muss auf volle Euro lauten (§ 5 Abs. 2 GmbHG). Die Einlagen werden vollstaendig und unverzueglich auf das Gesellschaftskonto eingezahlt.
5.
STAMMEINLAGEN UND GESCHAEFTSANTEILE
Die Gesellschafter uebernehmen die vorstehend in der Tabelle „Gesellschafter und Geschaeftsanteile“ bezeichneten Geschaeftsanteile. Jeder Gesellschafter kann bei Errichtung mehrere Geschaeftsanteile uebernehmen (§ 5 Abs. 2 GmbHG).
6.
BESTELLUNG DES ERSTEN GESCHAEFTSFUEHRERS (§ 6 GMBHG)
Zum ersten Geschaeftsfuehrer wird bestellt: Dr. Markus Schweiger, geb. am 15.07.1982, wohnhaft Leopoldstrasse 42, 80802 Muenchen. Die Gesellschaft wird durch den Geschaeftsfuehrer gemaess § 6 GmbHG vertreten. Die Vertretungsregelung lautet: Einzelvertretungsberechtigung. Der Geschaeftsfuehrer ist von den Beschraenkungen des § 181 BGB befreit und darf Rechtsgeschaefte mit sich selbst und als Vertreter Dritter mit der Gesellschaft vornehmen. Voraussetzung fuer die Bestellung ist, dass keine Ausschlussgruende nach § 6 Abs. 2 GmbHG vorliegen (z.B. bestimmte Vorstrafen, Berufs- oder Gewerbeverbot).
7.
GESCHAEFTSJAHR
Das Geschaeftsjahr der Gesellschaft ist Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Das erste Geschaeftsjahr ist ein Rumpfgeschaeftsjahr und beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
8.
NOTARIELLE BEURKUNDUNG (§ 2 ABS. 1 GMBHG)
Der Gesellschaftsvertrag bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung und der Unterzeichnung durch saemtliche Gesellschafter (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Eine Vertretung bei der Beurkundung ist nur aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht zulaessig (§ 2 Abs. 2 GmbHG). Dieses Protokoll ersetzt nicht die notarielle Beurkundung.
9.
ANMELDUNG ZUM HANDELSREGISTER (§§ 7, 8 GMBHG)
Der Geschaeftsfuehrer wird angewiesen, die Gesellschaft unverzueglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Die Anmeldung muss in oeffentlich beglaubigter Form erfolgen und die in § 8 GmbHG bezeichneten Erklaerungen sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten (u.a. Gesellschafterliste, Versicherung zur Einzahlung der Einlagen, Versicherung nach § 6 Abs. 2 GmbHG). Das Registergericht prueft die ordnungsgemaesse Errichtung und Anmeldung (§ 9c GmbHG) und lehnt die Eintragung bei Maengeln ab.
10.
RECHTSLAGE VOR EINTRAGUNG (§ 11 GMBHG)
Vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister besteht gemaess § 11 Abs. 1 GmbHG eine Vorgesellschaft (GmbH i.G.). Wird im Namen der Gesellschaft vor Eintragung gehandelt, haften die Handelnden persoenlich und solidarisch (§ 11 Abs. 2 GmbHG — Handelndenhaftung). Die Vorgruendungsgesellschaft (Zeitraum vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags bis zur notariellen Beurkundung) ist eine GbR bzw. oHG — die Gruender haften hier unbeschraenkt und persoenlich. Mit Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person (§ 11 Abs. 1 GmbHG).
11.
GRUENDUNGSKOSTEN UND AUFWENDUNGEN
Die Gesellschaft traegt die mit ihrer Gruendung verbundenen Kosten (Notar-, Gerichts-, Beratungs- und Bekanntmachungskosten) bis zu einem Gesamtbetrag von 2.500,00 EUR. Eine Uebernahme der Gruendungskosten durch die Gesellschaft ist nur wirksam, wenn sie im Gesellschaftsvertrag ausdruecklich geregelt ist; andernfalls tragen die Gruender die Kosten persoenlich.
GESELLSCHAFTER/IN
Dr. Markus Schweiger
Datum: ____________________
GESELLSCHAFTER/IN
Carolin Ostermann
Datum: ____________________

Was ist ein Gruendungsprotokoll?

Ein Gruendungsprotokoll (auch Gruendungsurkunde oder Errichtungsurkunde) dokumentiert die Gruendung einer Gesellschaft — typischerweise einer GmbH, UG (haftungsbeschraenkt), GbR oder eines Vereins. Es ist ein wesentliches Dokument fuer die Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister und dient als Nachweis der ordnungsgemaessen Gruendung.

