Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Mit einem Ehevertrag gestalten Sie Ihr Vermögen als Paar so, wie es zu Ihrer Lebenssituation passt — jenseits des gesetzlichen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung. Die Doxuno-Vorlage deckt die drei zulässigen Güterstände (Errungenschaftsbeteiligung mit Modifikationen, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) nach ZGB Art. 181 ff. ab und bereitet die Urkunde für die zwingend vorgeschriebene öffentliche Beurkundung vor dem Notariat vor.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Der Ehevertrag ist eine öffentlich beurkundete Vereinbarung zwischen Ehegatten, mit der diese ihre güterrechtlichen Verhältnisse abweichend vom gesetzlichen Güterstand regeln. Ohne Ehevertrag gilt in der Schweiz automatisch die Errungenschaftsbeteiligung nach ZGB Art. 181, 196–220: Eigengut bleibt Eigengut, Errungenschaft (während der Ehe entgeltlich erworbenes Vermögen) wird bei Auflösung hälftig geteilt. Der Ehevertrag erlaubt den Ehegatten, diesen Mechanismus zu modifizieren oder einen anderen Güterstand zu wählen.
Das Schweizer Recht kennt drei Güterstände: (1) die Errungenschaftsbeteiligung als Grundform, die individuell modifiziert werden kann — etwa durch Zuteilung des gesamten Vorschlags an den überlebenden Ehegatten (Meistbegünstigung nach ZGB Art. 216); (2) die Gütergemeinschaft nach ZGB Art. 221–246, bei der ein gemeinschaftliches Gesamtgut gebildet wird; (3) die Gütertrennung nach ZGB Art. 247–251, bei der jeder Ehegatte sein Vermögen eigenständig verwaltet und auch bei Auflösung behält.
Eheverträge werden häufig bei Eheschliessung, bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen (Unternehmensgründung, Erbschaft, Immobilienkauf) oder in Patchwork-Familien geschlossen, um die Ansprüche der Kinder aus erster Ehe zu wahren. Der Ehevertrag kann vor der Eheschliessung (dann wird er mit der Eheschliessung wirksam) oder während der Ehe abgeschlossen werden. Nach ZGB Art. 184 ist die öffentliche Beurkundung vor einem Notar zwingende Gültigkeitsvoraussetzung — das Dokument ist also kein schlichter Privatvertrag.
Die Doxuno-Vorlage bereitet den Entwurf für die Notarstermine vor und enthält alle nach ZGB Art. 181 ff. wesentlichen Regelungsbereiche.
Name, Geburtsdatum, Heimatort, Adresse, AHV-Nummer, Beruf
Errungenschaftsbeteiligung (modifiziert), Gütergemeinschaft oder Gütertrennung
Vor der Ehe, mit Eheschliessung oder während der Ehe
Vor der Ehe eingebrachte Vermögenswerte nach ZGB Art. 198
Erträge aus Eigengut zu Eigengut oder zur Errungenschaft
Vollständige Zuweisung des Vorschlags an überlebenden Ehegatten
Berücksichtigung von Pflichtteilen nach ZGB Art. 471
Nutzniessung am Erbteil der Kinder zugunsten des Ehegatten
Hinweise auf ZGB Art. 122 ff., 125
Gemeinsamer Wohnsitz und Schutz der Familienwohnung (ZGB Art. 169)
Teilungültigkeit beeinträchtigt den Vertrag nicht
Vorbereitung für öffentliche Beurkundung nach ZGB Art. 184
Die Vorlage führt Sie in fünf Schritten zum Entwurf, den das Notariat anschliessend öffentlich beurkundet.
Tragen Sie für beide Ehegatten Name, Geburtsdatum, Heimatort, Wohnadresse, AHV-Nummer und Beruf ein. Der Heimatort ist Schweizer Besonderheit — er steht im Personalienregister und wird vom Notariat für das Eheregister benötigt.
Legen Sie fest, ob der Ehevertrag vor der Eheschliessung abgeschlossen wird (Inkrafttreten mit Heirat) oder während der Ehe. Wählen Sie zwischen modifizierter Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung — jede Option hat eigene Rechtsfolgen bei Scheidung und Todesfall.
