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Kostenloser AVV zur Auftragsverarbeitung

Der AVV zur Auftragsverarbeitung sichert die DSGVO-konforme Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage — professionell und rechtskonform, sofort als PDF herunterladen.

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VERTRAG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG
Datenverarbeitungsvereinbarung Nach Art. 28 DSGVO  ·  Baden-wuerttemberg
VERANTWORTLICHER (ART. 4 NR. 7 DSGVO)
Stuttgarter Versicherungsverein a.G.
Koenigstrasse 50, 70173 Stuttgart
Durch: Andrea Fischer, Vertretungsberechtigter
AUFTRAGNEHMER / AUFTRAGSVERARBEITER (ART. 4 NR. 8 DSGVO)
DataFlow IT Solutions GmbH
Karlsruher Strasse 28, 76137 Karlsruhe
Durch: Jan Ritter, Vertretungsberechtigter
Vertragsdatum: 20. Dezember 2024
Auftragsverarbeitung · Art. 28 DSGVO
Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend „AVV“) wird geschlossen am 20. Dezember 2024 zwischen Stuttgarter Versicherungsverein a.G. („Verantwortlicher“) und DataFlow IT Solutions GmbH („Auftragnehmer“ oder „Auftragsverarbeiter“) auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Dieser AVV regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.
1.
GEGENSTAND, ART, UMFANG, ZWECK UND DAUER
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen. Die Einzelheiten der Verarbeitung ergeben sich aus diesem AVV und dem zugrundeliegenden Leistungsvertrag.

Gegenstand: Hosting und Betrieb der Schadensmanagement-Plattform einschliesslich Applikationsserver, Datenbankserver, Dokumentenspeicher und Backup-System; Second-Level-Support; Release-Management und Einspielung von Updates
Zweck: Bereitstellung, Hosting und Wartung einer webbasierten Schadensmanagement-Plattform (SaaS) inkl. Datenbankverwaltung, Backups, Support-Hotline und Weiterentwicklung im Kundenauftrag. Die Plattform wird vom Verantwortlichen zur Abwicklung von Sach- und Haftpflichtschaeden eingesetzt.
Art der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Abruf, Veraenderung, Offenlegung durch Uebermittlung, Verknuepfung, Sperrung, Loeschung und Vernichtung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung.
Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags (SaaS-Rahmenvertrag vom 15.11.2024): 01.01.2025 bis 31.12.2027, mit stillschweigender Verlaengerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit Frist von 6 Monaten gekuendigt
Datenarten: Stammdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten); Vertragsdaten (Vertragsinhalte, Laufzeiten); Zahlungsdaten (Bankverbindung, Rechnungen); Nutzungsdaten (IP, Logdaten); Versicherungsnummer, Schadensdetails, Sachverstaendigen-Gutachten, Fotos, Korrespondenz mit Betroffenen und Dritten, IBAN fuer Entschaedigungszahlungen
Kategorien betroffener Personen: Versicherungsnehmer, Mitversicherte, Geschaedigte und Anspruchsteller, Zeugen, Sachverstaendige, Mitarbeiter der Werkstaetten
2.
WEISUNGSBINDUNG
Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen — auch in Bezug auf die Uebermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation — es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, hierzu verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Verantwortlichen diese rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen oeffentlichen Interesses verbietet.

Weisungen werden grundsaetzlich in Textform erteilt. Muendliche Weisungen sind vom Auftragnehmer unverzueglich zu dokumentieren. Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstoesst, hat er den Verantwortlichen unverzueglich darauf hinzuweisen und kann die Ausfuehrung der Weisung bis zur Klaerung verweigern (Art. 28 Abs. 3 UA 2 DSGVO).
3.
VERTRAULICHKEIT
Der Auftragnehmer gewaehrleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO i.V.m. Art. 29 DSGVO).

