Kostenloses DSGVO-Auskunftsersuchen Vorlage
Mit einem DSGVO-Auskunftsersuchen fordern Sie Unternehmen auf, Ihnen Auskunft ueber Ihre gespeicherten Daten zu erteilen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach Art. 15 DSGVO — sofort als PDF herunterladen.
hiermit mache ich, Sophie Wagner, geboren am 14. August 1989, wohnhaft Schillerstraße 22, 04109 Leipzig, mein Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) geltend. Ich bitte Sie als Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, mir umfassend und unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5 DSGVO) Auskunft über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu erteilen.
• Name: Sophie Wagner
• Anschrift: Schillerstraße 22, 04109 Leipzig
• Geburtsdatum: 14. August 1989
• E-Mail: sophie.wagner@beispiel.de
• Telefon: +49 151 2345 6789
• Kundennummer / Referenz: KD-2024-887431
Sollten weitere Informationen zur zweifelsfreien Identifikation erforderlich sein (Art. 12 Abs. 6 DSGVO), bitte ich um entsprechende schriftliche Mitteilung. Eine pauschale Anforderung der Vorlage eines Ausweisdokuments ist jedoch datenschutzrechtlich nicht zulässig; es dürfen nur die zur Identifikation erforderlichen Informationen verlangt werden (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
(1) die Verarbeitungszwecke (Art. 15 Abs. 1 lit. a DSGVO);
(2) die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 Abs. 1 lit. b DSGVO);
(3) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen (Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO);
(4) die geplante Speicherdauer oder — falls dies nicht möglich ist — die Kriterien für deren Festlegung (Art. 15 Abs. 1 lit. d DSGVO);
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch (Art. 21 DSGVO) (Art. 15 Abs. 1 lit. e DSGVO);
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. Art. 77 DSGVO);
(7) — sofern die Daten nicht direkt bei mir erhoben wurden — alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten (Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO);
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO sowie — in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik, die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen (Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO);
(9) bei Übermittlungen in Drittländer oder an internationale Organisationen die geeigneten Garantien nach Art. 46 DSGVO (Art. 15 Abs. 2 DSGVO);
(10) die Übermittlung einer Kopie aller personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, in ein gängiges elektronisches Format (PDF) (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
• Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer)
• Vertrags- und Bestelldaten (Bestellhistorie, Vertragsgegenstände, Laufzeiten)
• Zahlungsdaten (Bankverbindung, Kreditkarteninformationen — Token, Rechnungen, Zahlungshistorie)
• Kommunikationsdaten (E-Mail-Verkehr, Chat- und Support-Verläufe, Telefonprotokolle)
• Profiling- und Scoring-Daten (Nutzerverhalten, Präferenzen, Risikoeinstufungen)
• Tracking- und Cookie-Daten (Device-IDs, Werbe-IDs, Analyse-Cookies)
• Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde einzureichen (Art. 77 DSGVO); und
• meine Rechte gerichtlich durchzusetzen (Art. 79 DSGVO, § 44 BDSG) und Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO geltend zu machen — einschließlich immateriellen Schadensersatzes („Nichtvermögensschaden"), wie vom EuGH mehrfach bestätigt (u. a. EuGH, Urteil v. 04.05.2023, C-300/21 — „Österreichische Post").
Ich behalte mir ferner das Recht vor, die Kosten einer anwaltlichen Inanspruchnahme als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB) geltend zu machen.
Was ist ein DSGVO-Auskunftsersuchen?
Ein DSGVO-Auskunftsersuchen (auch Auskunftsanfrage oder Subject Access Request) ist die formelle Anfrage einer betroffenen Person an einen Verantwortlichen, ob und welche personenbezogenen Daten ueber sie verarbeitet werden. Das Auskunftsrecht ist in Art. 15 DSGVO geregelt und gehoert zu den fundamentalen Betroffenenrechten.
Der Verantwortliche muss innerhalb eines Monats kostenlos und vollstaendig Auskunft erteilen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Die Auskunft umfasst: Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfaenger, Speicherdauer, Rechte auf Berichtigung und Loeschung, Beschwerderecht und Herkunft der Daten. Zudem hat die betroffene Person Anspruch auf eine Kopie der Daten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
Unsere Vorlage richtet sich sowohl an betroffene Personen, die ihr Auskunftsrecht ausueben moechten, als auch an Unternehmen, die ein Musterschreiben fuer die Beantwortung bereithalten wollen. Sie beruecksichtigt die aktuellen Anforderungen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehoerden.
