Kostenlose Vorlage: Mietvertrag für Wohnräume (Schweiz)
Ein rechtskonformer Mietvertrag für Wohnungen, Studios, Reihen- und Einfamilienhäuser in der Schweiz. Die Vorlage folgt OR Art. 253 ff. mit den zwingenden Schutzbestimmungen für Wohnraum (Mietkaution auf Sperrkonto, Kündigungsfristen, amtliches Formular, Schlichtungsverfahren) und berücksichtigt die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
Die Wohnung ist ausschliesslich zu Wohnzwecken zu nutzen. Eine Nutzung zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Das Mietobjekt wird dem Mieter bei Mietantritt in vertragsgemässem und zum vereinbarten Gebrauch tauglichem Zustand übergeben (OR Art. 256 Abs. 1). Ein detailliertes Übergabeprotokoll wird bei Mietbeginn von beiden Parteien gemeinsam erstellt und unterzeichnet; es dient als Beweismittel für den Zustand bei Mietantritt und für spätere Rückgabefragen (OR Art. 267a).
Die Nebenkosten umfassen insbesondere Heizung, Warmwasser, Hauswartung, Allgemeinstrom, Wasser/Abwasser, Kehrichtgebühren sowie allgemeine Betriebs- und Unterhaltsleistungen der Liegenschaft. Nebenkosten dürfen dem Mieter nur belastet werden, wenn sie im Vertrag besonders bezeichnet sind (OR Art. 257a Abs. 2). Der Mieter hat das Recht, in die Abrechnung und die Belege Einsicht zu nehmen (OR Art. 257b Abs. 2).
(b) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
(c) Ausfertigung: Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, je eines für den Vermieter und den Mieter.
Was ist ein Mietvertrag für Wohnräume?
Der Wohnraummietvertrag ist ein entgeltlicher Dauerschuldverhältnis, mit dem die Vermieterschaft einer Mieterschaft eine Wohnung oder ein Wohnhaus zum Gebrauch gegen Mietzins überlässt (OR Art. 253). Er ist in der Schweiz an sich nicht formbedürftig (OR Art. 11, Grundsatz der Formfreiheit) — die Schriftform ist jedoch dringend empfohlen und für zahlreiche Folgeabwicklungen (Kündigung, Mietzinsanpassung, Anfechtung) unverzichtbar.
Das Schweizer Mietrecht enthält umfangreiche zwingende Schutzbestimmungen zugunsten der Mieterschaft: Die Mietkaution darf drei Netto-Monatsmieten nicht übersteigen und ist auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft zu hinterlegen (OR Art. 257e). Die Kündigungsfrist der Vermieterschaft beträgt mindestens drei Monate auf einen ortsüblichen Termin (OR Art. 266c) und ist nur mit dem amtlichen kantonalen Formular gültig (OR Art. 266l Abs. 2). Die Mieterschaft kann Mietzinserhöhungen (OR Art. 269 ff.), missbräuchliche Kündigungen (OR Art. 271/271a) und Abrechnungsfragen bei der paritätischen Schlichtungsbehörde anfechten (OR Art. 274a).
Die Doxuno-Vorlage führt Sie durch alle Standardpunkte: Mietobjekt, Zweckbestimmung, Mietzins mit Netto- und Nebenkostenregelung, Mietkaution, Laufzeit, Kündigung, Haustiere, Untermiete, Hausordnung, Reparaturregelung und Gerichtsstand. Expert-Klauseln ergänzen indexierte Miete (OR Art. 269b) und gestaffelte Miete (OR Art. 269c).
Was diese Vorlage abdeckt
Die Vorlage deckt alle inhaltlich wesentlichen Punkte eines Schweizer Wohnraummietvertrags ab — mit Expert-Klauseln für besondere Konstellationen.
