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Kostenloser Gesellschafterbeschluss Vorlage

Ein Gesellschafterbeschluss dokumentiert die Entscheidungen der Gesellschafter einer GmbH. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — rechtssicher nach GmbHG, sofort als PDF herunterladen.

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GESELLSCHAFTERBESCHLUSS
Techventure Muenchen Gmbh  ·  20. Maerz 2026  ·  Gewinnverwendung
GESELLSCHAFT
FIRMATechVenture Muenchen GmbH
SITZMuenchen
HANDELSREGISTERHRB 234567, Amtsgericht Muenchen
STAMMKAPITAL50.000,00 EUR
VERSAMMLUNG
VERFAHRENPraesenzversammlung (§ 48 Abs. 1 GmbHG)
DATUM20. Maerz 2026
BEGINN10:00 Uhr
ORTGeschaeftsraeume der Gesellschaft, Leopoldstrasse 10, 80802 Muenchen
VERSAMMLUNGSLEITUNGDr. Stefan Huber
PROTOKOLLFUEHRUNGMaria Lechner
VERTRETENES STAMMKAPITAL100 % (50.000 EUR)
EINBERUFUNGFristgerecht und formgerecht (§ 51 GmbHG)
Gesellschafter und Stimmrechte
NameGeschaeftsanteil (EUR)StimmenAnwesend / vertreten
Dr. Stefan Huber30.000,00 EUR30.000anwesend
Maria Lechner20.000,00 EUR20.000anwesend
Am 20. Maerz 2026, 10:00 Uhr, fand in Geschaeftsraeume der Gesellschaft, Leopoldstrasse 10, 80802 Muenchen eine Gesellschafterversammlung der TechVenture Muenchen GmbH statt. Die Versammlungsleitung uebernahm Dr. Stefan Huber; die Protokollfuehrung Maria Lechner.
1.
FORM UND EINBERUFUNG (§§ 48, 49, 51 GMBHG)
Der Beschluss wurde in einer Praesenzversammlung gemaess § 48 Abs. 1 GmbHG gefasst. Die Einberufung erfolgte durch die Geschaeftsfuehrung (§ 49 Abs. 1 GmbHG). Die Ladung erfolgte unter Einhaltung der Frist von zwei Wochen in Textform unter Bekanntgabe der vollstaendigen Tagesordnung (§ 51 GmbHG).
2.
BESCHLUSSFAEHIGKEIT UND STIMMRECHT (§ 47 GMBHG)
Die Beschlussfaehigkeit ist gegeben. Gemaess § 47 Abs. 2 GmbHG gewaehrt jeder Euro eines Geschaeftsanteils eine Stimme. Die Beschluesse werden — soweit Gesetz und Satzung nichts anderes bestimmen — mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (§ 47 Abs. 1 GmbHG). Auf die besonderen Mehrheitserfordernisse, insbesondere fuer Satzungsaenderungen (3/4-Mehrheit gemaess § 53 Abs. 2 GmbHG) und bestimmte Kapitalmassnahmen, wird hingewiesen. Stimmverbote nach § 47 Abs. 4 GmbHG (Entlastung, Befreiung von Verbindlichkeiten, Geschaefte oder Rechtsstreit mit der Gesellschaft) wurden beachtet. Vertreten war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ein Stammkapital von 100 % (50.000 EUR).
Tagesordnung
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 2. Verwendung des Bilanzgewinns 3. Entlastung der Geschaeftsfuehrung fuer das Geschaeftsjahr 2025 4. Verschiedenes
Gefasste Beschluesse mit Abstimmungsergebnis
TOPBeschlussgegenstandJaNeinEnthaltungErgebnis
TOP 1Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 wird in der von der Geschaeftsfuehrung vorgelegten Fassung festgestellt.50.00000Einstimmig angenommen
TOP 2Vom Bilanzgewinn i.H.v. 120.000 EUR werden 60.000 EUR an die Gesellschafter im Verhaeltnis ihrer Geschaeftsanteile ausgeschuettet; 60.000 EUR werden in die Gewinnruecklage eingestellt.50.00000Einstimmig angenommen
TOP 3Der Geschaeftsfuehrung wird fuer das Geschaeftsjahr 2025 Entlastung erteilt. Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG: Geschaeftsfuehrende Gesellschafter nehmen an der Abstimmung ueber ihre Entlastung nicht teil.20.000030.000Angenommen
Zusammenfassung Abstimmungsergebnis
Saemtliche Beschluesse wurden ordnungsgemaess gemaess § 47 GmbHG gefasst. Die Stimmverbote nach § 47 Abs. 4 GmbHG (Entlastung der Geschaeftsfuehrung) wurden beachtet.
3.
AUFGABENKATALOG DER GESELLSCHAFTER (§ 46 GMBHG)
Nach § 46 GmbHG unterliegen der Bestimmung der Gesellschafter insbesondere: (1) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses; (2) die Einforderung von Einzahlungen auf die Geschaeftsanteile; (3) die Rueckzahlung von Nachschuessen; (4) die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschaeftsanteilen; (5) die Bestellung, die Abberufung von Geschaeftsfuehrern und deren Entlastung; (6) die Massregeln zur Pruefung und Ueberwachung der Geschaeftsfuehrung; (7) die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmaechtigten zum gesamten Geschaeftsbetrieb; (8) die Geltendmachung von Ersatzanspruechen gegen Geschaeftsfuehrer oder Gesellschafter; (9) die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen gegen Geschaeftsfuehrer.
4.
ANFECHTBARKEIT UND NICHTIGKEIT VON BESCHLUESSEN
Beschluesse der Gesellschafterversammlung koennen im Falle von Einberufungs- oder Verfahrensmaengeln, Verstoessen gegen Gesetz oder Satzung oder bei Treupflichtverstoessen angefochten werden. Die Anfechtungsklage ist analog §§ 243 ff. AktG grundsaetzlich binnen einer Frist von einem Monat zu erheben, soweit die Satzung keine abweichende Regelung trifft. Schwerwiegende Maengel (z.B. fehlende notarielle Beurkundung bei Satzungsaenderung, Verstoss gegen gute Sitten) koennen zur Nichtigkeit gemaess § 241 AktG analog fuehren.
Anlagen
Anlage 1: Festgestellter Jahresabschluss 2025 Anlage 2: Gesellschafterliste (aktueller Stand)
Die Versammlung wurde um [Uhrzeit] Uhr geschlossen. Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und der Protokollfuehrung unterzeichnet; jedem Gesellschafter wird eine Ausfertigung zugeleitet.
VERSAMMLUNGSLEITUNG
Dr. Stefan Huber
Datum: ____________________
PROTOKOLLFUEHRUNG
Maria Lechner
Datum: ____________________

