Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Schweizer Schiedsgerichtsbarkeit ist die international anerkannte Wahl für hochwertige Wirtschafts-Streitigkeiten. Die Doxuno-Vorlage erstellt Schiedsklauseln nach ZPO Art. 357 (national) bzw. IPRG 176 (international) mit allen wesentlichen Parametern: Sitz, Sprache, Anzahl Schiedsrichter, Schiedsregeln (Swiss Rules 2021 / ICC / UNCITRAL), anwendbares Recht. Expert-Modus: Expedited Procedure (<CHF 1M), Emergency Arbitrator, Mediation-First, Bestellungs-Mechanik, New York Convention.
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Die Schiedsvereinbarung ist eine vertragliche Wahl der <strong>Schiedsgerichtsbarkeit</strong> anstelle der ordentlichen Gerichte (ZPO Art. 357). Sie kann als selbständige Vereinbarung oder als <strong>Schiedsklausel</strong> in einem Hauptvertrag enthalten sein und erfasst sowohl bestehende als auch künftige Streitigkeiten aus einem bezeichneten Rechtsverhältnis. Form (ZPO Art. 358): schriftlich oder andere Übermittlung mit Textnachweis — E-Mail / elektronische Signatur ZertES genügt; keine OR 13 Erfordernis mehr.
Anwendbares Recht hängt vom Sitz und der Internationalität ab: <strong>ZPO Art. 353-399</strong> (nationaler Schiedsbereich — rein Schweizer Sachverhalt) bzw. <strong>IPRG Art. 176-194</strong> (internationaler Bereich — mindestens eine Partei mit Sitz im Ausland). Beide Regime sind UNCITRAL-Model-Law-konform und international anerkannt. Vorteile: schneller (6-18 Monate statt 2-5 Jahre), günstiger bei mittleren Streit-Werten, vertraulich, international vollstreckbar (New York Convention 1958 — 170+ Staaten).
Die Doxuno-Vorlage strukturiert die Klausel nach Schweizer Standard: Sitz in CH (Zürich/Genf/Lugano), Verfahrenssprache, Schiedsrichter-Anzahl (1 oder 3), Schiedsregeln (Swiss Rules of International Arbitration 2021 als Default), anwendbares materielles Recht, Vertraulichkeit, Kostenfolgen-Modus. Expert-Modus erweitert um Expedited Procedure (Art. 42 Swiss Rules — beschleunigtes Verfahren bei Streitwerten <CHF 1M), Emergency Arbitrator (Art. 43 — vorläufiger Rechtsschutz vor Konstitution), Mediation-First-Klausel und New York Convention Hinweis.
Vollständige Schiedsklausel mit allen Schweizer Marktstandards + internationale Vollstreckbarkeit.
Vollständige Identifikation + Vertretende Personen
Hauptvertrag oder Streit-Beschreibung
Zürich / Genf / Lugano (ZPO/IPRG-Anwendbarkeit)
Deutsch / Französisch / Italienisch / Englisch
1 Einzelschiedsrichter oder 3-er Schiedsgericht
Swiss Rules 2021 / ICC / UNCITRAL / ad-hoc
Schweizer Recht (Standard) oder Parteien-Wahl
Schiedsverfahren + Schieds-Spruch streng vertraulich
Art. 42 Swiss Rules — Streitwert <CHF 1M, 6 Mo
Art. 43 — 24-48h Ernennung, 15T Entscheid
60T Mediations-Versuch vor Schieds-Klage
170+ Staaten internationale Vollstreckung
Fünf Schritte zur internationalen Schiedsklausel.
Hauptvertrag (Brutto-Volumen, Datum, Parteien) oder Streit-Beschreibung. Schiedsklausel erfasst sowohl bestehende als auch künftige Streitigkeiten (ZPO 357 Abs. 1) — einschliesslich Zustandekommen, Auslegung, Erfüllung, Beendigung des bezeichneten Rechtsverhältnisses.
Sitz in der Schweiz ist Voraussetzung für Anwendung Schweizer Schiedsrecht (ZPO/IPRG). Schweizer Standard-Sitze: Zürich (Wirtschaft), Genf (IP/Energie/Banking), Lugano (italienischsprachiger Raum). Der Sitz bestimmt das anwendbare Schiedsrecht und das Aufhebungs-Gericht (Bundesgericht bei internationalen Sachen).