Parteien mit Schweizer Angaben
Vermieter, Mieter, Mitmieter (Ehegatten, WG)
Präzise Objektbeschreibung
Adresse, Stockwerk, Zimmerzahl, Wohnfläche in m²
Netto-Mietzins
Monatliche Netto-Miete nach OR Art. 257
Nebenkosten (OR Art. 257a)
Akonto mit Abrechnung oder Pauschale nach VMWG
Mietkaution (OR Art. 257e)
Max. 3 Netto-Monatsmieten auf Sperrkonto auf Mietername
Laufzeit und Kündigung
Befristet, unbefristet, Kündigungsfrist 3 Monate (OR 266c)
Haustiere und Rauchen
Vereinbarung mit Zustimmungsvorbehalt
Untermiete (OR Art. 262)
Zustimmungspflicht, Verweigerung nur aus wichtigem Grund
Reparaturen und kleiner Unterhalt
Regelung nach OR Art. 259 / VMWG Art. 3 lit. g (Bagatellgrenze)
Hausordnung
Verweis auf beiliegende Hausordnung
Indexierte oder gestaffelte Miete
Expert-Klausel nach OR Art. 269b (Index) / 269c (Staffel)
Gerichtsstand und Schlichtungsbehörde
Zwingend paritätische Schlichtung (OR Art. 274a, ZPO Art. 197)
So erstellen Sie Ihren Wohnraummietvertrag
Mit wenigen Angaben generieren Sie einen rechtskonformen Mietvertrag. Die Vorlage berücksichtigt alle zwingenden Schutzbestimmungen des Schweizer Mietrechts automatisch.
- 1
Parteien und Mietobjekt erfassen
Tragen Sie Vermieterschaft und Mieterschaft ein (bei WG oder Ehegatten alle Mitmieter einzeln aufführen). Beschreiben Sie das Mietobjekt präzise: vollständige Adresse, Stockwerk, Anzahl Zimmer, Wohnfläche in m², Keller, Estrich, Parkplatz oder Garage.
- 2
Mietzins und Nebenkosten festlegen
Bestimmen Sie den Netto-Mietzins (monatlich, zahlbar im Voraus nach OR Art. 257c). Regeln Sie die Nebenkosten: entweder als Akonto mit jährlicher Abrechnung (OR Art. 257b) oder als Pauschale ohne Abrechnung. Nebenkosten können nur verlangt werden, wenn sie im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sind (OR Art. 257a) — typisch sind Heizung, Warmwasser, Hauswartung, allgemeiner Strom.
- 3
Mietkaution und Laufzeit regeln
Bei Vereinbarung einer Mietkaution ist diese zwingend auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft zu hinterlegen (OR Art. 257e) — maximal drei Netto-Monatsmieten. Wählen Sie zwischen unbefristeter Laufzeit (mit Kündigungsrecht nach OR Art. 266a ff.) und befristeter Laufzeit (endet ohne Kündigung am vereinbarten Datum, OR Art. 266 Abs. 1).
- 4
Besondere Vereinbarungen treffen
Entscheiden Sie über Haustiere (Zustimmungsvorbehalt üblich), Rauchen, Untermiete, Kleinreparaturen (üblicherweise bis ca. CHF 150 zulasten der Mieterschaft) und die Hausordnung. Für Mietzinsanpassungen über die Laufzeit können Sie Expert-Klauseln aktivieren: Indexierung an den LIK (OR Art. 269b, nur bei Mindestlaufzeit 5 Jahre) oder Staffelung (OR Art. 269c, zwingend für mindestens 3 Jahre).
- 5
Unterzeichnen und Übergabeprotokoll erstellen
Laden Sie den Vertrag als PDF herunter und lassen Sie ihn von beiden Parteien eigenhändig unterzeichnen. Bei Mietantritt erstellen Sie gemeinsam ein detailliertes Übergabeprotokoll (Zustand aller Räume, Zählerstände, Schlüssel) — es dient als zentrales Beweismittel bei Streitigkeiten über Rückgabeansprüche nach OR Art. 267a.
Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht
Das Schweizer Wohnraummietrecht enthält zahlreiche zwingende Bestimmungen zum Schutz der Mieterschaft. Abweichende Klauseln sind ungültig.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für komplexe Konstellationen (WG-Mietverträge mit wechselnden Mitmietern, möblierte Langzeitmiete, gemischte Wohn- und Geschäftsnutzung, Familienwohnung in Konkubinat) empfehlen wir die Beratung durch den Hauseigentümerverband (HEV), den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband oder eine im Mietrecht erfahrene Rechtsanwaltschaft.
Geprüft nach Schweizer Mietrecht (OR 253+)
Mietkaution auf Sperrkonto (OR Art. 257e)
Eine Mietkaution für Wohnräume ist auf höchstens drei Netto-Monatsmieten begrenzt (OR Art. 257e Abs. 2). Sie ist zwingend auf einem Sperrkonto bei einer Bank auf den Namen der Mieterschaft zu hinterlegen — eine Überweisung an die Vermieterschaft direkt ist unzulässig. Die Bank gibt die Kaution nur mit Zustimmung beider Parteien oder aufgrund eines Urteils oder Schlichtungsentscheids frei. Macht die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegen die Kaution geltend, hat die Bank sie auf Verlangen der Mieterschaft freizugeben (OR Art. 257e Abs. 3).
Mietzinsgestaltung und Anfechtung (OR Art. 269, 269a, 270)
Der Mietzins ist missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird (OR Art. 269). OR Art. 269a nennt Ausnahmen von der Missbräuchlichkeit (ortsüblich, kostendeckend, Orientierung an vergleichbaren Objekten). Die Mieterschaft kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Mietantritt bei der Schlichtungsbehörde anfechten, wenn sie wegen Wohnungsmangel zur Vertragsunterzeichnung gezwungen war oder wenn der Mietzins erheblich über dem bisherigen liegt (OR Art. 270). Die Indexierung (OR Art. 269b) setzt eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren voraus, die Staffelmiete (OR Art. 269c) eine Mindestlaufzeit von drei Jahren und eine Erhöhung höchstens einmal pro Jahr.
Kündigung durch die Vermieterschaft (OR Art. 266c, 266l)
Die Kündigung durch die Vermieterschaft bei Wohnräumen ist nur gültig, wenn sie auf einem vom Kanton genehmigten amtlichen Formular erfolgt (OR Art. 266l Abs. 2). Eine Kündigung ohne dieses Formular ist nichtig. Die Mindestkündigungsfrist beträgt drei Monate auf einen ortsüblichen Termin (OR Art. 266c); längere vertragliche Fristen sind zulässig. Die Mieterschaft kann die Kündigung innert 30 Tagen bei der paritätischen Schlichtungsbehörde anfechten (OR Art. 273 Abs. 1) oder die Erstreckung des Mietverhältnisses (bis maximal vier Jahre) beantragen (OR Art. 272, 272b Abs. 1).
Unterhalt, Mängelrechte und kleiner Unterhalt (OR Art. 259-259h, VMWG Art. 3)
Die Vermieterschaft hat die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben und zu erhalten (OR Art. 256, 259). Bei Mängeln stehen der Mieterschaft Mängelbeseitigung (OR Art. 259b), Mietzinsherabsetzung (OR Art. 259d), Schadenersatz (OR Art. 259e) und unter Umständen die ausserordentliche Kündigung (OR Art. 259b) zu. Der «kleine Unterhalt» obliegt der Mieterschaft (OR Art. 259, VMWG Art. 3 lit. g): gemeint sind Arbeiten, die ohne besondere Kenntnisse durchgeführt werden können (z.B. Auswechseln von Glühbirnen, Duschschlauch), üblicherweise bis zu einem Bagatellbetrag von ca. CHF 150 pro Einzelposten.
Häufige Fragen
Erstellen Sie jetzt Ihren Wohnraummietvertrag
Rechtskonform nach OR Art. 253 ff. und VMWG, mit allen zwingenden Schutzbestimmungen für Mieterschaft und Vermieterschaft — sofort als PDF herunterladbar.
Kostenlos · Sofort PDF · Kein Konto erforderlich