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Recht & Konzern-FinanceCH

Kostenlose Vorlage: Patronatserklärung (Weich / Hart / Mixed)

Die Patronatserklärung ist die Konzern-Sicherheits-Erklärung der Mutter-Gesellschaft an einen Gläubiger zugunsten der Tochter — ein Innominatkontrakt mit grossem Differenzierungs-Spielraum von „weich" (moralisch, Vertrauenshaftung) bis „hart" (einklagbar analog OR 111 Garantie). Das Bundesgericht (BGE 113 II 434, 117 II 332, 4A_240/2016) stellt klar: der WORTLAUT entscheidet — „verpflichten uns" = hart; „werden uns bemühen" = weich. Die Doxuno-Vorlage bietet 3 Modi und enthält Subordination Art. 725b Abs. 4 OR, jährliches Reporting, Audit-Recht und Cure Periods.

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Industrieholding Helvetia AG
Bahnhofstrasse 22, 8001 Zürich · UID: CHE-105.123.456
Konzernleitung, Tel. +41 44 200 50 50
konzern@helvetia-holding.ch
Zürich, 15. Juni 2026
UBS Switzerland AG
Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich · Ansprechperson: Daniela Schmid, Corporate Banking
PATRONATSERKLÄRUNG — HART (einklagbar)
Bezug: Helvetia Industrie Services GmbH (CHE-118.987.654)
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der zwischen Ihnen und unserer Tochter-Gesellschaft Helvetia Industrie Services GmbH mit Sitz in Industriestrasse 88, 5400 Baden (UID: CHE-118.987.654) — wir halten 100 % des Kapitals bestehenden Geschäftsbeziehung geben wir, die Industrieholding Helvetia AG, hiermit folgende Patronatserklärung ab. Wir bestätigen, dass diese Erklärung in voller Kenntnis ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung sowie nach Beschlussfassung durch unsere zuständigen Organe abgegeben wird.
Rechtliche Qualifikation: HARTE Patronatserklärung — einklagbare Garantie analog Art. 111 OR (selbständige Verpflichtung der Mutter, im Sicherungsfall einzustehen).
Hinweis zur Abgrenzung (BGE 113 II 434 + BGE 4A_240/2016): Der Wortlaut der hier abgegebenen Erklärung ist für die Frage der Einklagbarkeit entscheidend. Verwendete Formulierungen mit „verpflichten uns" / „werden sicherstellen" begründen eine harte, einklagbare Verpflichtung; Formulierungen mit „werden uns bemühen" / „nehmen zur Kenntnis" sind weich und nicht direkt einklagbar (Vertrauenshaftung im Verletzungsfall nach BGE 117 II 332).
Bezug zur Tochter-Verbindlichkeit: Working-Capital-Kreditrahmen Nr. WCK-2026-9587 vom 1. März 2026 mit revolvierender Kreditlinie CHF 5'000'000 zugunsten der Helvetia Industrie Services GmbH
Verbindlichkeits-Umfang: 5'000'000.00 CHF
Patronats-Verpflichtungen:
1. Aktionärs-/Beteiligungs-Erhaltung: Wir verpflichten uns, während der Dauer dieser Patronatserklärung unsere Mehrheits-/Wesentliche Beteiligung an der Tochter aufrechtzuerhalten und keinen Verkauf oder Aufgabe der Mehrheits-Stellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Begünstigten vorzunehmen.
2. Liquiditäts-/Eigenkapital-Erhaltung: Wir verpflichten uns, die Tochter mit ausreichender Liquidität und ausreichendem Eigenkapital auszustatten, damit sie ihren gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen gegenüber dem Begünstigten ordnungsgemäss nachkommen kann.
3. Kein Mittelentzug: Wir verpflichten uns, der Tochter während der Dauer dieser Patronatserklärung keine Mittel zu entziehen (z.B. durch verdeckte Gewinnausschüttungen, ungerechtfertigte Konzernumlagen, Asset-Stripping), welche ihre Fähigkeit zur Erfüllung gegenüber dem Begünstigten beeinträchtigen würden.
4. Informations-Pflicht: Wir werden den Begünstigten unverzüglich über wesentliche Änderungen in der Vermögens- oder Liquiditätslage der Tochter, in der Beteiligungs-Struktur oder in Konzern-Reorganisationen informieren.
