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Vorlage: OEM-Vertrag (Original Equipment Manufacturing) Schweiz

Der OEM-Vertrag (Original Equipment Manufacturing) formalisiert die White-Label-Fertigung von Marken-Produkten durch einen externen Hersteller. Typische Anwendungen: Konsumgüter (Watches, Elektronik), Industrielle Komponenten, Medizintechnik, Automotive Tier-1/Tier-2. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt OR-Mischvertrag aus Kauf und Werkvertrag, Engineering Change Notice (ECN), PPAP/APQP (Automotive-Standard), Werkzeug-Eigentum mit Versicherung, MOQ + Take-or-Pay, Brand Protection / Anti-Counterfeit und EU AI Act 2026 bei KI-Embedded-Systems.

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OEM-FERTIGUNGSVERTRAG
Original Equipment Manufacturing — White-label-fertigung Mit Marken-branding
ALPINA
Beginn: 1. März 2027
AUFTRAGGEBER (MARKEN-INHABER)
Alpina Watch Manufacture AG
Bahnhofstrasse 38, 2502 Biel/Bienne
UID: CHE-115.668.224
Kontakt: Markus Berger
CEO
m.berger@alpina-watch.ch
+41 32 344 50 60
OEM-HERSTELLER
Movado Manufactura Asiatica Co. Ltd.
278 Tianhe Road, Tianhe District, Guangzhou, 510620
Land: China
Kontakt: Wei Zhang
Account Director Europe
wei.zhang@movado-manuf.com
+86 20 8755 2200
Die unterzeichnenden Parteien (nachfolgend «Auftraggeber» und «OEM» bzw. gemeinsam «Parteien») vereinbaren auf Grundlage der Vertragsfreiheit (OR Art. 19) und unter Beachtung von Treu und Glauben (ZGB Art. 2) einen OEM-Fertigungsvertrag, in dem der OEM die nachstehend beschriebenen Vertragsprodukte für den Auftraggeber unter dessen Marke (Original Equipment Manufacturing, White-Label) herstellt. Der Vertrag ist als Innominat-Mischvertrag aus Kauf (OR Art. 184 ff.) und Werkvertrag (OR Art. 363 ff.) konzipiert; ergänzend gelten die Bestimmungen über Gewährleistung (OR Art. 197 ff., 210).
1.
VERTRAGSPRODUKTE UND SPEZIFIKATIONEN
Produkte:
Smartwatch Modell ALPINA-X1 (Stahl-Gehäuse 42mm, OLED-Display 1.4", BLE 5.3, Health-Sensoren ECG/SpO2/HR, IP68): vollständige Endgeräte-Fertigung einschliesslich Hardware-Assembly, Software-Flashing, Verpackung (eco-friendly Karton).
Vorlage des Auftraggebers: Industrial Design (Anhang ID-2026-001), Software-Image (Anhang SW-FW-3.2), Mechanical/Electrical BOM (Anhang BOM-ALP-X1).

