Kostenloser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Vorlage
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Dienstleister gesetzlich vorgeschrieben. Nutzen Sie unsere kostenlose DSGVO-konforme Vorlage — sofort als PDF herunterladen.
Gegenstand der Verarbeitung: Betrieb einer Newsletter- und E-Mail-Marketing-Plattform (SaaS). Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen eine Software zur Verwaltung und zum Versand von E-Mail-Newslettern an dessen Kunden zur Verfuegung.
Zweck der Verarbeitung: Versand von Newslettern, Transaktions-E-Mails und Werbekommunikation an Kunden und Interessenten des Verantwortlichen; Tracking-Auswertung (Oeffnungs- und Klickraten); Abonnement-/Abmeldeverwaltung.
Art der Verarbeitung: Erhebung, Erfassung, Organisation, Speicherung, Abfrage, Offenlegung durch Uebermittlung, Loeschung und Vernichtung im Rahmen der vom Verantwortlichen beauftragten Dienstleistung.
Dauer der Verarbeitung: Fuer die Laufzeit des Hauptvertrags (SaaS-Lizenzvereinbarung vom 10.01.2025), zunaechst bis 31.12.2026, mit automatischer Verlaengerung um jeweils 12 Monate bei ausbleibender Kuendigung
Kategorien betroffener Personen: Newsletter-Abonnenten, Kunden und Interessenten des Verantwortlichen
Muendliche Weisungen werden vom Auftragsverarbeiter schriftlich oder in Textform bestaetigt. Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung des Verantwortlichen gegen die DSGVO oder sonstige Datenschutzvorschriften verstoesst, informiert er den Verantwortlichen hierueber unverzueglich (Art. 28 Abs. 3 UA 2 DSGVO).
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten beschaeftigten Personen ausschliesslich nach Weisung des Verantwortlichen Daten verarbeiten duerfen (Art. 29 DSGVO). Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Beschaeftigungsverhaeltnisses fort. Ein Nachweis der Verpflichtungserklaerungen kann vom Verantwortlichen jederzeit eingefordert werden.
a) Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO): Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs- und Trennungskontrolle.
b) Integritaet: Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle.
c) Verfuegbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO): Verfuegbarkeitskontrolle, rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO).
d) Verfahren zur regelmaessigen Ueberpruefung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO): Datenschutz-Management, Incident-Response-Management, datenschutzfreundliche Voreinstellungen („Privacy by Design“ / „Privacy by Default“, Art. 25 DSGVO), Auftragskontrolle.
e) Pseudonymisierung und Verschluesselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO), soweit angemessen.
Konkrete TOMs des Auftragsverarbeiters: Verschluesselung der Daten im Ruhezustand (AES-256) und bei Uebertragung (TLS 1.3); Multi-Faktor-Authentifizierung fuer alle administrativen Zugaenge; Role-Based-Access-Control (RBAC); taegliche Backups mit 30-Tage-Retention; ISO 27001-zertifiziertes Rechenzentrum; jaehrliche Penetrationstests; automatische Anomalieerkennung; dokumentierte Incident-Response-Prozesse
Eine detaillierte Beschreibung der TOMs wird als Anlage 1 beigefuegt und ist verbindlicher Vertragsbestandteil. Die TOMs unterliegen der Weiterentwicklung; der Auftragsverarbeiter darf alternative Massnahmen ergreifen, sofern das Sicherheitsniveau nicht unterschritten wird, und unterrichtet den Verantwortlichen ueber wesentliche Aenderungen.
Aktuell eingesetzte Unterauftragsverarbeiter:
Amazon Web Services EMEA SARL (Frankfurt/DE — Hosting); Hetzner Online GmbH (Nuernberg/DE — Backup-Storage); Postmark (ActiveCampaign LLC) — E-Mail-Zustelldienst mit SCC
Vertragliche Kaskade (Art. 28 Abs. 4 DSGVO): Zieht der Auftragsverarbeiter einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzu, werden diesem dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in diesem AVV festgelegt sind — insbesondere in Bezug auf die Gewaehrleistung hinreichender technisch-organisatorischer Massnahmen. Der Auftragsverarbeiter haftet gegenueber dem Verantwortlichen fuer die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch den Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
Dies betrifft insbesondere folgende Betroffenenrechte:
• Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
• Recht auf Loeschung / „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)
• Recht auf Einschraenkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Recht auf Datenuebertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
• Recht im Hinblick auf automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO)
Richten sich betroffene Personen direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser solche Anfragen unverzueglich (spaetestens innerhalb von 48 Stunden) an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.
