Kostenloser Zinsfreier Darlehensvertrag Vorlage
Ein zinsfreier Darlehensvertrag regelt die Vergabe und Rueckzahlung eines privaten Darlehens ohne Zinsen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach §§ 488 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.
Verwendungszweck: Finanzierung des Eigenkapitals für den Erwerb einer Eigentumswohnung in Berlin-Prenzlauer Berg
Was ist ein zinsfreier Darlehensvertrag?
Ein zinsfreier Darlehensvertrag ist ein Vertrag, durch den der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfuegung stellt, den dieser ohne Zinszahlung zurueckzuzahlen hat. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 488 ff. BGB. Anders als beim klassischen Bankdarlehen wird kein Entgelt fuer die Kapitalueberlassung vereinbart.
Zinsfreie Darlehen sind im privaten Bereich weit verbreitet — zwischen Familienmitgliedern, Freunden oder Geschaeftspartnern. Auch wenn kein Zins vereinbart wird, ist ein schriftlicher Vertrag dringend empfehlenswert, um die Bedingungen klar zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden. Muendliche Darlehen sind zwar wirksam, aber im Streitfall schwer zu beweisen.
Steuerlich ist zu beachten, dass das Finanzamt bei zinsfreien Darlehen unter bestimmten Umstaenden eine Schenkung des Zinsverzichts annehmen kann — insbesondere bei hohen Betraegen zwischen nahestehenden Personen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Freibetraege (z. B. 500.000 Euro zwischen Ehegatten, 400.000 Euro Eltern-Kind) sind zu beachten.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Vorlage fuer den zinsfreien Darlehensvertrag regelt alle wesentlichen Punkte.
Vertragsparteien
Vollstaendige Angaben zu Darlehensgeber und Darlehensnehmer mit Anschrift und Geburtsdatum.
Darlehenssumme
Hoehe des Darlehens in Ziffern und Worten zur Vermeidung von Missverstaendnissen.
Zinsfreiheit
Ausdrueckliche Vereinbarung, dass das Darlehen zinsfrei gewaehrt wird.
Auszahlung
Regelung zur Auszahlung — Ueberweisung, Barzahlung, Datum und Bankverbindung.
Rueckzahlungsmodalitaeten
Wahl zwischen Einmalrueckzahlung, Ratenzahlung oder Tilgung nach Kuendigung.
Laufzeit und Kuendigung
Befristete oder unbefristete Laufzeit mit Kuendigungsfrist nach § 488 Abs. 3 BGB (3 Monate).
Sicherheiten
Optionale Sicherheitenvereinbarung — Buergschaft, Grundschuld oder Sicherungsuebereignung.
Verzug
Regelung der Folgen bei Zahlungsverzug — gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) und Mahnkosten.
So erstellen Sie einen zinsfreien Darlehensvertrag
In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Darlehensvertrag.
- 1
Parteien eingeben
Tragen Sie die Daten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer ein.
- 2
Darlehenssumme festlegen
Geben Sie die Hoehe des Darlehens und die Auszahlungsmodalitaeten an.
- 3
Rueckzahlung vereinbaren
Waehlen Sie Einmalrueckzahlung, Ratenzahlung oder flexible Tilgung und legen Sie die Faelligkeiten fest.
- 4
Zusatzregelungen waehlen
Konfigurieren Sie Sicherheiten, Kuendigungsfristen und Verzugsregelungen.
- 5
Pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie den Vertrag in der Live-Vorschau und laden Sie ihn als PDF herunter.
Rechtliche Hinweise
Bei einem zinsfreien Darlehensvertrag sind folgende rechtliche Aspekte zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
Darlehensrecht (§§ 488 ff. BGB)
Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, den vereinbarten Geldbetrag zur Verfuegung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist zur Rueckzahlung und — sofern vereinbart — zur Zinszahlung verpflichtet. Bei zinsfreien Darlehen entfaellt die Zinspflicht. Die Kuendigungsfrist betraegt ohne abweichende Vereinbarung 3 Monate (§ 488 Abs. 3 BGB).
Schenkungsteuer (§ 7 ErbStG)
Der Verzicht auf Zinsen kann als Schenkung gewertet werden. Das Finanzamt kann den ersparten Zins als freigebige Zuwendung besteuern. In der Praxis werden geringe Betraege unter den Freibetraegen (Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Geschwister 20.000 Euro) toleriert. Bei hohen Betraegen empfiehlt sich steuerliche Beratung.
Verzug (§§ 286 ff. BGB)
Bei Zahlungsverzug schuldet der Darlehensnehmer Verzugszinsen in Hoehe von 5 Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Mahnt der Darlehensgeber und setzt eine Frist, tritt Verzug mit Fristablauf ein. Ohne Mahnung tritt Verzug 30 Tage nach Faelligkeit ein (§ 286 Abs. 3 BGB).
Verbraucherdarlehen
Wird das Darlehen von einem Unternehmer an einen Verbraucher vergeben, gelten die strengen Vorschriften ueber Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff. BGB) — auch bei Zinsfreiheit. Private Darlehen zwischen Verbrauchern unterliegen diesen Vorschriften nicht.
Haeufig gestellte Fragen
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