Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Bereinigen Sie einen Rechts-Streit aussergerichtlich durch eine Vergleichsvereinbarung. Die Doxuno-Vorlage strukturiert Streit-Inhalt, Vergleichs-Summe, Erfüllungs-Modus (Sofort/Raten), Saldo-Klausel und Vertraulichkeit. Optional als öffentliche Urkunde mit direkter Vollstreckbarkeit (ZPO Art. 347) — Rechtsöffnung direkt via SchKG ohne separates Klage-Verfahren. Endgültiger Schlussstrich für die Geschäfts-Beziehung.
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Die Vergleichsvereinbarung ist ein Innominat-Vertrag nach Schweizer Recht (BGE 132 III 737), in dem zwei Parteien einen bestehenden oder absehbaren Rechts-Streit durch <strong>gegenseitige Konzessionen</strong> bereinigen — typischerweise: Anspruchstellerin akzeptiert eine geringere Vergleichs-Summe als ursprünglich gefordert; Anspruchsgegnerin verzichtet auf weitere Bestreitung des Anspruchs. Die Vereinbarung erspart beiden Seiten ein langes, teures und unsicheres gerichtliches Verfahren.
Kern-Element ist die <strong>Saldo-Klausel</strong>: Beide Parteien verzichten gegenseitig auf weitere Ansprüche aus dem Streit-Sachverhalt nach Erfüllung der Vergleichs-Summe. Bundesgericht legt Verzichts-Erklärungen restriktiv aus (BGE 110 II 244) — die Saldo-Klausel muss in Ort und Gegenstand klar umrissen sein. Standard-Saldo erfasst nur den konkret beschriebenen Streit; erweiterte Saldo-Klausel (Expert-Modus) erfasst alle Ansprüche aus der gesamten Geschäfts-Beziehung bis zum Stichtag.
Bei Streit-Summen ab CHF 50'000 lohnt sich die <strong>öffentliche Beurkundung</strong> mit Vollstreckbarkeits-Erklärung (ZPO Art. 347). Damit wirkt die Vereinbarung wie ein Schweizer Urteil: Bei Säumnis kann die berechtigte Partei direkt definitive Rechtsöffnung beantragen (SchKG Art. 80 Abs. 2 Ziff. 1) — ohne separates Klage-Verfahren. Notar-Kosten CHF 500-2'000; Zeitgewinn 6-18 Monate gegenüber gerichtlicher Durchsetzung. Doxuno-Vorlage bereitet alle Beurkundungs-Daten vor.
Vollständige aussergerichtliche Bereinigung mit Saldo-Klausel + Vollstreckbarkeits-Option.
Vollständige Identifikation + Vertretende Personen
Sachverhalt + Forderungs-Höhe + Rechtsgrund
In CHF mit Konzessions-Logik (Original vs Vergleichs-Betrag)
Sofort (14T) oder Raten (monatlich)
Eng = nur Streit; Breit = Geschäfts-Beziehung
Geheimhaltung über Existenz, Inhalt, Sachverhalt
ZPO 347 — direkt vollstreckbar wie Schweizer Urteil
Alle Ansprüche bis Stichtag erfasst
CHF 10-50k pro Verstoss
Wiederaufleben Original-Forderung
Schadenersatz vs Erwerb — DBG Art. 24 lit. g
Vertraglicher Gerichtsstand-Hinweis
Fünf Schritte zur endgültigen Streit-Bereinigung.
Sachverhalt + welche Forderungen wer geltend macht + Höhe + Rechtsgrund. Wichtig für die Saldo-Klausel-Reichweite (BGE 110 II 244 — restriktive Auslegung Verzichts-Erklärungen). Detail-Beschreibung erleichtert spätere Auslegungs-Streit.
Vergleichs-Summe i.d.R. 30-70% der ursprünglich geltend gemachten Forderung (Verhandlungs-Spielraum). Sofort-Zahlung innert 14T oder Ratenzahlung (monatlich, 3-12 Monate). Bei Raten: Erste-Rate-Datum + IBAN angeben.