Marke des Auftraggebers: Die Produkte werden mit der Marke ALPINA versehen (Verpackung, Etikettierung, Branding-Elemente). Der OEM erhält für die Vertragsdauer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, royalty-freie Lizenz zur Anbringung der Marke auf den Vertragsprodukten — ausschliesslich für vom Auftraggeber abgenommene Produkte.
Spezifikationen: Detailspezifikationen (Material-Bill, Komponenten-Listen, Funktionalitäts-Anforderungen, Toleranzen, Verpackungs-Vorgaben) gemäss Anlage Spezifikationen:
— ALPINA-X1: 42mm Stahl-Gehäuse 316L, OLED 1.4" AMOLED 326dpi, BLE 5.3, IP68 (Schwimmen-tauglich), Akku 380mAh / 7 Tage typische Nutzung;
— Sensoren: ECG (Class IIa MDR), SpO2, HR, Beschleunigung 6-Achsen, Gyro 3-Achsen, Höhenmesser;
— Verpackung: Recycling-Karton FSC-zertifiziert, mit Schnellstart-Anleitung 12 Sprachen..
Quality-Zertifikate: Der OEM verfügt über und hält während der gesamten Vertragsdauer aufrecht:
ISO 9001:2015 (Quality Management);
ISO 13485:2016 (Medical Devices — wegen ECG-Funktion);
IEC 60601-1 (Medizinprodukte-Sicherheit);
ISO 14001:2015 (Environmental Management)..
2.
VOLUMEN-FORECAST UND ROLLING PLANNING
Der Auftraggeber stellt dem OEM einen Rolling Forecast über 12 Monate bereit mit einem aktuellen erwarteten Abnahme-Volumen von 85'000 Stück pro Jahr. Der Rolling Forecast wird monatlich aktualisiert und dient dem OEM zur Kapazitäts- und Materialdisposition.
Bei werthaltigen Abweichungen (> ± 25 % zum Forecast) ist eine ausserordentliche Planungs-Abstimmung innerhalb 14 Tagen erforderlich. Bindende Bestellungen (Purchase Orders) werden in separaten Bestell-Dokumenten ausgestellt; rechtlich verbindlich ist nur die schriftlich bestätigte PO mit konkretem Liefertermin.
3.
PREISE UND PREIS-ANPASSUNG
Der Stück-Preis je Vertragsprodukt beträgt 142.50 CHF (EXW Werk OEM, Incoterms 2020), exklusive MWST. Bei mehreren Produktvarianten sind die produkt-spezifischen Preise in der Spezifikations-Anlage festgelegt.
Preisanpassung erfolgt halbjährlich (1. April / 1. Oktober) gemäss Rohstoff-Index auf Basis: Halbleiter-Index NDX-100 (gewichteter Durchschnitt SMIC, TSMC, Samsung Foundry) + LME Steel Index 50/50. Abweichungen unter ± 3 % werden nicht weitergegeben; darüber hinaus quotal weitergegeben.
Rechnungen werden monatlich auf Basis der ausgelieferten Mengen gestellt. Zahlungsbedingung: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Verzug Verzugszins 5 % p.a. (OR Art. 104 Abs. 1).
4.
QUALITÄT, ERSTBEMUSTERUNG UND MÄNGELRÜGE
Qualitäts-Standards: Der OEM stellt sicher, dass alle Vertragsprodukte den vereinbarten Spezifikationen, den anerkannten Regeln der Technik, sowie den zertifizierten Quality-Management-Standards entsprechen.
Erstbemusterung: Vor Serien-Start (sowie bei Spezifikations-Änderungen — siehe Expert ECN) werden Bemusterungs-Proben gemäss Erstbemusterungs-Prozess (Engineering Sample bzw. PPAP — siehe Expert) zur Freigabe vorgelegt; ohne schriftliche Freigabe darf der OEM keine Serien-Produktion starten.
Mängelrüge B2B: Der Auftraggeber prüft jede Lieferung innerhalb 14 Arbeitstagen und rügt Mängel schriftlich unter präziser Beschreibung. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt (OR Art. 201 Abs. 2).
Rechtsfolgen: Bei berechtigter Mängelrüge hat der OEM primär Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist; erst nach Fehlschlag kann der Auftraggeber Minderung oder Wandelung verlangen (OR Art. 205). Verjährung Mängelhaftung 2 Jahre ab Lieferung (OR Art. 210 Abs. 1).
5.
VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Dieser Vertrag wird auf eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren ab Vertrags-Beginn geschlossen. Anschliessend verlängert er sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht eine Partei der anderen mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich kündigt.
Aus wichtigem Grund — insbesondere wiederholte oder schwerwiegende Qualitäts-Mängel, Insolvenz, Verletzung der IP- oder Brand-Protection-Klausel, Sub-Sub-Manufacturing-Verstoss oder Trade-Sanctions-Verletzung — kann jede Partei jederzeit fristlos kündigen. Mängelhaftungs-Verpflichtungen sowie Vertraulichkeits-Verpflichtungen bleiben über die Vertragsdauer hinaus bestehen.
6.
LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG
Lieferung erfolgt EXW Werk OEM (Incoterms 2020) gemäss den in jeder PO bestätigten Lieferterminen. Der Gefahrübergang findet bei Übergabe der Produkte an den Spediteur bzw. Transporteur am Werk OEM statt. Verpackung gemäss Verpackungs-Spezifikation (z.B. Mehrweg-Paletten, Versand-Schutz).
Bei Lieferverzug ohne höhere Gewalt hat der Auftraggeber das Recht auf (a) Nachfrist mit Konventionalstrafe 0.5 % der Auftragssumme pro Verzugs-Woche, max. 10 % der Auftragssumme, sowie (b) bei mehr als 60 Tagen Verzug Rücktritt vom Vertrag mit Schadenersatz. Die Konventionalstrafe schliesst Schadenersatz für den nachgewiesenen Mehrschaden nicht aus (OR Art. 161 Abs. 2).
7.
SPEZIFIKATIONS-ÄNDERUNGEN, PPAP UND APQP
Specifications Change Request (ECN): Spezifikations-Änderungen während der Vertragsdauer erfolgen ausschliesslich über das Engineering Change Notice (ECN)-Verfahren:
Antrag: Auftraggeber oder OEM erstellt ECN-Formular mit Beschreibung der Änderung, technischer Begründung, geplanter Wirksamkeit;
Cost-Impact-Analysis: OEM analysiert technische Machbarkeit, Werkzeug-Anpassung, neue Komponenten, Preis-Auswirkung innerhalb 14 Arbeitstagen;
Approval-Workflow: Auftraggeber genehmigt ECN schriftlich (mit aktualisiertem Preis bei wesentlicher Cost-Auswirkung > 5 %);
Implementation: OEM startet Implementation gemäss Cut-In-Date; Restbestände gemäss Pre-Change-Specs werden noch ausgeliefert oder verschrottet (Kosten OEM, soweit OEM-verursachte Verzögerung);
Erstbemusterung: bei wesentlicher Änderung neue Bemusterung-Pflicht vor Serien-Start.

