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Kostenlose Betreuungsverfuegung Vorlage

Eine Betreuungsverfuegung bestimmt, wer im Betreuungsfall fuer Sie entscheiden soll. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.

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BETREUUNGSVERFUEGUNG
Gemaess §§ 1814, 1816, 1820, 1821 BGB (Neufassung Seit 01.01.2023)  ·  Erika Bauer
Rechtliche Einordnung: Mit dieser Betreuungsverfuegung nehme ich mein Selbstbestimmungsrecht fuer den Fall wahr, dass spaeter eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Seit dem 01.01.2023 ist das Betreuungsrecht in den §§ 1814 bis 1881 BGB grundlegend neu geregelt; der Wunsch des Betroffenen bei der Betreuerauswahl ist gemaess § 1816 BGB vorrangig zu beruecksichtigen. Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht verhindert i.d.R. die Bestellung eines Betreuers ganz (§ 1820 BGB — Subsidiaritaet der Betreuung).
VERFUEGENDE PERSON
VOLLSTAENDIGER NAMEErika Bauer
GEBURTSDATUM8. November 1950
GEBURTSORTAugsburg
ADRESSEMozartstrasse 15, 80336 Muenchen
GEWUENSCHTE/R BETREUER/IN (ERSTE WAHL)
NAMEClaudia Bauer
VERHAELTNISTochter
ADRESSELeopoldstrasse 40, 80802 Muenchen
TELEFON+49 89 12345678
ERSATZBETREUER/IN (FALLS ERSTE WAHL VERHINDERT)
NAMEStefan Bauer
VERHAELTNISSohn
ADRESSEPrinzregentenstrasse 22, 80538 Muenchen
TELEFON+49 89 87654321
1.
ZWECK DER VERFUEGUNG
Fuer den Fall, dass ich aufgrund einer Krankheit oder Behinderung meine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer fuer mich bestellt, treffe ich diese Betreuungsverfuegung.

Das Betreuungsgericht und der bestellte Betreuer sind an meine hier niedergelegten Wuensche zur Person des Betreuers sowie an meine Wuensche zur Fuehrung der Betreuung gebunden, soweit dies meinem Wohl nicht zuwiderlaeuft (§§ 1816 Abs. 2, 1821 BGB).
2.
ABGRENZUNG ZUR VORSORGEVOLLMACHT
Ich habe bereits eine Vorsorgevollmacht errichtet. Diese hat gegenueber der Betreuungsverfuegung Vorrang (§ 1820 BGB). Solange die Vorsorgevollmacht wirksam ist und der Bevollmaechtigte meine Angelegenheiten besorgen kann, ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung nicht erforderlich.

Einzelheiten zur Vorsorgevollmacht:
Notarielle Vorsorgevollmacht vom 17. Oktober 2023, beurkundet durch Notar Dr. Franz Wittmann, Muenchen (UR-Nr. 284/2023), zugunsten meiner Tochter Claudia Bauer. Das Original liegt bei Notar Wittmann; eine Ausfertigung hat meine Tochter.

Diese Betreuungsverfuegung soll subsidiaer wirken, falls die Vorsorgevollmacht aus rechtlichen oder tatsaechlichen Gruenden nicht greift (z.B. Nichtanerkennung durch Dritte, Verhinderung des Bevollmaechtigten, notwendige Ergaenzungsbetreuung).

Hinweis: Die Ehegattennotvertretung nach § 1358 BGB (seit 01.01.2023) greift nur fuer hoechstens sechs Monate und nur in akuten Gesundheitsangelegenheiten — sie ersetzt weder Vorsorgevollmacht noch Betreuung.
3.
PERSON DES BETREUERS (§ 1816 BGB)
Als Betreuer/in wuensche ich ausdruecklich: Claudia Bauer (Tochter).

Begruendung:
Meine Tochter kennt meine Lebensumstaende, meine Wuensche und meine medizinische Vorgeschichte genau. Sie hat mir gegenueber stets Verantwortungsbewusstsein und Einfuehlungsvermoegen gezeigt. Zudem wohnt sie im selben Stadtteil und kann im Bedarfsfall schnell reagieren.

Sollte die vorgenannte Person nicht zur Verfuegung stehen, wuensche ich als Ersatzbetreuer/in Stefan Bauer (Sohn).

