Kostenloser AVV zur Auftragsverarbeitung
Der AVV zur Auftragsverarbeitung sichert die DSGVO-konforme Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — professionell und rechtskonform, sofort als PDF herunterladen.
Gegenstand: Hosting und Betrieb der Schadensmanagement-Plattform einschliesslich Applikationsserver, Datenbankserver, Dokumentenspeicher und Backup-System; Second-Level-Support; Release-Management und Einspielung von Updates
Zweck: Bereitstellung, Hosting und Wartung einer webbasierten Schadensmanagement-Plattform (SaaS) inkl. Datenbankverwaltung, Backups, Support-Hotline und Weiterentwicklung im Kundenauftrag. Die Plattform wird vom Verantwortlichen zur Abwicklung von Sach- und Haftpflichtschaeden eingesetzt.
Art der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Abruf, Veraenderung, Offenlegung durch Uebermittlung, Verknuepfung, Sperrung, Loeschung und Vernichtung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung.
Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags (SaaS-Rahmenvertrag vom 15.11.2024): 01.01.2025 bis 31.12.2027, mit stillschweigender Verlaengerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit Frist von 6 Monaten gekuendigt
Datenarten: Stammdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten); Vertragsdaten (Vertragsinhalte, Laufzeiten); Zahlungsdaten (Bankverbindung, Rechnungen); Nutzungsdaten (IP, Logdaten); Versicherungsnummer, Schadensdetails, Sachverstaendigen-Gutachten, Fotos, Korrespondenz mit Betroffenen und Dritten, IBAN fuer Entschaedigungszahlungen
Kategorien betroffener Personen: Versicherungsnehmer, Mitversicherte, Geschaedigte und Anspruchsteller, Zeugen, Sachverstaendige, Mitarbeiter der Werkstaetten
Weisungen werden grundsaetzlich in Textform erteilt. Muendliche Weisungen sind vom Auftragnehmer unverzueglich zu dokumentieren. Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstoesst, hat er den Verantwortlichen unverzueglich darauf hinzuweisen und kann die Ausfuehrung der Weisung bis zur Klaerung verweigern (Art. 28 Abs. 3 UA 2 DSGVO).
Die Verpflichtungserklaerungen der mit der Verarbeitung betrauten Personen liegen beim Auftragnehmer vor und koennen vom Verantwortlichen auf Anforderung eingesehen werden. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Beschaeftigungsverhaeltnisses fort.
• Pseudonymisierung und Verschluesselung personenbezogener Daten (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO);
• Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit und Belastbarkeit der Systeme (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO);
• rasche Wiederherstellbarkeit im Zwischenfall (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO);
• regelmaessige Pruefung der Wirksamkeit der TOMs (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO).
Konkrete TOMs: ISO/IEC 27001:2022-Zertifizierung des Rechenzentrums; Verschluesselung ruhender Daten (AES-256); Transportverschluesselung TLS 1.3; Multi-Faktor-Authentifizierung fuer administrative Zugriffe; rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Zero-Trust); Netzwerksegmentierung und Web-Application-Firewall; jaehrliche Penetrationstests durch externe Anbieter; automatisierte Schwachstellenscans; Incident-Response-Team mit 24/7-Bereitschaft; Backup-Konzept mit 3-2-1-Regel und 30-Tage-Retention; dokumentierte Loeschroutinen nach DIN 66398
Eine ausfuehrliche Beschreibung der TOMs ist als Anlage 1 diesem AVV beigefuegt und Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer kann die TOMs weiterentwickeln, darf jedoch das Schutzniveau nicht unterschreiten; wesentliche Aenderungen sind dem Verantwortlichen mitzuteilen.
Aktueller Bestand an Unterauftragsverarbeitern:
Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen/DE — Rechenzentrumsleistungen (Colocation); noris network AG, Nuernberg/DE — Georedundantes Backup-Storage; 1und1 IONOS SE, Karlsruhe/DE — Managed E-Mail-Dienst fuer Support-Hotline
Vertragliche Kaskade (Art. 28 Abs. 4 DSGVO): Der Auftragnehmer verpflichtet den Unterauftragsverarbeiter zur Einhaltung derselben Datenschutzpflichten, die in diesem AVV festgelegt sind. Der Auftragnehmer haftet gegenueber dem Verantwortlichen fuer die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch den Unterauftragsverarbeiter.
Keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO sind Anbieter von reinen Hilfsleistungen (z.B. Post-, Telekommunikations-, Reinigungsdienste, Bewachung, Entsorgung), die keinen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten.
Dies umfasst die Rechte aus Art. 15 (Auskunft), Art. 16 (Berichtigung), Art. 17 (Loeschung), Art. 18 (Einschraenkung), Art. 20 (Datenuebertragbarkeit), Art. 21 (Widerspruch) und Art. 22 (automatisierte Entscheidungsfindung) DSGVO.
