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Kostenloser Erbvertrag Vorlage

Ein Erbvertrag ist eine verbindliche erbrechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage als Entwurfsgrundlage — notarielle Beurkundung ist erforderlich.

Erbvertrag erstellen
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ERBVERTRAG
Gemaess §§ 2274 Ff. BGB  ·  Beurkundungspflicht (§ 2276 BGB)
WICHTIGER HINWEIS — Notarielle Beurkundung (§ 2276 BGB): Der Erbvertrag ist ein Vertrag unter Lebenden mit Verfuegungen auf den Todesfall. Er bedarf zwingend der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragsparteien. Andere Formen (Schriftform, eigenhaendig) fuehren zur Nichtigkeit (§ 125 BGB). Dieses Dokument dient ausschliesslich als Formulierungsvorlage und zur Vorbereitung des Notartermins.
VERTRAGSPARTEI 1 (ERBLASSER)
Heinrich Bergmann
Am Rheinufer 15, 50668 Koeln
VERTRAGSPARTEI 2 (ERBLASSER)
Elisabeth Bergmann, geb. Hofmann
Am Rheinufer 15, 50668 Koeln
Beurkundet am: 1. April 2025
Gegenseitiger Erbvertrag · Notarielle Form
VERTRAGSPARTEI 1 (ERBLASSER)
NAMEHeinrich Bergmann
ANSCHRIFTAm Rheinufer 15, 50668 Koeln
GEBURTSDATUM20. Maerz 1950
GEBURTSORTKoeln
VERTRAGSPARTEI 2 (ERBLASSER)
NAMEElisabeth Bergmann, geb. Hofmann
ANSCHRIFTAm Rheinufer 15, 50668 Koeln
GEBURTSDATUM8. Juli 1953
GEBURTSORTBonn
BEZIEHUNG / ROLLEEhegatten seit 12. Mai 1978
Zwischen Heinrich Bergmann, geboren am 20. Maerz 1950 in Koeln, wohnhaft Am Rheinufer 15, 50668 Koeln, und Elisabeth Bergmann, geb. Hofmann, geboren am 8. Juli 1953 in Bonn, wohnhaft Am Rheinufer 15, 50668 Koeln, wird nach ausfuehrlicher Belehrung durch den beurkundenden Notar ueber die Rechtsfolgen und ueber die Bindungswirkung (§ 2289 BGB) folgender Erbvertrag gemaess §§ 2274 ff. BGB geschlossen:
1.
FAMILIENVERHAELTNISSE
Aus den bisherigen Verbindungen der Vertragsparteien sind folgende Abkoemmlinge hervorgegangen:

1. Martin Bergmann, geb. 14. Juni 1982, wohnhaft Beethovenstrasse 22, 50674 Koeln 2. Katharina Schulte-Bergmann, geb. 27. Februar 1985, wohnhaft Bachstrasse 8, 50676 Koeln

Die Pflichtteilsansprueche dieser Abkoemmlinge gemaess §§ 2303 ff. BGB bleiben von diesem Vertrag ausdruecklich unberuehrt.
2.
VERTRAGSMAESSIGE VERFUEGUNGEN — ERBEINSETZUNG
Der Erblasser (Vertragspartei 1) und die Vertragspartei 2 setzen einander bzw. die nachgenannten Personen als Erben ein:

Die Vertragsparteien setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tode des Laengerlebenden erben die gemeinsamen Kinder Martin Bergmann (geb. 14.06.1982) und Katharina Schulte-Bergmann (geb. 27.02.1985) zu je 1/2.

Diese Erbeinsetzung erfolgt als vertragsmaessige Verfuegung im Sinne von §§ 2278, 2279 BGB. Sie ist bindend und kann nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages, durch einvernehmliche Aufhebung (§ 2290 BGB) oder durch gesetzlich zugelassene Anfechtung (§ 2281 BGB) beseitigt werden.
3.
VERMAECHTNISSE
Im Wege des Vermaechtnisses (§ 1939 BGB) wenden wir auf den Todesfall zu:

Die Sammlung antiker Moebel (Gutachten 2023, Wert ca. 85.000 EUR) wird als Vorausvermaechtnis dem Sohn Martin Bergmann zugewendet. Das Diamant-Collier (Sparkasse-Tresor Nr. 4421) wird der Tochter Katharina Schulte-Bergmann als Vorausvermaechtnis zugewendet.