Was diese Vorlage enthaelt
Unser DSGVO-Auskunftsersuchen enthaelt alle notwendigen Angaben fuer eine wirksame Auskunftsanfrage.
Identitaet des Betroffenen
Angaben zur Identifizierung der betroffenen Person — Name, Anschrift, E-Mail und ggf. Kundennummer.
Adressat des Ersuchens
Angaben zum verantwortlichen Unternehmen — Firma, Datenschutzbeauftragter, Kontaktadresse.
Auskunftsumfang
Konkrete Angabe, welche Auskuenfte verlangt werden — alle gespeicherten Daten, Verarbeitungszwecke, Empfaenger, Speicherdauer.
Kopie der Daten
Anforderung einer Kopie aller personenbezogenen Daten in einem gaengigen elektronischen Format (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
Fristsetzung
Hinweis auf die gesetzliche Antwortfrist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) mit konkretem Fristdatum.
Rechtsgrundlagen-Verweis
Verweis auf die einschlaegigen Vorschriften (Art. 15 DSGVO, § 34 BDSG) und die Rechtsfolgen bei Nichtbeantwortung.
Identitaetsnachweis
Optionaler Identitaetsnachweis zur Beschleunigung der Bearbeitung — der Verantwortliche darf zusaetzliche Informationen zur Identifizierung anfordern.
Unterschrift
Unterschriftsfeld mit Datum und Ort fuer die formgerechte Uebermittlung des Ersuchens.
So erstellen Sie ein DSGVO-Auskunftsersuchen
In fuenf Schritten zu Ihrem Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO.
- 1
Verantwortliches Unternehmen angeben
Tragen Sie den Namen des Unternehmens, die Adresse und ggf. den Datenschutzbeauftragten ein.
- 2
Persoenliche Daten eintragen
Geben Sie Ihren Namen, Anschrift, E-Mail und ggf. Kundennummer an, damit das Unternehmen Sie identifizieren kann.
- 3
Auskunftsumfang festlegen
Waehlen Sie, ob Sie eine umfassende Auskunft oder Auskunft zu bestimmten Bereichen verlangen (z. B. nur Marketing-Daten).
- 4
Frist setzen
Die gesetzliche Frist betraegt einen Monat. Setzen Sie ein konkretes Datum fuer die Beantwortung.
- 5
Pruefen und versenden
Kontrollieren Sie das Ersuchen in der Live-Vorschau, laden Sie es als PDF herunter und versenden Sie es per E-Mail oder Post.
Rechtliche Hinweise
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist ein starkes Betroffenenrecht mit klaren Pflichten fuer Unternehmen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
Umfang des Auskunftsrechts (Art. 15 DSGVO)
Das Auskunftsrecht umfasst: Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfaenger (insbesondere in Drittlaendern), Speicherdauer, Rechte auf Berichtigung/Loeschung/Einschraenkung/Widerspruch, Beschwerderecht, Herkunft der Daten und automatisierte Entscheidungsfindung einschliesslich Profiling.
Fristen und Form
Der Verantwortliche muss innerhalb eines Monats antworten. Bei komplexen Anfragen kann die Frist um zwei weitere Monate verlaengert werden — der Betroffene muss innerhalb des ersten Monats ueber die Verlaengerung informiert werden. Die Auskunft muss kostenlos in einem gaengigen Format erteilt werden.
Identitaetspruefung
Der Verantwortliche darf bei begruendeten Zweifeln an der Identitaet zusaetzliche Informationen anfordern (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Die Identitaetspruefung muss jedoch verhaeltnismaessig sein und darf nicht dazu dienen, das Auskunftsrecht zu erschweren.
Rechtsfolgen bei Nichtbeantwortung
Reagiert ein Unternehmen nicht oder unvollstaendig, kann die betroffene Person Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehoerde einlegen (Art. 77 DSGVO). Zusaetzlich koennen Schadensersatzansprueche bestehen (Art. 82 DSGVO). Der Aufsichtsbehoerde stehen Zwangsmittel und Bussgeldkompetenzen zu.
Haeufig gestellte Fragen
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