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Kostenlose AGB Vorlage (Allgemeine Geschaeftsbedingungen)

Allgemeine Geschaeftsbedingungen schaffen Rechtssicherheit in Ihren Geschaeftsbeziehungen. Nutzen Sie unsere kostenlose AGB-Vorlage — angepasst an deutsches Recht, sofort als PDF herunterladen.

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ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN
Westfalen Digital Consulting Gmbh  ·  B2C Und B2B
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln nach Massgabe der §§ 305 ff. BGB saemtliche Rechtsgeschaefte zwischen Westfalen Digital Consulting GmbH, Ludgeristrasse 10, 48143 Muenster (Handelsregister: Amtsgericht Muenster, HRB 23456), vertreten durch Geschaeftsfuehrer Stefan Brinkmann (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Bereich IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und digitale Beratung. Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Geschaeftsbedingungen des Kunden werden nur bei ausdruecklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters Vertragsbestandteil (§ 305 Abs. 2 BGB).
1.
GELTUNGSBEREICH UND EINBEZIEHUNG (§ 305 BGB)
(1) Diese AGB gelten fuer alle Vertraege, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden ueber Leistungen des Anbieters im Bereich IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und digitale Beratung geschlossen werden, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gueltigen Fassung.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natuerliche Person, die ein Rechtsgeschaeft zu Zwecken abschliesst, die ueberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden koennen (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natuerliche oder juristische Person oder eine rechtsfaehige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschaefts in Ausuebung ihrer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Einbeziehung: Der Anbieter weist vor Vertragsschluss ausdruecklich auf diese AGB hin und verschafft dem Kunden die Moeglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB). Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website des Anbieters abrufbar und kann heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

(4) Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB): Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.

(5) Keine Einbeziehung abweichender AGB: Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen Leistungen erbringt, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdruecklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt.
2.
VERTRAGSSCHLUSS
(1) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde gibt mit seiner Bestellung, Anfrage oder Auftragsannahme ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen anzunehmen.

(3) Der Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche oder textliche Auftragsbestaetigung des Anbieters, (b) Beginn der Leistungserbringung oder (c) Lieferung der Ware. Eine bloße Eingangsbestaetigung einer Bestellung stellt keine Annahme dar.

(4) Bei Vertragsschluessen im elektronischen Geschaeftsverkehr gelten zusaetzlich die Pflichten nach § 312i BGB und Art. 246c EGBGB (insbesondere Speicherung und Zugaenglichmachung des Vertragstexts).
3.
LEISTUNGEN DES ANBIETERS
(1) Der Anbieter erbringt folgende Leistungen: Konzeption, Entwicklung und Betrieb individueller Webanwendungen und Onlineshops; IT-Beratung und Begleitung von Digitalisierungsprojekten; Schulungen und Workshops; Website-Wartung und -Pflege (SLA); Hosting-Vermittlung und technische Administration.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestaetigung bzw. dem Einzelvertrag. Waehrend der Leistungserbringung offensichtliche und fuer eine erfolgreiche Leistungserbringung unabdingbare Ergaenzungen gehoeren zum geschuldeten Leistungsumfang, sofern sie fuer den Kunden zumutbar sind.

(3) Erfuellungsgehilfen: Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfuellung seiner Leistungspflichten qualifizierter Subunternehmer oder Erfuellungsgehilfen zu bedienen. Er steht fuer deren Verhalten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein (§ 278 BGB).
4.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugaenge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollstaendig und in der vereinbarten Form zur Verfuegung zu stellen.

(2) Der Kunde uebernimmt fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der von ihm beigestellten Unterlagen und Informationen die Verantwortung.

(3) Folgen unterbliebener Mitwirkung: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kuendigen (§ 314 BGB) und Aufwendungsersatz verlangen. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, bis die Mitwirkung erfolgt. Etwaige sich daraus ergebende Verzoegerungen gehen zu Lasten des Kunden.
5.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten bzw. in der Auftragsbestaetigung genannten Preise.