Eng (Standard): Verzicht nur auf Ansprüche aus dem konkret beschriebenen Streit-Sachverhalt — sicher, gerichtsfest. Breit: Verzicht auf alle Ansprüche aus der Geschäfts-Beziehung — Risiko (BGE 110 II 244). Erweiterte Saldo im Expert-Modus konkretisiert die Reichweite mit Stichtag.
Standard Vertraulichkeits-Klausel (3-5 Jahre Dauer). Im Expert-Modus: Konventionalstrafe CHF 10-50k pro Verstoss (OR 160-163), Schadenersatz separat vorbehalten. Carve-Outs für Anwalt, Steuerberater, Bank-Compliance, gerichtliche Anordnung definieren.
Ab CHF 50'000 Streit-Summe lohnt sich ZPO 347 öff. Urkunde — direkt vollstreckbar wie Schweizer Urteil. Bei Säumnis direkt definitive Rechtsöffnung (SchKG 80 II Ziff. 1) — Zeitgewinn 6-18 Monate. Notar-Kosten CHF 500-2'000 kantonal variierend.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Die Vergleichsvereinbarung ist ein Innominat-Vertrag nach Schweizer OR mit besonderen Rechtsfolgen. Beachten Sie folgende Besonderheiten.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Streit-Summen über CHF 25'000 oder komplexen Saldo-Wirkungen empfehlen wir Anwaltsvertretung — die Verzichts-Wirkung kann erheblich sein.
Geprüft nach Schweizer OR + ZPO + BGE-Praxis (Stand 2026)
Die Vergleichsvereinbarung ist ein gemischter Innominat-Vertrag nach BGE 132 III 737 — keine spezifische OR-Regelung. Auslegung erfolgt nach allgemeinen Vertrags-Grundsätzen (OR Art. 1 ff.) + spezifischen BGE-Präjudizien (BGE 110 II 244 — restriktive Auslegung Verzichts-Erklärungen; BGE 132 III 737 — Anfechtungs-Ausschluss).
Bundesgericht legt Verzichts-Erklärungen restriktiv aus — nur was ausdrücklich umfasst ist, gilt verzichtet. "Alle Ansprüche aus diesem Sachverhalt" ist gültig; "alle gegenseitigen Ansprüche überhaupt" zu weit. Erweiterte Saldo-Klausel (alle Ansprüche aus Geschäfts-Beziehung bis Stichtag X) gültig, wenn bewusst und unter rechtlicher Beratung vereinbart (BGE 132 III 737).
Vergleichs-Anfechtung möglich bei wesentlichem Irrtum (OR 23), absichtlicher Täuschung (OR 28) oder Drohung (OR 29) — Anfechtungs-Frist 1 Jahr ab Entdeckung. BGE 132 III 737 verlangt jedoch wesentlichen Willensmangel ODER neue Tatsachen, die das Geschäfts-Gleichgewicht wesentlich stören. Praktisch sehr restriktiv.
Öffentlich beurkundeter Vergleich mit Vollstreckbarkeits-Erklärung nach ZPO 347 wirkt wie ein Schweizer Urteil. Bei Säumnis kann die berechtigte Partei direkt definitive Rechtsöffnung beantragen (SchKG 80 Abs. 2 Ziff. 1). Notar-Kosten kantonal CHF 500-2'000. Zeitgewinn 6-18 Monate gegenüber gerichtlicher Durchsetzung.
Schadenersatz/Genugtuung: grundsätzlich steuerfrei beim Empfänger (DBG Art. 24 lit. g). Entgangener Erwerb/Lohn/Honorar: steuerbar als Erwerbs-Einkommen (DBG 17/18). Zinsen-Anteil: steuerbar als Vermögens-Ertrag (DBG 20). Bei MWST-pflichtigem Leistungs-Bestandteil: 8.1% (MWSTG Art. 25). Steuer-Hinweis-Klausel im Expert-Modus schützt vor Folge-Streit.
Vollständige aussergerichtliche Bereinigung mit Saldo-Klausel, Vertraulichkeit und optionaler öffentlicher Beurkundung (direkt vollstreckbar). Schnelle, gerichtsfeste Lösung für jeden Rechts-Streit.
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