Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Ob Autoversicherung, Hausrat, Privathaftpflicht, Krankenkasse (Grund- oder Zusatzversicherung), Lebens-, Rechtsschutz- oder Reiseversicherung — die Doxuno-Vorlage erstellt ein formales Kündigungsschreiben nach VVG bzw. KVG. Mit den richtigen Rechtsgrundlagen für ordentliche Kündigung, Kündigung bei Prämienerhöhung und Kündigung nach einem Versicherungsfall.
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Die Kündigung eines Versicherungsvertrags ist die einseitige Willenserklärung des Versicherungsnehmers (oder des Versicherers), das Vertragsverhältnis zu beenden. Sie folgt in der Schweiz grundsätzlich dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, SR 221.229.1), das für Privatversicherungen (Auto, Haushalt, Haftpflicht, Leben, Rechtsschutz, Krankenzusatz) gilt. Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gelten die Spezialregeln des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, SR 832.10).
Das VVG wurde 2022 revidiert und stärkt seither die Position der Versicherungsnehmer. Wichtigste Neuerung: ordentliche Kündigung spätestens auf das Ende jedes auf das dritte folgenden Versicherungsjahres (VVG Art. 35a Abs. 1) — längere Mindestvertragsdauern als drei Jahre sind damit faktisch ausgeschlossen. Zusätzlich bestehen ausserordentliche Kündigungsrechte bei Prämienanpassung (VVG Art. 35b), nach einem Versicherungsfall (VVG Art. 42) oder bei Wegfall des versicherten Interesses (VVG Art. 23).
Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) gelten abweichende Regeln: ordentliche Kündigung mit drei Monaten Frist auf das Ende des Kalenderjahres (KVG Art. 7 Abs. 1); ausserordentliche Kündigung mit einem Monat Frist bei Prämienerhöhung zum neuen Kalenderjahr (Art. 7 Abs. 2); Pflicht zur lückenlosen Anschlussversicherung nach KVG Art. 4. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt beide Regime und passt Formulierung und Rechtsgrundlage automatisch an die gewählte Versicherungsart an.
Die Doxuno-Vorlage unterstützt alle gängigen Versicherungsarten und berücksichtigt die jeweils anwendbaren gesetzlichen Kündigungsregeln.
Vollständige Angaben mit Kontakt
Eindeutige Zuordnung der Versicherung
Auto, Hausrat, Haftpflicht, Krankenkasse, Leben, Rechtsschutz, Reise
3 Monate auf Ende Versicherungsperiode/3. Jahr
3 Monate auf Ende Kalenderjahr
VVG Art. 35b / KVG Art. 7 Abs. 2
VVG Art. 42 — Frist 14 Tage
VVG Art. 23 — Wegfall versichertes Interesse
Automatisch passende Zitation
Empfohlener Beweisnachweis
IBAN-Angabe für Pro-rata-Erstattung
Stopp der Lastschrift-Ermächtigung
Sie brauchen Ihre Policennummer, die neuen Anschlussdaten (bei KVG-Grundversicherung) und ca. 5 Minuten.
Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, AHV-Nummer bei KVG-Grund), die Versicherungsgesellschaft mit korrekter Firmenbezeichnung und Adresse. Prüfen Sie die genaue Adresse in Ihrer Police — manche Versicherer haben eigene Kündigungsabteilungen mit abweichender Postadresse.
Motorfahrzeugversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflicht, Krankenzusatzversicherung (VVG), obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG), Lebens-, Rechtsschutz- oder Reiseversicherung. Die Vorlage wählt automatisch die richtigen Gesetzesverweise.
Ordentliche Kündigung, Kündigung bei Prämienerhöhung, Kündigung nach einem Schadenfall, Kündigung bei Wohnsitzwechsel oder individueller Grund. Je nach Wahl wird der passende Paragraph des VVG/KVG zitiert und die passende Frist genannt.
Bei ordentlicher Kündigung: Ende der laufenden Versicherungsperiode bzw. Kalenderjahres. Bei Prämienerhöhung: Wirkdatum der neuen Prämie. Bei Versicherungsfall: innert 14 Tagen nach Kenntnis der Leistungsauszahlung. Halten Sie die gesetzlichen Fristen unbedingt ein — verspätete Kündigungen wirken erst eine Periode später.
Senden Sie das Kündigungsschreiben per A-Post plus oder eingeschriebenem Brief an die Versicherung — der Zugangsnachweis ist bei Fristeinhaltung entscheidend. Achten Sie darauf, dass das Schreiben die Versicherung rechtzeitig vor Fristablauf erreicht (nicht: "abgeschickt", sondern "eingegangen"). Bei KVG-Wechsel: schliessen Sie rechtzeitig die neue Grundversicherung ab (Aufnahmepflicht der neuen Kasse nach KVG Art. 4).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Versicherungskündigungen sind streng fristgebunden. Diese Hinweise helfen Ihnen, die wichtigsten Regeln korrekt anzuwenden.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, bei langjährigen Verträgen aus der Zeit vor der VVG-Revision von 2022 oder bei bestrittenem Schadenfall empfehlen wir die Beratung durch den Ombudsman der Privatversicherung (om-versicherung.ch) oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
Geprüft nach Schweizer Recht (VVG, KVG, OR)
Seit der VVG-Revision 2022 kann der Versicherungsnehmer den Vertrag spätestens auf das Ende jedes auf das dritte folgenden Versicherungsjahres ordentlich kündigen (VVG Art. 35a Abs. 1). Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Mehrjahresverträge mit festen Laufzeiten von mehr als drei Jahren sind damit faktisch hinfällig. Das gleiche Recht steht auch dem Versicherer zu. Achtung: Einige Verträge wurden noch vor 2022 abgeschlossen und können eine abweichende Regelung vorsehen.
Erhöht der Versicherer die Prämie oder führt er einen Selbstbehalt ein, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen (VVG Art. 35b). Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage seit Mitteilung der Änderung. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht gilt nicht, wenn die Prämienerhöhung auf einer vertraglich vereinbarten Klausel beruht (z. B. automatische Tarifanpassung) und dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angekündigt wurde.
Nach einem Versicherungsfall haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen (VVG Art. 42). Die Frist beträgt 14 Tage seit Kenntnis der Leistungsauszahlung bzw. des Zahlungsverweigerungsentscheids. Der Vertrag erlischt 14 Tage nach Zugang der Kündigungserklärung. In Krankenzusatzversicherungen ist das Kündigungsrecht der Versicherung ausgeschlossen, solange die versicherte Person Leistungen empfängt; der Versicherungsnehmer hat jedoch stets das Recht zu kündigen.
Der Wechsel der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist nur unter Einhaltung der Fristen von KVG Art. 7 möglich: drei Monate vor Ende des Kalenderjahres (Abs. 1); bei Prämienerhöhung innert eines Monats nach Mitteilung der neuen Prämien, wirksam per Ende des Monats, der dem Inkrafttreten vorangeht (Abs. 2). Kritisch: Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die neue Krankenkasse bis zum Ausschluss aus der alten Versicherung den Aufnahmebescheid bestätigt hat (KVG Art. 7 Abs. 5). Schliessen Sie die neue Versicherung daher bereits vor der Kündigung der alten ab.
Frist- und formgerecht nach VVG und KVG, mit der richtigen Rechtsgrundlage für Ihren Kündigungsgrund — als PDF sofort versandbereit per eingeschriebenem Brief.
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