(2) Gegenueber Verbrauchern verstehen sich Preise als Endpreise inklusive Umsatzsteuer; gegenueber Unternehmern verstehen sich Preise zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Zahlungsarten: Akzeptiert werden: Ueberweisung (SEPA), SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa/Mastercard/AMEX) via Stripe, PayPal; fuer Gewerbekunden zusaetzlich Kauf auf Rechnung nach Bonitaetspruefung. Die Zahlungsart wird im Bestellvorgang bzw. im Einzelvertrag festgelegt.

(4) Zahlungsfrist: Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung faellig.

(5) Aufrechnung: Gegenueber Unternehmern (§ 14 BGB) ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenforderungen zulaessig (§ 309 Nr. 3 BGB gilt gegenueber Unternehmern nicht). Die Geltendmachung eines Zurueckbehaltungsrechts ist gegenueber Unternehmern nur wegen Gegenanspruechen aus demselben Vertragsverhaeltnis zulaessig.
6.
FAELLIGKEIT UND VERZUG (§§ 286, 288 BGB)
(1) Der Kunde kommt bei Ueberschreitung der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern die Rechnung den Anforderungen des § 286 Abs. 3 BGB entspricht; im Uebrigen mit Mahnung nach Faelligkeit.

(2) Die Verzugszinsen betragen fuenf (5) Prozentpunkte ueber dem Basiszinssatz (Verbraucher, § 288 Abs. 1 BGB), bei Entgeltforderungen gegen Unternehmer neun (9) Prozentpunkte ueber dem Basiszinssatz zuzueglich einer Verzugspauschale von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdruecklich vorbehalten (§ 288 Abs. 4 BGB).

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, ausstehende Leistungen zu sperren bzw. weitere Leistungen von der Vorauszahlung abhaengig zu machen.
7.
EIGENTUMSVORBEHALT (§ 449 BGB)
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung saemtlicher Forderungen des Anbieters aus dem Vertragsverhaeltnis Eigentum des Anbieters.

(2) Gegenueber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf saemtliche Forderungen aus der laufenden Geschaeftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemaessen Geschaeftsgang weiterzuverarbeiten oder zu veraeussern. Bereits jetzt tritt der Kunde saemtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf in Hoehe des Rechnungsbetrags (einschliesslich Umsatzsteuer) zur Sicherung der Forderungen des Anbieters an den Anbieter ab (verlaengerter Eigentumsvorbehalt). Der Anbieter nimmt die Abtretung hiermit an.

(3) Bei Pfaendungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzueglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.
GEWAEHRLEISTUNG (§§ 437, 634 BGB)
(1) Fuer Maengel der vom Anbieter erbrachten Leistungen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 633 ff. BGB).

(2) Gegenueber Unternehmern ist die Verjaehrungsfrist fuer Maengelansprueche auf ein (1) Jahr ab Lieferung der Sache bzw. Abnahme des Werks beschraenkt (zulaessige Abkuerzung nach § 476 Abs. 2 BGB bei neu hergestellten Sachen, wobei § 309 Nr. 8 lit. b ff. BGB gegenueber Unternehmern nicht eingreift). Gegenueber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von zwei (2) Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

(3) Untersuchungs- und Ruegepflicht bei Unternehmern (§ 377 HGB): Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzueglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Maengel unverzueglich, verdeckte Maengel unverzueglich nach Entdeckung, in Textform zu ruegen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

(4) Gegenueber Verbrauchern gelten die Bestimmungen zum Verbrauchsgueterkauf (§§ 474 ff. BGB in der Fassung seit 1. Januar 2022) unveraendert; insbesondere bleibt die Beweislastumkehr fuer innerhalb von einem Jahr nach Lieferung auftretende Maengel (§ 477 BGB) unberuehrt. Eine Verkuerzung der gesetzlichen Verjaehrungsfristen gegenueber Verbrauchern findet nicht statt.

