Kostenlose AGB Vorlage (Allgemeine Geschaeftsbedingungen)
Allgemeine Geschaeftsbedingungen schaffen Rechtssicherheit in Ihren Geschaeftsbeziehungen. Nutzen Sie unsere kostenlose AGB-Vorlage — angepasst an deutsches Recht, sofort als PDF herunterladen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natuerliche Person, die ein Rechtsgeschaeft zu Zwecken abschliesst, die ueberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden koennen (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natuerliche oder juristische Person oder eine rechtsfaehige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschaefts in Ausuebung ihrer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Einbeziehung: Der Anbieter weist vor Vertragsschluss ausdruecklich auf diese AGB hin und verschafft dem Kunden die Moeglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB). Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website des Anbieters abrufbar und kann heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.
(4) Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB): Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(5) Keine Einbeziehung abweichender AGB: Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen Leistungen erbringt, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdruecklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt.
(2) Der Kunde gibt mit seiner Bestellung, Anfrage oder Auftragsannahme ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen anzunehmen.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche oder textliche Auftragsbestaetigung des Anbieters, (b) Beginn der Leistungserbringung oder (c) Lieferung der Ware. Eine bloße Eingangsbestaetigung einer Bestellung stellt keine Annahme dar.
(4) Bei Vertragsschluessen im elektronischen Geschaeftsverkehr gelten zusaetzlich die Pflichten nach § 312i BGB und Art. 246c EGBGB (insbesondere Speicherung und Zugaenglichmachung des Vertragstexts).
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestaetigung bzw. dem Einzelvertrag. Waehrend der Leistungserbringung offensichtliche und fuer eine erfolgreiche Leistungserbringung unabdingbare Ergaenzungen gehoeren zum geschuldeten Leistungsumfang, sofern sie fuer den Kunden zumutbar sind.
(3) Erfuellungsgehilfen: Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfuellung seiner Leistungspflichten qualifizierter Subunternehmer oder Erfuellungsgehilfen zu bedienen. Er steht fuer deren Verhalten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein (§ 278 BGB).
(2) Der Kunde uebernimmt fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der von ihm beigestellten Unterlagen und Informationen die Verantwortung.
(3) Folgen unterbliebener Mitwirkung: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kuendigen (§ 314 BGB) und Aufwendungsersatz verlangen. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, bis die Mitwirkung erfolgt. Etwaige sich daraus ergebende Verzoegerungen gehen zu Lasten des Kunden.
(2) Gegenueber Verbrauchern verstehen sich Preise als Endpreise inklusive Umsatzsteuer; gegenueber Unternehmern verstehen sich Preise zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zahlungsarten: Akzeptiert werden: Ueberweisung (SEPA), SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa/Mastercard/AMEX) via Stripe, PayPal; fuer Gewerbekunden zusaetzlich Kauf auf Rechnung nach Bonitaetspruefung. Die Zahlungsart wird im Bestellvorgang bzw. im Einzelvertrag festgelegt.
(4) Zahlungsfrist: Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung faellig.
(5) Aufrechnung: Gegenueber Unternehmern (§ 14 BGB) ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenforderungen zulaessig (§ 309 Nr. 3 BGB gilt gegenueber Unternehmern nicht). Die Geltendmachung eines Zurueckbehaltungsrechts ist gegenueber Unternehmern nur wegen Gegenanspruechen aus demselben Vertragsverhaeltnis zulaessig.
(2) Die Verzugszinsen betragen fuenf (5) Prozentpunkte ueber dem Basiszinssatz (Verbraucher, § 288 Abs. 1 BGB), bei Entgeltforderungen gegen Unternehmer neun (9) Prozentpunkte ueber dem Basiszinssatz zuzueglich einer Verzugspauschale von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdruecklich vorbehalten (§ 288 Abs. 4 BGB).
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, ausstehende Leistungen zu sperren bzw. weitere Leistungen von der Vorauszahlung abhaengig zu machen.
(2) Gegenueber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf saemtliche Forderungen aus der laufenden Geschaeftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemaessen Geschaeftsgang weiterzuverarbeiten oder zu veraeussern. Bereits jetzt tritt der Kunde saemtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf in Hoehe des Rechnungsbetrags (einschliesslich Umsatzsteuer) zur Sicherung der Forderungen des Anbieters an den Anbieter ab (verlaengerter Eigentumsvorbehalt). Der Anbieter nimmt die Abtretung hiermit an.
(3) Bei Pfaendungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzueglich schriftlich zu benachrichtigen.