a) Meldung einer Datenschutzverletzung (Art. 33 DSGVO): Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzueglich, spaetestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme (strenger als die 72-Stunden-Frist des Art. 33 Abs. 1 DSGVO, um dem Verantwortlichen eine fristgerechte Aufsichtsbehoerde-Meldung zu ermoeglichen). Die Meldung enthaelt mindestens: (i) Beschreibung der Art der Verletzung, (ii) Kategorien und ungefaehre Zahl betroffener Personen und Datensaetze, (iii) Name und Kontaktdaten des DSB, (iv) wahrscheinliche Folgen, (v) ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemassnahmen.
b) Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO): Sofern erforderlich, unterstuetzt der Auftragsverarbeiter bei der Benachrichtigung.
c) Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA, Art. 35 DSGVO): Unterstuetzung bei der Erstellung der DSFA, sofern die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge hat.
d) Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehoerde (Art. 36 DSGVO): Bereitstellung der erforderlichen Informationen.
Die Loeschung erfolgt unter Beachtung der anerkannten Standards (z.B. DIN 66398, NIST SP 800-88) und wird dem Verantwortlichen schriftlich bestaetigt. Die Bestaetigung beinhaltet Datum, Art und Umfang der geloeschten Daten sowie das eingesetzte Loeschverfahren.
Vor-Ort-Audits koennen nach vorheriger Ankuendigung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen waehrend ueblicher Geschaeftszeiten und ohne Stoerung des Betriebsablaufs durchgefuehrt werden. Die Audits beschraenken sich auf die fuer die Ueberpruefung der Einhaltung der DSGVO-Pflichten erforderlichen Bereiche.
Zertifizierung: Der Auftragsverarbeiter verfuegt ueber folgende Zertifizierungen und Audits: ISO/IEC 27001:2022; BSI C5 Testat 2024; TUEV Rheinland DSGVO-konform. Entsprechende Zertifikate und Auditberichte koennen als Nachweis anerkannt werden und reduzieren den Umfang der Vor-Ort-Pruefung.
Kosten: Reguliere Audits traegt der Verantwortliche; Audits aufgrund eines konkreten Verdachts auf Pflichtverletzung und entsprechendem Feststellung traegt der Auftragsverarbeiter.
Datenschutzbeauftragter des Auftragsverarbeiters: Maren Schneider, privacy@newsletterpro.de
Die Parteien haben soweit gesetzlich erforderlich (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG) einen Datenschutzbeauftragten benannt. Die Kontaktdaten sind den Aufsichtsbehoerden gemeldet und den betroffenen Personen zugaenglich.
Art. 82 DSGVO: Jede Person, der wegen eines Verstosses gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter (gesamtschuldnerisch, Art. 82 Abs. 4 DSGVO). Im Innenverhaeltnis haftet die Partei entsprechend dem Anteil ihrer Verantwortung fuer den Schaden (Art. 82 Abs. 5 DSGVO).
Ausgleich im Innenverhaeltnis: Hat eine Partei den vollen Schadensersatz an die betroffene Person gezahlt, kann sie von der anderen Partei den Anteil am Schadensersatz zurueckfordern, der ihrem Anteil an der Verantwortung entspricht (Art. 82 Abs. 5 DSGVO).
Freistellung: Der Auftragsverarbeiter stellt den Verantwortlichen von allen Anspruechen Dritter, Bussgeldern und Aufwendungen frei, die auf eine vom Auftragsverarbeiter zu vertretende Verletzung dieses AVV oder der DSGVO zurueckzufuehren sind.
Bussgelder (Art. 83 DSGVO): Bei Verstoessen gegen Art. 28 DSGVO und den AVV drohen Bussgelder bis zu 10 Millionen EUR oder bis zu 2% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschaeftsjahrs (je nachdem, welcher Betrag hoeher ist; Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Bei Verstoessen gegen andere DSGVO-Grundsaetze (Art. 5, 6, 7, 9, 12-22) drohen Bussgelder bis zu 20 Millionen EUR oder 4% des Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).
Ausserordentliche Kuendigung: Der Verantwortliche kann diesen AVV jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kuendigen, insbesondere wenn der Auftragsverarbeiter gegen wesentliche Pflichten aus diesem AVV oder der DSGVO verstoesst oder nicht in der Lage oder nicht willens ist, eine Weisung des Verantwortlichen umzusetzen. Die Kuendigung bedarf der schriftlichen Form.
Nach Beendigung dieses AVV gelten die Pflichten aus § 9 (Rueckgabe / Loeschung) und § 4 (Vertraulichkeit) fort.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter gemaess Art. 28 DSGVO. Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen durchfuehrt — etwa bei Cloud-Hosting, E-Mail-Marketing, Lohnabrechnung oder IT-Support.