Swiss Rules of International Arbitration 2021 (SAC) = Schweizer Standard. Alternative: ICC (international anerkannt, höhere Kosten); UNCITRAL (ad-hoc-tauglich). Anzahl Schiedsrichter: 1 bei Streitwerten <CHF 500'000; 3-er bei höheren Streitwerten (ausgewogener). Verfahrenssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch/Englisch (kantonal).
Schweizer Recht (Standard) oder Parteien-Wahl (z.B. Englisches Recht bei int. Verträgen). CISG-Ausschluss empfohlen bei Waren-Verträgen. Vertraulichkeits-Klausel (Standard) — Schiedsverfahren + Schieds-Spruch streng vertraulich; Carve-Outs für rechtliche Verpflichtungen.
Bei mittleren Streit-Werten: Expedited Procedure (Art. 42 Swiss Rules) — Spruch in 6 Mo statt 12 Mo. Bei IP/Vermögens-Schutz-Dringlichkeit: Emergency Arbitrator (Art. 43) — 24-48h Ernennung. Bei längeren Geschäfts-Beziehungen: Mediation-First-Klausel 60T Stillstand Schieds-Klage — reduziert Verfahren um 40-60%.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Das Schweizer Schiedsrecht ist UNCITRAL-Model-Law-konform und international anerkannt. Beachten Sie folgende Besonderheiten.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei internationalen Schieds-Sachen oder Streit-Werten ab CHF 100'000 empfehlen wir dringend Anwaltsvertretung — die Klausel-Wirkung ist auf Jahre hinaus bindend.
Geprüft nach Schweizer ZPO + IPRG + Swiss Rules 2021 (ZPO-Reform 1.1.2025)
Bei rein nationalem Sachverhalt (alle Parteien CH-Sitz/Wohnsitz, CH-Schiedssitz): ZPO Art. 353-399 anwendbar (Binnenschiedsrecht). Bei mind. einer Partei mit Sitz im Ausland + CH-Schiedssitz: IPRG Art. 176-194 anwendbar (internationales Schiedsrecht). Beide Regime UNCITRAL-Model-Law-konform; IPRG i.d.R. parteifreundlicher (Aufhebungs-Beschwerde via IPRG 192 ausschliessbar).
Schriftlich oder andere Übermittlung mit Textnachweis (E-Mail, elektronische Signatur ZertES). KEIN OR 13 Erfordernis mehr (war im KSG vor 2011 anders). ZPO 2025 Reform: Schiedsrichter-Abberufung in gleicher Form wie Schiedsvereinbarung — bei E-Mail-Schiedsvereinbarung E-Mail-Abberufung gültig.
In Kraft 1.6.2021. Swiss Arbitration Centre (SAC, vormals SCAI). Art. 42 Expedited Procedure (Streitwert <CHF 1M oder Parteien-Wahl — Spruch in 6 Mo statt 12 Mo, Einzel-Schiedsrichter, reduzierte Kosten). Art. 43 Emergency Arbitrator (24-48h Ernennung, 15T Entscheid). UNCITRAL-Model-Law-konform; weltweit als Qualitäts-Schiedsregeln anerkannt.
Schweiz Vertragsstaat seit 30.8.1965 (SR 0.277.12). Schweizer Schiedssprüche in 170+ Vertragsstaaten grundsätzlich vollstreckbar. Anerkennungs-Verweigerungs-Gründe NYÜ Art. V sehr eng — namentlich Unwirksamkeit Schiedsvereinbarung, Verfahrens-Mangel, Verletzung ordre public. Internationale Durchsetzung Schweizer Schiedssprüche deutlich einfacher als staatlicher Urteile (LugÜ + IPRG).
National (ZPO 389-395): Beschwerde an Bundesgericht bzw. kantonales Obergericht 30 Tage. Aufhebungs-Gründe sehr eng (Art. 393). International (IPRG 190): Beschwerde an Bundesgericht 30 Tage. Aufhebungs-Gründe abschliessend (Art. 190 Abs. 2 lit. a-e). Bei reinen Auslands-Parteien: ausdrücklicher Opt-out via IPRG 192 möglich (kein Aufhebungs-Verfahren — Endgültigkeit).
Standardisierte Schiedsklausel nach ZPO 357 + IPRG 176 mit Swiss Rules of International Arbitration 2021. Schnelles, vertrauliches, international vollstreckbares Verfahren — ideal für hochwertige B2B-Verträge.
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