Das Betreuungsgericht hat nach § 1816 Abs. 2 BGB meinen Vorschlag zu beachten; abgewichen werden darf nur, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person meinem Wohl zuwiderlaeuft.
4.
AUSGESCHLOSSENE PERSONEN
Folgende Personen sollen auf keinen Fall zu meinem Betreuer bestellt werden:

Herbert Bauer, geschiedener Ehemann, wohnhaft in Muenchen.
Ein beruflicher Betreuer (Berufsbetreuer) soll nur dann bestellt werden, wenn weder meine Tochter noch mein Sohn zur Verfuegung stehen.

Begruendung:
Zwischen meinem geschiedenen Ehemann und mir besteht seit vielen Jahren kein Vertrauensverhaeltnis mehr. Wirtschaftliche und persoenliche Interessenkonflikte sind nicht auszuschliessen.

Hinweis: Auch die Ablehnung bestimmter Personen ist vom Betreuungsgericht nach § 1816 Abs. 2 Satz 2 BGB zu beachten.
5.
AUFGABENBEREICHE (§ 1815 BGB)
Die Betreuung soll sich auf die konkret erforderlichen Aufgabenbereiche beschraenken. Eine allumfassende Betreuung ist nach neuem Recht nicht zulaessig. Aus meiner Sicht koennten folgende Aufgabenbereiche in Betracht kommen — die konkrete Anordnung richtet sich aber nach der tatsaechlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Bestellung:
  • Vermoegensangelegenheiten
  • Gesundheitsangelegenheiten (einschl. § 1829 BGB)
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Post- und Fernmeldeangelegenheiten
  • Vertretung gegenueber Behoerden und Sozialleistungstraegern

Hinweis: Fuer besonders grundrechtsrelevante Massnahmen (z.B. Unterbringung nach § 1831 BGB, aerztliche Zwangsmassnahmen nach § 1832 BGB) ist jeweils eine gesonderte gerichtliche Genehmigung erforderlich.
6.
WUENSCHE ZUR LEBENSFUEHRUNG (§ 1821 BGB)
Der Betreuer ist verpflichtet, meinen Wuenschen zu entsprechen, soweit dies meinem Wohl nicht zuwiderlaeuft und dem Betreuer zumutbar ist (§ 1821 Abs. 2 BGB).

Wohnumfeld / Lebensort:
Ich moechte so lange wie irgend moeglich in meiner eigenen Wohnung in der Mozartstrasse leben — wenn noetig mit ambulanter Pflege, Tagespflege oder einer 24-Stunden-Betreuung. Eine Heimunterbringung soll nur als letztes Mittel in Betracht kommen.

Bevorzugtes Heim (falls unvermeidbar):
Falls eine Heimunterbringung unvermeidbar wird, bevorzuge ich das Stiftungsheim "Muenchenstift" in Schwabing oder das Caritas-Altenheim St. Michael — beide sind nah bei meiner Familie.

Lebensgewohnheiten:
Regelmaessige Spaziergaenge im Englischen Garten (2-3 mal pro Woche). Tageszeitung (Sueddeutsche Zeitung). Kontakt zu meinen Enkelkindern Lea und Jonas ist mir sehr wichtig. Nachmittags Kaffee und Kuchen (Schwarzwaelder Kirschtorte ist mein Lieblingskuchen).

Religion / Weltanschauung:
Ich bin katholisch und moechte die Moeglichkeit haben, regelmaessig am Gottesdienst teilzunehmen oder die Krankenkommunion zu empfangen. Kontaktperson: Pfarrer Johannes Hoerner, St. Ursula Muenchen-Schwabing.
7.
MEDIZINISCHE WUENSCHE UND PATIENTENVERFUEGUNG
Ich habe eine Patientenverfuegung nach § 1827 BGB errichtet. Diese bindet den Betreuer und die behandelnden Aerzte unmittelbar.

Einzelheiten / Aufbewahrungsort:
Patientenverfuegung vom 5. November 2023, im Tresor zuhause hinterlegt. Kopien bei Tochter Claudia und Hausaerztin Dr. Weber.

Persoenliche Wuensche zur medizinischen Versorgung:
Schmerzlinderung hat Vorrang vor Lebensverlaengerung. Ich moechte bei schwerer Erkrankung nicht reanimiert werden und keine kuenstliche Ernaehrung ueber PEG-Sonde erhalten. Alle Details: siehe Patientenverfuegung.