Die Vermaechtnisse sind aus dem Nachlass des jeweiligen Erblassers zu erfuellen. Sie stellen ebenfalls vertragsmaessige Verfuegungen dar (§ 2278 BGB), soweit sie in diesem Vertrag ausdruecklich als solche gekennzeichnet sind.
4.
AUFLAGEN
Die Erben bzw. Vermaechtnisnehmer haben folgende Auflagen (§ 1940 BGB) zu erfuellen:

Die Erben haben die gemeinsame Grabstelle auf dem Melaten-Friedhof Koeln fuer die Dauer von dreissig (30) Jahren zu pflegen und jaehrlich eine Spende von 500 EUR an das Kinderhospiz Balthasar Olpe zu leisten.

Berechtigt zur Vollziehung sind die Miterben, ein Testamentsvollstrecker sowie die durch die Auflage begueterten Personen (§ 2194 BGB).
5.
EINSEITIGE VERFUEGUNGEN (§ 2299 BGB)
Die nachfolgenden Anordnungen werden als einseitige Verfuegungen im Sinne von § 2299 BGB getroffen. Sie koennen vom jeweiligen Erblasser jederzeit einseitig durch spaeteres Testament oder durch Widerruf vor dem Notar abgeaendert oder aufgehoben werden, ohne dass hierzu die Zustimmung der anderen Vertragspartei erforderlich ist.

Jeder Vertragsteil behaelt sich das Recht vor, einzelne Gegenstaende des persoenlichen Gebrauchs (Kleidung, Schmuck, persoenliche Erinnerungsstuecke) durch spaeteres einseitiges Testament abweichend von diesem Erbvertrag zu regeln.
6.
BINDUNGSWIRKUNG (§ 2289 BGB)
Die vorstehenden vertragsmaessigen Verfuegungen entfalten ab Beurkundung Bindungswirkung (§ 2289 BGB): Fruehere letztwillige Verfuegungen des Erblassers werden aufgehoben, soweit sie den vertragsmaessigen Verfuegungen dieses Vertrages widersprechen. Sie sind ferner gegen spaetere Verfuegungen geschuetzt: Eine spaetere letztwillige Verfuegung des Erblassers ist unwirksam, soweit sie die vertragsmaessigen Rechte des Bedachten beeintraechtigen wuerde.

Lebzeitverfuegungen bleiben gemaess § 2286 BGB grundsaetzlich frei. Der Erblasser kann zu Lebzeiten ueber sein Vermoegen wie bisher verfuegen; beeintraechtigende Schenkungen in der Absicht, den Bedachten zu schaedigen, koennen jedoch nach § 2287 BGB vom Bedachten nach Eintritt des Erbfalles zurueckgefordert werden.
7.
SCHUTZ VOR BEEINTRAECHTIGENDEN SCHENKUNGEN
Der Erblasser verpflichtet sich gegenueber dem Bedachten, keine Schenkungen vorzunehmen, die das kuenftige Erbe wesentlich schmaelern wuerden, soweit diese in Beeintraechtigungsabsicht im Sinne von § 2287 BGB erfolgen. Ueblichen Gelegenheitsgeschenken und Anstandsschenkungen steht diese Verpflichtung nicht entgegen. Im Uebrigen verbleibt es bei der Regelung des § 2287 BGB: Nach dem Erbfall kann der Bedachte die Herausgabe zweckwidrig geschenkter Vermoegensgegenstaende vom Beschenkten nach den Vorschriften ueber die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verlangen.
8.
RUECKTRITTSRECHT
Der Erblasser behaelt sich gemaess § 2293 BGB das Recht vor, von diesem Erbvertrag zurueckzutreten.

Ruecktrittsgruende:
Ein Ruecktritt ist insbesondere zulaessig, wenn ein Vertragsteil vom anderen grob beleidigt oder koerperlich misshandelt wird oder wenn der Bedachte eine Straftat gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehoerige begeht.

Der Ruecktritt ist gegenueber der anderen Vertragspartei durch notarielle Erklaerung zu bewirken (§ 2296 BGB); bei Vorbehalt kann er auch durch eigenes (notarielles) Testament ausgeuebt werden (§ 2297 BGB). Die gesetzlichen Ruecktrittsgruende der §§ 2294, 2295 BGB bleiben unberuehrt.
9.
ANFECHTUNG (§ 2281 BGB)
Die Parteien sind sich bewusst, dass die Anfechtung dieses Erbvertrages nur unter den engen Voraussetzungen des undsect; 2281 BGB (Irrtum, Drohung, Uebergehung eines Pflichtteilsberechtigten) moeglich ist.