(2) Gegenueber Unternehmern ist die Verjaehrungsfrist fuer Maengelansprueche auf ein (1) Jahr ab Lieferung der Sache bzw. Abnahme des Werks beschraenkt (zulaessige Abkuerzung nach § 476 Abs. 2 BGB bei neu hergestellten Sachen, wobei § 309 Nr. 8 lit. b ff. BGB gegenueber Unternehmern nicht eingreift). Gegenueber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von zwei (2) Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
(3) Untersuchungs- und Ruegepflicht bei Unternehmern (§ 377 HGB): Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzueglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Maengel unverzueglich, verdeckte Maengel unverzueglich nach Entdeckung, in Textform zu ruegen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(4) Gegenueber Verbrauchern gelten die Bestimmungen zum Verbrauchsgueterkauf (§§ 474 ff. BGB in der Fassung seit 1. Januar 2022) unveraendert; insbesondere bleibt die Beweislastumkehr fuer innerhalb von einem Jahr nach Lieferung auftretende Maengel (§ 477 BGB) unberuehrt. Eine Verkuerzung der gesetzlichen Verjaehrungsfristen gegenueber Verbrauchern findet nicht statt.
(5) Bei Vorliegen eines Mangels wird der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfuellung durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung leisten. Schlaegt die Nacherfuellung fehl, steht dem Kunden das gesetzliche Recht zu, nach seiner Wahl vom Vertrag zurueckzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder — unter den nachfolgenden Voraussetzungen — Schadensersatz zu verlangen.
(2) Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet der Anbieter nur fuer Schaeden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. solcher Pflichten, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmaessig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Hoehe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und bei arglistig verschwiegenen Maengeln bleibt unberuehrt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten auch fuer die persoenliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfuellungsgehilfen des Anbieters.
(2) Der Anbieter wird den Kunden unverzueglich ueber die Umstaende, deren voraussichtliche Dauer sowie ueber zu erwartende Auswirkungen informieren und sich bemuehen, die Behinderung mit zumutbaren Mitteln zu beheben.
(3) Dauert die Behinderung laenger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den davon betroffenen Teil des Vertrags zu kuendigen. Schadensersatzansprueche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu dessen Ausuebung und den Rechtsfolgen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB), die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfuegung gestellt wird.
(3) Zusaetzlich stellen wir dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB zur Verfuegung.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig in den Faellen des § 312g Abs. 2 BGB (z.B. bei individuell angefertigten Waren, schnell verderblichen Waren, versiegelten Hygieneartikeln nach Oeffnung der Versiegelung, vollstaendig erbrachten Dienstleistungen mit ausdruecklicher Zustimmung).
(2) Der Kunde erhaelt mit vollstaendiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts die fuer den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte — soweit nicht anders vereinbart als einfaches, nicht uebertragbares, zeitlich und raeumlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht. Eine Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen und im Rahmen des eigenen Marketings (insbesondere auf Website und Sozialen Medien) anonymisiert abzubilden, sofern der Kunde dies nicht ausdruecklich untersagt.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Pflichtverletzung einer Partei zurueckzufuehren ist, (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren, (c) von einem Dritten rechtmaessig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden oder (d) aufgrund einer gesetzlichen oder behoerdlichen Anordnung offengelegt werden muessen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fuer die Dauer von drei (3) Jahren fort. Fuer Geschaeftsgeheimnisse gilt sie unbefristet, solange der Geheimnisschutz besteht.
(2) Gegenueber Verbrauchern ist eine Preisanpassung gemaess § 309 Nr. 1 BGB nur zulaessig, wenn die Anpassung fruehestens vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Anderenfalls steht dem Verbraucher ein Sonderkuendigungsrecht zu, auf das der Anbieter in der Anpassungsmitteilung gesondert hinweist.
(3) Die Preisanpassung erfolgt mit einer Vorlauffrist von mindestens sechs (6) Wochen in Textform (§ 126b BGB).
(2) Dies gilt auch fuer die Aenderung oder Aufhebung der Textformklausel selbst.
(3) Von dieser Klausel unberuehrt bleiben etwaige zwingende gesetzliche Formvorschriften (z.B. notarielle Beurkundung).
(2) Gegenueber Unternehmern gilt zusaetzlich die Verzugspauschale von 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachgewiesenen Verzugsschadens (insbesondere Rechtsverfolgungskosten und Inkassokosten) bleibt ausdruecklich vorbehalten.
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des oeffentlichen Rechts und oeffentlich-rechtlichen Sondervermoegen ist Muenster (§ 38 ZPO). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Fuer Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand; Verbraucher koennen alternativ an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen (§ 29c ZPO).
(3) Europaeische Streitbeilegung (ODR): Die Europaeische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG), sofern nicht im Einzelfall ausdruecklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Abtretung: Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. Die Abtretung von Geldforderungen gegen Unternehmer bleibt hiervon unberuehrt (§ 354a HGB).
(3) Aufbewahrung des Vertragstexts: Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und ist fuer den Kunden nach Vertragsschluss nicht mehr ueber die Website abrufbar. Der Kunde erhaelt die Vertragsbedingungen und Auftragsdaten nach Vertragsabschluss per E-Mail bzw. in Textform.
