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Kostenloser Ehrenamtsvertrag Vorlage

Ein Ehrenamtsvertrag regelt die freiwillige Taetigkeit in Vereinen und gemeinnuetzigen Organisationen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — rechtssicher und praxiserprobt, sofort als PDF herunterladen.

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EHRENAMTSVERTRAG
Vereinbarung Ueber Eine Ehrenamtliche Taetigkeit  ·  Bayern
ORGANISATION
Tafel Nuernberg e.V.
Allersberger Strasse 130, 90461 Nuernberg
Durch: Karin Engel, 1. Vorsitzende
EHRENAMTLICHE/R
Friedrich Weber
Karolinenstrasse 20, 90402 Nuernberg
Inkrafttreten: 1. Mai 2025
Soziale Hilfe und Betreuung
Zwischen Tafel Nuernberg e.V. („Organisation“, eingetragener und gemeinnuetziger Verein (e.V.)) und Friedrich Weber („Ehrenamtliche/r“) wird die folgende Vereinbarung ueber eine ehrenamtliche Taetigkeit geschlossen. Die Parteien stellen ausdruecklich klar, dass durch diese Vereinbarung weder ein Arbeitsverhaeltnis noch ein sonstiges Dienst- oder Werkvertragsverhaeltnis begruendet wird — die Zusammenarbeit ist rechtlich als Auftrag im Sinne der §§ 662 ff. BGB einzuordnen.
1.
KEIN ARBEITSVERHAELTNIS — RECHTLICHE EINORDNUNG
Die Parteien sind sich einig, dass die Taetigkeit der/des Ehrenamtlichen ausschliesslich unentgeltlich und aus ideellen Motiven erfolgt. Es handelt sich ausdruecklich nicht um ein Arbeitsverhaeltnis im Sinne der §§ 611, 611a BGB und auch nicht um einen Dienst- oder Werkvertrag. Der rechtliche Rahmen richtet sich nach den Vorschriften ueber den Auftrag (§§ 662 ff. BGB). Die/der Ehrenamtliche unterliegt keinem arbeitsvertraglichen Weisungsrecht; bestehen bleibt jedoch die organisatorische Einbindung in die Strukturen der Organisation im notwendigen Umfang. Ein Anspruch auf Entgelt, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder sonstige arbeitsrechtliche Leistungen besteht nicht.
2.
GEGENSTAND DER EHRENAMTLICHEN TAETIGKEIT
Taetigkeitsbereich: Soziale Hilfe und Betreuung
Beschreibung: Unterstuetzung bei der Lebensmittelausgabe an beduerftige Personen, Sortierung und Pruefung gespendeter Ware, Fahrten mit dem Vereinsfahrzeug zu Lebensmittelspendern, gelegentliche Mitarbeit bei Veranstaltungen
Ort der Taetigkeit: Ausgabestelle Allersberger Strasse 130, 90461 Nuernberg

Die konkrete Ausgestaltung der Taetigkeit erfolgt in Abstimmung mit der Organisation unter Beruecksichtigung der Faehigkeiten, Interessen und zeitlichen Moeglichkeiten der/des Ehrenamtlichen.
3.
ZEITLICHER UMFANG
Der voraussichtliche zeitliche Umfang betraegt Ca. 8 Stunden pro Woche (dienstags und donnerstags, 14:00–18:00 Uhr). Die zeitliche Lage wird einvernehmlich vereinbart. Hinweis: Bei einem regelmaessigen Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche oder bei weisungsgebundener, eingegliederter Taetigkeit kann eine sozialversicherungsrechtliche Neubewertung als Arbeitsverhaeltnis drohen — in einem solchen Fall werden die Parteien die Regelung unverzueglich anpassen.
4.
DAUER DER VEREINBARUNG
Die Vereinbarung beginnt am 1. Mai 2025 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gruenden beendet werden (§ 671 BGB). Eine Kuendigung zur Unzeit ist im Rahmen von Treu und Glauben zu vermeiden; eine angemessene Frist fuer die Uebergabe laufender Aufgaben ist einzuhalten.
5.
UNENTGELTLICHKEIT UND AUFWANDSENTSCHAEDIGUNG
Die ehrenamtliche Taetigkeit erfolgt grundsaetzlich unentgeltlich. Die/der Ehrenamtliche erhaelt eine Ehrenamtspauschale gemaess § 3 Nr. 26a EStG in Hoehe von 30 EUR monatlich (360 EUR jaehrlich). Die Pauschale ist bis zu einem Jahresbetrag von 840 EUR (Stand 2024) steuer- und sozialversicherungsfrei. Die/der Ehrenamtliche versichert, dass sie/er die Pauschale nicht bereits anderweitig ausgeschoepft hat. Eine Aufwandsentschaedigung stellt kein Arbeitsentgelt dar und begruendet kein Arbeitsverhaeltnis.
6.
AUSLAGENERSATZ
Notwendige Auslagen, die der/dem Ehrenamtlichen in Ausuebung der Taetigkeit entstehen, werden von der Organisation auf Nachweis erstattet (§ 670 BGB). Hierzu zaehlen insbesondere Fahrtkosten (bei Nutzung des eigenen Pkw gemaess steuerlicher Pauschale), Materialkosten, Telefon- und Portokosten sowie Teilnahmegebuehren an erforderlichen Fortbildungen. Die Erstattung setzt eine vorherige Abstimmung mit der Organisation sowie die Vorlage von Belegen voraus.
7.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die/der Ehrenamtliche ist waehrend der Ausuebung der Taetigkeit ueber folgende Versicherungen abgesichert:
Gesetzliche Unfallversicherung ueber die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse gemaess § 2 SGB VII (beitragsfreier Versicherungsschutz fuer Ehrenamtler in bestimmten Bereichen)
Private Unfallversicherung der Organisation — Absicherung ueber den Umfang der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus
Haftpflichtversicherung der Organisation fuer Schaeden, die der/die Ehrenamtliche Dritten im Rahmen der Taetigkeit zufuegt

