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Kostenloses Bauabnahmeprotokoll Vorlage

Das Bauabnahmeprotokoll dokumentiert die Abnahme von Bauleistungen und ist ein entscheidender Schritt im Baurecht. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — rechtssicher nach BGB und VOB/B, sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
BAUABNAHMEPROTOKOLL
Neubau Einfamilienhaus Mit Einliegerwohnung (Kfw-40)  ·  14. April 2025  ·  § 640 BGB
BAUVORHABEN
BEZEICHNUNGNeubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (KfW-40)
BAUORT / ADRESSEAm Buchenhang 12, 70569 Stuttgart-Vaihingen
GRUNDSTUECK / FLURSTUECKGemarkung Vaihingen, Flur 4, Flurstueck 1248
GEWERK / LEISTUNGSTEILGesamtabnahme (Rohbau, Ausbau, Haustechnik, Aussenanlagen)
BAUVERTRAG
VERTRAGSTYPBGB-Bauvertrag (§§ 650a ff. BGB)
VERTRAGSDATUM18. Mai 2024
BAUHERR (AUFTRAGGEBER / BESTELLER)
NAME / FIRMAFamilie Schwarzwald (Bauherrengemeinschaft)
ADRESSESchillerstrasse 22, 70173 Stuttgart
VERTRETEN DURCHMartin und Stefanie Schwarzwald
BAUUNTERNEHMER (AUFTRAGNEHMER / UNTERNEHMER)
NAME / FIRMABaumeister Kern GmbH
ADRESSEGewerbestrasse 14, 70469 Stuttgart
VERTRETEN DURCHDipl.-Ing. Bernhard Kern (Geschaeftsfuehrer)
ARCHITEKT / BAULEITUNG
NAME / BUEROArchitekturbuero Lindenberg und Partner
ADRESSEKoenigstrasse 58, 70173 Stuttgart
ABNAHME
ABNAHMEDATUM14. April 2025
ORT DER ABNAHMEAm Buchenhang 12, 70569 Stuttgart-Vaihingen
ART DER ABNAHMEFoermliche Abnahme (VOB/B § 12 Nr. 4)
UMFANGGesamtabnahme
WITTERUNG / BAUSTELLENZUSTANDTrocken, 14°C, gute Sicht; Baustelle besenrein uebergeben
Die Vertragsparteien haben sich am 14. April 2025 am Ort der Leistungserbringung zur Abnahme des oben bezeichneten Bauvorhabens eingefunden. Das Bauwerk bzw. die abzunehmende Leistung wurde besichtigt und gemeinsam begangen. Das Ergebnis der Abnahme ist in diesem Protokoll dokumentiert.
Abnahmeergebnis
Ergebnis: Abnahme unter Vorbehalt erklaert
Festgestellte Maengel
Die nachfolgend aufgefuehrten Maengel wurden bei der Abnahme festgestellt und von beiden Parteien anerkannt (Maengelruege im Sinne von § 634 BGB):
1. EG, Wohnzimmer: Fensterdichtung defekt (Fenster Typ FN-214, Nordseite) — Dichtung leckt bei Starkregen
2. OG, Bad-Nord: Fugenkerbe im Bodenfliesenbelag, ca. 15 cm, Sueddusche
3. Haustechnik, HWR: Heizkreisverteiler — zwei Stellmotoren nicht korrekt kalibriert (Raum Kueche, Raum Arbeitszimmer)
4. Terrasse: Abdichtung am uebergang zur Fassade nicht fachgerecht ausgefuehrt, Nacharbeit erforderlich
5. Aussenanlagen: Gehwegplatten vor Hauseingang unregelmaessig verlegt, Hoehensprung ca. 8 mm
Frist zur Maengelbeseitigung: 15. Mai 2025. Nach Ablauf dieser Frist ist der Bauherr berechtigt, die weiteren Maengelrechte nach § 634 BGB geltend zu machen (Nacherfuellung, Selbstvornahme, Ruecktritt, Schadensersatz, Minderung).
Vorbehalte bei Abnahme
Vertragsstrafe wegen Bauzeitueberschreitung (21 Kalendertage) bleibt dem Bauherrn ausdruecklich vorbehalten. Haftungsruecklage fuer dokumentierte Restmaengel einbehalten.