Die Verpflichtungserklaerungen der mit der Verarbeitung betrauten Personen liegen beim Auftragnehmer vor und koennen vom Verantwortlichen auf Anforderung eingesehen werden. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Beschaeftigungsverhaeltnisses fort.
4.
SICHERHEIT DER VERARBEITUNG
Der Auftragnehmer ergreift unter Beruecksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstaende und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken fuer die Rechte und Freiheiten natuerlicher Personen geeignete technische und organisatorische Massnahmen (TOMs), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewaehrleisten (Art. 32 DSGVO). Dazu gehoeren insbesondere:

Pseudonymisierung und Verschluesselung personenbezogener Daten (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO);
Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit und Belastbarkeit der Systeme (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO);
rasche Wiederherstellbarkeit im Zwischenfall (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO);
regelmaessige Pruefung der Wirksamkeit der TOMs (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO).

Konkrete TOMs: ISO/IEC 27001:2022-Zertifizierung des Rechenzentrums; Verschluesselung ruhender Daten (AES-256); Transportverschluesselung TLS 1.3; Multi-Faktor-Authentifizierung fuer administrative Zugriffe; rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Zero-Trust); Netzwerksegmentierung und Web-Application-Firewall; jaehrliche Penetrationstests durch externe Anbieter; automatisierte Schwachstellenscans; Incident-Response-Team mit 24/7-Bereitschaft; Backup-Konzept mit 3-2-1-Regel und 30-Tage-Retention; dokumentierte Loeschroutinen nach DIN 66398

Eine ausfuehrliche Beschreibung der TOMs ist als Anlage 1 diesem AVV beigefuegt und Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer kann die TOMs weiterentwickeln, darf jedoch das Schutzniveau nicht unterschreiten; wesentliche Aenderungen sind dem Verantwortlichen mitzuteilen.
5.
EINSATZ VON UNTERAUFTRAGSVERARBEITERN
Der Auftragnehmer ist mit allgemeiner schriftlicher Ermaechtigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) ermaechtigt. Er informiert den Verantwortlichen ueber jede beabsichtigte Aenderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung anderer Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO). Der Verantwortliche kann binnen 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich widersprechen; bei begruendetem Widerspruch wird der Auftragnehmer den beabsichtigten Unterauftragsverarbeiter nicht einsetzen oder alternative Massnahmen ergreifen.

Aktueller Bestand an Unterauftragsverarbeitern:
Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen/DE — Rechenzentrumsleistungen (Colocation); noris network AG, Nuernberg/DE — Georedundantes Backup-Storage; 1und1 IONOS SE, Karlsruhe/DE — Managed E-Mail-Dienst fuer Support-Hotline

Vertragliche Kaskade (Art. 28 Abs. 4 DSGVO): Der Auftragnehmer verpflichtet den Unterauftragsverarbeiter zur Einhaltung derselben Datenschutzpflichten, die in diesem AVV festgelegt sind. Der Auftragnehmer haftet gegenueber dem Verantwortlichen fuer die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch den Unterauftragsverarbeiter.

Keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO sind Anbieter von reinen Hilfsleistungen (z.B. Post-, Telekommunikations-, Reinigungsdienste, Bewachung, Entsorgung), die keinen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten.
6.
UEBERMITTLUNG IN DRITTLAENDER
Eine Uebermittlung personenbezogener Daten in Drittlaender oder an internationale Organisationen findet nicht statt. Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich innerhalb der EU bzw. des EWR. Eine Aenderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen in Textform.
7.
UNTERSTUETZUNG BEI BETROFFENENRECHTEN
Der Auftragnehmer unterstuetzt den Verantwortlichen angesichts der Art der Verarbeitung nach Moeglichkeit mit geeigneten technisch-organisatorischen Massnahmen bei der Erfuellung seiner Pflicht zur Beantwortung von Antraegen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).

Dies umfasst die Rechte aus Art. 15 (Auskunft), Art. 16 (Berichtigung), Art. 17 (Loeschung), Art. 18 (Einschraenkung), Art. 20 (Datenuebertragbarkeit), Art. 21 (Widerspruch) und Art. 22 (automatisierte Entscheidungsfindung) DSGVO.