Gesetzlicher Rahmen: Der Erblasser kann seine vertragsmaessigen Verfuegungen nur unter den Voraussetzungen des § 2281 BGB anfechten (Irrtum, widerrechtliche Drohung, Uebergehung eines erst spaeter hinzugekommenen Pflichtteilsberechtigten). Die Anfechtung erfolgt durch notariell beurkundete Erklaerung gegenueber dem Nachlassgericht innerhalb der Jahresfrist des § 2283 BGB.
10.
AUFHEBUNG DES ERBVERTRAGES
Die Vertragsparteien vereinbaren fuer die Aufhebung dieses Erbvertrages Folgendes:

Die Parteien koennen diesen Erbvertrag jederzeit einvernehmlich durch notariell beurkundeten Aufhebungsvertrag (undsect; 2290 BGB) aufheben.

Gesetzlich: Gemaess § 2290 BGB kann der Erbvertrag nur durch einen neuen notariellen Aufhebungsvertrag aufgehoben werden, den die urspruenglichen Vertragsparteien persoenlich schliessen. Fuer Ehegatten gilt die Sonderregelung des § 2292 BGB (Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament).
11.
ERBSCHAFTSSTEUERLICHE HINWEISE
Die Vertragsparteien sind sich der erbschaftssteuerlichen Folgen dieses Erbvertrages bewusst. Die persoenlichen Freibetraege gemaess § 16 ErbStG betragen: Ehegatte/Lebenspartner 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR, Eltern bei Erwerb von Todes wegen 100.000 EUR, uebrige Personen 20.000 EUR. Die Steuerklassen und Steuersaetze ergeben sich aus §§ 15, 19 ErbStG. Gestaltungen zu Lebzeiten (Schenkungen unter Nutzung der 10-Jahres-Freibetraege gemaess § 14 ErbStG) bleiben moeglich, soweit sie nicht nach § 2287 BGB beeintraechtigend sind. Eine steuerliche Beratung wird empfohlen.
12.
TESTAMENTS-ERSETZUNGSWIRKUNG
Dieser Erbvertrag hebt gemaess § 2289 Abs. 1 BGB saemtliche frueheren letztwilligen Verfuegungen des Erblassers insoweit auf, als sie den vertragsmaessigen Verfuegungen dieses Vertrages widersprechen. Nicht widersprechende Anordnungen frueherer Testamente bleiben bestehen. Spaetere Testamente des Erblassers sind unwirksam, soweit sie die vertragsmaessigen Rechte der im Erbvertrag eingesetzten Personen beeintraechtigen (§ 2289 Abs. 1 S. 2 BGB).
13.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Pflichtteil: Die Pflichtteilsansprueche pflichtteilsberechtigter Personen (Abkoemmlinge, Ehegatte/Lebenspartner, Eltern — §§ 2303 ff. BGB) bleiben von diesem Vertrag unberuehrt. Aenderungen: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der notariellen Beurkundung (§ 2290 BGB). Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt. Anwendbares Recht: Dieser Vertrag und seine Wirkungen unterliegen ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Notarielle Aufbewahrung: Dieser Erbvertrag wird in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichts (Nachlassgericht) genommen (§§ 34, 34a BeurkG).
Ort, Datum der Beurkundung: Koeln, den 1. April 2025

Die Vertragsparteien bestaetigen durch ihre Unterschrift die vorstehende notarielle Beurkundung sowie die ausfuehrliche Belehrung durch den Notar.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
VERTRAGSPARTEI 1 (ERBLASSER)
Heinrich Bergmann
Datum: ____________________
VERTRAGSPARTEI 2 (ERBLASSER)
Elisabeth Bergmann, geb. Hofmann
Datum: ____________________

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist ein Vertrag, durch den der Erblasser letztwillige Verfuegungen trifft, die im Gegensatz zum Testament bindend sind (§§ 2274 ff. BGB). Er muss notariell beurkundet werden und kann von Ehegatten, Lebenspartnern, aber auch von nicht verwandten Personen geschlossen werden — im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament.

Der Erbvertrag bindet den Erblasser an seine Verfuegungen — er kann vertragsgemaesse Verfuegungen grundsaetzlich nicht einseitig widerrufen oder aendern (§ 2289 BGB). Diese Bindungswirkung ist der wesentliche Vorteil gegenueber dem Testament: Der Vertragspartner erhaelt Sicherheit, dass die Verfuegung bestehen bleibt.