PPAP (Production Part Approval Process): Vor Serien-Produktion sowie bei wesentlichen Änderungen (Werkzeug, Material, Fertigungs-Ort, Sub-Lieferant) führt der OEM ein PPAP nach AIAG-Standard durch — Vorlage Level 3 (Standard) oder Level 4/5 (bei kritischen Komponenten). PPAP-Dokumentation enthält mindestens: Design Records, Process Flow, FMEA, Control Plan, Measurement System Analysis (MSA), Capability Studies, Material/Performance Test Results, Sample Parts, Initial Sample Inspection Report (ISIR). Auftraggeber genehmigt PPAP schriftlich; ohne Approval kein Serien-Start.

APQP (Advanced Product Quality Planning): Bei Neu-Anläufen sowie wesentlichen Produkt-/Prozess-Änderungen folgen die Parteien dem AIAG-APQP-Modell in fünf Phasen: (1) Plan and Define Program; (2) Product Design and Development; (3) Process Design and Development; (4) Product and Process Validation; (5) Feedback, Assessment and Corrective Action. APQP-Meilensteine (Gates) werden in einem APQP-Plan dokumentiert; Gate-Reviews mit Auftraggeber an definierten Stages.
8.
WERKZEUG-EIGENTUM, VERSICHERUNG UND IP-TRENNUNG
Werkzeug-Eigentum beim Auftraggeber: Alle für die Fertigung der Vertragsprodukte verwendeten Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen, Prüf-Lehren, Software-Lizenzen sind Eigentum des Auftraggebers. Der OEM hat lediglich Besitz an den Werkzeugen für die Vertragsdauer zum Zweck der Fertigung. Eigentums-Kennzeichnung der Werkzeuge mit "Property of [Auftraggeber]" ist anzubringen.
Nutzungs-Beschränkung: Der OEM darf die Werkzeuge ausschliesslich für die Fertigung von Auftraggeber-Produkten verwenden — Verwendung für Dritt-Produkte oder Konkurrenz-Geschäfte ist strikt untersagt.
Rückgabe: Bei Vertragsende werden die Werkzeuge innerhalb 30 Tagen an den Auftraggeber zurückgegeben (Versand-Kosten Auftraggeber); Lagerung darüber hinaus nur gegen angemessene Lagergebühr.
Wartung: Der OEM unterhält die Werkzeuge nach Werkzeug-Pflege-Plan und führt periodische Inspektionen durch.