Richtet eine betroffene Person Anfragen direkt an den Auftragnehmer, leitet dieser die Anfrage unverzueglich (spaetestens binnen 48 Stunden) an den Verantwortlichen weiter. Der Auftragnehmer beantwortet solche Anfragen nicht selbst, es sei denn, dies ist ausdruecklich vom Verantwortlichen beauftragt.
8.
MELDUNG VON DATENSCHUTZVERLETZUNGEN UND UNTERSTUETZUNG DES VERANTWORTLICHEN
Der Auftragnehmer unterstuetzt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Art. 32-36 DSGVO (Sicherheit, Meldung, Benachrichtigung, DSFA) unter Beruecksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfuegung stehenden Informationen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO).

Meldepflicht (Art. 33 DSGVO): Der Auftragnehmer meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzueglich, spaetestens jedoch 24 Stunden nach Kenntnisnahme. Die Meldung enthaelt mindestens:
• Beschreibung der Art der Verletzung (Umfang, Kategorien und ungefaehre Zahl betroffener Personen / Datensaetze);
• Name und Kontaktdaten des DSB oder einer anderen Anlaufstelle;
• Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung;
• Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung und Minderung.

Datenschutz-Folgenabschaetzung (Art. 35 DSGVO): Sofern erforderlich, unterstuetzt der Auftragnehmer bei der DSFA und bei der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehoerde nach Art. 36 DSGVO.
9.
LOESCHUNG UND RUECKGABE
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen loescht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurueck, sofern nicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).

Die Loeschung erfolgt in Uebereinstimmung mit anerkannten Standards (z.B. DIN 66398, BSI TR-03148) und wird dem Verantwortlichen schriftlich unter Angabe von Zeitpunkt, Umfang und eingesetztem Verfahren bestaetigt. Backup-Medien werden entsprechend dem Loeschkonzept innerhalb des ueblichen Backup-Zyklus geloescht.
10.
AUDITS UND KONTROLLRECHTE
Der Auftragnehmer stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfuegung und ermoeglicht Ueberpruefungen einschliesslich Inspektionen durch den Verantwortlichen oder einen von diesem beauftragten Pruefer (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

Vor-Ort-Audits koennen mit einer Ankuendigungsfrist von mindestens 14 Tagen waehrend ueblicher Geschaeftszeiten durchgefuehrt werden. Sie sind auf die datenschutzrechtlich erforderlichen Bereiche zu beschraenken.

Akzeptierte Zertifizierungen und Audits: Der Auftragnehmer verfuegt ueber folgende Nachweise: ISO/IEC 27001:2022; BSI C5 Testat 2024 Type 2; TISAX Label AL3; PCI-DSS Level 1. Diese koennen als Nachweis der Einhaltung der TOMs anerkannt werden.

Kosten: Regulaere Audits traegt der Verantwortliche; Audits aufgrund eines konkreten Verdachts auf Pflichtverletzung mit entsprechenden Feststellungen traegt der Auftragnehmer.
11.
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
DSB des Verantwortlichen: Dr. Thomas Hartmann, datenschutz@stuttgarter-vv.de
DSB des Auftragnehmers: Nadine Keller, dsb@dataflow-it.de

Die Parteien haben — soweit nach Art. 37 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG gesetzlich erforderlich — einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Die Benennung erfolgte entsprechend den Vorgaben der Art. 37-39 DSGVO. Die Kontaktdaten sind der zustaendigen Aufsichtsbehoerde gemeldet.
12.
HAFTUNG UND BUSSGELDER
Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

Aussenhaftung (Art. 82 Abs. 4 DSGVO): Verantwortlicher und Auftragnehmer haften gegenueber der geschaedigten Person als Gesamtschuldner. Die Partei, die den Schadensersatz geleistet hat, kann im Innenverhaeltnis den Teil des Schadensersatzes zurueckfordern, der dem Anteil des anderen an der Verantwortung entspricht (Art. 82 Abs. 5 DSGVO).

Haftungsverteilung im Innenverhaeltnis: Der Auftragnehmer haftet, soweit der Schaden auf einer Pflichtverletzung dieses AVV oder sonstiger Datenschutzvorschriften durch ihn beruht. Der Auftragnehmer stellt den Verantwortlichen insoweit frei.