Bei der GmbH-Gruendung ist das Gruendungsprotokoll Bestandteil der notariellen Beurkundung (§ 2 GmbHG). Es enthaelt den Gesellschaftsvertrag (Satzung), die Bestellung des ersten Geschaeftsfuehrers und ggf. weitere Gruendungsbeschluesse. Bei der vereinfachten Gruendung (Musterprotokoll, § 2 Abs. 1a GmbHG) ist ein vereinfachtes Protokoll zulaessig.

Unsere Vorlage eignet sich als Vorbereitung fuer die notarielle Gruendung einer GmbH oder UG. Sie enthaelt alle Pflichtbestandteile und hilft Ihnen, vorbereitet zum Notartermin zu erscheinen.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser Gruendungsprotokoll deckt alle wesentlichen Bestandteile der Gesellschaftsgruendung ab.

Ort und Datum der Gruendung

Vollstaendige Angaben zum Gruendungsort, Datum und Notar (bei notarieller Beurkundung).

Gruender und Gesellschafter

Namentliche Auflistung aller Gruender mit persoenlichen Daten und Stammeinlagen.

Gesellschaftsvertrag/Satzung

Beschluss ueber die Errichtung der Gesellschaft und Annahme des Gesellschaftsvertrags.

Stammkapital und Einlagen

Festlegung des Stammkapitals und der Stammeinlagen jedes Gesellschafters.

Bestellung der Geschaeftsfuehrung

Bestellung des/der ersten Geschaeftsfuehrer(s) mit Vertretungsbefugnis.

Geschaeftsjahr

Festlegung des Geschaeftsjahres und des ersten Rumpfgeschaeftsjahres.

Gruendungskosten

Regelung, wer die Gruendungskosten (Notar, Handelsregister, Beratung) traegt.

Unterschriften und Beglaubigung

Unterschriften aller Gruender und notarielle Beglaubigung.

So erstellen Sie ein Gruendungsprotokoll

In fuenf Schritten zu Ihrem Gruendungsprotokoll.

  1. 1

    Rechtsform waehlen

    Entscheiden Sie sich fuer die Rechtsform Ihrer Gesellschaft — GmbH, UG, GbR oder Verein.

  2. 2

    Gruenderdaten eintragen

    Geben Sie die persoenlichen Daten aller Gruender ein — Name, Anschrift, Geburtsdatum.

  3. 3

    Gesellschaftsdetails festlegen

    Bestimmen Sie Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Geschaeftsjahr.

  4. 4

    Geschaeftsfuehrung bestellen

    Benennen Sie den/die ersten Geschaeftsfuehrer und die Art der Vertretungsbefugnis.

  5. 5

    Pruefen und zum Notar gehen

    Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie den Entwurf als Vorbereitung fuer den Notartermin herunter.

Rechtliche Hinweise

Die Gesellschaftsgruendung unterliegt strengen formellen Anforderungen.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Gruendung einer GmbH oder UG erfordert zwingend die notarielle Beurkundung.

Geprueft fuer deutsches Recht

Notarielle Beurkundung

Die Gruendung einer GmbH oder UG erfordert zwingend die notarielle Beurkundung (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Unsere Vorlage dient als Vorbereitung — das endgueltige Protokoll wird vom Notar erstellt. Bei der vereinfachten Gruendung (Musterprotokoll) genuegt ein standardisiertes Formular fuer bis zu drei Gesellschafter und einen Geschaeftsfuehrer.

Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG)

Fuer Gruendungen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschaeftsfuehrer kann das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden. Es vereinfacht den Gruendungsprozess und reduziert die Notarkosten. Allerdings sind die Gestaltungsmoeglichkeiten eingeschraenkt — bei komplexeren Strukturen ist ein individueller Gesellschaftsvertrag empfehlenswert.

Handelsregistereintragung

Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Zwischen Beurkundung und Eintragung besteht die Vorgesellschaft (GmbH i.G.), bei der die Gruender persoenlich haften. Die Anmeldung muss in oeffentlich beglaubigter Form erfolgen.

Kapitalaufbringung

Bei der Anmeldung zum Handelsregister muessen die Geschaeftsfuehrer versichern, dass die Einlagen ordnungsgemaess bewirkt sind. Bei der GmbH muessen mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein, bei der UG die volle Stammeinlage. Sachgruendungen erfordern einen Sachgruendungsbericht.

Haeufig gestellte Fragen

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