Werkzeug-Versicherung: Der OEM versichert die Werkzeuge (Allgefahren-Versicherung inkl. Brand, Wasser, Sturm, Diebstahl) zum Versicherungswert von mindestens 850'000 CHF (Auftraggeber als zusätzlich Versicherter, Versicherungs-Bestätigung jährlich an Auftraggeber).

IP-Trennung Detail:
— Auftraggeber-IP: Marke "ALPINA" (Reg-Nr. CH-MA-2018-554, internationale Erweiterung WIPO 1502874); Industrial Design Reg-Nr. CH-DM-2025-887; Software-Urheberrechte am ALPINA-X1-Firmware v3.2; Patent CH-742.115 (Sensor-Integration).
— OEM-IP: Fertigungs-Prozess "MovadoFlex 3D-Assembly" (Geschäftsgeheimnis); Quality-Control-Software MOVQA v4.1; OEM-eigene Werkzeug-Optimierungen am ALPINA-Gehäuse-Werkzeug.
— Verbesserungen am Auftraggeber-Produkt während der Fertigung gehören dem Auftraggeber (royalty-frei); Prozess-Verbesserungen dem OEM.
9.
SUB-MANUFACTURING, MOQ UND CAPACITY RESERVATION
Sub-Sub-Manufacturing-Verbot: Der OEM darf die Fertigung der Vertragsprodukte (oder wesentliche Komponenten davon) nicht ohne vorgängige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers an Sub-Hersteller delegieren. Genehmigung wird nur für qualifizierte Sub-Hersteller mit gleichwertigen Quality-Zertifikaten und IP-Schutz-Verpflichtungen erteilt. Bei Verletzung ist der Auftraggeber zur ausserordentlichen Kündigung sowie zur Konventionalstrafe in Höhe von 20 % der Jahres-Auftragssumme berechtigt.

Mindestabnahme (MOQ) und Take-or-Pay: Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer jährlichen Mindestabnahme von 8'500'000 CHF (Brutto-Wert der bestellten Produkte). Bei Unterschreitung schuldet der Auftraggeber die Differenz als Take-or-Pay-Zahlung an den OEM; Unterschreitungen aufgrund höherer Gewalt sind ausgenommen.

Rolling Forecast — Bindende Phase: Der Rolling Forecast über 12 Monate ist für die ersten 3 Monate bindend (Take-or-Pay); die restlichen Monate sind unverbindliche Planung. Verkürzte Bindungs-Phasen erfordern zusätzliche Sicherheits-Bestände beim OEM gegen Mehrkosten.