Bussgelder (Art. 83 DSGVO): Verstoesse gegen die Pflichten aus Art. 28 DSGVO koennen mit Geldbussen bis zu 10.000.000 EUR oder bis zu 2% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschaeftsjahrs geahndet werden (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Bei Verstoessen gegen andere Grundsaetze (Art. 5, 6, 7, 9, 12-22 DSGVO) kann die Geldbusse bis zu 20.000.000 EUR oder 4% des Jahresumsatzes betragen (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).
13.
VERTRAGSSTRAFE BEI PFLICHTVERSTOESSEN
Bei schuldhafter, schwerwiegender Verletzung der Pflichten aus diesem AVV durch den Auftragnehmer — insbesondere bei Verletzung der Weisungsbindung, verspaeteter Meldung von Datenschutzverletzungen, unzulaessigem Drittlandtransfer oder unzulaessigem Einsatz von Unterauftragsverarbeitern — zahlt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Hoehe von 25.000,00 EUR pro Fall.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberuehrt (§ 340 Abs. 2 BGB); die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Bei geringfuegigen oder unverschuldeten Verstoessen ist die Vertragsstrafe nach den Grundsaetzen von Treu und Glauben herabzusetzen (§ 242 BGB).

Hinweis: Vertragsstrafen in AGB unterliegen der Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB) und muessen angemessen sein.
14.
LAUFZEIT UND KUENDIGUNG
Dieser AVV gilt fuer die Laufzeit des zugrundeliegenden Leistungsvertrags und endet mit dessen Beendigung.

Ausserordentliche Kuendigung: Der Verantwortliche kann diesen AVV und den zugrundeliegenden Leistungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kuendigen, wenn der Auftragnehmer trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus diesem AVV oder der DSGVO verstoesst oder Weisungen nicht umsetzt. Die Kuendigung bedarf der Schriftform.

Die Pflichten zur Vertraulichkeit und zur Rueckgabe/Loeschung der Daten gelten ueber das Ende dieses AVV hinaus.
15.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Dieser AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Vorschriften der DSGVO und des BDSG bleiben unberuehrt. Gerichtsstand ist der Sitz des Verantwortlichen, soweit nach § 38 ZPO zulaessig.
16.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Vorrang des AVV: Bei Widerspruechen zwischen diesem AVV und anderen Vereinbarungen der Parteien hat dieser AVV Vorrang, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Anlagen: Bestandteil dieses AVV sind: (Anlage 1) Beschreibung der TOMs, (Anlage 2) Liste der Unterauftragsverarbeiter und ihre Verarbeitungsorte, (Anlage 3 — falls zutreffend) Standardvertragsklauseln bei Drittlandtransfer. Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses AVV beduerfen der Schriftform (Art. 28 Abs. 9 DSGVO; die elektronische Form inkl. QES ist ausdruecklich zugelassen). Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses AVV ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt. Ausfertigung: Dieser AVV wird in zweifacher Ausfertigung oder mit qualifizierter elektronischer Signatur erstellt; jede Partei erhaelt eine Ausfertigung.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
VERANTWORTLICHER
Andrea Fischer
Vertretungsberechtigter
Stuttgarter Versicherungsverein a.G.
Datum: ____________________
AUFTRAGNEHMER
Jan Ritter
Vertretungsberechtigter
DataFlow IT Solutions GmbH
Datum: ____________________

Was ist ein AVV zur Auftragsverarbeitung?

Ein AVV (Vertrag zur Auftragsverarbeitung) regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen externen Dienstleister im Auftrag eines Unternehmens. Er ist die vertragliche Grundlage fuer jede Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und in Deutschland zusaetzlich durch § 62 BDSG konkretisiert.

Der AVV legt fest, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, welche Sicherheitsmassnahmen gelten und welche Rechte und Pflichten die Parteien haben. Er ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch praktisches Instrument zur Risikominimierung — fehlende oder mangelhafte AVVs sind einer der haeufigsten Beanstandungspunkte bei Datenschutzpruefungen.

Diese Vorlage ist speziell fuer die Praxisanforderungen konzipiert: Sie enthaelt alle Pflichtinhalte nach Art. 28 DSGVO, ein detailliertes TOM-Verzeichnis, Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern und Drittlanduebermittlungen sowie Muster-Anlagen fuer die Verarbeitungsbeschreibung.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser AVV deckt alle gesetzlichen Anforderungen und praxisrelevanten Regelungen ab.

