Landesspezifische Rechtsinhalte
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Wer mit Partnern gemeinsam ein Projekt, eine Praxis oder ein Start-up verfolgt, braucht einen klaren Gesellschaftsvertrag — auch wenn die einfache Gesellschaft nach OR Art. 530 formlos entsteht. Die Doxuno-Vorlage regelt Beiträge, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Entnahmen, Kündigung und Auflösung nach OR Art. 530–551 und schützt vor den häufigsten Streitquellen bei Gesellschafter-Konflikten.
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Die einfache Gesellschaft ist die Grundform der Personengesellschaften im Schweizer Recht: Zwei oder mehr Personen vereinen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln (OR Art. 530 Abs. 1). Sie entsteht formlos — ein Handschlag genügt. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird nicht ins Handelsregister eingetragen (Abs. 2). Typische Anwendungsfälle sind Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, Gemeinschaftspraxen von Ärzten/Anwälten, Forschungs-/Entwicklungsprojekte, Erbengemeinschaften, Konsortien und gemeinsame Immobilienkäufe.
Ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag gelten die dispositiven Regeln von OR Art. 530–551: gleiche Gewinnanteile unabhängig von der Höhe der Beiträge (OR Art. 533 Abs. 1), gemeinsame Geschäftsführung durch alle Gesellschafter (OR Art. 535), Einstimmigkeitsprinzip für Beschlüsse (OR Art. 534 Abs. 2), solidarische Haftung nach aussen (OR Art. 544 Abs. 3). Diese Standardregeln sind oft nicht gewollt — ein Vertrag ermöglicht individuelle Lösungen zu Beiträgen, Gewinnverteilung, Kompetenzen und Austrittsmodalitäten.
Der schriftliche Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht formell vorgeschrieben (OR Art. 11 — Grundsatz der Formfreiheit), aber in der Praxis unverzichtbar: Er dokumentiert die gemeinsamen Vorstellungen, erleichtert die Beweisführung bei Streit und regelt den Umgang mit Austritt, Tod oder Kündigung eines Gesellschafters. Er kann ausserdem eine spätere Umwandlung in eine GmbH, AG oder Kollektivgesellschaft vorbereiten, sobald die gemeinsame Geschäftstätigkeit einen kaufmännischen Umfang erreicht (HRegV Art. 36).
Die Doxuno-Vorlage regelt alle relevanten Aspekte einer einfachen Gesellschaft und lässt sich auch als Vorlage für Zusatzvereinbarungen zu Kollektiv-/GmbH-Gründungen nutzen.
Interne Bezeichnung der Gesellschaft und Geschäftsort
Konkrete Beschreibung des gemeinsamen Vorhabens
Befristet oder unbefristet mit Auflösungsgründen
Geld, Sachen, Rechte, Arbeit (OR Art. 531)
Abweichend von OR Art. 533 frei wählbar
Einzel-, Gesamt- oder delegiert (OR Art. 534, 535, 543)
Einstimmig oder Mehrheitsentscheid
Monatliche/jährliche Entnahmeregelung und Bilanzstichtag
Kündigungsfristen und Abfindung nach OR Art. 546, 580
Schutz vor konkurrierender Tätigkeit während und nach
Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen
Mediation, Schiedsgericht oder ordentliches Gericht
Die Vorlage führt Sie Schritt für Schritt durch die wesentlichen Entscheidungen einer einfachen Gesellschaft.
Geben Sie Name, Adresse und Geburtsdatum jedes Gesellschafters an (zwei, drei oder mehr). Die Vorlage unterstützt bis zu drei Gesellschafter direkt; weitere können als Zusatz ergänzt werden.
Beschreiben Sie den Gesellschaftszweck präzise (z. B. "Gemeinsamer Betrieb einer Fotostudiogesellschaft", "Entwicklung und Vermarktung einer Software-Plattform"). Bestimmen Sie den internen Firmennamen, den Sitz (Geschäftsort) und ob die Gesellschaft befristet (Projektgesellschaft) oder unbefristet läuft.
Bestimmen Sie pro Gesellschafter, welchen Beitrag er leistet (Geld, Sacheinlage, Arbeit, Rechte) und mit welchem Prozentsatz er am Gewinn beteiligt ist. Das nDSG-konforme System erlaubt auch ungleiche Anteile — abweichend von der gesetzlichen Gleichverteilung nach OR Art. 533.
Wählen Sie zwischen Einzelgeschäftsführung, Gesamtgeschäftsführung oder delegierter Geschäftsführung (eine Person). Legen Sie fest, ob Beschlüsse einstimmig oder mehrheitlich gefasst werden. Klären Sie das Entnahmerecht und den Bilanzstichtag (z. B. 31.12.).
Bestimmen Sie Kündigungsfristen (z. B. 6 Monate auf Jahresende) und die Bewertungsmethode für die Abfindung eines austretenden Gesellschafters. Aktivieren Sie Expert-Klauseln wie Konkurrenzverbot und Geheimhaltung. Wählen Sie den Gerichtsstand, laden Sie das PDF herunter und lassen Sie es von allen Gesellschaftern unterzeichnen.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
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Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die einfache Gesellschaft kennt mehrere Besonderheiten, die in einem guten Vertrag berücksichtigt werden sollten — insbesondere zur Haftung und zur Beendigung.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei hohen Kapitaleinlagen, komplexen IP-Konstellationen oder Plänen zur späteren Umwandlung in eine AG/GmbH empfehlen wir anwaltliche Beratung. Bei kaufmännischem Gewerbe ist die Eintragung als Kollektivgesellschaft ins Handelsregister zu prüfen (OR Art. 552 ff., HRegV Art. 36).
Geprüft nach Schweizer Recht (OR Art. 530–551, ZGB, ZPO)
Die einfache Gesellschaft hat keine Rechtspersönlichkeit — die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (OR Art. 544 Abs. 3). Jeder Gesellschafter kann für die gesamten Schulden in Anspruch genommen werden. Intern können die Gesellschafter den Haftungsanteil anders verteilen — nach aussen bleibt die Solidarhaftung bestehen. Wer dieses Haftungsrisiko ausschliessen will, sollte eine GmbH (OR Art. 772 ff.) oder AG (OR Art. 620 ff.) gründen.
Fehlt eine Vereinbarung, so sind Gewinn und Verlust ohne Rücksicht auf Art und Grösse der Beiträge gleich zu teilen (OR Art. 533 Abs. 1). Diese Gleichverteilungsregel ist häufig nicht gewollt — ein Gesellschafter, der 80 % des Kapitals einbringt, wird kaum mit 33,3 % des Gewinns zufrieden sein. Der Vertrag muss die gewünschten Anteile ausdrücklich festhalten. Auch Verlustanteile können abweichend geregelt werden — die Vorlage erlaubt unterschiedliche Gewinn- und Verlustquoten.
Gesetzlich steht die Geschäftsführung allen Gesellschaftern gemeinsam zu (OR Art. 535 Abs. 1); jeder kann ohne Zustimmung der anderen handeln, es sei denn, ein anderer widerspricht (Abs. 2). Für Beschlüsse ausserhalb der ordentlichen Geschäftsführung ist Einstimmigkeit erforderlich (OR Art. 534 Abs. 2). Nach aussen wird die Gesellschaft durch jeden Gesellschafter vertreten, der in ihrem Namen auftritt (OR Art. 543). Um Klarheit zu schaffen, kann der Vertrag die Geschäftsführung einem oder mehreren Gesellschaftern übertragen oder Einzelunterschrift mit Kollektivunterschrift kombinieren.
Die einfache Gesellschaft wird aufgelöst durch Zweckerreichung oder -unmöglichkeit, Fristablauf, Tod eines Gesellschafters (sofern nicht vereinbart), Konkurs oder Kündigung (OR Art. 545). Unbefristete Gesellschaften können von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist auf das Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden (OR Art. 546 Abs. 1). Danach folgt die Liquidation: Rückzahlung der Einlagen, Tilgung der Schulden, Verteilung des Überschusses (OR Art. 548 ff.). Fortsetzungsklauseln beim Tod eines Gesellschafters sollten im Vertrag ausdrücklich geregelt werden, um automatische Auflösung zu vermeiden.
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