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Kostenlose Allgemeine Vollmacht Vorlage

Eine allgemeine Vollmacht ermaechtigt eine Vertrauensperson, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage fuer eine rechtssichere Vollmacht nach deutschem Recht — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
ALLGEMEINE VOLLMACHT
Vollmacht Fuer Angelegenheiten Des Allgemeinen Lebens  ·  Gemaess §§ 164 Ff. BGB
VOLLMACHTGEBER/IN
VOLLSTAENDIGER NAMEMaria Schmidt
ANSCHRIFTBerliner Strasse 45, 10715 Berlin
GEBURTSDATUM12. Mai 1965
GEBURTSORTPotsdam
AUSWEIS-NR.L0012345678
BEVOLLMAECHTIGTE/R
VOLLSTAENDIGER NAMEPeter Schmidt
ANSCHRIFTGoethestrasse 12, 10623 Berlin
GEBURTSDATUM3. Januar 1990
VERHAELTNIS ZUR/ZUM VOLLMACHTGEBER/INBruder
AUSWEIS-NR.L0098765432
GELTUNGSBEREICH UND DAUER
UMFANGVermoegensangelegenheiten, Postempfang und Postumleitung, Behoerdenangelegenheiten, Vertraege abschliessen und kuendigen, Miet- und Vermietungsangelegenheiten, Paket- und Sendungsannahme
DAUERBefristet vom 1. Mai 2025 bis 31. Juli 2025
Ich, Maria Schmidt (nachfolgend „Vollmachtgeber/in“), erteile hiermit Peter Schmidt (nachfolgend „Bevollmaechtigte/r“) eine Allgemeine Vollmacht zur Wahrnehmung der nachstehend bezeichneten Angelegenheiten. Die Vollmacht wird formfrei gemaess § 167 Abs. 1 BGB erteilt; zu Beweiszwecken wird die Schriftform gewahrt. Die Vollmacht ist thematisch breit, aber begrenzt — sie ist ausdruecklich keine Generalvollmacht im Sinne einer umfassenden Vertretung und auch keine Vorsorgevollmacht im Sinne von § 1820 BGB.
1.
UMFANG DER VOLLMACHT
Die/der Bevollmaechtigte wird ermaechtigt, die/den Vollmachtgeber/in in den nachfolgend ausgewaehlten Bereichen zu vertreten und hierzu alle erforderlichen Handlungen (Erklaerungen abgeben und entgegennehmen, Antraege stellen und zuruecknehmen, Urkunden unterzeichnen und empfangen) vorzunehmen:

•  Vermoegensangelegenheiten
•  Postempfang und Postumleitung
•  Behoerdenangelegenheiten
•  Vertraege abschliessen und kuendigen
•  Miet- und Vermietungsangelegenheiten
•  Paket- und Sendungsannahme

Konkretisierung:
Vertretung waehrend eines dreimonatigen Auslandsaufenthalts in Kanada. Die/der Bevollmaechtigte darf insbesondere: laufende Rechnungen (Strom, Wasser, Telekom, Internet, GEZ) ueberpruefen und zur Zahlung freigeben; eingehende Post oeffnen und digital an die Vollmachtgeberin weiterleiten; mit der Hausverwaltung kommunizieren; Paketsendungen entgegennehmen; gegenueber Finanzamt Berlin die uebliche Einkommensteuererklaerung vorbereiten helfen. Keine Vollmacht fuer Immobilienverkauf, keine Bankueberweisungen ueber 2.500 EUR.
2.
TYPISCHE BEFUGNISSE
Im Rahmen der ausgewaehlten Bereiche darf die/der Bevollmaechtigte insbesondere folgende Handlungen vornehmen:

•  Vertraege des taeglichen Lebens: Abschluss, Aenderung und Kuendigung von Strom-, Gas-, Wasser-, Telekommunikations-, Streaming-, Versicherungs- und Zeitungsvertraegen
•  Postangelegenheiten: Empfang von Briefen und Paketen, Postumleitung bei der Deutschen Post, Oeffnung und Weiterleitung dringlicher Schreiben
•  Behoerden: Kommunikation mit Buergeramt, Finanzamt, Meldebehoerde, Sozialversicherungstraegern, Krankenkasse, Rentenversicherung, Familienkasse etc.
•  Miet- oder Vermietungsangelegenheiten: Entgegennahme von Nebenkostenabrechnungen, Kommunikation mit Vermieter, Mietern oder Hausverwaltung, Annahme von Kuendigungen und Mietanpassungsschreiben
•  Paket- und Sendungsannahme: Entgegennahme und Quittierung von Paketen, Einschreiben und sonstigen zustellungsbeduerftigen Sendungen
•  Vermoegensangelegenheiten: Begleichung von Rechnungen und wiederkehrenden Verbindlichkeiten im Rahmen der ueblichen Lebensfuehrung, Verfolgung berechtigter Forderungen
3.
WERTGRENZE / PREISGRENZE
Die/der Bevollmaechtigte darf Rechtsgeschaefte nur bis zu folgender Hoechstgrenze im Namen der/des Vollmachtgeber/in vornehmen:

Einzelvertragsvolumina duerfen 2.500 EUR nicht ueberschreiten. Gesamtvolumen pro Monat max. 5.000 EUR. Ueber diese Grenze hinausgehende Rechtsgeschaefte beduerfen der vorherigen Zustimmung per E-Mail oder Telefon.

Ein Ueberschreiten dieser Grenze begruendet Haftung als vollmachtloser Vertreter nach § 179 BGB; eine nachtraegliche Genehmigung durch die/den Vollmachtgeber/in gemaess § 177 BGB bleibt moeglich.
4.
AUSSCHLUESSE — WAS NICHT UMFASST IST
Die Vollmacht umfasst ausdruecklich nicht:

•  Hoechstpersoenliche Rechtshandlungen — Eheschliessung, Vaterschaftsanerkennung, Adoption, Testamentserrichtung (§ 2064 BGB) und Erbvertragsanfechtung (§ 2282 Abs. 2 BGB)
•  Grundstuecks- und Immobiliengeschaefte — Erwerb, Veraeusserung oder Belastung von Grundstuecken (hierfuer ist eine gesonderte Vollmacht mit notarieller Beglaubigung gemaess § 29 GBO bzw. notarielle Beurkundung gemaess § 311b BGB erforderlich)
•  Gesundheitsentscheidungen und Aufenthalt — Einwilligung in aerztliche Heilbehandlungen, freiheitsentziehende Massnahmen, Unterbringung (hierfuer ist eine Vorsorgevollmacht nach § 1820 BGB erforderlich)
•  Unwiderrufliche Rechtsgeschaefte mit schwerwiegender Tragweite (Erbschaftsausschlagung ausserhalb der Frist, Schenkungen ohne konkretes Einverstaendnis)
•  Vertretung im Prozess vor Gerichten, soweit Anwaltszwang (§ 78 ZPO) besteht
Diese Angelegenheiten bleiben der/dem Vollmachtgeber/in vorbehalten bzw. erfordern gesonderte spezielle Vollmachten.
5.
VERBOT DES SELBSTKONTRAHIERENS (§ 181 BGB)
Eine Befreiung vom Verbot der In-Sich-Geschaefte (§ 181 BGB) wird nicht erteilt. Rechtsgeschaefte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten sind ohne besondere Zustimmung der/des Vollmachtgeber/in unzulaessig.
6.
UNTERVOLLMACHT
Die Erteilung einer Untervollmacht ist nicht gestattet. Die/der Bevollmaechtigte hat die Angelegenheiten hoechstpersoenlich wahrzunehmen.
7.
VERGUETUNG UND AUFWENDUNGSERSATZ
Die/der Bevollmaechtigte fuehrt das Mandat unentgeltlich im Rahmen familiaerer Hilfe. Unabhaengig davon sind erforderliche Aufwendungen (Fahrtkosten, Porto, Telekommunikation, Behoerdengebuehren) gemaess § 670 BGB auf Nachweis zu erstatten.
8.
WIRKSAMKEIT UND DAUER
Diese Vollmacht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und endet automatisch am 31. Juli 2025. Nach Fristablauf ist die Vollmachtsurkunde gemaess § 175 BGB an die/den Vollmachtgeber/in zurueckzugeben.
9.
WIDERRUF UND RUECKGABE DER VOLLMACHTSURKUNDE
Die Vollmacht ist jederzeit und ohne Angabe von Gruenden widerruflich (§ 168 Satz 2 BGB). Der Widerruf bedarf keiner besonderen Form; aus Beweisgruenden wird die Schriftform und der Versand per Einschreiben empfohlen. Der Widerruf wird mit Zugang bei der/dem Bevollmaechtigten wirksam. Nach Erloeschen der Vollmacht ist die Urkunde gemaess § 175 BGB unverzueglich zurueckzugeben. Solange die Urkunde nicht zurueckgegeben oder fuer kraftlos erklaert ist, wirkt die Vollmacht gegenueber Dritten nach §§ 170, 172 BGB fort; die Kraftloserklaerung erfolgt ggf. durch oeffentliche Bekanntmachung (§ 176 BGB).
10.
HAFTUNG BEI VOLLMACHTSUEBERSCHREITUNG
Handelt die/der Bevollmaechtigte ohne Vertretungsmacht oder ueberschreitet sie/er den hier festgelegten Umfang, so haftet sie/er dem Geschaeftspartner nach § 179 BGB als vollmachtloser Vertreter entweder auf Erfuellung oder auf Schadensersatz. Eine Genehmigung durch die/den Vollmachtgeber/in nach § 177 BGB heilt die fehlende Vertretungsmacht rueckwirkend.
11.
ABGRENZUNG ZU ANDEREN VOLLMACHTEN
Diese Allgemeine Vollmacht ist thematisch breiter als eine Sondervollmacht, aber nicht so umfassend wie eine Generalvollmacht. Sie ist keine Vorsorgevollmacht gemaess § 1820 BGB und kann nicht eingesetzt werden, um eine gerichtliche Betreuung (§ 1814 BGB) zu vermeiden oder Gesundheitsentscheidungen zu treffen. Fuer Gesundheitsangelegenheiten, freiheitsentziehende Massnahmen oder Aufenthaltsbestimmung ist eine gesonderte Vorsorgevollmacht erforderlich. Fuer Grundstuecksgeschaefte ist eine notariell beglaubigte bzw. beurkundete Vollmacht erforderlich (§§ 29 GBO, 311b BGB).
12.
DATENSCHUTZ (DSGVO)
Die/der Vollmachtgeber/in willigt ein, dass die/der Bevollmaechtigte im Rahmen der oben beschriebenen Aufgaben ihre/seine personenbezogenen Daten verarbeitet und an Dritte (Behoerden, Vertragspartner, Banken, Versicherungen) weitergibt, soweit dies zur Ausuebung der Vollmacht erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) bzw. lit. b DSGVO (Vertragserfuellung). Nach Erloeschen der Vollmacht sind nicht mehr benoetigte Unterlagen herauszugeben oder zu vernichten.
13.
ANWENDBARES RECHT
Fuer diese Vollmacht und saemtliche daraus erwachsenden Rechtsverhaeltnisse gilt ausschliesslich deutsches Recht. Ergaenzend gelten die Vorschriften der §§ 164–181 BGB.
Berlin, den 1. Mai 2025
VOLLMACHTGEBER/IN
Maria Schmidt
Datum: ____________________

Was ist eine allgemeine Vollmacht?

Eine allgemeine Vollmacht ist eine rechtsgeschaeftliche Erklaerung, mit der eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmaechtigter) ermaechtigt, in ihrem Namen rechtsgeschaeftlich zu handeln. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 164 ff. BGB. Im Gegensatz zur Generalvollmacht ist die allgemeine Vollmacht in der Regel auf bestimmte Angelegenheiten oder Zeitraeume beschraenkt.

Die Vollmacht kann fuer verschiedene Bereiche erteilt werden: Behoerdenangelegenheiten, Vertragsabschluesse, Bankgeschaefte, Versicherungsangelegenheiten oder Gesundheitsfragen. Je nach Umfang unterscheidet man zwischen Einzelvollmacht (fuer ein bestimmtes Geschaeft), Artvollmacht (fuer eine bestimmte Art von Geschaeften) und allgemeiner Vollmacht (fuer einen breiten Bereich).