Richtet eine betroffene Person Anfragen direkt an den Auftragnehmer, leitet dieser die Anfrage unverzueglich (spaetestens binnen 48 Stunden) an den Verantwortlichen weiter. Der Auftragnehmer beantwortet solche Anfragen nicht selbst, es sei denn, dies ist ausdruecklich vom Verantwortlichen beauftragt.
Meldepflicht (Art. 33 DSGVO): Der Auftragnehmer meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzueglich, spaetestens jedoch 24 Stunden nach Kenntnisnahme. Die Meldung enthaelt mindestens:
• Beschreibung der Art der Verletzung (Umfang, Kategorien und ungefaehre Zahl betroffener Personen / Datensaetze);
• Name und Kontaktdaten des DSB oder einer anderen Anlaufstelle;
• Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung;
• Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung und Minderung.
Datenschutz-Folgenabschaetzung (Art. 35 DSGVO): Sofern erforderlich, unterstuetzt der Auftragnehmer bei der DSFA und bei der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehoerde nach Art. 36 DSGVO.
Die Loeschung erfolgt in Uebereinstimmung mit anerkannten Standards (z.B. DIN 66398, BSI TR-03148) und wird dem Verantwortlichen schriftlich unter Angabe von Zeitpunkt, Umfang und eingesetztem Verfahren bestaetigt. Backup-Medien werden entsprechend dem Loeschkonzept innerhalb des ueblichen Backup-Zyklus geloescht.
Vor-Ort-Audits koennen mit einer Ankuendigungsfrist von mindestens 14 Tagen waehrend ueblicher Geschaeftszeiten durchgefuehrt werden. Sie sind auf die datenschutzrechtlich erforderlichen Bereiche zu beschraenken.
Akzeptierte Zertifizierungen und Audits: Der Auftragnehmer verfuegt ueber folgende Nachweise: ISO/IEC 27001:2022; BSI C5 Testat 2024 Type 2; TISAX Label AL3; PCI-DSS Level 1. Diese koennen als Nachweis der Einhaltung der TOMs anerkannt werden.
Kosten: Regulaere Audits traegt der Verantwortliche; Audits aufgrund eines konkreten Verdachts auf Pflichtverletzung mit entsprechenden Feststellungen traegt der Auftragnehmer.
DSB des Auftragnehmers: Nadine Keller, dsb@dataflow-it.de
Die Parteien haben — soweit nach Art. 37 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG gesetzlich erforderlich — einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Die Benennung erfolgte entsprechend den Vorgaben der Art. 37-39 DSGVO. Die Kontaktdaten sind der zustaendigen Aufsichtsbehoerde gemeldet.
Aussenhaftung (Art. 82 Abs. 4 DSGVO): Verantwortlicher und Auftragnehmer haften gegenueber der geschaedigten Person als Gesamtschuldner. Die Partei, die den Schadensersatz geleistet hat, kann im Innenverhaeltnis den Teil des Schadensersatzes zurueckfordern, der dem Anteil des anderen an der Verantwortung entspricht (Art. 82 Abs. 5 DSGVO).
Haftungsverteilung im Innenverhaeltnis: Der Auftragnehmer haftet, soweit der Schaden auf einer Pflichtverletzung dieses AVV oder sonstiger Datenschutzvorschriften durch ihn beruht. Der Auftragnehmer stellt den Verantwortlichen insoweit frei.
Bussgelder (Art. 83 DSGVO): Verstoesse gegen die Pflichten aus Art. 28 DSGVO koennen mit Geldbussen bis zu 10.000.000 EUR oder bis zu 2% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschaeftsjahrs geahndet werden (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Bei Verstoessen gegen andere Grundsaetze (Art. 5, 6, 7, 9, 12-22 DSGVO) kann die Geldbusse bis zu 20.000.000 EUR oder 4% des Jahresumsatzes betragen (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberuehrt (§ 340 Abs. 2 BGB); die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Bei geringfuegigen oder unverschuldeten Verstoessen ist die Vertragsstrafe nach den Grundsaetzen von Treu und Glauben herabzusetzen (§ 242 BGB).
Hinweis: Vertragsstrafen in AGB unterliegen der Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB) und muessen angemessen sein.
Ausserordentliche Kuendigung: Der Verantwortliche kann diesen AVV und den zugrundeliegenden Leistungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kuendigen, wenn der Auftragnehmer trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus diesem AVV oder der DSGVO verstoesst oder Weisungen nicht umsetzt. Die Kuendigung bedarf der Schriftform.
Die Pflichten zur Vertraulichkeit und zur Rueckgabe/Loeschung der Daten gelten ueber das Ende dieses AVV hinaus.
Was ist ein AVV zur Auftragsverarbeitung?
Ein AVV (Vertrag zur Auftragsverarbeitung) regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen externen Dienstleister im Auftrag eines Unternehmens. Er ist die vertragliche Grundlage fuer jede Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und in Deutschland zusaetzlich durch § 62 BDSG konkretisiert.
