Kostenlose Erbausschlagung Vorlage
Eine Erbausschlagung ermoeglicht es, ein ueberschuldetes Erbe fristgerecht abzulehnen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach § 1944 BGB — sofort als PDF herunterladen.
in dem vorbezeichneten Nachlassverfahren gebe ich hiermit form- und fristgerecht folgende Erklaerung zu Protokoll bzw. zur Aufnahme in die Akten des Nachlassgerichts ab. Die Erklaerung erfolgt zur Wahrung meiner Rechte gemaess § 1945 BGB. Ich bitte ausdruecklich um Aufnahme dieser Erklaerung in oeffentlich beglaubigter Form (zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder alternativ durch den nachstehend benannten Notar).
| NAME | Markus Johannes Schreiber |
| GEBURTSDATUM | 14. Juni 1985 |
| GEBURTSORT | Muenchen |
| ANSCHRIFT | Blumenstrasse 20, 80331 Muenchen |
| FAMILIENSTAND | Verheiratet |
| VERHAELTNIS ZUM ERBLASSER | Sohn |
| NAME | Karl Heinrich Schreiber |
| GEBURTSDATUM | 3. Maerz 1948 |
| STERBEDATUM | 2. Januar 2025 |
| LETZTER WOHNSITZ | Ludwigstrasse 10, 80539 Muenchen |
| GRUNDLAGE DER BERUFUNG | Gesetzliche und gewillkuerte (testamentarische) Erbfolge |
Ich, Markus Johannes Schreiber, geboren am 14. Juni 1985, wohnhaft in Blumenstrasse 20, 80331 Muenchen, erklaere hiermit ausdruecklich und unwiderruflich, dass ich die mir angefallene Erbschaft nach dem/der vorgenannten Verstorbenen aus jedem Berufungsgrund (sowohl aus gesetzlicher als auch aus gewillkuerter Erbfolge, § 1948 BGB) gemaess §§ 1942 ff. BGB ausschlage. Die Ausschlagung erfolgt ohne Bedingung und ohne Zeitbestimmung (§ 1947 BGB). Die Ausschlagung umfasst ausdruecklich auch jeden weiteren Anfall, der mir aus diesem Erbfall zufallen koennte (Ersatzerbschaft, Anwachsung, Nacherbschaft, Vermaechtnis als Erbe i.S.d. § 2150 BGB soweit gegeben).
Vom Anfall der Erbschaft habe ich am 8. Januar 2025 durch Schreiben des Nachlassgerichts vom 7. Januar 2025 und Ruecksprache mit der Nachlassverwaltung Kenntnis erlangt. Die gesetzliche Ausschlagungsfrist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und dem Grund der Berufung ist damit zum Zeitpunkt dieser Erklaerung noch nicht abgelaufen. Die Frist verlaengert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhaelt (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Kategorie: Ueberschuldung des Nachlasses
Naehere Erlaeuterung:
Nach vorlaeufiger Sichtung des Nachlasses uebersteigen die Verbindlichkeiten (Kontokorrentkredit der Sparkasse Muenchen, offene Steuerforderungen des Finanzamts Muenchen III sowie weitere unklare Verbindlichkeiten gegenueber Dritten) das Aktivvermoegen (Bankguthaben, Hausrat) erheblich. Der Nachlass ist nach eigener Einschaetzung deutlich ueberschuldet. Eine genaue Bezifferung ist innerhalb der Sechswochenfrist nicht moeglich.
Mit wirksamer Ausschlagung gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt; die Erbschaft faellt rueckwirkend auf den Zeitpunkt des Erbfalls demjenigen an, der berufen waere, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt haette (§ 1953 Abs. 1 und 2 BGB). Die Erbenhaftung fuer Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB) entfaellt ab diesem Zeitpunkt. Auch die Erbschaftsteuerpflicht entsteht nicht (§ 3 ErbStG). Das Ausschlagungsrecht der Erbeserben bleibt nach § 1958 BGB unberuehrt.
Ich bin mir bewusst, dass mit der Ausschlagung in der Regel auch das Pflichtteilsrecht erlischt. Eine Ausnahme besteht nur im Fall des § 2306 BGB (Ausschlagung eines belasteten Erbteils bei gleichzeitiger Pflichtteilsforderung). Soweit einschlaegig, behalte ich mir die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2303 ff. BGB ausdruecklich vor.
Die Ausschlagung ist grundsaetzlich unwiderruflich. Eine Anfechtung der Ausschlagung ist nur nach §§ 1954 bis 1957 BGB moeglich — insbesondere wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Taeuschung — und muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklaert werden (§ 1954 BGB). Mir ist ferner bekannt, dass eine Annahme der Erbschaft nach Ablauf der Ausschlagungsfrist automatisch eintritt (§ 1943 BGB) und dass die Ausschlagung gegenueber dem Nachlassgericht zu erklaeren ist (§ 1945 BGB).
Alternativ zur Ausschlagung haetten die Instrumente der Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB) oder der Nachlassinsolvenz sowie — bei duerftigem Nachlass — die Duerftigkeitseinrede nach § 1990 BGB zur Verfuegung gestanden. Nach Pruefung der Sachlage habe ich mich bewusst fuer die Ausschlagung entschieden.
Dieses Schreiben erfolgt vorab zur Aktenvorlage. Die eigentliche Ausschlagungserklaerung wird — wie gesetzlich vorgeschrieben — zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in oeffentlich beglaubigter Form durch einen Notar abgegeben. Die anfallende Gerichtsgebuehr (Nr. 12210 KV GNotKG, derzeit 30,00 EUR) bzw. notarielle Beglaubigungsgebuehr wird von mir getragen.
Was ist eine Erbausschlagung?
Eine Erbausschlagung ist die Erklaerung eines Erben, die Erbschaft nicht anzunehmen. Sie muss innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls gegenueber dem Nachlassgericht erklaert werden (§ 1944 BGB). Die Frist betraegt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielt.
Die Ausschlagung bedarf der oeffentlich beglaubigten Form — sie muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklaert oder in oeffentlich beglaubigter Form (notarielle Beglaubigung) eingereicht werden (§ 1945 BGB). Eine einfache schriftliche Erklaerung oder E-Mail genuegt nicht und ist unwirksam.
Die Ausschlagung ist sinnvoll bei ueberschuldetem Nachlass, unerwuenschten Verpflichtungen (z. B. sanierungsbeduerftige Immobilien) oder wenn der Erbe den Nachlass zugunsten eines anderen Erben ausschlagen moechte. Mit der Ausschlagung geht die Erbschaft auf den naechsten Erben ueber — als waere der Ausschlagende nie Erbe gewesen.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Vorlage fuer die Erbausschlagung enthaelt alle erforderlichen Angaben.
Personalien des Erben
Vollstaendige Angaben zur ausschlagenden Person — Name, Geburtsdatum, Anschrift.
Angaben zum Erblasser
Name, Geburtsdatum, Sterbedatum und letzter Wohnsitz des Verstorbenen.
Nachlassgericht
Zustaendiges Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers).
Erbberufung
Angabe der Grundlage der Erbberufung — gesetzliche Erbfolge oder Testament/Erbvertrag.
Ausschlagungserklaerung
Eindeutige Erklaerung der Ausschlagung der Erbschaft — Erbschaft nach gesetzlicher und/oder testamentarischer Erbfolge.
Ausschlagung fuer Minderjaehrige
Bei minderjährigen Erben: Erklaerung durch die Sorgeberechtigten mit familiengerichtlicher Genehmigung.
Fristwahrung
Hinweis auf die 6-Wochen-Frist und Berechnung des Fristbeginns.
Beglaubigungshinweis
Hinweis auf die erforderliche oeffentliche Beglaubigung oder Erklaerung zur Niederschrift des Nachlassgerichts.
So erstellen Sie eine Erbausschlagung
In fuenf Schritten zu Ihrer rechtskonformen Erbausschlagung.
- 1
Personalien eingeben
Tragen Sie Ihre Daten und die des Erblassers ein.
- 2
Erbberufung angeben
Geben Sie an, ob Sie gesetzlicher oder testamentarischer Erbe sind.
- 3
Ausschlagung formulieren
Die Vorlage erstellt eine eindeutige Ausschlagungserklaerung fuer alle Erbberufungsgruende.
- 4
Frist pruefen
Pruefen Sie, ob die 6-Wochen-Frist noch laeuft. Die Vorlage hilft bei der Berechnung.
- 5
Pruefen und herunterladen
Laden Sie die Erklaerung als PDF herunter und lassen Sie Ihre Unterschrift notariell beglaubigen oder erklaeren Sie zur Niederschrift des Nachlassgerichts.
Rechtliche Hinweise
Bei der Erbausschlagung sind strenge Fristen und Formvorschriften zu beachten.
Diese Vorlage dient als Formulierungshilfe. Die Erbausschlagung bedarf der oeffentlich beglaubigten Form (§ 1945 BGB). Lassen Sie die Unterschrift notariell beglaubigen.
Geprueft fuer deutsches Recht
Frist (§ 1944 BGB)
Die Ausschlagungsfrist betraegt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Erbberufung. Bei Auslandsbezug 6 Monate. Die Frist ist eine Ausschlussfrist — nach Ablauf gilt die Erbschaft als angenommen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur bei unverschuldeter Fristversaeumnis moeglich (§ 1956 BGB).
Form (§ 1945 BGB)
Die Ausschlagung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklaert oder in oeffentlich beglaubigter Form (notarielle Beglaubigung der Unterschrift) eingereicht werden. Eine einfache schriftliche Erklaerung ist unwirksam. Kosten: ca. 30 Euro (Nachlassgericht) oder 20-50 Euro (Notar).
Wirkung der Ausschlagung (§ 1953 BGB)
Durch die Ausschlagung gilt der Anfall der Erbschaft als nicht erfolgt. Die Erbschaft geht auf den naechsten Berufenen ueber. Die Ausschlagung wirkt zurueck auf den Zeitpunkt des Erbfalls. Der Ausschlagende verliert auch seinen Pflichtteilsanspruch.
Minderjaehrige Erben
Fuer minderjaehrige Erben muessen die Sorgeberechtigten die Ausschlagung erklaeren. Sie benoetigen dafuer die Genehmigung des Familiengerichts (§ 1643 BGB). Der Genehmigungsantrag hemmt die Frist nicht — stellen Sie den Antrag sofort nach Kenntnis des Erbfalls.
Haeufig gestellte Fragen
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