Rechtlicher Hinweis: Nur ausdrueckliche Vorbehalte bei Abnahme erhalten die Rechte aus § 640 Abs. 3 BGB (z.B. Vertragsstrafe, bekannte Maengel). Nicht vorbehaltene bekannte Maengel fuehren zum Verlust der Maengelrechte.
Haftungsruecklage
EINBEHALT ZUR SICHERUNG
HAFTUNGSRUECKLAGE12.500,00 EUR
BEGRUENDUNG / SICHERUNGSZWECKSicherung der Maengelbeseitigung fuer unter Ziffer "Festgestellte Maengel" dokumentierte Positionen; Freigabe nach vollstaendiger Maengelbeseitigung und erfolgter Nachbegehung
Empfehlung: Die Haftungsruecklage sollte mindestens den doppelten Betrag der geschaetzten Maengelbeseitigungskosten betragen (BGH VII ZR 74/06).
Teilnehmer der Abnahme
Martin Schwarzwald (Bauherr)
Stefanie Schwarzwald (Bauherrin)
Dipl.-Ing. Bernhard Kern (Baumeister Kern GmbH, Geschaeftsfuehrer)
Thomas Wegener (Bauleiter, Baumeister Kern GmbH)
Dipl.-Ing. Andrea Lindenberg (Architektin)
Kai Brenner (Sachverstaendiger, von Bauherrenseite beauftragt)
Uebergebene Unterlagen
[X] Ausfuehrungsplanung / As-Built-Plaene (digital + 2 Papiersaetze)
[X] Statikunterlagen
[X] Bautagebuch (vollstaendig)
[X] Pruefberichte (Blower-Door, Schall, Waerme)
[X] Energieausweis (Verbrauchsausweis, KfW-40)
[X] Wartungsvertraege (Heizung, Lueftung)
[X] Bedienungsanleitungen aller technischen Anlagen
[X] Herstellergarantien (Heizung, Fenster, Daecher)
[X] Schluesseluebergabe: 12 Schluessel (Hauptschluessel x 4, Kellerschluessel x 4, Garagenschluessel x 4)
Bemerkungen
Nachbegehung zur Verifikation der Maengelbeseitigung wird fuer Montag, 19. Mai 2025 um 10:00 Uhr vereinbart. Freigabe der Haftungsruecklage erfolgt nach bestaetigter Maengelbeseitigung.
Rechtliche Hinweise
Rechtsfolgen der Abnahme (§§ 640 ff. BGB):
1. Faelligkeit der Verguetung: Mit der Abnahme wird der Werklohn faellig (§ 641 Abs. 1 BGB).
2. Gefahruebergang: Die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung geht auf den Besteller ueber (§ 644 Abs. 1 BGB).
3. Beweislastumkehr: Der Bauherr muss nach der Abnahme das Vorliegen von Maengeln beweisen (§ 640 Abs. 3 BGB i.V.m. BGH-Rechtsprechung).
4. Verjaehrung der Maengelrechte: Fuer Bauwerke betraegt die Verjaehrung fuenf (5) Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); bei arglistigem Verschweigen gilt die Regelfrist (3 Jahre ab Kenntnis, max. 10 Jahre).
5. Maengelrechte des Bestellers (§ 634 BGB): Nacherfuellung, Selbstvornahme mit Kostenerstattung (§ 637 BGB), Ruecktritt, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6. Vorbehalte bei Abnahme: Rechte wegen bekannter Maengel oder aus einer Vertragsstrafe bleiben nur erhalten, wenn sie sich der Bauherr bei Abnahme ausdruecklich vorbehaelt (§ 640 Abs. 3 BGB).
7. Zustandsfeststellung bei Streit: Verweigert der Bauherr die Abnahme unter Angabe von Maengeln, kann der Bauunternehmer eine gemeinsame Zustandsfeststellung nach § 650g BGB verlangen.
BAUHERR (AUFTRAGGEBER)
Martin und Stefanie Schwarzwald
Familie Schwarzwald (Bauherrengemeinschaft)
Datum: ____________________
BAUUNTERNEHMER (AUFTRAGNEHMER)
Dipl.-Ing. Bernhard Kern (Geschaeftsfuehrer)
Baumeister Kern GmbH
Datum: ____________________

Was ist ein Bauabnahmeprotokoll?

Ein Bauabnahmeprotokoll ist die schriftliche Dokumentation der Abnahme von Bauleistungen durch den Auftraggeber (Bauherrn). Die Abnahme ist nach § 640 BGB die Erklaerung des Bestellers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemaess anerkennt. Sie ist einer der bedeutendsten Rechtsakte im Baurecht.

Mit der Abnahme beginnt die Verjaehrungsfrist fuer Maengelansprueche (5 Jahre nach § 634a BGB, 4 Jahre nach § 13 VOB/B), die Beweislast fuer Maengel kehrt sich um (der Auftraggeber muss nun beweisen), die Gefahr geht auf den Auftraggeber ueber, und der Verguetungsanspruch des Unternehmers wird faellig (§ 641 BGB).