Capacity Reservation: Der OEM reserviert für den Auftraggeber eine Fertigungs-Kapazität von 30 % seiner verfügbaren Gesamt-Kapazität für die Vertragsdauer. Bei strukturell überzeichneter Capacity hat der Auftraggeber Priorität gegenüber Dritt-Aufträgen des OEM bis zur Reservierungs-Höhe.
10.
BRAND PROTECTION, COMPLIANCE UND KI-EMBEDDED
Brand Protection und Anti-Counterfeit: Der OEM verpflichtet sich, keine Überproduktion ausserhalb des durch den Auftraggeber abgenommenen Volumens auf den Grey Market zu vermarkten. Über-Bestand am Vertragsende wird unter Anwesenheit eines Auftraggeber-Vertreters vernichtet; Vernichtungs-Protokoll mit Bild-Dokumentation wird unterschrieben.
Liefermengen-Tracking: Der OEM führt ein vollständiges Tracking der gefertigten und gelieferten Stückzahlen mittels Serien-Nummern oder Lot-Codes; monatlicher Liefermengen-Report an Auftraggeber. Diskrepanzen zwischen gefertigter und ausgelieferter Menge erfordern Erklärung.

Trade Sanctions und Anti-Korruption: Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung anwendbarer Trade-Sanctions-Regelungen (Schweizer EmbG SR 946.231, EU-Sanktionen, US OFAC, BIS). Vor Lieferung an neue Endabnehmer prüft der Auftraggeber Sanktions-Listen (z.B. SECO-Liste, EU-Konsolidierte Sanktions-Liste, OFAC SDN-Liste). Anti-Korruption: keine Bestechungs-Zahlungen an Amtsträger oder Geschäftspartner (StGB Art. 322septies; StGB Art. 102 Strafbarkeit des Unternehmens). Verstoss begründet ausserordentliches Kündigungsrecht.

KI-Komponenten in Embedded Systems — EU AI Act 2024/1689: Soweit die Vertragsprodukte KI-Komponenten enthalten (z.B. Edge-AI für IoT, KI-gestützte Steuerungs-Funktionen), und die Produkte im EU-Markt vertrieben werden, gilt:
• Compliance mit EU AI Act 2024/1689 — Prohibited Practices ab 2.2.2025, GPAI-Modelle ab 2.8.2025, High-Risk-Systems ab 2.8.2026;
• Risiko-Klassifikation der KI-Komponente erfolgt gemeinsam vor Serien-Start; bei High-Risk-Klassifikation erfüllt der OEM die High-Risk-Pflichten (Risiko-Management, Datenqualität, Logging, Human Oversight, technische Dokumentation, Konformitäts-Bewertung mit ggf. notifizierter Stelle);
• CE-Konformitäts-Erklärung enthält ggf. zusätzliche AI Act Conformity Statement.
11.
VERTRAULICHKEIT, HÖHERE GEWALT UND HAFTUNG
Vertraulichkeit: Der OEM verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltenen nicht-öffentlichen Informationen (Produkt-Spezifikationen, Source Codes, Auftraggeber-Strategien, Marketing-Pläne, Kunden-Daten) vertraulich zu behandeln. Verpflichtung gilt während der Vertragsdauer und 5 Jahre danach. UWG Art. 6 und StGB Art. 162 vorbehalten.
Höhere Gewalt: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, anhaltende Lieferengpässe bei Vor-Lieferanten — soweit unvorhersehbar und unabwendbar — befreien die betroffene Partei. Ab 90 Tagen ausserordentliches Kündigungsrecht.
Haftung OEM: Die Haftung des OEM für direkte Schäden ist je Vertragsjahr auf das Dreifache der jährlichen Vergütung begrenzt, mindestens jedoch CHF 500'000. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Recall-Kosten und Reputations-Schäden ist ausgeschlossen — vorbehältlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (OR Art. 100 Abs. 1) sowie Personenschäden. Bei Produkthaftungs-Ansprüchen Dritter gilt das Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) zwingend.
12.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN — RECHT, GERICHTSSTAND, SCHRIFTFORM
(a) Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG, Wiener Kaufrechts-Übereinkommen), unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG.
(b) Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern (ZPO Art. 17). Bei werthaltigen internationalen Streitigkeiten (≥ CHF 1'000'000) wird einvernehmlich ein Schiedsgericht nach SCAI Rules (Sitz am Gerichtsstand, Sprache Deutsch oder Englisch) vorzugswürdig empfohlen.
(c) Schriftform und Salvatorische Klausel: Änderungen bedürfen der Schriftform (OR Art. 11 ff.); qualifizierte elektronische Signatur ZertES gleichwertig. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen wirksam.
(d) Anlagen: Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags: (1) Produkt-Spezifikationen, (2) Werkzeug-Liste mit Eigentums-Status, (3) ggf. PPAP-Dokumentation, (4) ggf. Anlage Sub-Hersteller-Liste, (5) Preis-/Verpackungs-Anlage.
(e) Ausfertigung: Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt; jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
AUFTRAGGEBER
Alpina Watch Manufacture AG
Datum: ____________________
OEM-HERSTELLER
Movado Manufactura Asiatica Co. Ltd.
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist ein OEM-Vertrag?