(4) Vollstaendige Vereinbarung: Diese AGB enthalten gemeinsam mit dem Einzelvertrag saemtliche Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Muendliche Nebenabreden bestehen nicht; aendernde oder ergaenzende Abreden beduerfen der Textform (§ 126b BGB).
Stand: 1. April 2026 · Anbieter: Westfalen Digital Consulting GmbH, Ludgeristrasse 10, 48143 Muenster
Was sind Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)?
Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie dienen dazu, wiederkehrende Vertragsverhaeltnisse einheitlich und effizient zu regeln — von Zahlungsbedingungen ueber Haftungsfragen bis hin zu Gewaehrleistungsregelungen.
Das deutsche Recht unterzieht AGB einer strengen Inhaltskontrolle (§§ 305-310 BGB). Klauseln, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 BGB). Im Verkehr mit Verbrauchern gelten zusaetzlich die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB. Die Kontrolle ist im B2C-Bereich strenger als im B2B-Bereich.
Unsere allgemeine AGB-Vorlage eignet sich fuer Dienstleister, Berater, Handwerker, Haendler und andere Gewerbetreibende. Sie enthaelt alle wesentlichen Regelungsbereiche und kann an Ihr Geschaeftsmodell angepasst werden — fuer Waren, Dienstleistungen oder gemischte Vertraege.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere AGB-Vorlage deckt die wichtigsten Regelungsbereiche fuer Geschaeftsbeziehungen ab.
Geltungsbereich
Festlegung, fuer welche Vertraege und Vertragspartner die AGB gelten — mit Abgrenzung zu abweichenden Bedingungen des Vertragspartners.
Vertragsschluss
Klare Regelung, wann und wie der Vertrag zustande kommt — Angebot, Annahme, Auftragsbestaetigung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Regelungen zu Preisen, Faelligkeit, Zahlungsfristen, Verzugszinsen und Aufrechnung.
Liefer- und Leistungsbedingungen
Lieferfristen, Teilleistungen, Leistungsort, Gefahruebergang und hoehere Gewalt.
Gewaehrleistung
Gesetzliche Gewaehrleistungsrechte, Verjaehrungsfristen und Maengelbeseitigung — differenziert nach B2C und B2B.
Haftungsbeschraenkung
Angemessene Haftungsbegrenzung unter Beachtung der AGB-Kontrolle — mit Unterscheidung nach Verschuldensgrad.
Eigentumsvorbehalt
Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt bis zur vollstaendigen Bezahlung (§ 449 BGB).
Datenschutz und Vertraulichkeit
Verweis auf DSGVO-konforme Datenverarbeitung und optionale Vertraulichkeitsklausel.
Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand (B2B), Schriftformklausel und Salvatorische Klausel.
So erstellen Sie Ihre AGB
In fuenf Schritten zu Ihren professionellen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.
- 1
Geschaeftsmodell angeben
Geben Sie an, ob Sie Waren, Dienstleistungen oder beides anbieten und ob Ihre Kunden Verbraucher (B2C), Unternehmer (B2B) oder beide sind.
- 2
Unternehmensdaten eintragen
Tragen Sie Firmenname, Rechtsform, Adresse und Kontaktdaten ein.
- 3
Zahlungs- und Lieferbedingungen festlegen
Definieren Sie Zahlungsfristen, akzeptierte Zahlungsmethoden, Lieferzeiten und Versandkosten.
- 4
Haftung und Gewaehrleistung konfigurieren
Passen Sie Haftungsbeschraenkung und Gewaehrleistungsregelungen an Ihr Geschaeftsmodell an.
- 5
Pruefen und herunterladen
Kontrollieren Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie Ihre AGB als PDF herunter.
Rechtliche Hinweise
Bei der Erstellung und Verwendung von AGB nach deutschem Recht sind wichtige Aspekte zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
Einbeziehung von AGB (§ 305 BGB)
AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdruecklich auf sie hinweist und dem Vertragspartner die Moeglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Der Vertragspartner muss mit ihrer Geltung einverstanden sein.
Inhaltskontrolle (§ 307 BGB)
AGB-Klauseln sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Klausel von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht oder wesentliche Rechte so einschraenkt, dass der Vertragszweck gefaehrdet wird.
Transparenzgebot
AGB muessen klar und verstaendlich formuliert sein (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Unklare Klauseln gehen zulasten des Verwenders (Unklarheitenregel). Fachbegriffe sollten erklaert, Verweise auf andere Regelwerke minimiert werden.
Abmahngefahr bei fehlerhaften AGB
Unwirksame AGB-Klauseln koennen von Wettbewerbern und Verbraucherschutzvereinenabgemahnt werden (§ 8 UWG, § 1 UKlaG). Die Kosten einer Abmahnung koennen erheblich sein. Regelmaessige Pruefung und Aktualisierung der AGB ist daher empfehlenswert.
Haeufig gestellte Fragen
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