Einzelheiten: Versicherungsschutz besteht ueber die kommunale Sammelhaftpflichtversicherung der Stadt Nuernberg sowie die Sammelunfallversicherung des Landes Bayern fuer ehrenamtlich Taetige.
8.
HAFTUNG UND HAFTUNGSPRIVILEGIERUNG
Fuer Schaeden, die die/der Ehrenamtliche der Organisation oder Dritten im Rahmen ihrer/seiner Taetigkeit zufuegt, haftet sie/er — in Anlehnung an den Rechtsgedanken von § 31a und § 31b BGB sowie nach den Grundsaetzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs — nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. Bei leichter Fahrlaessigkeit wird die/der Ehrenamtliche von Anspruechen der Organisation und Dritter freigestellt. Die Haftung bei Vorsatz und arglistiger Taeuschung bleibt unberuehrt (§ 276 Abs. 3 BGB).
9.
DATENSCHUTZ UND VERSCHWIEGENHEIT
Die/der Ehrenamtliche verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, zu denen sie/er im Rahmen der Taetigkeit Zugang erhaelt, vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zu den Zwecken der Organisation zu verwenden. Die Pflicht richtet sich nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine gesonderte Verpflichtung auf die Vertraulichkeit gemaess Art. 28 Abs. 3 DSGVO und Art. 29 DSGVO wird ggf. schriftlich erteilt. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch ueber das Ende der Taetigkeit hinaus.
10.
NUTZUNG VON MATERIAL UND EINRICHTUNGEN
Die Organisation stellt der/dem Ehrenamtlichen fuer die Ausuebung der Taetigkeit folgende Einrichtungen und Materialien zur Verfuegung: Vereinsfahrzeug (VW Transporter), Warenlager, Buero mit Arbeitsplatz, Arbeitskleidung und Schutzhandschuhe. Die Nutzung erfolgt ausschliesslich fuer die vereinbarte Taetigkeit und unter Beachtung der einschlaegigen Sicherheitsvorschriften. Bei Beendigung der Taetigkeit sind alle ueberlassenen Gegenstaende unverzueglich und im ordnungsgemaessen Zustand zurueckzugeben.
11.
FORTBILDUNG
Die Organisation unterstuetzt die/den Ehrenamtliche/n bei notwendigen Fortbildungen, die fuer die Ausuebung der Taetigkeit erforderlich oder foerderlich sind. Teilnahmegebuehren werden im Rahmen des Haushalts der Organisation und nach vorheriger Zustimmung uebernommen. Die Teilnahme an Fortbildungen begruendet keine arbeitsvertragliche Fortbildungspflicht und keinen entsprechenden Rueckforderungsanspruch.
12.
ANERKENNUNG UND BESCHEINIGUNG
Nach Beendigung der Taetigkeit erhaelt die/der Ehrenamtliche auf Wunsch eine Ehrenamtsbescheinigung (Nachweis ueber Art, Dauer und Umfang der Taetigkeit). Diese Bescheinigung kann auch zu Zwecken der Anerkennung bei Arbeitgebern, Bildungseinrichtungen oder Behoerden verwendet werden. Auf Verlangen stellt die Organisation ferner eine qualifizierte Taetigkeitsbeschreibung aus.
13.
KEIN ANSPRUCH AUF ENTGELT ODER SOZIALLEISTUNGEN
Die/der Ehrenamtliche hat keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder sonstige Lohnleistungen. Ebenso bestehen keine Ansprueche auf bezahlten Erholungsurlaub oder auf Sozialversicherungsleistungen aus einem Beschaeftigungsverhaeltnis. Steuerliche und sozialrechtliche Pflichten traegt die/der Ehrenamtliche selbst, soweit Leistungen die gesetzlich steuerfreien Pauschalen (§ 3 Nr. 26/26a EStG) uebersteigen.
14.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieser Vereinbarung beduerfen der Schriftform. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand: Fuer Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der Organisation als Gerichtsstand vereinbart, soweit zulaessig. Ausfertigung: Diese Vereinbarung wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
ORGANISATION
Karin Engel
1. Vorsitzende
Tafel Nuernberg e.V.
Datum: ____________________
EHRENAMTLICHE/R
Friedrich Weber
Datum: ____________________

Was ist ein Ehrenamtsvertrag?