Ein OEM-Vertrag (Original Equipment Manufacturing) regelt die Fertigung von Vertragsprodukten durch einen externen Hersteller (OEM) für den Auftraggeber, der die Produkte unter eigener Marke (White-Label) vertreibt. Rechtlich ein Innominat-Mischvertrag aus Kauf (OR 184 ff., Übergabe der gefertigten Produkte) und Werkvertrag (OR 363 ff., Herstellung nach Auftraggeber-Spezifikationen).

Typische Anwendungsfälle: Marken-Hersteller (z.B. Schweizer Uhren-Marke) lagert Fertigung an spezialisierten OEM in Asien aus; Industrielle Komponenten-Hersteller fertigt Tier-1-/Tier-2-Teile für Automotive-OEMs; Medizintechnik-Brands mit OEM-Produktion. Kritische Themen: IP-Schutz (Marke, Design, Patente, Software), Werkzeug-Eigentum, Quality-Standards (ISO 9001 / 13485 / TS 16949), Sub-Manufacturing-Verbot zur IP-/Quality-Sicherung, Brand Protection gegen Grey Market.

Doxuno-Vorlage berücksichtigt MSchG (Marke des Auftraggebers ON Produkt), DesG (Design-Schutz), PatG (Patent-Lizenz), URG (Software in Embedded Systems), OR 210 Gewährleistung, Werkzeug-Eigentum-Praxis (BGE 132 III 359), AIAG-Standards (PPAP/APQP), EU MDR / IVDR / REACH / RoHS / CE bei EU-Markt-Vertrieb, EU AI Act 2024/1689 bei KI-Embedded ab 2.8.2026, Trade Sanctions (EmbG + EU + OFAC) und CISG-Opt-Out als CH-Standard.

Was diese Vorlage abdeckt

Marktstandard für Konsumgüter-, Industrie- und Medizintechnik-OEM-Verträge.

Auftraggeber (Marken-Inhaber)

Schweizer Marken-Unternehmen

OEM-Hersteller

CH oder international mit Land-Angabe

Vertragsprodukte

Beschreibung, Marke, Spezifikations-Anlage

Quality-Zertifikate

ISO 9001 / 13485 / TS 16949 je nach Branche

Volumen-Forecast 12 Monate

Rolling Forecast für OEM-Kapazitäts-Planung

Preis + Rohstoff-Index-Anpassung

Halbjährliche Anpassung Stand 2026

Erstbemusterung + Mängelrüge

OR 201 + 210, 14T B2B-Rüge

Vertragsdauer 3-5 Jahre

Mit Auto-Renewal + 6T Notice

ECN-Verfahren (Expert)

Spec-Change mit Cost-Impact, 14T Approval

PPAP / APQP (Expert)

AIAG-Standard für Automotive/Industrie

Werkzeug-Eigentum + Versicherung (Expert)

Auftraggeber-Eigentum + Allgefahren-Police, Sub-Sub-Verbot

MOQ + Forecast Bindung + Capacity (Expert)

Take-or-Pay, 3-Monats-Bindung, 20-40 % Reservation

Brand Protection / Anti-Counterfeit (Expert)

Über-Bestand-Vernichtung, Liefermenge-Tracking

EU AI Act 2026 KI-Embedded (Expert)

Bei Smart-Devices und IoT-Edge-AI

So erstellen Sie Ihren OEM-Vertrag

Die Vorlage führt Sie durch die wichtigsten Vereinbarungspunkte.