5. Harte Einstands-Pflicht (Art. 111 OR analog): Sollte die Tochter ihre Verpflichtungen gegenüber dem Begünstigten ganz oder teilweise nicht erfüllen, verpflichten wir uns hiermit selbständig und unwiderruflich, dem Begünstigten innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung den ausstehenden Betrag bis zu einem Höchstbetrag von 5'000'000.00 CHF zu bezahlen.
Einstands-Modus: vollständige Einstands-Pflicht — die Mutter haftet bis zum vereinbarten Höchstbetrag für die gesamte Verbindlichkeit der Tochter.
Selbstständigkeit: Diese Verpflichtung ist NICHT akzessorisch zur Hauptschuld der Tochter (KEINE Bürgschaft im Sinne von OR 492 ff. — daher KEINE öffentliche Beurkundung gemäss OR 493 Abs. 2 erforderlich); sie wirkt als selbständige Garantie analog Art. 111 OR. Einwendungen aus dem Verhältnis Tochter-Begünstigter können wir nur insoweit erheben, als sie auch uns gegenüber bestehen würden.
6. Subordination / Rangrücktritt: Sämtliche Forderungen, die uns gegenwärtig oder künftig gegenüber der Tochter zustehen (Konzern-Darlehen, Lieferanten-Forderungen, Lizenz-Gebühren etc.), treten hiermit im Rang HINTER alle Forderungen des Begünstigten zurück. Im Konkurs- oder Sanierungsfall der Tochter werden unsere Forderungen erst nach vollständiger Befriedigung des Begünstigten ausgezahlt.
Diese Subordination erfüllt die Anforderungen von Art. 725b Abs. 4 OR (Sanierungs-Rangrücktritt) und kann bei Erreichen der Überschuldungs-Schwelle der Tochter zur Vermeidung der Bilanz-Deponierung beigetragen werden.
7. Reporting-Pflichten: Wir verpflichten uns, dem Begünstigten jährlich — spätestens 6 Monate nach Bilanz-Stichtag — folgendes Reporting zur Tochter zu liefern:
Geprüfte Jahresrechnung der Helvetia Industrie Services GmbH bis spätestens 30. Juni des Folgejahres; Halbjahres-Bericht per 30. Juni; Quartalsweiser Status-Report zu Bank-Verbindlichkeiten; Ad-hoc-Information bei wesentlichen Veränderungen.
Bei wesentlichen Verschlechterungen erfolgt die Mitteilung ausserordentlich und unverzüglich (Ad-hoc-Informations-Pflicht).
8. Audit-Recht des Begünstigten: Bei begründetem Verdacht auf wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Liquiditäts-Lage der Tochter (Eigenkapital-Erosion > 25 %, Zahlungsverzug > 60 Tage, Reorganisations-Andeutungen, Wechsel des Wirtschaftsprüfers) hat der Begünstigte das Recht, auf eigene Kosten einen Audit durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchführen zu lassen. Bei Bestätigung der Verschlechterung gehen die Audit-Kosten zu unseren Lasten.
9. Heilungs-Frist (Cure Period): Bei Verletzung einer wesentlichen Patronats-Verpflichtung (z.B. Aktionärs-Verkauf ohne Zustimmung, Mittelentzug, Verletzung der Liquiditäts-Ausstattungs-Pflicht) gewähren wir uns gegenseitig eine Heilungs-Frist von 30 Tagen ab schriftlicher Mahnung des Begünstigten. Erst nach erfolglosem Ablauf der Heilungs-Frist kann der Begünstigte die in dieser Erklärung vorgesehenen Rechte (insbesondere Einstands-Pflicht bei harter Patronatserklärung) geltend machen.
10. Beendigung: Diese Patronatserklärung erlischt mit (a) vollständiger Tilgung der gesicherten Verbindlichkeit, (b) schriftlicher Freigabe-Erklärung des Begünstigten, (c) Ablauf der Vertragsdauer (falls befristet), (d) Change-of-Control bei der Mutter (wesentlicher Wechsel der Beherrschungs-Verhältnisse), wobei der Begünstigte das Recht hat, in diesem Fall eine Bestätigungs-Erklärung des neuen Mutter-Konzerns zu verlangen. Eine einseitige Beendigung durch die Mutter ist während der Vertragsdauer der zugrundeliegenden Tochter-Verbindlichkeit AUSGESCHLOSSEN.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Patronatserklärung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Erklärung vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Zürich (Art. 17 ZPO). Subsidiär gilt der Gerichtsstand am Sitz des Beklagten (Art. 30 ZPO).

Konzern-rechtlicher Hinweis: Diese Erklärung wurde durch das zuständige Konzern-Organ der Mutter (Verwaltungsrat) mit Verpflichtungs-Charakter beschlossen. Die Patronats-Verpflichtung wird im Konzern-Anhang gemäss Art. 663e ff. OR offengelegt.

Wir bleiben für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
MUTTER-GESELLSCHAFT
Dr. Andreas Berger
CEO, Industrieholding Helvetia AG
Industrieholding Helvetia AG
Datum: ____________________
MUTTER-GESELLSCHAFT
Beatrice Köhler
CFO, Industrieholding Helvetia AG
Industrieholding Helvetia AG
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist eine Patronatserklärung?

Die Patronatserklärung (englisch: Letter of Comfort) ist eine Erklärung einer Mutter-Gesellschaft an einen Gläubiger zugunsten ihrer Tochter-Gesellschaft. Sie kann von einer rein moralischen Erklärung („wir werden uns bemühen, die Tochter angemessen auszustatten") bis zu einer einklagbaren Garantie („wir verpflichten uns, im Sicherungsfall einzustehen") reichen.

Die Patronatserklärung ist ein Innominatkontrakt — kein gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die rechtliche Qualifikation richtet sich nach dem Wortlaut (BGE 113 II 434): bei eindeutiger Verpflichtungs-Erklärung wirkt sie als Garantie analog Art. 111 OR (Mutter haftet selbständig, unabhängig vom Schuld-Schicksal der Tochter); bei weicher Formulierung greift im Verletzungsfall die Vertrauenshaftung (BGE 117 II 332).

Wichtige Abgrenzung: Patronat ist KEINE Bürgschaft (OR 492 ff.). Bürgschaft erfordert öffentliche Beurkundung ab CHF 2'000 nach OR 493/2 — diese Formvorschrift gilt für Patronat NICHT, da es kein akzessorisches Sicherungs-Versprechen ist. Patronat-Verpflichtungen sind im Konzern-Anhang gemäss Art. 663e ff. OR offenzulegen.

Was diese Vorlage abdeckt

Die Doxuno-Vorlage bietet Letter-Format mit klarer Weich/Hart/Mixed-Differenzierung.

Letterhead Mutter

Konzern-Mutter mit UID-Nr + Kontakt + Datum/Ort

Recipient Begünstigter

Bank / Hauptlieferant / Vertragspartner der Tochter

Subject bar Typ-Markierung

WEICH / HART / MIXED — bereits im Header sichtbar

Tochter-Bezug

Firma + UID + Adresse + Beteiligungs-Quote

Verbindlichkeits-Beschreibung

Grundverhältnis + Betrag + Fälligkeit

BGE-Wortlaut-Hinweis

BGE 113 II 434 + 117 II 332 + 4A_240/2016 Klarstellung

Standard-Verpflichtungen

4 Punkte: Aktionärs-Erhaltung / Liquidität / Mittelentzug / Information

Doppel-Unterschrift

VR-Beschluss CEO + CFO (optional Single)

Harte Einstands-Pflicht

Art. 111 OR analog + Höhe + Modus + 30T-Frist

Subordination

Konzern-Forderungen rangrücktrittsfähig Art. 725b Abs. 4 OR

Reporting + Audit

Jährliche Jahresrechnung + Audit-Recht bei Verdacht

Cure Periods + Termination

30T-Heilung + Beendigung + Change-of-Control

So erstellen Sie Ihre Patronatserklärung

In fünf Schritten zur differenzierten Konzern-Sicherheit.

  1. 1

    Mutter + Begünstigter erfassen

    Konzern-Mutter mit UID + Ansprechperson; Begünstigter (Bank / Lieferant) mit Adresse + Kontakt-Person.

  2. 2

    Tochter + Verbindlichkeit

    Tochter-Firma + UID + Beteiligungs-Quote (Mehrheits-Stellung als Voraussetzung). Verbindlichkeits-Beschreibung (z.B. Working-Capital-Kreditrahmen) + Betrag.