Was ist ein Gesellschafterbeschluss?

Ein Gesellschafterbeschluss ist eine formelle Entscheidung der Gesellschafterversammlung einer GmbH (oder einer anderen Kapitalgesellschaft). Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH und entscheidet ueber grundlegende Angelegenheiten gemaess § 46 GmbHG — etwa Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung, Bestellung und Abberufung von Geschaeftsfuehrern.

Beschluesse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (§ 47 GmbHG). Fuer bestimmte Beschluesse verlangt das Gesetz eine qualifizierte Mehrheit — z. B. 75 % fuer Satzungsaenderungen (§ 53 GmbHG). Die Gesellschafterversammlung muss ordnungsgemaess einberufen werden (§ 51 GmbHG).

Unsere Vorlage deckt die gaengigsten Beschlussarten ab: Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung, Entlastung der Geschaeftsfuehrung, Bestellung/Abberufung, Satzungsaenderungen und sonstige Beschluesse. Sie dokumentiert Einberufung, Anwesenheit, Abstimmung und Ergebnis.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser Gesellschafterbeschluss-Muster deckt alle formellen Anforderungen ab.

Gesellschaftsdaten

Firma, Sitz, Handelsregisternummer und Stammkapital der GmbH.

Einberufung

Dokumentation der ordnungsgemaessen Einberufung mit Frist, Form und Tagesordnung (§ 51 GmbHG).

Anwesenheitsliste

Verzeichnis der anwesenden oder vertretenen Gesellschafter mit Stimmanteilen.

Beschlussfaehigkeit

Feststellung der Beschlussfaehigkeit — Mindestteilnahme nach Satzung oder Gesetz.

Beschlussgegenstaende

Detaillierte Formulierung der einzelnen Beschluesse mit Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung).

Mehrheitserfordernisse

Dokumentation der erforderlichen und erreichten Mehrheiten fuer jeden Beschluss.

Versammlungsleitung

Benennung des Versammlungsleiters und des Protokollfuehrers.

Unterschriften

Unterschriften des Versammlungsleiters und ggf. aller Gesellschafter bei Umlaufbeschluss.

So erstellen Sie einen Gesellschafterbeschluss

In fuenf Schritten zu Ihrem formgerechten Gesellschafterbeschluss.

  1. 1

    GmbH-Daten eintragen

    Geben Sie die vollstaendigen Daten der GmbH ein — Firma, Handelsregisternummer, Sitz und Stammkapital.

  2. 2

    Gesellschafter erfassen

    Listen Sie alle Gesellschafter mit Namen, Geschaeftsanteilen und Stimmrechten auf.

  3. 3

    Beschlussgegenstaende festlegen

    Waehlen Sie die Beschlussarten aus (Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Entlastung, etc.) und formulieren Sie die Beschluesse.

  4. 4

    Abstimmung dokumentieren

    Erfassen Sie das Abstimmungsergebnis fuer jeden Beschluss — Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie das Protokoll in der Live-Vorschau und laden Sie es als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Gesellschafterbeschluesse muessen formelle Anforderungen erfuellen, um wirksam zu sein.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Einberufung (§ 51 GmbHG)

Die Gesellschafterversammlung muss mindestens eine Woche vor dem Termin durch eingeschriebenen Brief einberufen werden. Die Tagesordnung ist mitzuteilen. Verstoesse gegen Einberufungsvorschriften machen Beschluesse anfechtbar — es sei denn, alle Gesellschafter sind anwesend und verzichten auf die Formalien (Universalversammlung).

Stimmrecht und Stimmverbote

Das Stimmrecht richtet sich nach den Geschaeftsanteilen (§ 47 Abs. 2 GmbHG). Bei bestimmten Beschluessen besteht ein Stimmverbot — z. B. bei der Entlastung des eigenen Geschaeftsfuehrers (§ 47 Abs. 4 GmbHG) oder bei Insichgeschaeften. Verstoeße gegen Stimmverbote machen Beschluesse anfechtbar.

Notarielle Beurkundung

Bestimmte Beschluesse beduerfen der notariellen Beurkundung: Satzungsaenderungen (§ 53 Abs. 2 GmbHG), Kapitalerhoehungen und -herabsetzungen, Verschmelzungen und Umwandlungen. Ohne notarielle Form sind diese Beschluesse nichtig.

Anfechtung und Nichtigkeit

Fehlerhafte Beschluesse koennen angefochten oder nichtig sein. Anfechtbare Beschluesse sind wirksam, bis sie durch Klage beseitigt werden. Nichtige Beschluesse (z. B. fehlende Beurkundung) sind von Anfang an unwirksam. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats erhoben werden.

Haeufig gestellte Fragen

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