Vertragsgegenstand und Zweck

Praezise Beschreibung der Verarbeitungstaetigkeit, des Zwecks und der Dauer der Auftragsverarbeitung.

Datenkategorien und Betroffene

Festlegung der Arten personenbezogener Daten und der Kategorien betroffener Personen.

Weisungsrecht des Verantwortlichen

Dokumentierte Weisungsbefugnis des Verantwortlichen mit Regelungen zu muendlichen und schriftlichen Weisungen.

Technische und organisatorische Massnahmen

Umfassender TOM-Katalog nach Art. 32 DSGVO — Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Verfuegbarkeitskontrolle.

Unterauftragsverarbeitung

Regelungen zur Genehmigung, Auswahl und Ueberwachung von Unterauftragsverarbeitern — mit Kettenvertragsregelung.

Benachrichtigung bei Datenpannen

Pflicht zur unverzueglichen Meldung von Datenschutzverletzungen mit konkretem Meldeverfahren und Fristen.

Betroffenenrechte und Unterstuetzung

Pflicht zur Unterstuetzung bei Auskunfts-, Loesch-, Berichtigungs- und Widerspruchsanfragen betroffener Personen.

Pruef- und Kontrollrechte

Inspektions- und Auditrechte des Verantwortlichen — vor Ort und durch Dritte.

Beendigung und Datenloeschung

Regelungen zur Rueckgabe, Loeschung und Nachweis der Vernichtung aller personenbezogenen Daten nach Vertragsende.

So erstellen Sie einen AVV

In fuenf Schritten zu Ihrem DSGVO-konformen AVV.

  1. 1

    Parteien und Datenschutzbeauftragte eintragen

    Geben Sie die vollstaendigen Daten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters ein — einschliesslich der Datenschutzbeauftragten beider Seiten.

  2. 2

    Verarbeitungstaetigkeit beschreiben

    Beschreiben Sie Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung sowie die betroffenen Datenkategorien und Personengruppen.

  3. 3

    Sicherheitsmassnahmen dokumentieren

    Waehlen Sie die zutreffenden technischen und organisatorischen Massnahmen aus dem TOM-Katalog oder beschreiben Sie Ihre eigenen.

  4. 4

    Unterauftragsverarbeiter und Drittlaender regeln

    Listen Sie bestehende Unterauftragsverarbeiter auf und regeln Sie die Genehmigungsart sowie etwaige Drittlanduebermittlungen.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie den AVV als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Die korrekte Gestaltung eines AVV ist fuer die DSGVO-Konformitaet Ihres Unternehmens entscheidend.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Geprueft fuer deutsches Recht

Formvorschriften

Der AVV muss schriftlich oder in elektronischer Form abgeschlossen werden (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Ein muendlicher Vertrag genuegt nicht. Die elektronische Form (z. B. qualifizierte elektronische Signatur oder eingescanntes PDF) ist zulaessig.

TOM-Pflichten nach Art. 32 DSGVO

Die technischen und organisatorischen Massnahmen muessen dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art und dem Umfang der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos angemessen sein. Sie muessen regelmaessig ueberprueft und aktualisiert werden.

Internationale Datenuebermittlung

Bei Datenuebermittlung in Drittlaender ausserhalb des EWR muessen zusaetzliche Schutzgarantien vorliegen. Seit dem Schrems-II-Urteil des EuGH sind Standardvertragsklauseln (SCCs) in der neuen Fassung vom Juni 2021 das gaengigste Instrument. Ein Transfer Impact Assessment kann erforderlich sein.

Kontrolle durch Aufsichtsbehoerden

Deutsche Datenschutzaufsichtsbehoerden pruefen regelmaessig das Vorhandensein und die Qualitaet von AVVs. Haeufige Beanstandungen betreffen fehlende TOM-Beschreibungen, unvollstaendige Unterauftragsverarbeiter-Listen und fehlende Regelungen zur Drittlanduebermittlung.

Haeufig gestellte Fragen

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