Typische Anwendungsfaelle: Absicherung des Lebenspartners bei unverheirateten Paaren (die kein gemeinschaftliches Testament errichten koennen), Unternehmensnachfolge mit Gegenleistungspflichten, Pflegevereinbarungen („Pflege gegen Erbe") und internationale Erbfaelle. Der Erbvertrag kann auch einseitige Verfuegungen enthalten, die nicht vertragsmaessig und daher frei widerruflich sind.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Erbvertrag-Vorlage dient als Entwurfsgrundlage fuer die notarielle Beurkundung.

Vertragsparteien

Vollstaendige Personalien aller Vertragsparteien mit Staatsangehoerigkeit und Familienstand.

Erbeinsetzung

Vertragsgemaesse Einsetzung des Vertragserben mit Erbquote oder als Alleinerbe.

Vermaechtnis

Optionale Zuwendung bestimmter Gegenstaende oder Geldbetraege als vertragsgemaesses Vermaechtnis.

Auflage

Optionale Auflagen fuer den Erben — z. B. Grabpflege, Versorgung von Angehoerigen.

Gegenleistung

Vereinbarung ueber Gegenleistungen des Vertragserben — z. B. Pflege, Unterhaltszahlungen, Unternehmensfuehrung.

Ruecktrittsvorbehalt

Optionaler Ruecktrittsrecht des Erblassers bei bestimmten Voraussetzungen (§ 2293 BGB).

Aenderungsklausel

Regelung, unter welchen Umstaenden der Vertrag einvernehmlich geaendert werden kann.

Pflichtteilsverzicht

Optionaler Pflichtteilsverzicht des Vertragspartners mit oder ohne Abfindung.

So erstellen Sie einen Erbvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem Erbvertrag-Entwurf.

  1. 1

    Parteien eingeben

    Tragen Sie die Personalien aller Vertragsparteien ein.

  2. 2

    Erbrechtliche Verfuegungen treffen

    Legen Sie Erbeinsetzung, Vermaechtnis und Auflagen fest.

  3. 3

    Gegenleistungen vereinbaren

    Definieren Sie optionale Gegenleistungspflichten des Vertragserben.

  4. 4

    Schutzklauseln konfigurieren

    Waehlen Sie Ruecktrittsvorbehalte und Aenderungsklauseln.

  5. 5

    Entwurf pruefen und herunterladen

    Laden Sie den Entwurf als PDF herunter und bringen Sie ihn zum Notar.

Rechtliche Hinweise

Ein Erbvertrag unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen.

Diese Vorlage dient als Entwurfsgrundlage. Ein Erbvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien (§ 2276 BGB).

Geprueft fuer deutsches Recht

Notarielle Beurkundung (§ 2276 BGB)

Der Erbvertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung ist der Vertrag nichtig. Der Erblasser muss persoenlich erscheinen — eine Vertretung ist nicht moeglich. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Bindungswirkung (§ 2289 BGB)

Vertragsgemaesse Verfuegungen koennen vom Erblasser nicht einseitig durch Testament widerrufen werden. Spaetere letztwillige Verfuegungen, die das Recht des Vertragserben beeintraechtigen, sind unwirksam. Der Erblasser kann aber zu Lebzeiten frei ueber sein Vermoegen verfuegen — er darf es verbrauchen, verschenken (mit Einschraenkungen) oder ausgeben.

Ruecktritt (§§ 2293-2295 BGB)

Der Erblasser kann vom Erbvertrag zuruecktreten, wenn ein vertraglich vorbehaltener Ruecktrittsgrund vorliegt (§ 2293 BGB), der Vertragserbe sich einer Verfehlung schuldig macht (§ 2294 BGB) oder wenn die Gegenleistung aufgehoben wird (§ 2295 BGB). Der Ruecktritt bedarf der notariellen Beurkundung.

Anfechtung (§ 2281 BGB)

Der Erbvertrag kann wegen Irrtums, arglistiger Taeuschung oder Drohung angefochten werden. Zusaetzlich ist eine Anfechtung wegen Uebergehung eines Pflichtteilsberechtigten moeglich, der erst nach Vertragsschluss geboren wurde. Die Anfechtung erfolgt gegenueber dem Nachlassgericht.

Haeufig gestellte Fragen

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