Grundsaetzlich kann eine Vollmacht formfrei erteilt werden (§ 167 Abs. 2 BGB). Fuer bestimmte Rechtsgeschaefte ist jedoch Schriftform oder notarielle Beurkundung erforderlich — etwa fuer Grundstuecksgeschaefte (§ 311b BGB) oder Verbraucherdarlehen. In der Praxis empfiehlt sich stets die Schriftform, da viele Stellen (Banken, Behoerden) eine schriftliche Vollmacht verlangen.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage fuer die allgemeine Vollmacht deckt die wichtigsten Vertretungsbereiche ab.

Vollmachtgeber und Bevollmaechtigter

Vollstaendige Personalien beider Parteien — Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ausweisnummer.

Umfang der Vollmacht

Definierbare Bereiche: Behoerden, Vertraege, Finanzen, Versicherungen, Post, Gesundheit und mehr.

Zeitliche Begrenzung

Optionale Befristung der Vollmacht mit Anfangs- und Enddatum oder unbefristete Erteilung.

Untervollmacht

Regelung, ob der Bevollmaechtigte die Vollmacht ganz oder teilweise auf Dritte uebertragen darf.

Widerrufsvorbehalt

Hinweis auf die jederzeitige Widerrufbarkeit der Vollmacht durch den Vollmachtgeber (§ 168 BGB).

Beglaubigungsoption

Hinweis auf die Moeglichkeit der notariellen oder amtlichen Beglaubigung fuer erhoehte Akzeptanz.

Haftungsregelung

Klarstellung der Sorgfaltspflichten des Bevollmaechtigten und Haftung fuer Pflichtverletzungen.

Unterschriftenfeld

Rechtskonformer Abschluss mit Ort, Datum, Unterschriften von Vollmachtgeber und ggf. Zeugen.

So erstellen Sie eine allgemeine Vollmacht

In fuenf Schritten zu Ihrer rechtssicheren Vollmacht.

  1. 1

    Parteien eingeben

    Tragen Sie die vollstaendigen Personalien von Vollmachtgeber und Bevollmaechtigtem ein.

  2. 2

    Umfang festlegen

    Waehlen Sie die Bereiche, in denen der Bevollmaechtigte Sie vertreten darf.

  3. 3

    Zeitraum bestimmen

    Entscheiden Sie, ob die Vollmacht befristet oder unbefristet gelten soll.

  4. 4

    Zusatzoptionen waehlen

    Konfigurieren Sie Untervollmacht, Haftungsregelung und Beglaubigungsbedarf.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie die Vollmacht in der Live-Vorschau und laden Sie sie als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Bei der Erteilung einer Vollmacht sind folgende rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Formfreiheit und Ausnahmen (§ 167 BGB)

Grundsaetzlich ist die Vollmachtserteilung formfrei. Ausnahmen: Fuer Grundstuecksgeschaefte empfiehlt sich notarielle Form, fuer unwiderrufliche Vollmachten ist sie erforderlich. Banken, Behoerden und Gerichte verlangen regelmaessig eine schriftliche Vollmacht — teilweise mit Beglaubigung.

Widerruf (§ 168 BGB)

Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Widerruf wird gegenueber dem Bevollmaechtigten oder dem Dritten, gegenueber dem die Vollmacht bestand, wirksam. Die Vollmachtsurkunde sollte zurueckverlangt werden.

Geschaeftsfaehigkeit

Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Erteilung geschaeftsfaehig sein. Vollmachten, die von Geschaeftsunfaehigen erteilt werden, sind nichtig (§ 105 BGB). Bei Zweifeln an der Geschaeftsfaehigkeit empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung mit aerztlichem Attest.

Missbrauchsschutz

Bei Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmaechtigten haftet dieser gegenueber dem Vollmachtgeber auf Schadensersatz (§§ 280 ff. BGB). Gegenueber gutglaeubigen Dritten bleibt die Vertretungsmacht aber wirksam — daher sollte der Umfang der Vollmacht wohlbedacht und nicht zu weit gefasst werden.

Haeufig gestellte Fragen

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