Unsere Vorlage eignet sich fuer die Abnahme von Hochbau, Tiefbau, Ausbauarbeiten und Sanierungen. Sie dokumentiert das Ergebnis der Abnahmebegehung, festgestellte Maengel, Vorbehalte und Vereinbarungen — sowohl nach BGB-Werkvertragsrecht als auch nach VOB/B.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser Bauabnahmeprotokoll enthaelt alle wesentlichen Punkte fuer eine rechtssichere Bauabnahme.

Projekt- und Objektdaten

Bezeichnung des Bauvorhabens, Anschrift, Bauabschnitt, Gewerk und Vertragsdatum.

Beteiligte Parteien

Angaben zu Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauleiter und weiteren Teilnehmern der Abnahmebegehung.

Ergebnis der Abnahme

Dokumentation, ob die Abnahme erklaert, unter Vorbehalt erklaert oder verweigert wird.

Maengelliste

Detaillierte Auflistung festgestellter Maengel mit Beschreibung, Ort und ggf. Fotodokumentation.

Fristen zur Maengelbeseitigung

Vereinbarte Fristen fuer die Beseitigung festgestellter Maengel durch den Auftragnehmer.

Vorbehalte des Auftraggebers

Vorbehalt von Vertragsstrafen, bekannten Maengeln und Schadensersatzanspruechen — wichtig fuer den Rechtserhalt.

Verjaehrungsfristen

Dokumentation des Beginns der Gewaehrleistungsfrist und der vereinbarten Verjaehrungsdauer.

Unterschriften

Rechtsverbindliche Unterschriften aller Beteiligten mit Datum und Ort.

So erstellen Sie ein Bauabnahmeprotokoll

In fuenf Schritten zu Ihrem professionellen Bauabnahmeprotokoll.

  1. 1

    Projektdaten eintragen

    Geben Sie die vollstaendigen Daten des Bauvorhabens ein — Bezeichnung, Anschrift, Gewerk und Vertragsdaten.

  2. 2

    Beteiligte erfassen

    Tragen Sie alle Teilnehmer der Abnahmebegehung ein — Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauleiter und ggf. Sachverstaendige.

  3. 3

    Abnahmeergebnis dokumentieren

    Waehlen Sie das Ergebnis der Abnahme: vorbehaltlose Abnahme, Abnahme unter Vorbehalt oder Abnahmeverweigerung.

  4. 4

    Maengel und Vorbehalte auflisten

    Dokumentieren Sie alle festgestellten Maengel mit Beschreibung und vereinbarter Beseitigungsfrist. Erklaeren Sie ggf. Vorbehalte.

  5. 5

    Pruefen und unterzeichnen

    Kontrollieren Sie das Protokoll in der Live-Vorschau, laden Sie es als PDF herunter und lassen Sie es von allen Beteiligten unterzeichnen.

Rechtliche Hinweise

Die Bauabnahme hat weitreichende rechtliche Konsequenzen und sollte sorgfaeltig dokumentiert werden.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Rechtswirkungen der Abnahme (§ 640 BGB)

Die Abnahme hat erhebliche Rechtsfolgen: Beweislastumkehr fuer Maengel, Beginn der Verjaehrungsfrist, Gefahruebergang und Faelligkeit der Verguetung. Nicht im Protokoll vorbehaltene Maengel koennen grundsaetzlich nicht mehr geltend gemacht werden (§ 640 Abs. 3 BGB).

Vorbehalt von Maengeln und Vertragsstrafe

Der Auftraggeber muss sich die Geltendmachung bekannter Maengel und einer vereinbarten Vertragsstrafe bei der Abnahme ausdruecklich vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB, § 341 Abs. 3 BGB). Ohne Vorbehalt gehen diese Rechte verloren.

VOB/B-Abnahme (§ 12 VOB/B)

Bei VOB/B-Vertraegen gelten besondere Abnahmeregeln: 12 Werktage Frist nach Fertigstellungsmeldung, foermliche Abnahme auf Verlangen, fiktive Abnahme nach Fristablauf. Die Verjaehrungsfrist betraegt 4 Jahre (statt 5 Jahre nach BGB).

Abnahmeverweigerung

Der Auftraggeber kann die Abnahme nur verweigern, wenn wesentliche Maengel vorliegen (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Unwesentliche Maengel berechtigen nicht zur Verweigerung, muessen aber im Protokoll vorbehalten werden.

Haeufig gestellte Fragen

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