  3. 3

    Patronats-Typ wählen — KRITISCH

    WEICH (Vertrauenshaftung, nicht einklagbar — „werden uns bemühen"); HART (einklagbare Garantie analog OR 111 — „verpflichten uns, sicherzustellen"); MIXED (teilweise einklagbar). Der WORTLAUT entscheidet die rechtliche Qualifikation (BGE 113 II 434).

  4. 4

    Brief-Daten + Doppel-Unterschrift

    Datum + Ort der Unterzeichnung. Doppel-Unterschrift VR-Beschluss (CEO + CFO oder 2 Verwaltungsräte) für AG. Bei GmbH oder Einzelfirma single Unterzeichner möglich.

  5. 5

    Expert-Klauseln + Versendung

    Bei HART: Einstands-Pflicht-Höhe + Modus + Frist; Subordination Konzern-Forderungen; Reporting jährlich + Audit-Recht; Cure Periods 30T; Termination + Change-of-Control. Brief per Einschreiben an Begünstigten + Kopie in Akten der Mutter.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

Landesspezifische Rechtsinhalte

Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

Stets aktuell

Stets auf aktuellem Rechtsstand

Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

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Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

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Rechtliche Hinweise zur Patronatserklärung

Patronat ist Innominatkontrakt mit präziser BGE-Rechtsprechung zur Abgrenzung weich/hart.

Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei harter Patronatserklärung mit grosser Einstands-Höhe ist VR-Verantwortlichkeit (Art. 716a / 754 OR) zu beachten — anwaltliche Prüfung dringend empfohlen.

Geprüft nach OR + ZGB + BGE 113 II 434 / 117 II 332 / 4A_240/2016

Wortlaut entscheidet (BGE 113 II 434)

Das Bundesgericht hat klargestellt: die rechtliche Qualifikation der Patronatserklärung richtet sich nach dem WORTLAUT. „Wir verpflichten uns, sicherzustellen" / „werden garantieren" = HARTE einklagbare Garantie analog Art. 111 OR. „Wir werden uns bemühen" / „nehmen zur Kenntnis" = WEICH, nicht direkt einklagbar (aber Vertrauenshaftung im Verletzungsfall nach BGE 117 II 332).

Vertrauenshaftung BGE 117 II 332

Auch bei weicher Patronatserklärung kann im Verletzungsfall die Vertrauenshaftung greifen, wenn die Mutter durch ihre Erklärung das Vertrauen des Begünstigten in die Liquiditäts-Erhaltung der Tochter wesentlich begründet hat. Voraussetzung: konkrete Vertrauens-Begründung + Verletzung + Kausal-Schaden. Schadenersatz-Anspruch nach OR 41 ff.

Abgrenzung zur Bürgschaft (OR 492 ff.)

Patronat ist KEINE Bürgschaft. Bürgschaft ist akzessorisches Sicherungs-Versprechen und erfordert öffentliche Beurkundung ab CHF 2'000 bei natürlichen Personen (Art. 493 Abs. 2 OR). Patronat ist selbständige Verpflichtung — keine Beurkundungs-Pflicht, KEINE Ehegatten-Zustimmung erforderlich (Art. 494 OR nicht anwendbar). Diese Unterscheidung ist für die Wahl der Sicherungs-Form entscheidend.

Subordination Art. 725b Abs. 4 OR

Konzern-Forderungen der Mutter gegen die Tochter (Konzern-Darlehen, Lieferanten-Forderungen, Lizenz-Gebühren) können rangrücktrittsfähig erklärt werden — sie werden hinter Drittgläubiger-Forderungen subordiniert. Im Konkurs der Tochter werden Mutter-Forderungen erst nach vollständiger Befriedigung der Drittgläubiger ausgezahlt. Wirkt als Sanierungs-Mechanismus zur Vermeidung der Bilanz-Deponierung bei Überschuldung.

Häufige Fragen

Erstellen Sie jetzt Ihre Patronatserklärung

Letter-Format mit klarer Weich/Hart/Mixed-Differenzierung, BGE-Wortlaut-Hinweis, Subordination Art. 725b OR, Reporting + Cure Periods. Sofort als PDF.

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