(5) Bei Vorliegen eines Mangels wird der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfuellung durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung leisten. Schlaegt die Nacherfuellung fehl, steht dem Kunden das gesetzliche Recht zu, nach seiner Wahl vom Vertrag zurueckzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder — unter den nachfolgenden Voraussetzungen — Schadensersatz zu verlangen.
9.
HAFTUNGSBEGRENZUNG (§§ 276, 309 NR. 7 BGB)
(1) Der Anbieter haftet unbeschraenkt fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit sowie fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, auch bei leichter Fahrlaessigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet der Anbieter nur fuer Schaeden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. solcher Pflichten, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmaessig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Hoehe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und bei arglistig verschwiegenen Maengeln bleibt unberuehrt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten auch fuer die persoenliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfuellungsgehilfen des Anbieters.
10.
HOEHERE GEWALT
(1) Soweit und solange die Erfuellung von Leistungspflichten durch hoehere Gewalt verhindert oder erheblich erschwert wird (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Pandemien, behoerdliche Anordnungen, Streiks, Energie- oder Rohstoffengpaesse bei Dritten, IT-Ausfaelle nicht im Einflussbereich des Anbieters), wird der Anbieter von seinen Leistungspflichten fuer die Dauer und im Umfang der Behinderung befreit.

(2) Der Anbieter wird den Kunden unverzueglich ueber die Umstaende, deren voraussichtliche Dauer sowie ueber zu erwartende Auswirkungen informieren und sich bemuehen, die Behinderung mit zumutbaren Mitteln zu beheben.

(3) Dauert die Behinderung laenger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den davon betroffenen Teil des Vertrags zu kuendigen. Schadensersatzansprueche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
11.
WIDERRUFSRECHT FUER VERBRAUCHER
(1) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei Fernabsatzvertraegen und ausserhalb von Geschaeftsraeumen geschlossenen Vertraegen ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen nach Massgabe der §§ 312g, 355 BGB.

(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu dessen Ausuebung und den Rechtsfolgen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB), die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfuegung gestellt wird.

(3) Zusaetzlich stellen wir dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB zur Verfuegung.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig in den Faellen des § 312g Abs. 2 BGB (z.B. bei individuell angefertigten Waren, schnell verderblichen Waren, versiegelten Hygieneartikeln nach Oeffnung der Versiegelung, vollstaendig erbrachten Dienstleistungen mit ausdruecklicher Zustimmung).
12.
URHEBERRECHT UND GEISTIGES EIGENTUM
(1) Saemtliche im Rahmen der Leistungserbringung vom Anbieter erstellten Werke (Konzepte, Entwuerfe, Grafiken, Software, Texte, Fotografien, Layouts, Dokumentationen) sind urheberrechtlich geschuetzt. Der Anbieter bleibt Inhaber saemtlicher Urheberrechte und verwandter Schutzrechte.

(2) Der Kunde erhaelt mit vollstaendiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts die fuer den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte — soweit nicht anders vereinbart als einfaches, nicht uebertragbares, zeitlich und raeumlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht. Eine Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen und im Rahmen des eigenen Marketings (insbesondere auf Website und Sozialen Medien) anonymisiert abzubilden, sofern der Kunde dies nicht ausdruecklich untersagt.
13.
VERTRAULICHKEIT
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschaeftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG — geheim zu halten, nicht zu verwerten und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.

(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Pflichtverletzung einer Partei zurueckzufuehren ist, (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren, (c) von einem Dritten rechtmaessig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden oder (d) aufgrund einer gesetzlichen oder behoerdlichen Anordnung offengelegt werden muessen.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fuer die Dauer von drei (3) Jahren fort. Fuer Geschaeftsgeheimnisse gilt sie unbefristet, solange der Geheimnisschutz besteht.
14.
PREISANPASSUNGSKLAUSEL (§ 309 NR. 1 BGB)
(1) Bei Dauerschuldverhaeltnissen ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die zugrundeliegenden Kostenbestandteile (insbesondere Personalkosten, Material-, Energie- und Fremdleistungskosten) nach Vertragsschluss nachweislich erhoehen. Eine Preiserhoehung ist nur im Umfang der tatsaechlichen Kostensteigerung zulaessig; Kostensenkungen sind entsprechend weiterzugeben (Gleichlauf).