Ein Ehrenamtsvertrag (auch Ehrenamtliche Vereinbarung) regelt die Rahmenbedingungen einer freiwilligen, unentgeltlichen Taetigkeit fuer einen Verein, eine Stiftung oder eine andere gemeinnuetzige Organisation. Er ist kein Arbeitsvertrag — der Ehrenamtliche ist nicht arbeitnehmeraehnlich eingebunden und handelt aus freiem Willen.

Rechtlich handelt es sich um einen Auftrag (§§ 662 ff. BGB) oder einen Geschaeftsbesorgungsvertrag. Der Ehrenamtliche hat Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) und ist durch den Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG, bis 840 Euro jaehrlich) oder die Uebungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG, bis 3.000 Euro jaehrlich) steuerlich beguenstigt.

Unsere Vorlage klaert die Abgrenzung zum Arbeitsverhaeltnis, regelt Aufwandsentschaedigung, Versicherungsschutz, Haftung und Vertraulichkeit. Sie eignet sich fuer Vereine, Stiftungen, kirchliche Einrichtungen und andere gemeinnuetzige Organisationen.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser Ehrenamtsvertrag deckt alle wesentlichen Aspekte der ehrenamtlichen Taetigkeit ab.

Vertragsparteien

Angaben zum Verein/Organisation und zum ehrenamtlich Taetigen — Name, Anschrift, Funktion.

Taetigkeitsbeschreibung

Beschreibung der ehrenamtlichen Aufgaben, Einsatzbereich und erwarteter Zeitaufwand.

Freiwilligkeit und Weisungsfreiheit

Klarstellung, dass die Taetigkeit freiwillig und ohne Weisungsgebundenheit erfolgt — Abgrenzung zum Arbeitsverhaeltnis.

Aufwandsentschaedigung

Regelung zur Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) oder Uebungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) und Aufwendungsersatz.

Versicherungsschutz

Information ueber Unfallversicherung (gesetzlich ueber die Berufsgenossenschaft oder Kommunalversicherung) und optionale Haftpflichtversicherung.

Haftungsbeschraenkung

Haftungsprivileg fuer ehrenamtlich Taetige nach § 31a, 31b BGB — Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Schweigepflicht ueber vertrauliche Informationen und DSGVO-konforme Datenverarbeitung.

Beendigung

Regelung zur jederzeitigen Beendigung der ehrenamtlichen Taetigkeit durch beide Seiten.

So erstellen Sie einen Ehrenamtsvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Ehrenamtsvertrag.

  1. 1

    Organisation eintragen

    Geben Sie den Namen, die Rechtsform und Kontaktdaten Ihres Vereins oder Ihrer Organisation ein.

  2. 2

    Ehrenamtlichen benennen

    Tragen Sie die persoenlichen Daten des ehrenamtlich Taetigen ein.

  3. 3

    Taetigkeit beschreiben

    Beschreiben Sie die Aufgaben, den Einsatzbereich und den voraussichtlichen Zeitaufwand.

  4. 4

    Konditionen festlegen

    Waehlen Sie die Art der Aufwandsentschaedigung (Ehrenamtspauschale, Uebungsleiterpauschale, Aufwendungsersatz) und den Versicherungsschutz.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie den Vertrag als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Bei der Gestaltung ehrenamtlicher Vereinbarungen sind mehrere rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Abgrenzung zum Arbeitsverhaeltnis

Die Abgrenzung zum Arbeitsverhaeltnis ist entscheidend. Indizien fuer ein Arbeitsverhaeltnis: Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, Eingliederung in die Organisation, regelmaessige Verguetung. Der Ehrenamtsvertrag sollte die Freiwilligkeit und Weisungsfreiheit klar dokumentieren.

Haftungsprivileg (§§ 31a, 31b BGB)

Ehrenamtlich taetige Organmitglieder (§ 31a BGB) und sonstige ehrenamtlich Taetige (§ 31b BGB) haften dem Verein und Dritten nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit, wenn die Verguetung 840 Euro jaehrlich nicht uebersteigt. Dieses Privileg schraenkt das Haftungsrisiko erheblich ein.

Steuerliche Behandlung

Die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG, 840 Euro/Jahr) ist steuerfrei. Die Uebungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG, 3.000 Euro/Jahr) gilt fuer bestimmte Taetigkeiten (Ausbildung, Erziehung, Betreuung, kuenstlerische Taetigkeit). Beide Freibetraege koennen nicht kombiniert werden.

Unfallversicherungsschutz

Ehrenamtlich Taetige sind in der Regel ueber die gesetzliche Unfallversicherung geschuetzt (§ 2 Abs. 1 Nr. 9, 10 SGB VII). Der Versicherungsschutz besteht waehrend der Taetigkeit und auf dem direkten Weg dorthin. Vereine sollten pruefen, ob eine zusaetzliche Sammel-Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.

Haeufig gestellte Fragen

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