Der AVV legt fest, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, welche Sicherheitsmassnahmen gelten und welche Rechte und Pflichten die Parteien haben. Er ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch praktisches Instrument zur Risikominimierung — fehlende oder mangelhafte AVVs sind einer der haeufigsten Beanstandungspunkte bei Datenschutzpruefungen.
Diese Vorlage ist speziell fuer die Praxisanforderungen konzipiert: Sie enthaelt alle Pflichtinhalte nach Art. 28 DSGVO, ein detailliertes TOM-Verzeichnis, Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern und Drittlanduebermittlungen sowie Muster-Anlagen fuer die Verarbeitungsbeschreibung.
Was diese Vorlage enthaelt
Unser AVV deckt alle gesetzlichen Anforderungen und praxisrelevanten Regelungen ab.
Vertragsgegenstand und Zweck
Praezise Beschreibung der Verarbeitungstaetigkeit, des Zwecks und der Dauer der Auftragsverarbeitung.
Datenkategorien und Betroffene
Festlegung der Arten personenbezogener Daten und der Kategorien betroffener Personen.
Weisungsrecht des Verantwortlichen
Dokumentierte Weisungsbefugnis des Verantwortlichen mit Regelungen zu muendlichen und schriftlichen Weisungen.
Technische und organisatorische Massnahmen
Umfassender TOM-Katalog nach Art. 32 DSGVO — Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Verfuegbarkeitskontrolle.
Unterauftragsverarbeitung
Regelungen zur Genehmigung, Auswahl und Ueberwachung von Unterauftragsverarbeitern — mit Kettenvertragsregelung.
Benachrichtigung bei Datenpannen
Pflicht zur unverzueglichen Meldung von Datenschutzverletzungen mit konkretem Meldeverfahren und Fristen.
Betroffenenrechte und Unterstuetzung
Pflicht zur Unterstuetzung bei Auskunfts-, Loesch-, Berichtigungs- und Widerspruchsanfragen betroffener Personen.
Pruef- und Kontrollrechte
Inspektions- und Auditrechte des Verantwortlichen — vor Ort und durch Dritte.
Beendigung und Datenloeschung
Regelungen zur Rueckgabe, Loeschung und Nachweis der Vernichtung aller personenbezogenen Daten nach Vertragsende.
So erstellen Sie einen AVV
In fuenf Schritten zu Ihrem DSGVO-konformen AVV.
- 1
Parteien und Datenschutzbeauftragte eintragen
Geben Sie die vollstaendigen Daten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters ein — einschliesslich der Datenschutzbeauftragten beider Seiten.
- 2
Verarbeitungstaetigkeit beschreiben
Beschreiben Sie Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung sowie die betroffenen Datenkategorien und Personengruppen.
- 3
Sicherheitsmassnahmen dokumentieren
Waehlen Sie die zutreffenden technischen und organisatorischen Massnahmen aus dem TOM-Katalog oder beschreiben Sie Ihre eigenen.
- 4
Unterauftragsverarbeiter und Drittlaender regeln
Listen Sie bestehende Unterauftragsverarbeiter auf und regeln Sie die Genehmigungsart sowie etwaige Drittlanduebermittlungen.
- 5
Pruefen und herunterladen
Kontrollieren Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie den AVV als PDF herunter.
Rechtliche Hinweise
Die korrekte Gestaltung eines AVV ist fuer die DSGVO-Konformitaet Ihres Unternehmens entscheidend.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Geprueft fuer deutsches Recht
Formvorschriften
Der AVV muss schriftlich oder in elektronischer Form abgeschlossen werden (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Ein muendlicher Vertrag genuegt nicht. Die elektronische Form (z. B. qualifizierte elektronische Signatur oder eingescanntes PDF) ist zulaessig.
TOM-Pflichten nach Art. 32 DSGVO
Die technischen und organisatorischen Massnahmen muessen dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art und dem Umfang der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos angemessen sein. Sie muessen regelmaessig ueberprueft und aktualisiert werden.
Internationale Datenuebermittlung
Bei Datenuebermittlung in Drittlaender ausserhalb des EWR muessen zusaetzliche Schutzgarantien vorliegen. Seit dem Schrems-II-Urteil des EuGH sind Standardvertragsklauseln (SCCs) in der neuen Fassung vom Juni 2021 das gaengigste Instrument. Ein Transfer Impact Assessment kann erforderlich sein.
Kontrolle durch Aufsichtsbehoerden
Deutsche Datenschutzaufsichtsbehoerden pruefen regelmaessig das Vorhandensein und die Qualitaet von AVVs. Haeufige Beanstandungen betreffen fehlende TOM-Beschreibungen, unvollstaendige Unterauftragsverarbeiter-Listen und fehlende Regelungen zur Drittlanduebermittlung.
Haeufig gestellte Fragen
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