(2) Gegenueber Verbrauchern ist eine Preisanpassung gemaess § 309 Nr. 1 BGB nur zulaessig, wenn die Anpassung fruehestens vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Anderenfalls steht dem Verbraucher ein Sonderkuendigungsrecht zu, auf das der Anbieter in der Anpassungsmitteilung gesondert hinweist.

(3) Die Preisanpassung erfolgt mit einer Vorlauffrist von mindestens sechs (6) Wochen in Textform (§ 126b BGB).
15.
TEXTFORM-KLAUSEL (§ 309 NR. 13 BGB)
(1) Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrags sowie saemtliche Erklaerungen, Anzeigen und Kuendigungen beduerfen der Textform (§ 126b BGB — E-Mail, Fax, Brief, elektronisches Dokument). Die Schriftform (§ 126 BGB mit eigenhaendiger Unterschrift) wird ausdruecklich nicht vereinbart, um den Anforderungen des § 309 Nr. 13 lit. b BGB zu entsprechen.

(2) Dies gilt auch fuer die Aenderung oder Aufhebung der Textformklausel selbst.

(3) Von dieser Klausel unberuehrt bleiben etwaige zwingende gesetzliche Formvorschriften (z.B. notarielle Beurkundung).
16.
VERZUGSZINSEN UND MAHNKOSTEN
(1) Zusaetzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) ist der Anbieter berechtigt, fuer die 2. und jede weitere Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 5,00 Euro je Mahnung zu erheben, sofern der Kunde nicht den Nachweis fuehrt, dass ein Schaden ueberhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Hoehe entstanden ist (§ 288 Abs. 4 BGB).

(2) Gegenueber Unternehmern gilt zusaetzlich die Verzugspauschale von 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.

(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachgewiesenen Verzugsschadens (insbesondere Rechtsverfolgungskosten und Inkassokosten) bleibt ausdruecklich vorbehalten.
17.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenueber Verbrauchern mit gewoehnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts jenes Staates gewaehrte Schutz entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des oeffentlichen Rechts und oeffentlich-rechtlichen Sondervermoegen ist Muenster (§ 38 ZPO). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Fuer Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand; Verbraucher koennen alternativ an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen (§ 29c ZPO).

(3) Europaeische Streitbeilegung (ODR): Die Europaeische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG), sofern nicht im Einzelfall ausdruecklich etwas anderes vereinbart wird.
18.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Salvatorische Klausel (§ 306 BGB): Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchfuehrbar oder luecken behaftet sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, auf eine wirksame Ersatzregelung hinzuwirken, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.

(2) Abtretung: Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. Die Abtretung von Geldforderungen gegen Unternehmer bleibt hiervon unberuehrt (§ 354a HGB).

(3) Aufbewahrung des Vertragstexts: Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und ist fuer den Kunden nach Vertragsschluss nicht mehr ueber die Website abrufbar. Der Kunde erhaelt die Vertragsbedingungen und Auftragsdaten nach Vertragsabschluss per E-Mail bzw. in Textform.

(4) Vollstaendige Vereinbarung: Diese AGB enthalten gemeinsam mit dem Einzelvertrag saemtliche Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Muendliche Nebenabreden bestehen nicht; aendernde oder ergaenzende Abreden beduerfen der Textform (§ 126b BGB).

Stand: 1. April 2026  ·  Anbieter: Westfalen Digital Consulting GmbH, Ludgeristrasse 10, 48143 Muenster

Was sind Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie dienen dazu, wiederkehrende Vertragsverhaeltnisse einheitlich und effizient zu regeln — von Zahlungsbedingungen ueber Haftungsfragen bis hin zu Gewaehrleistungsregelungen.

Das deutsche Recht unterzieht AGB einer strengen Inhaltskontrolle (§§ 305-310 BGB). Klauseln, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 BGB). Im Verkehr mit Verbrauchern gelten zusaetzlich die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB. Die Kontrolle ist im B2C-Bereich strenger als im B2B-Bereich.