Bei modifizierter Errungenschaftsbeteiligung: Listen Sie die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte auf (Barvermögen, Wertschriften, Immobilien, Unternehmensanteile). Entscheiden Sie, ob Erträge aus Eigengut zum Eigengut oder zur Errungenschaft gehören sollen (Abweichung von ZGB Art. 197).
Bei kinderlosen Paaren oder gemeinsamen Kindern: Meistbegünstigung nach ZGB Art. 216 (ganze Errungenschaft an überlebenden Ehegatten). Bei Patchwork-Familien: Pflichtteile der Kinder aus früheren Beziehungen nach ZGB Art. 471 unbedingt beachten — eine Überschreitung kann nachträglich angefochten werden.
Laden Sie den Entwurf als PDF herunter und vereinbaren Sie einen Termin bei einem Schweizer Notar (kantonale Zuständigkeit). Die öffentliche Beurkundung nach ZGB Art. 184 ist zwingend — ein privat unterzeichneter Ehevertrag ist nichtig. Der Notar prüft die Urkunde, klärt steuerliche und erbrechtliche Folgen und beurkundet sie anschliessend mit beiden Ehegatten persönlich.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Der Ehevertrag ist in ZGB Art. 181 ff. geregelt und unterliegt strikten Formvorschriften. Beachten Sie die folgenden Besonderheiten sorgfältig.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt weder die notarielle Beurkundung noch die individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Patchwork-Familien, Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Sachverhalten (z. B. Wohnsitz im Ausland) ist die Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Notar unerlässlich.
Geprüft nach Schweizer Recht (ZGB, OR, DBG)
Der Ehevertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet und von beiden Ehegatten sowie gegebenenfalls vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet wird. Die öffentliche Beurkundung erfolgt durch einen Notar (je nach Kanton: freiberuflich oder amtlich) am Wohnort eines der Ehegatten oder in einem anderen Kanton. Die Notargebühren richten sich nach kantonalem Recht und liegen typischerweise zwischen CHF 400 und CHF 2'500, je nach Komplexität und Vermögensgrösse.
Seit der Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (vorher 3/4). Die verfügbare Quote ist grösser geworden — Eheverträge mit Meistbegünstigung können den überlebenden Ehegatten heute stärker begünstigen. Pflichtteilsverletzungen können mit der Herabsetzungsklage nach ZGB Art. 522 ff. innert Jahresfrist seit Kenntnisnahme angefochten werden.
Bei Scheidung wird der gewählte Güterstand aufgelöst. Bei Errungenschaftsbeteiligung erfolgt die Vorschlagsteilung nach ZGB Art. 215 (je zur Hälfte, sofern nicht anders vereinbart). Bei Gütertrennung bleibt jeder Ehegatte bei seinem Vermögen. Zusätzlich gelten die Scheidungsfolgen nach ZGB Art. 122 ff. (Vorsorgeausgleich, hälftige Teilung der beruflichen Vorsorge) und Art. 125 (nachehelicher Unterhalt) — diese sind von der Güterstandswahl unabhängig und können nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Der Güterstand beeinflusst die Vermögenszuordnung in der Steuererklärung und die erbschaftssteuerliche Behandlung. Eheliche Zuwendungen zwischen Ehegatten sind in allen Kantonen grundsätzlich erbschafts- und schenkungssteuerfrei, doch die kantonalen Veranlagungspraktiken unterscheiden sich bei der Behandlung von Vorschlagsteilungen und Meistbegünstigung. Bei grösseren Vermögen empfiehlt sich vor der Unterzeichnung eine steuerliche Prüfung durch eine/n Treuhänder/in oder Steuerberater/in.
Vorbereitet nach ZGB Art. 181 ff. und strukturiert für die öffentliche Beurkundung. Laden Sie den Entwurf als PDF herunter und bringen Sie ihn zum Notartermin — so sparen Sie Besprechungszeit und Kosten.
Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich