Landesspezifische Rechtsinhalte
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Ein korrektes Kündigungsschreiben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis in der Schweiz beenden möchten. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt die gesetzlichen Fristen nach OR Art. 335c, erinnert an das qualifizierte Arbeitszeugnis (OR Art. 330a), an die Abrechnung offener Guthaben und die fortbestehende Geheimhaltungspflicht. Professionell, höflich und in wenigen Minuten bereit.
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Die arbeitnehmerseitige Kündigung ist die einseitige Erklärung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu beenden. Rechtsgrundlagen sind OR Art. 335 (Grundsatz der freien Kündigung für beide Parteien), OR Art. 335a (gleiche Fristen für beide) und OR Art. 335c (gesetzliche Fristen). Für den Arbeitnehmer gelten dieselben Fristen wie für den Arbeitgeber — eine Besserstellung oder Schlechterstellung wäre unwirksam.
In der Schweizer Praxis wird die Kündigung schriftlich per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung zugestellt. Der Zeitpunkt des Zugangs beim Arbeitgeber ist entscheidend, nicht der Versanddatum (BGE 118 II 42). Die Kündigung muss eindeutig und unbedingt sein — mehrdeutige Formulierungen oder Bedingungen ("falls Sie mein Gesuch ablehnen, kündige ich") sind unwirksam.
Die ordentliche Kündigung ist grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (OR Art. 337) ist auch für Arbeitnehmende möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist (nicht ausbezahlte Löhne, Mobbing, grobe Persönlichkeitsverletzung, Nichteinhaltung zwingender Schutzvorschriften). Die Hürde ist aber sehr hoch; bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Umständen Schadenersatz (OR Art. 337d).
Alle Bestandteile eines korrekten Kündigungsschreibens durch den Arbeitnehmer.
Ihr Name, Adresse, Telefon, E-Mail und Ort/Datum
Arbeitgeber, z. H. Vorgesetzte, Einschreiben oder persönlich
Ordentlich oder fristlos aus wichtigem Grund (OR Art. 337)
Anstellungsdatum, Funktion und Vertragseckdaten
7 Tage Probezeit, 1/2/3 Monate nach OR Art. 335c
Klare Angabe des Austrittsdatums
Berufliche Neuorientierung, persönliche Gründe, Umzug, wichtiger Grund
Höfliche Anerkennung der bisherigen Zusammenarbeit
Ausdrücklicher Anspruch nach OR Art. 330a
Hinweis auf Abrechnung von Ferien- und Überstundenguthaben
Zusicherung geordneter Übergabe und Rückgabe von Arbeitsmitteln
Professioneller Abschluss mit eigenhändiger Unterschrift
In fünf Schritten zu einem professionellen Kündigungsschreiben.
Tragen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie die vollständigen Angaben des Arbeitgebers ein. Wenn Sie die Kündigung an eine bestimmte Person richten (z. B. Vorgesetzte, HR-Leitung), vermerken Sie dies mit "z. Hd.".
Erfassen Sie Ihr Anstellungsdatum und Ihre Funktion. Wählen Sie zwischen ordentlicher Kündigung und fristloser Kündigung aus wichtigem Grund (OR Art. 337). Für letztere müssen tatsächlich objektive wichtige Gründe vorliegen.
Wählen Sie die Frist: 7 Tage während der Probezeit, oder 1/2/3 Monate je nach Dienstjahren (OR Art. 335c). Die Kündigung erfolgt zwingend auf ein Monatsende. Rechnen Sie sorgfältig — ein Tag zu spät verschiebt den Austritt um einen ganzen Monat.
Geben Sie optional einen Grund an (berufliche Neuorientierung, Umzug, persönliche Gründe). Würdigen Sie die bisherige Zusammenarbeit höflich. Fordern Sie ausdrücklich das qualifizierte Arbeitszeugnis ein (OR Art. 330a) und bitten Sie um Abrechnung der Ferien- und Überstundenguthaben.
Laden Sie das PDF herunter und unterzeichnen Sie es eigenhändig. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben oder übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung. Bewahren Sie die Versandbelege auf — der Zugang beim Arbeitgeber ist das entscheidende Datum.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
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Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Beim eigenen Austritt sollten Arbeitnehmende einige Schweizer Besonderheiten kennen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei geplanter fristloser Kündigung, bei ausstehenden Lohnansprüchen oder Verdacht auf mobbing-ähnliche Verhältnisse empfehlen wir dringend eine Beratung (z. B. bei der zuständigen Gewerkschaft, beim Rechtsdienst Arbeitsrecht oder einer Fachanwältin).
Geprüft nach Schweizer Recht (OR Art. 335–337, 330a, AVIG)
Die ordentliche Kündigung ist auf das Ende eines Monats auszusprechen. Gesetzliche Fristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2.–9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr. Damit eine 1-monatige Kündigung per 30. Juni wirksam ist, muss sie spätestens am 31. Mai beim Arbeitgeber eingehen — der Zugang, nicht der Versand ist entscheidend. Zusätzliche Tage der Abwesenheit des Arbeitgebers (Ferien, Abwesenheit vom Postfach) können die Kündigung in den nächsten Monat schieben.
Auch der Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann — etwa bei wiederholter Nichtzahlung des Lohns (nach Mahnung), bei massivem Mobbing oder bei grober Verletzung der Persönlichkeitsschutzpflicht (OR Art. 328). Die Hürde ist hoch; eine zu Unrecht ausgesprochene fristlose Kündigung kann zu Schadenersatzpflicht führen (OR Art. 337d — 1/4 des Monatslohns zuzüglich weiterer Schaden). Vorbehalt: bei Nichtzahlung des Lohns ist Mahnung mit angemessener Nachfrist zwingend (OR Art. 82 i. V. m. 337).
Nach AVIG Art. 10 müssen sich Arbeitnehmende bei drohender Arbeitslosigkeit unverzüglich beim RAV anmelden, spätestens jedoch am ersten Tag ohne Anstellung. Bei Selbstkündigung ohne zureichenden Grund verhängt die ALV in der Regel Einstelltage (AVIG Art. 44 Abs. 1 lit. a) — typischerweise 31 bis 60 Taggelder. Liegen dagegen nachweisbare triftige Gründe vor (Mobbing, Krankheit, gesundheitliche Gründe), kann die Einstellung entfallen.
Die gesetzliche Geheimhaltungspflicht nach OR Art. 321a Abs. 4 besteht auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses unverändert fort, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist. Ein vertraglich vereinbartes nachvertragliches Konkurrenzverbot (OR Art. 340 ff.) bleibt grundsätzlich bestehen — es entfällt jedoch nach OR Art. 340c Abs. 2, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat.
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