Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Eine professionell strukturierte Geheimhaltungsvereinbarung für Schweizer Unternehmen, KMU und selbstständige Fachpersonen. Wählen Sie zwischen einseitiger und gegenseitiger Variante, ergänzen Sie Ihre Angaben und laden Sie ein rechtskonformes PDF in wenigen Minuten herunter — konform mit OR, UWG und StGB.
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Eine Geheimhaltungsvereinbarung — im internationalen Sprachgebrauch Non-Disclosure Agreement (NDA) — ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag, der eine oder beide Parteien verpflichtet, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und ausschliesslich für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Wer sensible Geschäftsunterlagen, Know-how, Kundendaten oder Finanzzahlen mit einem potenziellen Geschäftspartner, Investor, Lieferanten, Auftragnehmer oder Mitarbeitenden teilt, schafft mit dem NDA klare rechtliche Konsequenzen bei unbefugter Nutzung oder Offenlegung.
Die Schweizer Praxis kennt drei Haupttypen. Die einseitige Vereinbarung (unilateral) wird geschlossen, wenn nur eine Partei Informationen offenlegt — typisch bei der Beauftragung eines Freelancers, einer Beraterin oder im Bewerbungsverfahren für Schlüsselpositionen. Die gegenseitige (bilaterale) Vereinbarung bindet beide Parteien symmetrisch und eignet sich für Kooperationen, Joint Ventures, Verhandlungen über Unternehmenskäufe sowie gemeinsame Entwicklungsprojekte. Eine mehrseitige Variante kommt bei Konsortien, F&E-Projekten mehrerer Partner oder komplexen Due-Diligence-Prozessen zum Einsatz.
In der Schweiz stützt sich der Schutz vertraulicher Informationen auf mehrere Rechtsquellen. Das Obligationenrecht regelt die vertragsrechtlichen Grundlagen (OR Art. 19 Vertragsfreiheit, OR Art. 97 ff. Haftung bei Nichterfüllung, OR Art. 160–163 Konventionalstrafe), während das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG Art. 6) den Schutz von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen unter Strafe stellt. Strafrechtlich greift StGB Art. 162 (Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses). Werden im Rahmen der Offenlegung auch Personendaten bearbeitet, gilt das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG, SR 235.1).
Die Doxuno-Vorlage enthält alle nach Schweizer Recht wesentlichen Klauseln und zusätzliche Expert-Abschnitte für komplexere Geschäftssituationen.
Klare Zweckbindung der Offenlegung
Umfassende Beschreibung gemäss UWG Art. 6
Sorgfaltsmassstab nach OR Art. 99 und 321a Abs. 4
Sechs anerkannte Ausnahmetatbestände mit Beweislastregel
Befristet (2/3/5 Jahre) oder unbefristet wählbar
Rückgabe, Vernichtung oder Wahlrecht der offenlegenden Partei
Pauschalstrafe pro Verstoss nach OR Art. 160–163
Totalverbot, Zustimmungsvorbehalt oder Berater-Regel
Optionaler Schutz vor Mitarbeiter-Abwerbung (12 Monate)
Unterlassung, Schadenersatz, Gewinnherausgabe, vorsorgliche Massnahmen
Änderungen und Nebenabreden nach OR Art. 11–14
Wahl zwischen Gericht, Mediation oder Schiedsgericht
Keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Die Doxuno-Vorlage führt Sie in wenigen Minuten Abschnitt für Abschnitt durch das Dokument.
Einseitig, wenn nur Sie Informationen offenlegen (z. B. an eine Beraterin oder einen Freelancer); gegenseitig, wenn beide Seiten vertrauliche Informationen austauschen (z. B. bei Joint Ventures oder Kooperationsverhandlungen).
Firmenbezeichnung, Adresse, UID-Nummer und die zeichnungsberechtigte Person. Bei Einzelunternehmen ist die UID nicht zwingend — verwenden Sie in diesem Fall die AHV-Nummer nicht, sondern die Handelsregister- oder UID-Angabe, sofern vorhanden.
Beschreiben Sie präzise den Anlass der Offenlegung (z. B. "Prüfung einer Beteiligung", "Entwicklung einer Softwarelösung") und listen Sie die vertraulichen Informationen auf (z. B. Kundendaten, Preiskalkulationen, Quellcode, Rezepturen).
Wählen Sie 2, 3, 5 Jahre oder unbefristet. Entscheiden Sie, ob die vertraulichen Informationen nach Ablauf zurückzugeben oder zu vernichten sind. Aktivieren Sie bei Bedarf Expert-Klauseln (Konventionalstrafe, Abwerbeverbot, Schriftformerfordernis).
Bestimmen Sie den Gerichtsstand (in der Regel Sitz der offenlegenden Partei), wählen Sie zwischen ordentlichem Gericht, Mediation oder Schiedsgericht, laden Sie das PDF herunter und lassen Sie es von beiden Parteien eigenhändig unterzeichnen.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die NDA-Vorlage ist an die schweizerische Rechtsordnung angepasst. Einige Besonderheiten sollten bei der Verwendung beachtet werden.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei international ausgerichteten Geschäften, grenzüberschreitender Datenübermittlung oder erheblichen wirtschaftlichen Werten empfehlen wir die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR, UWG, StGB, nDSG)
Geschäftsgeheimnisse sind nach UWG Art. 6 gegen unbefugte Ausnutzung oder Verwertung geschützt — auch ohne ausdrücklichen Vertrag. Die NDA bekräftigt diesen gesetzlichen Schutz und konkretisiert ihn vertraglich. Strafrechtlich greift StGB Art. 162 bei vorsätzlicher Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses; das Delikt wird auf Antrag verfolgt. Bei Verletzung durch Arbeitnehmende kann zusätzlich die arbeitsrechtliche Treuepflicht nach OR Art. 321a Abs. 4 herangezogen werden.
Die Konventionalstrafe ist ein wirksames Instrument zur Durchsetzung der Geheimhaltungspflicht, da die betroffene Partei den konkreten Schaden nicht nachweisen muss (OR Art. 161 Abs. 1). Das Bundesgericht kann jedoch übermässig hohe Strafen nach Ermessen herabsetzen (OR Art. 163 Abs. 3) — bei der Festsetzung sollte daher das Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der geschützten Informationen gewahrt bleiben. Praxisrichtwerte liegen häufig zwischen CHF 10’000 und CHF 100’000 pro Einzelverstoss; weitergehender Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Parteien im B2B-Verkehr können einen vertraglichen Gerichtsstand frei wählen (ZPO Art. 17). Bei Konsumverträgen gelten Sondervorschriften (ZPO Art. 35). Als Alternative zum ordentlichen Gericht sehen viele Unternehmen eine Mediation nach den Regeln der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation (SKWM) oder ein Schiedsverfahren nach den Swiss Rules der Swiss Chambers’ Arbitration Institution vor. Die Schiedsklausel ist zwingend schriftlich zu vereinbaren (IPRG Art. 178 bei internationalen Fällen).
Wenn die offengelegten Informationen Personendaten enthalten, findet zusätzlich das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG, SR 235.1) Anwendung. Die NDA ersetzt keinen Auftragsbearbeitungsvertrag (nDSG Art. 9). Werden Daten im Rahmen der Offenlegung bearbeitet, sind eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung sowie bei Drittlandübermittlung die Prüfung des Angemessenheitsbeschlusses erforderlich.
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