  1. 1

    Parteien erfassen

    Auftraggeber (Marken-Inhaber) und OEM-Hersteller mit Land-Angabe.

  2. 2

    Vertragsprodukte und Spezifikationen

    Produkt-Beschreibung, Marke, ISO-Standards (9001/13485 für Medical/IEC 60601-1/14001), Spezifikations-Anlage als Bestandteil.

  3. 3

    Volumen-Forecast und Preis

    Jahres-Volumen Forecast, Stück-Preis (CHF/EUR/USD), Anpassungs-Modus (Rohstoff-Index halbjährlich = Markt-Standard).

  4. 4

    Vertragsdauer und CISG

    3-5 Jahre Mindestlaufzeit. CISG Opt-Out (CH-Standard) für OR-Geltung, CISG einschluss bei US-Geschäft seltener Wahl.

  5. 5

    ECN, PPAP, APQP aktivieren (Expert)

    ECN-Verfahren für Specs-Änderungen mit 14T Approval; PPAP (AIAG Standard Level 3) für Erstbemusterung; APQP (5-Phasen-Modell) für Neu-Anläufe.

  6. 6

    Werkzeug-Eigentum + Versicherung (Expert)

    Auftraggeber-Eigentum mit "Property of"-Kennzeichnung + Verwendungs-Beschränkung NUR für Auftraggeber-Produkte; Allgefahren-Versicherung mit Auftraggeber als zusätzlich Versicherter.

  7. 7

    MOQ + Capacity + Brand Protection (Expert)

    MOQ pro Jahr (Take-or-Pay), Rolling Forecast 3-Monats-Bindung, Capacity Reservation 20-40 %; Sub-Sub-Manufacturing-Verbot; Über-Bestand-Vernichtung, Liefermenge-Tracking, EU AI Act bei KI-Embedded.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

Landesspezifische Rechtsinhalte

Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

Stets aktuell

Stets auf aktuellem Rechtsstand

Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

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Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

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Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht

OEM-Verträge sind komplexe IP-, Quality- und Compliance-Verträge — bei internationalen Fertigern besondere Vorsicht.

Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei werthaltigen OEM-Verträgen (Jahres-Volumen > CHF 5 Mio.), bei internationalen Fertigern in Hochrisiko-Ländern, bei Medizinprodukten (EU MDR/IVDR) oder bei Automotive Tier-1-OEM-Verträgen empfehlen wir die Prüfung durch eine branche- und IP-spezialisierte Anwaltskanzlei.

Geprüft nach OR (Kauf + Werkvertrag), MSchG, DesG, PatG, AIAG-Standards sowie EU MDR / AI Act

Werkzeug-Eigentum + Lock-in-Schutz (BGE 132 III 359)

KRITISCH bei OEM-Verträgen: Werkzeuge müssen klar im Eigentum des Auftraggebers stehen — sonst Lock-in beim OEM (Auftraggeber kann ohne Werkzeug nicht zu anderem Hersteller wechseln). Pflicht-Klauseln: (1) "Property of [Auftraggeber]"-Kennzeichnung an Werkzeugen, (2) Verwendungs-Beschränkung NUR für Auftraggeber-Produkte, (3) Rückgabe-Pflicht bei Vertragsende 30T, (4) Allgefahren-Versicherung beim OEM mit Auftraggeber als zusätzlich Versicherter.

