Kostenlose Cookie-Einwilligung Vorlage
Eine rechtskonforme Cookie-Einwilligung ist fuer jede Website Pflicht. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach DSGVO und TTDSG — sofort als PDF herunterladen.
(2) Man unterscheidet:
• Session-Cookies, die nach Schliessen des Browsers automatisch geloescht werden;
• Persistente Cookies, die fuer eine definierte Dauer auf dem Endgeraet verbleiben;
• First-Party-Cookies, die von der aufgerufenen Website selbst gesetzt werden;
• Third-Party-Cookies, die von eingebundenen Drittanbietern (z.B. Analyse- oder Werbediensten) gesetzt werden.
(3) Vergleichbare Technologien wie Local Storage, Session Storage, Pixel (Web Beacons), Tags und Fingerprinting erfuellen aehnliche Funktionen und unterliegen denselben rechtlichen Vorgaben wie Cookies (§ 25 TTDSG erfasst ausdruecklich auch Informationen, die im Endgeraet gespeichert werden oder auf die dort gespeicherten Informationen zugegriffen wird).
Hanseatische Mediengruppe GmbH
Speicherstadt 10, 20457 Hamburg
Website: www.hanseatische-medien.de
E-Mail: datenschutz@hanseatische-medien.de
Datenschutzbeauftragter: Dr. Petra Krause, Krause und Partner Datenschutz Hamburg, dsb@hanseatische-medien.de
(2) § 25 Abs. 1 TTDSG: Grundsatz — Speicherung und Zugriff sind nur mit vorheriger Einwilligung des Endnutzers zulaessig. Die Einwilligung muss im Einklang mit der DSGVO erfolgen (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO).
(3) § 25 Abs. 2 TTDSG: Ausnahmen — keine Einwilligung erforderlich, wenn:
• (Nr. 1) der alleinige Zweck die Durchfuehrung der Uebertragung einer Nachricht ueber ein oeffentliches Telekommunikationsnetz ist, oder
• (Nr. 2) die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter einen vom Nutzer ausdruecklich gewuenschten Telemediendienst zur Verfuegung stellen kann.
(4) Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ist Rechtsgrundlage der anschliessenden Datenverarbeitung (Einwilligung). Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann fuer technisch notwendige Cookies herangezogen werden, wobei § 25 TTDSG als speziellere Norm vorgeht.
(5) Die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG (in der Fassung 2009/136/EG) bildet die unionsrechtliche Grundlage fuer § 25 TTDSG.
(1) Freiwillig (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 Abs. 4 DSGVO): Die Nutzung der Website darf nicht von der Einwilligung in nicht erforderliche Cookies abhaengig gemacht werden (keine „Cookie-Wall“ ohne echte Alternative).
(2) Informiert: Der Nutzer muss vor der Einwilligung ueber Art, Zweck, Speicherdauer der Cookies sowie ueber die eingebundenen Drittanbieter und etwaige Drittlandsuebermittlungen informiert werden.
(3) Spezifisch: Fuer unterschiedliche Verarbeitungszwecke sind separate Einwilligungen einzuholen (granulare Auswahl).
(4) Aktiv und unmissverstaendlich (EuGH, Planet49): Die Einwilligung muss durch eine aktive Handlung erfolgen (z.B. Klick auf „Alle akzeptieren“ oder „Auswahl speichern“). Vorausgewaehlte Kaestchen sind unzulaessig. Das bloße Weitersurfen oder Scrollen genuegt nicht.
(5) Widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Der Widerruf muss genauso einfach moeglich sein wie die Erteilung der Einwilligung. Eine versteckte Widerrufsmoeglichkeit ist unzulaessig.
(6) Nachweisbar (Art. 7 Abs. 1 DSGVO): Wir dokumentieren die Einwilligung (Zeitstempel, gewaehlte Kategorien, Version der Cookie-Richtlinie) ueber unser Consent-Management-Tool.
Zweck: Diese Cookies sind fuer den Betrieb der Website unbedingt erforderlich. Ohne sie koennen grundlegende Funktionen (Login, Warenkorb, Sicherheit, Darstellung) nicht bereitgestellt werden. Sie werden stets gesetzt, unabhaengig von der Einwilligung, und koennen nicht abgelehnt werden.
Beispielhafte Cookies:
Session-Cookie (PHPSESSID, 24h), CSRF-Token (csrf_token, Session), Cookie-Einwilligung (CookieConsent, 12 Monate), Warenkorb (cart_id, 30 Tage), Spracheinstellung (locale, 12 Monate), Load-Balancer (AWSALB, 7 Tage)
Speicherdauer: Session-Cookies werden mit Schliessen des Browsers geloescht; persistente Funktionscookies haben eine Laufzeit von 6-12 Monaten.
Empfaenger: Ausschliesslich der Website-Betreiber; keine Uebermittlung an Dritte. Der Hosting-Anbieter verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter gemaess Art. 28 DSGVO.
Zweck: Praeferenz-Cookies ermoeglichen es der Website, sich an Informationen zu erinnern, die das Verhalten oder Aussehen veraendern (z.B. bevorzugte Sprache, Region, Schriftgroesse, gespeicherte Suchfilter, kuerzlich angesehene Produkte).
Beispielhafte Cookies:
Anzeigemodus hell/dunkel (display_mode, 12 Monate), zuletzt angesehene Produkte (recent_products, 30 Tage), bevorzugte Region (region, 12 Monate)
Speicherdauer: 30 Tage bis 12 Monate, je nach Cookie.
Diese Cookies werden nur nach Ihrer ausdruecklichen Einwilligung gesetzt. Sie koennen die Einwilligung jederzeit ueber den Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer widerrufen.
Zweck: Analyse-Cookies erfassen pseudonymisierte Nutzungsdaten, um die Website-Nutzung zu verstehen und die Website kontinuierlich zu verbessern (Besucherzahl, Seitenaufrufe, Verweildauer, Klickpfade, Geraet, Browser).
Beispielhafte Cookies und Dienste:
Google Analytics 4 (_ga, 2 Jahre; _ga_XXXXXXXX, 2 Jahre) — Anbieter: Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; Datenempfaenger: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Besonderheiten: Wir nutzen (soweit technisch moeglich) IP-Anonymisierung. Bei Einsatz von Google Analytics erfolgt die Aktivierung der Funktion anonymize_ip, um eine direkte Zuordnung der IP-Adresse zu verhindern.
Speicherdauer: 30 Minuten bis 2 Jahre, je nach Cookie und Konfiguration.
Diese Cookies werden nur nach Ihrer ausdruecklichen Einwilligung gesetzt. Der Widerruf erfolgt ueber den Link „Cookie-Einstellungen“.
Zweck: Marketing-Cookies werden eingesetzt, um Werbung auf Drittseiten individuell auf Sie zuzuschneiden (Remarketing, Retargeting), die Wirksamkeit von Werbekampagnen zu messen (Conversion-Tracking) und den ROI unserer Werbeausgaben zu bewerten. Dabei werden auch Profile ueber Ihr Surfverhalten erstellt.
Beispielhafte Cookies und Dienste:
Google Ads Conversion Tracking (_gcl_au, 90 Tage — Google Ireland Ltd.), Meta Pixel (_fbp, 90 Tage — Meta Platforms Ireland Ltd.), LinkedIn Insight Tag (li_fat_id, 30 Tage — LinkedIn Ireland Unlimited Company)
Speicherdauer: 30 Tage bis 2 Jahre, je nach Dienst.
Empfaengerlaender: Diese Dienste koennen Daten in Drittlaender (insbesondere USA) uebermitteln — siehe hierzu den separaten Abschnitt zu Drittanbietern und Drittlandsuebermittlung.
Diese Cookies werden ausschliesslich nach Ihrer ausdruecklichen Einwilligung gesetzt. Eine Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden; die Nutzung der Website ist auch ohne Marketing-Cookies vollstaendig moeglich.
Google Ireland Ltd. (Irland) mit Datenweitergabe an Google LLC (USA); Meta Platforms Ireland Ltd. (Irland) mit Datenweitergabe an Meta Platforms Inc. (USA); LinkedIn Ireland Unlimited Company (Irland) mit Datenweitergabe an LinkedIn Corporation (USA)
(2) Drittlandsuebermittlung: Bei Einwilligung kann eine Uebermittlung in Drittlaender ausserhalb der EU/EWR (insbesondere in die USA) erfolgen. Wir stellen ein angemessenes Datenschutzniveau sicher durch:
Google LLC und Meta Platforms Inc. sind unter dem EU-US Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert (Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10. Juli 2023). Zusaetzlich bestehen Standardvertragsklauseln gemaess Durchfuehrungsbeschluss (EU) 2021/914. Fuer LinkedIn Corporation gelten die Standardvertragsklauseln sowie zusaetzliche technische Massnahmen (Verschluesselung, Pseudonymisierung).
Nach dem EuGH-Urteil Schrems II (C-311/18) pruefen wir zusaetzlich das tatsaechliche Schutzniveau und ergreifen gegebenenfalls weitere technische Massnahmen (Verschluesselung, Pseudonymisierung).
(3) Details zur Datenverarbeitung durch den jeweiligen Drittanbieter finden Sie in dessen Datenschutzerklaerung.
(2) Widerrufsmoeglichkeiten:
Ueber den Link undbdquo;Cookie-Einstellungenundldquo; im Footer jeder Seite; durch Loeschen der Browser-Cookies fuer diese Domain; durch Anpassung der Browser-Einstellungen zur generellen Blockade von Cookies.
(3) Durch den Widerruf wird die Rechtmaessigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht beruehrt.
(4) Alternativ koennen Sie Cookies ueber die Einstellungen Ihres Browsers blockieren oder loeschen. Beachten Sie, dass in diesem Fall moeglicherweise nicht alle Funktionen der Website uneingeschraenkt nutzbar sind.
• Mozilla Firefox: https://support.mozilla.org/de/kb/cookies-erlauben-und-ablehnen
• Google Chrome: https://support.google.com/chrome/answer/95647
• Microsoft Edge: https://support.microsoft.com/de-de/microsoft-edge/cookies-in-microsoft-edge-loeschen
• Apple Safari: https://support.apple.com/de-de/guide/safari/sfri11471/mac
Browser-Einstellungen ersetzen jedoch nicht die Moeglichkeit, die Einwilligung ueber unser Consent-Tool zu widerrufen, da dort auch die nicht-cookiebasierten Technologien (Local Storage, Pixel) erfasst werden.
Cookiebot by Usercentrics (Usercentrics A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Daenemark)
(2) Das CMP speichert Ihre Einwilligungsentscheidung in Form eines First-Party-Cookies bzw. im Local Storage. Erfasst werden: Zeitpunkt der Einwilligung, Version der Cookie-Richtlinie, gewaehlte Kategorien sowie eine anonymisierte Einwilligungs-ID.
(3) Speicherdauer der Einwilligung: 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie erneut um Ihre Einwilligung gebeten. Die Einwilligungsdokumentation wird gemaess Art. 7 Abs. 1 DSGVO zur Nachweiserbringung laenger aufbewahrt.
(4) Rechtsgrundlage fuer den Einsatz des CMP: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 7 Abs. 1 DSGVO (rechtliche Verpflichtung zur Einwilligungsdokumentation) und § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderliches Cookie).
(2) Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehoerde zu (Art. 77 DSGVO), insbesondere bei der Aufsichtsbehoerde Ihres Wohnorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmasslichen Verstosses.
(3) Kontakt fuer Datenschutzfragen:
Hanseatische Mediengruppe GmbH
E-Mail: datenschutz@hanseatische-medien.de
Datenschutzbeauftragter: Dr. Petra Krause, Krause und Partner Datenschutz Hamburg, dsb@hanseatische-medien.de
(4) Weitere Informationen zu den Datenverarbeitungen auf unserer Website finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklaerung unter www.hanseatische-medien.de.
Stand dieser Cookie-Einwilligungserklaerung: 1. April 2026
Was ist eine Cookie-Einwilligung?
Eine Cookie-Einwilligung (Cookie Consent) ist die informierte Zustimmung des Website-Besuchers zur Speicherung und zum Auslesen von Cookies und aehnlichen Technologien auf seinem Endgeraet. Nach dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, § 25) und der DSGVO ist diese Einwilligung fuer nicht technisch notwendige Cookies zwingend erforderlich.
Das BGH-Urteil "Planet49" (I ZR 7/16) und die Entscheidung des EuGH (C-673/17) haben klargestellt: Voreingestellte Cookies (Opt-out) genuegen nicht — es bedarf einer aktiven, informierten Einwilligung (Opt-in). Der Cookie-Banner muss klar ueber die eingesetzten Cookies informieren und eine echte Wahlmoeglichkeit bieten.
Unsere Vorlage hilft Ihnen, eine DSGVO- und TTDSG-konforme Cookie-Einwilligung zu erstellen. Sie umfasst die Kategorisierung der Cookies (notwendig, Statistik, Marketing), Informationspflichten und den Widerruf der Einwilligung.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Cookie-Einwilligung deckt alle rechtlichen Anforderungen an einen konformen Cookie-Banner ab.
Cookie-Kategorien
Einteilung in notwendige, Statistik-, Marketing- und Praeferenz-Cookies mit Beschreibung und Zweckangabe.
Cookie-Inventar
Detaillierte Auflistung aller eingesetzten Cookies: Name, Anbieter, Zweck, Speicherdauer und Typ.
Informationspflichten
Klare und verstaendliche Information ueber den Einsatz von Cookies — Zweck, Dauer, Empfaenger und Rechtsgrundlage.
Einwilligungstext
Rechtssicherer Text fuer den Cookie-Banner mit aktiver Opt-in-Moeglichkeit fuer jede Cookie-Kategorie.
Widerrufsmechanismus
Information ueber das Recht zum Widerruf der Cookie-Einwilligung — jederzeit und ohne Nachteile.
Drittanbieter-Cookies
Regelungen fuer Cookies von Drittanbietern (Google Analytics, Facebook Pixel, etc.) mit Datenuebermittlung in Drittlaender.
Rechtsgrundlagen
Angabe der Rechtsgrundlagen fuer jede Cookie-Kategorie: § 25 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a/f DSGVO.
Datenschutzhinweis-Verweis
Verlinkung zur vollstaendigen Datenschutzerklaerung mit weiterfuehrenden Informationen zur Datenverarbeitung.
So erstellen Sie eine Cookie-Einwilligung
In fuenf Schritten zu Ihrer rechtskonformen Cookie-Einwilligung.
- 1
Cookie-Audit durchfuehren
Erfassen Sie alle Cookies und Tracking-Technologien auf Ihrer Website — Name, Anbieter, Zweck und Speicherdauer.
- 2
Cookies kategorisieren
Ordnen Sie die Cookies den Kategorien zu: technisch notwendig, Statistik, Marketing/Werbung, Praeferenzen.
- 3
Rechtsgrundlagen zuordnen
Bestimmen Sie fuer jede Kategorie die Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse (nur technisch notwendig) oder Einwilligung.
- 4
Einwilligungstext formulieren
Erstellen Sie den Cookie-Banner-Text mit klarer Information und echter Wahlmoeglichkeit (Opt-in).
- 5
Pruefen und implementieren
Kontrollieren Sie die Cookie-Einwilligung und implementieren Sie sie auf Ihrer Website mit einem Consent-Management-Tool.
Rechtliche Hinweise
Die Cookie-Einwilligung muss strenge gesetzliche Anforderungen erfuellen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
TTDSG § 25 — Einwilligungspflicht
Seit Dezember 2021 regelt § 25 TTDSG die Einwilligung fuer Cookies. Die Speicherung oder das Auslesen von Informationen auf dem Endgeraet ist nur mit Einwilligung zulaessig — Ausnahme: technisch notwendige Cookies. Die Einwilligung muss aktiv (Opt-in), informiert und freiwillig sein.
DSGVO-Anforderungen an die Einwilligung
Die Einwilligung nach DSGVO (Art. 4 Nr. 11, Art. 7) muss freiwillig, fuer den bestimmten Fall, informiert und unmissverstaendlich sein. Voreingestellte Haekchen sind unzulaessig. Die Ablehnung muss ebenso einfach sein wie die Zustimmung ("Reject All"-Button). Die Einwilligung muss nachweisbar dokumentiert werden.
Drittlanduebermittlung bei Cookies
Viele Tracking-Dienste (Google Analytics, Facebook) uebermitteln Daten in die USA. Seit dem Schrems-II-Urteil muessen zusaetzliche Schutzgarantien vorliegen. Der EU-US Data Privacy Framework bietet seit Juli 2023 eine Rechtsgrundlage fuer zertifizierte US-Unternehmen.
Bussgelder und Abmahngefahr
Verstoesse gegen die Cookie-Einwilligungspflicht koennen mit Bussgeldern nach DSGVO (bis 20 Mio. Euro) und TTDSG geahndet werden. Zusaetzlich koennen Wettbewerber und Verbraucherschutzvereine fehlende oder fehlerhafte Cookie-Banner abmahnen (UWG).
Haeufig gestellte Fragen
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