Hinweis: Fuer aerztliche Massnahmen mit schwerwiegenden Risiken (§ 1829 BGB) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts, sofern kein Konsens mit dem Arzt ueber meinen mutmasslichen Willen besteht.
8.
FREIHEITSENTZIEHENDE MASSNAHMEN (§ 1831 BGB)
Freiheitsentziehende Massnahmen sind nur zulaessig, wenn zwingend zum Schutz von Leib und Leben erforderlich und richterlich genehmigt (§ 1831 BGB).

Hinweis: Jede freiheitsentziehende Unterbringung oder Massnahme (z.B. Bettgitter, Fixierung) bedarf nach §§ 1831, 1831b BGB der richterlichen Genehmigung.
9.
AERZTLICHE ZWANGSMASSNAHMEN (§ 1832 BGB)
Aerztliche Zwangsmassnahmen lehne ich grundsaetzlich ab. Sie sind nach § 1832 BGB ohnehin nur unter sehr engen Voraussetzungen zulaessig und beduerfen der richterlichen Genehmigung.

Hinweis: Aerztliche Zwangsmassnahmen sind nach § 1832 BGB nur im stationaeren Rahmen, bei unmittelbarer erheblicher Gesundheitsgefaehrdung und nach Ausschoepfung milderer Mittel zulaessig. Sie beduerfen stets der richterlichen Genehmigung.
10.
FINANZIELLE WUENSCHE
Meine laufenden Verpflichtungen (Miete, Nebenkosten, Krankenkasse) sind vorrangig zu begleichen. Meine Wertpapierdepots bei der HypoVereinsbank sollen nicht umgeschichtet werden. Aus dem Sparkonto duerfen Mittel fuer eine zusaetzliche 24-Stunden-Betreuung oder Haushaltshilfe entnommen werden — mein Wunsch nach dem Verbleib in der eigenen Wohnung hat hier Prioritaet vor der Vermoegenserhaltung.

Hinweis: Der Betreuer muss ueber die Verwendung meines Vermoegens nach §§ 1835, 1840 BGB gegenueber dem Betreuungsgericht Rechnung legen.
11.
HINTERLEGUNG UND ZENTRALES VORSORGEREGISTER
Diese Betreuungsverfuegung wird im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, damit das Betreuungsgericht im Ernstfall schnell Kenntnis erhaelt.

Aufbewahrungsort:
Original im Tresor meiner Wohnung (Kombination kennt Claudia). Beglaubigte Kopie bei Notar Dr. Wittmann. Verweis im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Registriernummer folgt nach Antragstellung).
12.
WIRKSAMKEIT, AENDERUNG UND WIDERRUF
Diese Betreuungsverfuegung wird wirksam, sobald die Voraussetzungen einer rechtlichen Betreuung nach § 1814 BGB vorliegen. Solange ich einwilligungsfaehig bin, kann ich diese Verfuegung jederzeit formlos widerrufen, aendern oder ergaenzen. Der Widerruf bedarf keiner besonderen Form — die Aenderung sollte jedoch schriftlich mit Datum und eigenhaendiger Unterschrift erfolgen.
13.
ERGAENZENDE ANORDNUNGEN
Ich bitte die benannte Betreuerin, mich in allen wichtigen Angelegenheiten persoenlich anzusprechen und mir — auch wenn ich nicht mehr vollstaendig einwilligungsfaehig bin — das Gefuehl zu geben, in die Entscheidung einbezogen zu werden. Wuerde und Selbstbestimmung sind mir wichtiger als Sicherheit um jeden Preis.
Ich habe diese Betreuungsverfuegung im Vollbesitz meiner geistigen Kraefte, nach reiflicher Ueberlegung und ohne Druck verfasst. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts und soll vom Betreuungsgericht sowie von allen Beteiligten beachtet werden (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. §§ 1816, 1821 BGB).
Muenchen, den 1. Maerz 2025
VERFUEGENDE PERSON
Erika Bauer
Datum: ____________________

Was ist eine Betreuungsverfuegung?

Eine Betreuungsverfuegung ist eine schriftliche Willenserklaerung, in der eine Person fuer den Fall der eigenen Betreuungsbeduerfigkeit Wuensche aeussert — insbesondere, wer als Betreuer bestellt werden soll und wer nicht. Sie richtet sich an das Betreuungsgericht, das bei der Auswahl des Betreuers die Wuensche des Betroffenen beruecksichtigen muss (§ 1816 BGB n.F.).