Unsere allgemeine AGB-Vorlage eignet sich fuer Dienstleister, Berater, Handwerker, Haendler und andere Gewerbetreibende. Sie enthaelt alle wesentlichen Regelungsbereiche und kann an Ihr Geschaeftsmodell angepasst werden — fuer Waren, Dienstleistungen oder gemischte Vertraege.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere AGB-Vorlage deckt die wichtigsten Regelungsbereiche fuer Geschaeftsbeziehungen ab.

Geltungsbereich

Festlegung, fuer welche Vertraege und Vertragspartner die AGB gelten — mit Abgrenzung zu abweichenden Bedingungen des Vertragspartners.

Vertragsschluss

Klare Regelung, wann und wie der Vertrag zustande kommt — Angebot, Annahme, Auftragsbestaetigung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Regelungen zu Preisen, Faelligkeit, Zahlungsfristen, Verzugszinsen und Aufrechnung.

Liefer- und Leistungsbedingungen

Lieferfristen, Teilleistungen, Leistungsort, Gefahruebergang und hoehere Gewalt.

Gewaehrleistung

Gesetzliche Gewaehrleistungsrechte, Verjaehrungsfristen und Maengelbeseitigung — differenziert nach B2C und B2B.

Haftungsbeschraenkung

Angemessene Haftungsbegrenzung unter Beachtung der AGB-Kontrolle — mit Unterscheidung nach Verschuldensgrad.

Eigentumsvorbehalt

Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt bis zur vollstaendigen Bezahlung (§ 449 BGB).

Datenschutz und Vertraulichkeit

Verweis auf DSGVO-konforme Datenverarbeitung und optionale Vertraulichkeitsklausel.

Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand (B2B), Schriftformklausel und Salvatorische Klausel.

So erstellen Sie Ihre AGB

In fuenf Schritten zu Ihren professionellen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.

  1. 1

    Geschaeftsmodell angeben

    Geben Sie an, ob Sie Waren, Dienstleistungen oder beides anbieten und ob Ihre Kunden Verbraucher (B2C), Unternehmer (B2B) oder beide sind.

  2. 2

    Unternehmensdaten eintragen

    Tragen Sie Firmenname, Rechtsform, Adresse und Kontaktdaten ein.

  3. 3

    Zahlungs- und Lieferbedingungen festlegen

    Definieren Sie Zahlungsfristen, akzeptierte Zahlungsmethoden, Lieferzeiten und Versandkosten.

  4. 4

    Haftung und Gewaehrleistung konfigurieren

    Passen Sie Haftungsbeschraenkung und Gewaehrleistungsregelungen an Ihr Geschaeftsmodell an.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie Ihre AGB als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Bei der Erstellung und Verwendung von AGB nach deutschem Recht sind wichtige Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Einbeziehung von AGB (§ 305 BGB)

AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdruecklich auf sie hinweist und dem Vertragspartner die Moeglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Der Vertragspartner muss mit ihrer Geltung einverstanden sein.

Inhaltskontrolle (§ 307 BGB)

AGB-Klauseln sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Klausel von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht oder wesentliche Rechte so einschraenkt, dass der Vertragszweck gefaehrdet wird.

Transparenzgebot

AGB muessen klar und verstaendlich formuliert sein (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Unklare Klauseln gehen zulasten des Verwenders (Unklarheitenregel). Fachbegriffe sollten erklaert, Verweise auf andere Regelwerke minimiert werden.

Abmahngefahr bei fehlerhaften AGB

Unwirksame AGB-Klauseln koennen von Wettbewerbern und Verbraucherschutzvereinenabgemahnt werden (§ 8 UWG, § 1 UKlaG). Die Kosten einer Abmahnung koennen erheblich sein. Regelmaessige Pruefung und Aktualisierung der AGB ist daher empfehlenswert.

Haeufig gestellte Fragen

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