IP-Trennung Auftraggeber-IP vs OEM-IP

Auftraggeber-IP: Marken (MSchG), Produkt-Designs (DesG), produkt-spezifische Patente (PatG), produkt-spezifische Software-Urheberrechte (URG). OEM-IP: Fertigungs-Know-how, Prozess-Optimierungen, OEM-eigene Werkzeug-Verbesserungen. Verbesserungen am Auftraggeber-Produkt während der Fertigung gehören dem Auftraggeber (royalty-frei); Prozess-Verbesserungen dem OEM. Ohne klare Trennung entstehen IP-Streit nach Vertragsende.

Sub-Sub-Manufacturing-Verbot

OEM darf die Fertigung NICHT ohne Auftraggeber-Genehmigung an Sub-Hersteller delegieren — Marktstandard. Sub-Sub-Vergabe ohne Approval: Quality-Risk (Sub-Hersteller hat geringere Standards), IP-Risk (Auftraggeber-IP gerät an unkontrollierte Dritte), Brand-Risk (Sub-Sub-Fertigung kann Marken-Reputation beschädigen). Konventionalstrafe 20 % der Jahres-Auftragssumme bei Verstoss.

Brand Protection und Anti-Counterfeit

OEMs in Hochrisiko-Ländern produzieren typischerweise mehr als der Auftraggeber bestellt — Überschuss wird auf Grey Market unter der Auftraggeber-Marke vermarktet (Counterfeit-naher Schaden). Pflicht-Klauseln: (1) Verbot der Überproduktion-Vermarktung, (2) Über-Bestand-Vernichtung am Vertragsende mit Protokoll + Bild-Dokumentation unter Auftraggeber-Anwesenheit, (3) Liefermenge-Tracking mit Serien-Nummern, (4) monatlicher Report gefertigte vs ausgelieferte Menge.

CISG Opt-Out (CH-Standard)

CISG (UN-Wiener-Kaufrechts-Übereinkommen) gilt bei grenzüberschreitenden B2B-Käufen zwischen CISG-Mitgliedstaaten (CH ist Mitglied) automatisch. CISG hat abweichende Regelungen zu Gewährleistung (kürzere Rüge-Fristen), Vertragsaufhebung und Schadenersatz gegenüber Schweizer OR. CH-Anbieter optieren typischerweise heraus, um OR-Bestimmungen anzuwenden — bei US-OEM-Verträgen besonders wichtig (USA wendet CISG abweichend an).

EU AI Act bei KI-Embedded-Systems (Smart Devices)

Bei OEM-Fertigung von Smart Devices / IoT mit KI-Komponenten (Edge-AI, KI-gestützte Steuerungs-Funktionen) UND EU-Markt-Vertrieb gilt EU AI Act 2024/1689. Anwendungs-Kalender: Prohibited Practices ab 2.2.2025, GPAI-Modelle ab 2.8.2025, High-Risk-Systems ab 2.8.2026. Risiko-Klassifikation gemeinsam vor Serien-Start; bei High-Risk volle Compliance-Pflichten + CE-Konformitäts-Erklärung mit AI Act Conformity Statement.

Branchen-spezifische Standards

Medizintechnik: EU MDR 2017/745 + IVDR 2017/746, IEC 60601-1 (Sicherheit), ISO 13485 (QM); CE-Konformitäts-Bewertung mit notifizierter Stelle. Automotive Tier-1/2: TS 16949 (Quality), PPAP + APQP (AIAG); REACH (Chemikalien), RoHS (Schadstoff-Beschränkung). Konsumgüter mit EU-Vertrieb: CE-Kennzeichnung bei elektronischen Produkten, REACH bei chemischen Komponenten, Verpackungs-VO. Bei Verstoss Marktrückruf-Risiko.

Häufige Fragen

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Marktstandard für Konsumgüter, Industrie und Medizintechnik — mit ECN, PPAP, Werkzeug-Eigentum, MOQ, Brand Protection und EU AI Act 2026 bei KI-Embedded. Als PDF (kostenlos) oder als bearbeitbares Word (.docx) mit Expert.

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