Die DSGVO schreibt vor, dass die Auftragsverarbeitung auf Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments erfolgen muss (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Ohne AVV drohen Bussgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Der AVV muss bestimmte Mindestinhalte aufweisen.
Unsere Vorlage erfuellt alle Anforderungen des Art. 28 DSGVO und des § 62 BDSG. Sie umfasst technische und organisatorische Massnahmen (TOM), Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern, Datenuebermittlung in Drittlaender und die Rechte der betroffenen Personen.
Was diese Vorlage enthaelt
Unser AVV deckt alle gesetzlichen Pflichtinhalte nach Art. 28 DSGVO ab.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Beschreibung der Verarbeitungstaetigkeit, Zweck, Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen.
Weisungsgebundenheit
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
Vertraulichkeitspflicht
Verpflichtung aller Personen, die Zugang zu den Daten haben, auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
Detaillierte Darstellung der Sicherheitsmassnahmen nach Art. 32 DSGVO — Verschluesselung, Zugangskontrollen, Backup, Pseudonymisierung.
Unterauftragsverarbeiter
Regelungen zur Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern — allgemeine oder spezifische Genehmigung, Informationspflichten, Kettenhaftung.
Unterstuetzungspflichten
Pflicht des Auftragsverarbeiters zur Unterstuetzung bei Betroffenenrechten (Art. 15-22 DSGVO) und Datenschutz-Folgenabschaetzungen.
Meldepflicht bei Datenpannen
Unverzuegliche Benachrichtigung des Verantwortlichen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO).
Loeschung und Rueckgabe
Pflicht zur Loeschung oder Rueckgabe aller personenbezogenen Daten nach Beendigung der Verarbeitung (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
Kontrollrechte und Audits
Recht des Verantwortlichen auf Inspektionen und Audits beim Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
So erstellen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag
In fuenf Schritten zu Ihrem DSGVO-konformen AVV.
- 1
Parteien und Rollen bestimmen
Legen Sie fest, wer Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter ist. Tragen Sie die vollstaendigen Unternehmensdaten und den Datenschutzbeauftragten ein.
- 2
Verarbeitungstaetigkeit beschreiben
Beschreiben Sie den Gegenstand der Verarbeitung: Zweck, Art der Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten) und betroffene Personengruppen.
- 3
TOM festlegen
Waehlen Sie die technischen und organisatorischen Massnahmen aus, die der Auftragsverarbeiter ergreift — oder beschreiben Sie bestehende Massnahmen.
- 4
Unterauftragsverarbeiter regeln
Entscheiden Sie, ob eine allgemeine oder spezifische Genehmigung fuer Unterauftragsverarbeiter erteilt wird, und listen Sie ggf. bestehende Sub-Dienstleister auf.
- 5
Pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie den AVV als PDF herunter. Beide Parteien muessen den Vertrag unterzeichnen.
Rechtliche Hinweise
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag muss strenge gesetzliche Anforderungen erfuellen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Geprueft fuer deutsches Recht
Pflichtinhalte nach Art. 28 DSGVO
Art. 28 Abs. 3 DSGVO listet die Mindestinhalte eines AVV abschliessend auf: Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, TOM, Unterauftragsverarbeiter, Betroffenenrechte, Loeschung und Kontrollrechte. Ein AVV ohne diese Inhalte ist unvollstaendig und rechtswidrig.
Bussgeldrisiko
Das Fehlen eines AVV kann mit Bussgeldern von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO). Deutsche Aufsichtsbehoerden pruefen das Vorhandensein und die Qualitaet von AVVs regelmaessig.
Datenuebermittlung in Drittlaender
Werden Daten in Laender ausserhalb des EWR uebermittelt, muessen zusaetzliche Garantien vorliegen — z. B. Standardvertragsklauseln (SCCs), Angemessenheitsbeschluss oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (BCRs). Der AVV sollte die Drittlanduebermittlung ausdruecklich regeln.
Haftung und Schadensersatz
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter haften gesamtschuldnerisch gegenueber betroffenen Personen (Art. 82 DSGVO). Im Innenverhaeltnis kann die Haftung vertraglich geregelt werden. Der Auftragsverarbeiter haftet, wenn er gegen die Weisungen des Verantwortlichen verstoesst oder eigene Pflichten nach DSGVO verletzt.
Abgrenzung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
Nicht jede Datenweitergabe ist Auftragsverarbeitung. Wenn beide Parteien gemeinsam ueber Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheiden, liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vor — mit anderen vertraglichen Anforderungen.
Haeufig gestellte Fragen
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