Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Ein vollständiger Mandatsvertrag für Verwaltungsräte einer Schweizerischen AG nach OR Art. 394 ff. (Auftrag) + spezifische Aktienrechts-Bestimmungen (OR 717-722 + 754-761). KEIN Arbeitsverhältnis — jederzeitige Kündbarkeit OR 404 zwingend. Stand 2026 mit BSV-konformer AHV-Status-Klärung, D&O-Versicherung (CHF 5-50M) und jährlicher Entlastung (OR 758).
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Der Verwaltungsratsmandatsvertrag ist ein auftragsrechtlicher Vertrag (OR Art. 394 ff.) zwischen einer Aktiengesellschaft und einer natürlichen Person, die als Mitglied des Verwaltungsrats gewählt wurde. Er regelt die schuldrechtlichen Aspekte der Mandatsausübung (Honorar, Spesen, D&O-Versicherung, Vertraulichkeit) und ergänzt die organrechtliche Stellung gemäss Statuten und Aktienrecht. Das VR-Mandat ist NICHT als Arbeitsverhältnis ausgestaltet — es bestehen keine Ferien, keine Probezeit, keine Sperrfristen (OR 336c), und kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz.
Das jederzeitige Kündigungsrecht beider Parteien nach OR Art. 404 ist zwingend und nicht wegbedingbar. Steuerlich gilt das VR-Honorar als massgebender Lohn im Sinne von AHVG Art. 5 (Unselbständigerwerb) — bestätigt durch BGer 9C_233/2018. Folge: AHV/IV/EO/ALV-Beitragspflicht (10.6% + 2.2%); KEINE BVG-Pflicht für reine VR-Mandate (BVG nur bei zusätzlichem Arbeitsverhältnis); KEINE UVG-Versicherung (private Versicherung empfohlen).
Verwaltungsräte tragen weitreichende Verantwortung: unübertragbare und unentziehbare Aufgaben nach OR Art. 716a (Oberleitung, Organisation, Rechnungswesen, Ernennung Geschäftsführung, Oberaufsicht, Geschäftsbericht); Sorgfalts- und Treuepflicht (OR Art. 717); Interessenkonflikt-Offenlegungspflicht (OR 717 Abs. 1); bei Überschuldung Anzeigepflicht beim Konkursrichter (OR Art. 725b — Aktienrechtsrev 2023 verstärkt). Bei Pflichtverletzung droht Verantwortlichkeitsklage (OR Art. 754-761 — solidarische Haftung, Privatvermögen-Risiko); Schutz durch D&O-Versicherung (CH-Marktstandard bei VR-Mandaten) ist daher praktisch unverzichtbar.
Die Doxuno-Vorlage deckt alle schuldrechtlichen Aspekte des VR-Mandats ab und integriert moderne Schutz-Bausteine.
VR-Funktion + Ausschuss-Mitgliedschaften (Audit/Comp/Strategy)
OR 710 — Wiederwahl unbegrenzt post-Aktienrechtsrev 2023
Oberleitung + Geschäftsbericht + 725b Überschuldungs-Anzeige
KMU 4-6; Mid-Cap 6-10; Konzern 8-12
Pauschal / Sitzung / gemischt — Marktwerte KMU CHF 20-100k/J
AHVG Art. 5 (BGer 9C_233/2018) — 10.6% + ALV 2.2%
Bei reinen VR-Mandaten — private Versicherung empfohlen
Gewissenhafter Geschäftsleiter + Interessenkonflikt 717 Abs. 1
ZWINGEND nicht wegbedingbar
Post-Mandat + StGB 162 + UWG 6
CHF 5-50M + Run-off 6J (OR 760 Verjährung)
Standard vs Erweitert + optional CHF-Obergrenze
Offenlegung + Ausstand + jährliche Selbstauskunft
0.1-0.5% Equity + 4J Vesting + KS-EStV 37
Schritt-für-Schritt durch die schuldrechtlichen Aspekte und Schutz-Bausteine.
Gesellschaft (AG) mit UID + Vertreter (typisch VR-Präsident). VR-Mitglied mit Adresse, AHV-Nr. optional. Bewilligungs-Status bei Drittstaat-Bürgern.