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird bei der Betreuungsverfuegung ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt — die Person wird also nicht privat, sondern unter gerichtlicher Kontrolle vertreten. Das Betreuungsgericht prueft die Eignung des Wunschbetreuers und ueberwacht seine Taetigkeit. Eine Betreuung wird nur angeordnet, wenn sie erforderlich ist und keine Vorsorgevollmacht besteht.

Die Betreuungsverfuegung kann auch Wuensche zur Lebensfuehrung, zum Wohnort, zur medizinischen Versorgung und zu anderen persoenlichen Angelegenheiten enthalten. Das Betreuungsgericht muss diese Wuensche beruecksichtigen, soweit sie dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderlaufen. Die Reform des Betreuungsrechts 2023 hat die Selbstbestimmung des Betroffenen weiter gestaerkt.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage fuer die Betreuungsverfuegung enthaelt alle wesentlichen Festlegungen.

Personalien

Vollstaendige Angaben zur eigenen Person — Name, Geburtsdatum, Anschrift.

Wunschbetreuer

Benennung einer oder mehrerer Wunschpersonen als Betreuer mit vollstaendigen Kontaktdaten.

Ausschlusspersonen

Benennung von Personen, die ausdruecklich nicht als Betreuer bestellt werden sollen.

Aufgabenbereiche

Festlegung der gewuenschten Aufgabenbereiche — Vermoegenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post.

Wuensche zur Lebensfuehrung

Persoenliche Wuensche zu Wohnort, Ernaehrung, Tagesablauf, sozialen Kontakten und Freizeitgestaltung.

Medizinische Wuensche

Grundsaetzliche Wuensche zur medizinischen Versorgung — ergaenzend zur Patientenverfuegung.

Vermoegensangelegenheiten

Wuensche zum Umgang mit dem eigenen Vermoegen, Immobilien und finanziellen Angelegenheiten.

Unterschrift und Datum

Rechtskonformer Abschluss mit eigenhaendiger Unterschrift, Ort und Datum.

So erstellen Sie eine Betreuungsverfuegung

In fuenf Schritten zu Ihrer persoenlichen Betreuungsverfuegung.

  1. 1

    Personalien eingeben

    Tragen Sie Ihre vollstaendigen persoenlichen Daten ein.

  2. 2

    Wunschbetreuer benennen

    Geben Sie die Kontaktdaten Ihrer Wunschperson und ggf. von Personen an, die Sie ausschliessen moechten.

  3. 3

    Aufgabenbereiche festlegen

    Waehlen Sie die Bereiche, fuer die der Betreuer zustaendig sein soll.

  4. 4

    Persoenliche Wuensche formulieren

    Beschreiben Sie Ihre Vorstellungen zur Lebensfuehrung, Gesundheit und Vermoegen.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie die Verfuegung in der Live-Vorschau und laden Sie sie als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Bei einer Betreuungsverfuegung sind folgende rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Beruecksichtigungspflicht des Gerichts (§ 1816 BGB)

Das Betreuungsgericht muss den in der Betreuungsverfuegung benannten Wunschbetreuer bestellen, sofern dies dem Wohl des Betroffenen nicht widerspricht. Auch negative Wuensche (Ausschluss bestimmter Personen) sind zu beachten. Seit der Reform 2023 hat die Selbstbestimmung des Betroffenen noch mehr Gewicht.

Subsidiaritaet der Betreuung (§ 1814 BGB)

Eine Betreuung wird nur angeordnet, wenn sie erforderlich ist und die Angelegenheiten nicht durch eine Vorsorgevollmacht, durch Angehoerige oder durch andere Hilfen ebenso gut besorgt werden koennen. Eine Vorsorgevollmacht hat daher Vorrang vor der Betreuung.

Gerichtliche Kontrolle

Der gerichtlich bestellte Betreuer unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Er muss jaehrlich Bericht erstatten und bei wichtigen Entscheidungen (z. B. Wohnungsaufloesung, freiheitsentziehende Massnahmen) die Genehmigung des Gerichts einholen.

Geschaeftsfaehigkeit bei Errichtung

Die Betreuungsverfuegung sollte errichtet werden, solange die Person geschaeftsfaehig und urteilsfaehig ist. Es empfiehlt sich, die Verfuegung regelmaessig (alle 2-3 Jahre) zu bestaetigen, um Zweifel an der Aktualitaet zu vermeiden.

Haeufig gestellte Fragen

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