VR-Funktion (Mitglied/Präsident/Vize-Präsident). Ausschuss-Mitgliedschaften (Audit/Compensation/Strategy). Amtsdauer 1 Jahr Standard CH (Wahl durch GV). Mindestsitzungen pro Jahr.
Pauschal (KMU CHF 20-100k/J) / Sitzungshonorar (CHF 1'500-5'000) / gemischt. Spesen effektiv oder Pauschale (SSK-genehmigt). AHV-pflichtig als massgebender Lohn.
Vertraulichkeit 3-10 J post-Mandat (Standard 5 J). Konflikt-Offenlegung verstärken (über OR 717 Abs. 1 hinaus). OR 404 zwingend jederzeit kündbar.
D&O CHF 5-50M (Run-off min 6 J). Jährliche Entlastung OR 758 (optional erweitert mit Anerkennungs-Erklärung). Konflikt-Reglement mit Ausstand + jährliche Selbstauskunft. Aktien-Optionen für Startup/Tech-VR.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
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VR-Mandate sind auftragsrechtlich + aktienrechtlich strukturiert — KEIN Arbeitsverhältnis.
Diese Vorlage ist für nicht-börsenkotierte AG (KMU) optimiert. Bei börsenkotierten AG gelten zusätzliche Vorschriften (Vergütungsverordnung Verg-V, Comp Report OR 734-734f, Geschlechterrichtwerte OR 734f). Bei Tochtergesellschaften-VR-Mandaten innerhalb Konzern-Strukturen empfehlen wir spezialisierte Beratung.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR 394-406 + 707-726 + 754-761 + BSV-Praxis)
VR-Mandat untersteht OR Art. 394 ff. (Auftrag) — NICHT OR Art. 319 ff. (Arbeitsvertrag). Folge: keine Ferien (OR 329a), keine Probezeit (335b), keine Sperrfristen (336c), kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz. Aber: jederzeitige Kündbarkeit beider Seiten ohne Frist (OR Art. 404 — ZWINGEND, nicht wegbedingbar; Schadenersatz nur bei "unzeitiger" Kündigung ohne wichtigen Grund Art. 404 Abs. 2).
Das VR-Honorar gilt als massgebender Lohn im Sinne von AHVG Art. 5 — VR-Mitglied gilt als Unselbständigerwerbender. AHV/IV/EO 10.6% (5.3% AG/AN je); ALV 2.2% bis CHF 148'200 (1.1% je); + 0.5% Solidaritätsbeitrag darüber. KEINE BVG-Pflicht bei reinen VR-Mandaten (anders bei Geschäftsführer mit VR-Mandat — separater GF-Anstellungsvertrag). KEINE obligatorische UVG-Versicherung; private Unfallversicherung empfohlen. Quellensteuer bei Wohnsitz Ausland (DBG 91-92).
Verantwortlichkeitsklage durch Gesellschaft, Aktionäre und im Konkurs durch Gläubiger (OR 757). Solidarische Haftung VR + Revisionsstelle bei gemeinsamem Verschulden. Privatvermögen-Risiko bei nicht-versicherten Schadensquoten. D&O-Versicherung CH-Marktstandard für VR-Mandate: KMU CHF 5-10M, Mid-Cap 25-50M, Konzern 100M+. Run-off-Schutz ≥ 6 Jahre nach Mandatsende Pflicht (OR 760 5-Jahre Verjährung). OHNE D&O = VR-Mandat für die Mehrzahl der Profis unannehmbar.
Verstärkte Konflikt-Behandlung schützt VR-Mitglied (klare Dokumentation) und Gesellschaft (rechtssichere Beschlüsse). 3 Bausteine: Offenlegungspflicht (unverzüglich + vollständig + schriftlich); Ausstand bei Konflikt (zwingend vs auf Anfrage); jährliche schriftliche Konflikt-Selbstauskunft mit Konflikt-Register. Best-Practice börsenkotierter AG, zunehmend auch KMU-Standard. Verletzung kann zur Verweigerung der Entlastung + Verantwortlichkeitsklage führen.
OR 394 + Aktienrecht 717-761, D&O-Schutz, Entlastung — schützt Privatvermögen und sichert klare Rollen-Trennung.
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